Hans Christian Markert (GRÜNE)
Abgeordneter Landtag NRW

Grunddaten
Hans Christian Markert
Geburtstag
01.10.1968
Berufliche Qualifikation
Volljurist
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
Kaarst
Wahlkreis
Rhein-Kreis Neuss I
Ergebnis
7,5%
Landeslistenplatz
18, über Liste eingezogen
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(...) Über die Art und Weise einer Dichtheitsprüfung hat es im Landtag diverse Diskussionen gegeben. Mit einem gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Landtagsbeschlusses vom Juni 2011) haben wir in technischer Hinsicht bereits die Einführung einer drucklosen Durchflussprüfung gefordert. Eine Forderung, mit der wir den Wünschen der CDU, sowie diverser Bürgerinitiativen gefolgt sind. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Umwelt
17.08.2012
Von:

Einen guten Tag Herr Markert,

es hat mich erstaunt, wie viele Anfragen i. S. Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse ihre Parteikollegen landauf und landab im abgeordnetenwatch zu bearbeiten hatten. Aber weder die Anzahl noch die immer gleichlautenden Inhalte der Antworten haben mich überrascht.
Wer auch immer die Fragen zu diesem Thema beantwortet haben mag, sie haben alle etwas Gemeinsames. Zum Einen entsteht der Eindruck, hier geht es um die Durchsetzung und die Einlösung eines Versprechens.
Eines Versprechens, dass Sie den " Handwerkerinnen und Handwerkern" der entsprechenden Branche gegeben haben.
Zum Anderen, Ihr Vorhaben, per Gesetz die flächendeckende Funktionsprüfung zu erzwingen, ist nicht nur für die Kanalbranche eine Goldgrube, auch der Staat verdient mit. Man denke nur an die daraus resultierenden Steuereinnahmen.
Liest man dann noch die " sonnigen Grüße", die Sie Ihre kommunalen Parteibasis mit Beginn der Sommerpause als Argumentationshilfe haben zukommen lassen, dann wird dieser Eindruck bestätigt.
Sie argumentieren nur mit Annahmen. War es erst die Grundwassergefährdung, dann der Fremdwassereintrag, ist es nun das Vorsorgeprinzip.
Das perfide daran sind die Argumente. Kfz.-TÜV, Heizungsanlagenüberprüfung, warum dann nicht auch die Funktionsüberprüfung der privaten Hausanschlüsse. Dabei wird ganz bewusst übersehen, dass von nicht intakten Kfz und Heizungsanlagen eine permanente Gefahr ausgeht; eine Gefahr durch mögliche schadhafte Hausanschlüsse ist nicht gegeben (siehe dazu die Dissertation des Dr. Robert Thoma).

Und als Letztes bleibt der Eindruck, dass Sie – nachdem sie im letzten Landtag zu Kompromissen bereit sein mussten - nun mit der entsprechenden Mehrheit ihr nicht zu begründendes Vorhaben per Gesetz den Bürgern aufzuzwingen versuchen (Jetzt erst recht!).

Übrigens, ist für Sie als Volljurist die Rechtmäßigkeit der Maßnahme überhaupt abschließend geklärt?

Für die persönliche Beantwortung bedankt sich
Antwort von Hans Christian Markert
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22.08.2012
Hans Christian Markert
Betr.: Anschreiben zur Kanaldichtheitsprüfung/
Funktionsprüfung der Abwasserentsorgung

Sehr geehrter Herr Sellege,

für die Zuschrift zum Thema Dichtheitsprüfung bzw. zum § 61 a des Landeswassergesetzes danke ich Ihnen. Gerne lege ich unsere Positionen sowie den neuesten Stand der Entwicklungen dar, sofern diese die politischen Entscheidungen betreffen. Für technische Detailfragen würde ich Sie bitten, sich an die entsprechende Fachabteilung des Landesumweltministeriums zu wenden. Bisherige Entwicklungen Die Novellierung des Landeswassergesetzes (LWG) im Jahr 2007 mit der landesgesetzlichen Verpflichtung zur Dichtheitsprüfung (§ 61 a LWG) wurde von CDU und FDP beschlossen. Seitdem 2010 haben wir eine Linie verfolgt, bei diesem für den Schutz des Grundwassers wichtigen Themas eine Lösung zu finden, die im Interesse aller Beteiligten und vor allem der Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern liegt. Damit haben wir sowohl unserem grundgesetzlichen Auftrag der Gemeinwohlverpflichtung des Eigentums als auch unserer Aufgabe des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung Rechnung getragen. Wasser und Grundwasser gehören zu unseren wichtigsten Ressourcen. Deshalb darf aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sich an dem Besorgnisgrundsatz* nichts ändern. Über die Art und Weise einer Dichtheitsprüfung hat es im Landtag diverse Diskussionen gegeben. Mit einem gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Landtagsbeschlusses vom Juni 2011) haben wir in technischer Hinsicht bereits die Einführung einer drucklosen Durchflussprüfung gefordert. Eine Forderung, mit der wir den Wünschen der CDU, sowie diverser Bürgerinitiativen gefolgt sind. Daraufhin hat das Nordrhein-Westfälische Umweltministerium mit der Klärung begonnen, wie eine entsprechende Methodik vorgegeben werden kann, um in NRW eine angemessene Regel der Technik einzuführen. Ebenso wurde eingeleitet, dass die NRW-Bank zu Beginn 2012 zinsgünstige Darlehen anbieten wird, die den privaten Hauseigentümern für die Sanierung von privaten Abwasserkanälen auf selbst genutzten Grundstücken zur Verfügung gestellt wird. Am 14.12.2011 hat die CDU allerdings bei der abschließenden Beratung im federführenden Umweltausschuss die im Juni 2011 gemeinsam beschlossene Linie verlassen und mit FDP und der Fraktion Die Linke dem FDP-Antrag zur Aussetzung der Dichtheitsprüfung zugestimmt. Damit haben sich mit CDU und FDP die Urheber des § 61 a LWG bei der Umsetzung aus der Verantwortung gestohlen. Der Ausschussbeschluss forderte die Landesregierung auf, den § 61 a LWG auszusetzen. Der Ausschussbeschluss an sich reichte dabei jedoch nicht aus, um die Rechtslage zu ändern. Durch die zwischenzeitlich stattgefundene Neuwahl des Landesparlamentes und des daraus resultierenden Diskontinuitätsprinzips, ist eine erneute Einbringung und Beratung des Gesetzesentwurfs notwendig. Wie geht es jetzt weiter? BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen weiterhin sehr deutlich: wir bekennen uns nach wie vor zum Vorsorgegrundsatz - Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Bei der Abänderung des Landeswassergesetzes geht es für uns GRÜNE um einen fairen Ausgleich der Interessen von Hauseigentümer/innen und Gewässerschutz, aber auch um Verlässlichkeit für Kommunen, Handwerker/innen und es geht nicht zuletzt um den rechtlich stets zu beachtenden Gleichbehandlungsgrundsatz. Mit unserem im vergangenen Jahr zuletzt vorgelegten Gesetzentwurf wollten wir den § 61a LWG streichen und die Abwasserentsorgung im Rahmen einer Funktionsprüfung stärker am Bundesrecht orientieren. Der nun von CDU und FDP vorgelegte Gesetzentwurf hingegen verabschiedet sich endgültig vom Besorgnisgrundsatz (Vorsorgeprinzip). Es soll die Beweislast umgekehrt und vermutet werden, dass alle Kanäle dicht seien, bis das Gegenteil bewiesen wird. Besonders problematisch ist dies deshalb, da diese Kehrtwendung auch für Wasserschutzgebiete beabsichtigt ist. Dies ist ein aus Grüner Sicht nicht zu verantwortender Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen. Verschiedene Untersuchungen und Erfahrungswerte aus der Praxis zeigen, dass die weit überwiegende Mehrzahl der Kanäle Schäden aufweist. Nicht alle müssen nach Ansicht der Grünen unmittelbar saniert werden, sondern nur solche, die eine erhebliche Schäden aufweisen und damit eine Gefährdung des Grundwassers nach sich ziehen können. Aus diesem Grund ist eine differenzierte Betrachtung nach Schadensklassen sachgerecht. Hier ist eine Beratungsleistung der Kommunen ein wichtiger Baustein. Um den Ausgleich der Interessenlagen zu berücksichtigen, plädieren wir Grüne einerseits für eine nochmalige Verlängerung der Fristen für eine Erstprüfung (außerhalb von Wasserschutzgebieten), dabei soll auch eine Harmonisierung mit öffentlichen Prüfungen angestrebt werden und andererseits für eine stärkere Berücksichtigung sozialer Aspekte. So muss aus Sicht der Grünen geprüft werden, ob bei der Feststellung von Bagatell- bzw. mittelgroßen Schäden eine Sanierung auch erst bei einem abzusehenden Eigentumsübergang erfolgen kann. Ein einmalige Bezuschussung der erstmaligen Prüfung der Abwasserkanäle soll nach Auffassung der Grünen dabei ebenso geprüft werden, ähnlich dem Zuschuss wie bei der "Abwrackprämie". Abwasser, welches über undichte Leitungen in den Boden und das Grundwasser gelangt, kann zu Verunreinigungen führen. Dies haben Erfahrungswerte und Untersuchungen auch bereits belegt. Ein Leugnen der Tatsachen und Ausnutzen der Ängste und Sorgen der Betroffenen führt zu einer emotionalen und unsachlichen Diskussion. Ohne eine rechtstheoretische Abhandlung verfassen zu wollen, so sei doch klargestellt, dass wir als Grüne nach eigener Prüfung und externer Begutachtung eindeutig zu dem Ergebnis kommen, dass der bisherige § 61a LWG NW neben den Normen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Anwendung kommt, eine Sperrwirkung besteht nicht. Jedenfalls findet § 61a LWG NW über § 23 Abs. 3 WHG weiter Anwendung. Insgesamt wäre eine bundeseinheitliche Regelung wünschenswert, die den "rechtlichen Flickenteppich" unter den Bundesländern vereinheitlicht. Wir fordern als Grüne den fairen Interessenausgleich für alle Betroffene und werden uns auch im neuen Landesparlament entsprechend unserer hier dargelegten Grundüberzeugungen für eine neue gesetzliche Regelung einsetzen. Im weiteren Verfahren werden sich die Fraktionen von SPD und Grünen in den kommenden Wochen zusammenfinden und die konkreten Anforderungen an eine Änderung des LWG NW sowie eine neu zu erstellenden Verordnung, die dann alle Detailfragen regelt, festlegen. Eine mögliche Gefährdung von Umwelt und Gesundheit durch defekte Kanälen ist sehr wohl gegeben, so auch am 6. Juli 2011 in einer öffentlichen Anhörung von einem Vertreter des Bundesumweltministeriums bestätigt (vgl. Drucksacke 15/249).

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Christian Markert, MdL


*Der Besorgnisgrundsatz ist gegeben, wenn im konkreten Einzelfall nicht von der Hand zu weisen ist, dass ein natürliches Schutzgut Schaden nehmen kann. Der Nachweis muss z.B. durch eine Prognose geführt werden, die auf konkreten Feststellungen beruht, sachlich vertretbar und nachvollziehbar ist. Der Besorgnisgrundsatz findet seine Anwendung vor allem beim Grundwasserschutz bzw. den wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten (§ 26 Abs. 2 und § 34 WHG; BVerwG, Urteil v. 12.09. BayVBl 1980, S. 759).
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.09.2012
Von:

Werter Herr Markert,

unliebsame Fragen beantworten zu müssen ist eine Sache, sie beantworten zu lassen eine andere.
Ich hätte es wissen müssen , waren Sie im alten Landtag noch zu Kompromissen gezwungen, nutzen Sie nun Ihre Mehrheit, um die flächendeckende Dichtheitheitsprüfung zwangsweise durchzusetzen. Nach dem Motto: Jetzt erst recht! Koste es - was es wolle!

Obwohl es bislang an wissenschaftlichen Bewertungen zur Grundwassergefährdung durch schadhafte Grundleitungen fehlt, argumentieren Sie weiterhin mit Annahmen und mit von interessierter Seite eingebrachten " Darstellungen". Wer die Vorgehensweise und "Argumente des VdRK" beobachtet, könnte zu dem Schluss kommen, dass Sie deren Einfluss unterliegen. Bei jeder Gelegenheit stellen Sie heraus, dass man den Interessen der Handwerkerinnen und Handwerker gerecht werden müsse. Die angeführte sozialverträgliche Komponente, zinsgünstige Darlehen der NRW-Bank, ist ein Absurdum. Denn, legt man die von Ihnen vermutetet Schadenshäufigkeit zu Grunde, wären die Kreditanfragen gar nicht zu bedienen ,sie wären schlichtweg nicht finanzierbar. Die in Aussicht gestellten Mittel wären anderweitig besser zu verwenden

Mit dem Hinweis auf die Dissertation des Dr. rer. nat. Dipl.-Ing. Robert Thoma zum Thema "Auswirkungen undichter Grundleitungen mit häuslichem Abwasser auf Boden und Grundwasser "( 07/2011) ( www.geowiss.uni-hamburg.de ) möchte ich
auf den von Ihnen aufgeführten Besorgnisgrundsatz eingehen:
Sie können keine Prognose führen, die auf konkrete Feststellungen von Grundwassergefähr-dungen schließen lassen. Deshalb ist sie auch nicht sachlich zu vertreten und schon gar nicht nachzuvollziehen.
Ich frage Sie, wie weit ist Ihr Demokratieverständnis unter dem Eindruck "an der Macht zu sein" ausgeprägt? Sind Sie wirklich noch der Vertreter Ihrer Wähler, oder nur noch ein ideologisch geprägter "Ökoutopist" ? Was noch schlimmer wäre, sind Sie der Branche verpflichtet?

M.f.G.
Antwort von Hans Christian Markert
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26.09.2012
Hans Christian Markert
Sehr geehrter Herr !

vielen Dank für Ihr Schreiben in Sachen Funktionsprüfung von privaten Abwasserkanälen. Aufgrund der Vielzahl und Unterschiedlichkeit der öffentlichen Berichterstattung ist die Verunsicherung auf Seiten von allen Betroffenen verständlicher Weise erheblich gestiegen. Aktuell befassen sich die Fraktionen von SPD und Grünen auf Arbeitsebene mit dem Entwurf einer Gesetzesänderung und den Eckpunkten, die eine neue Verordnung umfassen soll.
Es gibt noch keinen beschlossenen Gesetzentwurf. Hier gilt für die Regierungsfraktionen der Grundsatz, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht. Arbeitsgrundlage ist der Koalitionsvertrag, die entsprechende Passage findet sich als Anlage anbei.
In diesem Verfahren ist es aus meiner Sicht besonders wichtig, den im Wasserrecht geltenden Besorgnisgrundsatz ebenso zu berücksichtigten, wie die Praktikabilität der späteren Umsetzung. Ein besonderes Augenmerk ist zudem auf die Frage der sozialen Sensibilität zu richten.
Ein Aspekt, der immer wieder in der Diskussion aufkommt, ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit und Zulässigkeit der landesgesetzlichen Regelungen. Hier haben wir als Grüne von Anfang an klargestellt, dass wir keinen Ansatz für eine Verfassungswidrigkeit sehen und wurden darin nun nicht nur von einem renommierten Gutachter, sondern auch vom Bundesumweltminister, Herrn Peter Altmaier bestätigt.

Mit freundlichen Grüßen!

Hans Christian Markert, MdL

Auszug aus dem Koalitionsvertrag 2012
Funktionsprüfung von Abwasserkanälen
"Bei der Regelung der Funktionsprüfung von Abwasserkanälen werden wir eine dem
Gewässerschutz verpflichtete Vorsorgepolitik gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz
des Bundes fortsetzen. Neben dem Gewässerschutz geht es um landespolitische
Verlässlichkeit gegenüber Kommunen, Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern
und Handwerkerinnen und Handwerkern.
Die Prüfung von privaten und öffentlichen Kanälen soll möglichst gleichzeitig
vollzogen werden. Hierbei muss es zu einem fairen Ausgleich zwischen den
Interessen aller Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern und dem
Gewässerschutz kommen. Die Fristen werden entsprechend angepasst. Dabei
werden wir beispielsweise kürzere Fristen für Wasserschutzgebiete vorsehen und
prüfen, ob längere Fristen (20-30 Jahre) in Siedlungsgebieten mit überwiegend Ein
und Zweifamilienhäusern festgelegt werden können.
3266 Wir werden bei der Funktionsprüfung zeitnah eine bürgerfreundliche und soziale Lösung erarbeiten, die insbesondere soziale Härten und Ungerechtigkeiten bei der Umsetzung von evtl. Sanierungen vermeiden wird. Für diesen Fall werden wir die Fördermöglichkeiten des Landes klarer regeln. Parallel werden wir gegenüber der
Bundesregierung auch darauf drängen, dass diese eine bundeseinheitliche Regelung
  • eine Verordnung zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - schnellstmöglich auf den Weg bringt."
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Frage zum Thema Gesundheit
08.11.2012
Von:

Guten Tag Herr Markert,
als vehementer Verfechter der flächendeckenden Dichtheitsprüfung (DHP) privater Hausanschlüsse, als ein Mann, dessen Denken und Handeln ideologisch bestimmt ist. Dessen rationelles Verhalten bei ökologischen Sachverhalten offenkundig aussetzt. Was dem Bürger Ihre Vorhaben kosten, in welchem Verhältnis sich Aufwand und Nutzen darstellen, scheint Ihnen egal zu sein, Hauptsache Ihrem ökologischen Vorstellungen wird genüge getan.
Ich möchte Sie mit diesem Thema nicht weiter behelligen , habe aber eine neue Baustelle aufgemacht, an der Sie sich mit dem gleichen Elan abarbeiten können, wie bei der DHP.
Einen Sachverhalt, der die Wärmedämmung betrifft und von zwei unabhängig von einander agierenden ARD Fernsehanstalten gesendet wurde. Der Panorama-Beitrag am 09.10.2012 und der Westpol-Beitrag des WDR vom 28.102012. Es geht um die Giftbeimischung zum Fassaden- putz und -farben, um die Algenbildung kurzzeitig zu unterbinden (Biozide dessen Wirkstoff Terbutryn in der Landwirtschaft schon seit Jahren verboten ist).
Möglicherweise sind Sie mit dem in Rede stehenden Thema bereits bekannt gemacht worden.
Ich denke aber, Sie sollten sich in jedem Fall kundig machen.
Immerhin geht es bei diesen Sachverhalten um tatsächliche Grundwassergefährdungen und Einleitungen in Fließgewässer und nicht nur behauptete. Darüber hinaus werden Kontaminationen von Pflanzen und Gräsern durch Stäube zur Gesundheitsgefährdung betroffener Bürger.
Ich frage Sie: Was gedenken Sie in diesen Fällen zu unternehmen?
Für die persönliche Beantwortung meiner Frage bedankt sich mit freundlichem Gruß
Antwort von Hans Christian Markert
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06.02.2013
Hans Christian Markert
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort, leider habe ich Ihre Anfrage übersehen. Aktuell wird das Thema Biozide wieder diskutiert und wird auf Initiative von SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf der Tagesordnung der Sitzung des Umweltausschusses am 20. Februar stehen.
Biozide umfassen ein breites Spektrum von Stoffen, die in einer großen Zahl von
Anwendungen in Privathaushalten, im Gesundheitswesen, in Industrie und Gewerbe
sowie in anderen Bereichen - v.a in der Landwirtschaft - im Gebrauch sind. Zu Auswaschung von Bioziden aus Dach- und Fassadenfarben gibt es verschiedene
Studien, z.B. die Studie des Landesumweltamtes NRW von 2005.
Die Problematik der Biozide ist vornehmlich ein Belastungsproblem der Oberflächengewässer. Das in NRW - neben Baden-Württemberg - durch einen Warn- und Informationsplan Ruhr beispielsweise, aber auch durch die gezielte Förderung des Ausbaus kommunaler Kläranlagen mit 70%iger Übernahme der Investitionskosten und weiteren Aktionen bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen wurden, kann uns angesichts von Grenzwertüberschreitungen nicht zufrieden stellen.
Bei der Zulassung von Substanzen durch EU- und Bundes-Ebene besteht klarer Handlungsbedarf. Zentrale Bedeutung im Kampf gegen Mikroschadstoffe haben die EU- und die Bundesebene. Maßnahmen werden auf EU- und bundesweiter Ebene im Rahmen der Produktzulassungen (Biozidrichtlinie) und der EU-Biozidverordnung ergriffen, schwer abbaubare und toxische Biozide werden u.a. sukzessive durch besser abbaubare Stoffe ersetzt bzw. deren Einsatzmöglichkeiten werden eingeschränkt und die Deklaration verbessert.
Es genügt jedoch meinem Anspruch nicht, nach dem sog. "end of pipe" Ansatz zu verfahren und zu akzeptieren, dass Giftstoffe in unsere Umwelt eingetragen werden. Vielmehr setze ich mich einerseits für strengere Grenzwerte u.a. ein und bin hier auch schon in Abstimmungsgesprächen mit der Landesregierung, andererseits bin ich auch im Dialog mit der Wirtschaft, um neue Stoffe und Verfahrensarten mit voranzubringen, damit wir zukünftig Gebäude dämmen können, ohne unsere Gewässer - und letztendlich unsere Gesundheit - zu belasten.

Mit freundlichen Grüßen!


Hans Christian Markert, MdL
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
27.01.2013
Von:

NE,26.01.2013
Sehr geehrter Herr Markert,
ich bitte um mehr Rechte für Radfahrer zu gewähren als schwächste Glied im Straßenverkehr.

Begründung:
Ich bin täglich unterwegs mit Rad dabei habe ich folgendes festgestellt. Das ich von Autofahrer . Bedrängt fühle ,weil viele Auto Fahrer halten einfach nicht an Verkehrsregeln.

z.b Seiten Abstand ,Vorfahrtmissachtung,nicht Ernst genomen als Verkehrsteilnehmer, Nicht genug Fahrradwege vorhanden Gleiche Nutzung Fahrbahn mit Pkw führt zu Gefahr-quelle u.s.w. so mal Fahrrad Fahrer Umwelt am wenigsten belastet was um Luftverschumuttzung geht.
Deswegen bitte ich stärken sie bitte Rechte Fahrrad Fahrer,s . klagen von Autofahrer ist nicht Akzeptabel nicht begründet.
dieser stahl gestalte PKW Gewicht 2000kg kann ganze menge schaden einrichten , als ein Fahrrad Gewicht von 15kg. z.b Beim Aufprall bitte stärken sie Rechte Radfahrer.
Fahren im Stadt ist sehr Risiko Reich .
Bitte mehr Radwege evtl. Fahrrad fahren belohnen durch Geldleistungen.wie beim Abwrackprämie beim kauf neue Pkw hat es Regierung vorgemacht kauf gefördert . warum wird Fahrrad fahren nicht gefördert weil es wenige umwelt- Schäden einrichten als Kfz?.

ich hoffe somit viele vor teile für Radfahrer. Ausgehandelt wird nicht nur stärkeren Fahrer von PKW mehr Rechte Bekommt .

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hans Christian Markert
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05.02.2013
Hans Christian Markert
Sehr geehrter Herr !

Vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich als überzeugter Fahrradfahrer gerne beantworte. Das Fahrrad ist ein - wenn nicht der - Verkehrsträger der Zukunft. Fahrradfahren ermöglicht flexible, schnelle, gesunde und umweltschonende Mobilität auf kurzen bis mittleren Strecken. In Verbindung mit anderen Verkehrssystemen wie Bus und Bahn ist das Fahrrad wertvoller Bestandteil von nachhaltigen Mobilitätsketten.

Die ausgelaufene "Abwrackprämie" für PKW halten wir GRÜNEN wegen Ihrer mangelnden Lenkungswirkung bezüglich Umweltfaktoren, Einkommen der Geförderten, Nachhaltigkeit des Fahrzeugs und Mitnahmeeffekte durch schnellere Neuanschaffung etc. für eine teure Fehlkonstruktion. Dass im Radverkehr diese Euros besser aufgehoben gewesen wären, sehen auch wir so. Die generelle Neuanschaffung von Rädern zu bezuschussen halten wir aber für problematisch, da auch hier nicht klar ist, wer profitiert, ob es Mitnahmeeffekte gibt und ob das Fahrrad als Verkehrsträger dadurch wirklich größeren Einfluss gewinnt. Davon abgesehen kann durchaus auch die Anschaffung eines gebrauchten Fahrrades eine sinnvolle Investition sein.

Wichtiger ist der andere von Ihnen angesprochene Punkt: Sicherheit im Straßenverkehr. Zunächst muss leider vorangestellt werden, dass FahrradfahrerInnen empfohlen werden muss, defensiv und vorausschauend zu fahren, da diese im Falle eines Unfalls tatsächlich häufig die physisch Leidtragenden sind. Die entsprechenden Statistiken sind alarmierend, weshalb auch die Landesverkehrswacht NRW die vorhergehende Empfehlung ausspricht.

Die wünschenswerte Lösung dieses Problems besteht natürlich in sicheren, gepflegten Radwegen. Das Land NRW bezuschusst den Radwegebau an Landstraßen, hat jüngst ein Pilotprojekt zu Radschnellwegen gestartet und mit dem "Aktionsplan Nahmobilität" den weiteren Weg vorgezeichnet. Wir GRÜNEN werden weiter dafür kämpfen, dass Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer als gleichberechtigte VerkehrsteilnehmerInnen angesehen werden und sich dies auch in den jeweiligen Infrastrukturetats abbildet.

Eine jederzeit gute Fahrt wünscht,

Hans Christian Markert
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