Hannelore Rabl (GRÜNE)

Angaben zur Person
Hannelore Rabl
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
-
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Kreistags, Fraktionsvorsitzende im Stadtrat Bad Vilbel
Wohnort
-
Wahlkreis
Wetterau I
Ergebnis
9,1%
Landeslistenplatz
-
Öffentliche Äußerungen
Auswahl der Fragen und Antworten
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Frage zum Thema Energie
28.12.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Rabl,

warum werben Sie in der Wetterau in Ihren Wahlplakaten für den Bau von
Windkraftanlagen ?
Schon Jürgen Trittin sagte 2003 auf der Husum Wind in seiner Eröffnungsrede,dass es ein "Bärendienst am Bürger und der Branche sei ,an immmer windschwächeren Standorten immer größere WKA aufzustellen.
Trifft es zu, dass Ihre Partei Spenden in beträchtlicher Höhe von der WKA Firmen erhält bzw. erhalten hat ?
Ist es Ihnen egal,dass die Errichtung der WKA einen unerträglichen Eingriff in die Kulturlandschaft Wetterau darstellt ?
Warum sollten Ihnen die Bürger in der Wetterau ihre Stimme geben,wenn Sie dazu beitragen,dass ihr Lebensraum zerstört wird.

Mit freundlichen Grüssen ,
Antwort von Hannelore Rabl
1Empfehlung
02.01.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre mail. Ich lade Sie herzlich zu dem von mir organisierten Informationsabend "Windräder sind keine Monster" am 8. Januar 2009, 20.00 Uhr, im Bürgerhaus Wöllstadt zu einem Gespräch ein. Zu den von Ihnen gestellten Fragen und den Bedenken der Wöllstädter Bürger werde ich dort Stellung nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Hannelore Rabl
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Frage zum Thema Energie
03.01.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Rabl,
vielen Dank für die Einladung zu Ihrer Veranstaltung am 08.01.2009.Ich komme gerne.
Warum beantworten Sie meine Fragen nicht im Abgeordneten Watch. Alle Wähler in Ihrem Wahlkreis Wetterau I haben das Recht auf Beantwortung,nicht nur die Bürgerinnen und Bürger aus Wöllstadt.
Mit freundlichen Grüssen,

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Frage zum Thema Bürgerbeteiligung und Bürgergesellschaft
05.01.2009
Von:

Sehr geehrteFrau Rabl,

wie ist Ihre Position zum Kammerzwang der Handel- und Gewerbetreibenden?
Kennen Sie den Art. 9 GG?
Warum wird den Handel- und Gewerbtreibenden dann verwehrt, aus den IHKn auszutreten, wenn sie feststellen, daß diese ihre Interessen nicht vetreten oder gar gegen ihre Interessen handeln, und selbst Kammern zu gründen und zu unterhalten, auf dem Boden unseres Grundgesetzes mit freiwilliger Mitgliedschaft und demokratischen und mehrheitlichen Willensbildungs- und Entscheidungsfindungsprozessen auf Mitgliederebene ohne Entmündigung und Bevormundung durch weder demokratisch noch mehrheitlich "gewählte" Cliquen von Vertretern größerer Unternehmen?

Sicher verstehen Sie, daß ich nur eine Partei bzw. einen Kandidaten wählen kann, der zu unserem Grundgesetz steht und entspr. handelt.

Über eine qualifizierte Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hannelore Rabl
2Empfehlungen
14.01.2009
Sehr geehrter Herr ,

ich halte die Zwangsmitgliedschaft für ein Relikt aus dem Mittelalter, als noch Handel- und Gewerbe in Zünften organisiert war.

§ 9 GG enthält das Recht sich zu organisieren, nicht die Pflicht. So hat z. B. jeder Arbeitnehmer das Recht, sich in Gewerkschaften zu organisieren, aber nicht die Pflicht und schon gar nicht die Zwangsverpflichtung.

Mit freundlichen Grüßen
Hannelore Rabl
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