Sehr geehrter Herr

!
vielen Dank für Ihr Schreiben in Sachen Funktionsprüfung von privaten Abwasserkanälen. Aufgrund der Vielzahl und Unterschiedlichkeit der öffentlichen Berichterstattung ist die Verunsicherung auf Seiten von allen Betroffenen verständlicher Weise erheblich gestiegen. Aktuell befassen sich die Fraktionen von SPD und Grünen auf Arbeitsebene mit dem Entwurf einer Gesetzesänderung und den Eckpunkten, die eine neue Verordnung umfassen soll.
Es gibt noch keinen beschlossenen Gesetzentwurf. Hier gilt für die Regierungsfraktionen der Grundsatz, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht. Arbeitsgrundlage ist der Koalitionsvertrag, die entsprechende Passage findet sich als Anlage anbei.
In diesem Verfahren ist es aus meiner Sicht besonders wichtig, den im Wasserrecht geltenden Besorgnisgrundsatz ebenso zu berücksichtigten, wie die Praktikabilität der späteren Umsetzung. Ein besonderes Augenmerk ist zudem auf die Frage der sozialen Sensibilität zu richten.
Ein Aspekt, der immer wieder in der Diskussion aufkommt, ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit und Zulässigkeit der landesgesetzlichen Regelungen. Hier haben wir als Grüne von Anfang an klargestellt, dass wir keinen Ansatz für eine Verfassungswidrigkeit sehen und wurden darin nun nicht nur von einem renommierten Gutachter, sondern auch vom Bundesumweltminister, Herrn Peter Altmaier bestätigt.
Mit freundlichen Grüßen!
Hans Christian Markert, MdL
Auszug aus dem Koalitionsvertrag 2012
Funktionsprüfung von Abwasserkanälen
"Bei der Regelung der Funktionsprüfung von Abwasserkanälen werden wir eine dem
Gewässerschutz verpflichtete Vorsorgepolitik gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz
des Bundes fortsetzen. Neben dem Gewässerschutz geht es um landespolitische
Verlässlichkeit gegenüber Kommunen, Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern
und Handwerkerinnen und Handwerkern.
Die Prüfung von privaten und öffentlichen Kanälen soll möglichst gleichzeitig
vollzogen werden. Hierbei muss es zu einem fairen Ausgleich zwischen den
Interessen aller Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern und dem
Gewässerschutz kommen. Die Fristen werden entsprechend angepasst. Dabei
werden wir beispielsweise kürzere Fristen für Wasserschutzgebiete vorsehen und
prüfen, ob längere Fristen (20-30 Jahre) in Siedlungsgebieten mit überwiegend Ein
und Zweifamilienhäusern festgelegt werden können.
3266 Wir werden bei der Funktionsprüfung zeitnah eine bürgerfreundliche und soziale Lösung erarbeiten, die insbesondere soziale Härten und Ungerechtigkeiten bei der Umsetzung von evtl. Sanierungen vermeiden wird. Für diesen Fall werden wir die Fördermöglichkeiten des Landes klarer regeln. Parallel werden wir gegenüber der
Bundesregierung auch darauf drängen, dass diese eine bundeseinheitliche Regelung
- eine Verordnung zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - schnellstmöglich auf den Weg bringt."