Gunter Weißgerber (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Gunter Weißgerber
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Bohringenieur
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Leipzig II
Landeslistenplatz
keinen, Sachsen
weitere Profile
Wie Sie den Medien entnehmen konnten, ist eine Erhöhung der Diäten derzeit nicht mehr geplant. In meiner Antwort an Frau Gebler finden Sie trotz dessen meine grundsätzliche Position zu diesem Themenkreis. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Gunter Weißgerber
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Frage zum Thema Umwelt
09.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Weißgerber,

gegenwärtig berät das Bundeskabinett über die Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG). Dieses Gesetz hat in den vergangenen Jahren die Grundlage gebildet für den beispiellosen und erfreulichen Aufschwung der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Unter anderem hat es dazu beigetragen, dass die deutsche Photovoltaik-Industrie in kürzester Zeit an die Weltspitze gelangen konnte. Vor allem die ostdeutschen Länder haben durch Industrieansiedlungen und Tausende von Arbeitsplätzen davon profitiert.

Mit großer Sorge sehe ich allerdings die aktuellen Vorschläge aus den Bundesumweltministerium zur weiteren Ausgestaltung des EEG. Demnach soll im Jahr 2009 die Einspeisevergütung für Solarstrom deutlich abgesenkt werden. Dies würde den deutschen Markt vermutlich stark beeinträchtigen. Zu diesem frühen Zeitpunkt, zu dem dei Rohstoffpreise noch hoch und die neuen Märkte erst im Entstehen sind, kann dies die Entwicklung der Branche bedrohen?

Wie sehen Sie die Vorschläge aus dem Umwelt- und Wirtschaftsministerium? Schließlich profitiert auch Leipzig von den neuen Industrien vor der Haustür.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Gunter Weißgerber
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09.03.2008
Gunter Weißgerber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Das EEG, dass von der damaligen rot-grünen Regierung erlassen worden ist, hat sich als Schrittmacher für den Umweltschutz und als Wachstumsmotor bewährt. Niemand will das Gesetz abschaffen, doch sind in einzelnen Bereichen Anpassungen notwendig.

Derzeit wird unter dem Namen "Integriertes Klima- und Energieprogramm" in den Ministerien Umwelt, Finanzen, Wirtschaft und Verkehr ein Klimaschutzpaket vorbereitet, das nach Willen der Bundesregierung den Herausforderungen einer umfassenden Klimaschutzpolitik gerecht werden soll. Für das EEG bedeutet dies, dass die Förderstruktur in einzelnen Bereichen angepasst werden muss, um die Effizienz zu steigern und weitere Anreize für Innovationen zu setzen. Die Förderung von Solarstrom soll stärker als bisher geplant eingedämmt und der Anreiz zum Bau von Stromwindmühlen in Nord- und Ostsee verbessert werden. Diese Handlungsempfehlungen sind vor dem Hintergrund des Erfahrungsberichtes mit dem EEG aus dem Jahr 2007 ergangen.

So zeigt dieser Bericht, dass die Stromgestehungskosten bei der Photovoltaik sind zwischen 1991 und 2003 um rund 60 % gesunken sind. Auch danach ist davon auszugehen, dass die hohen Produktionszuwächse zu sinkenden Herstellungskosten für Photovoltaikmodule geführt haben. Aufgrund des starken Nachfrageüberhangs und des zwischenzeitlichen Siliziummangels fanden diese jedoch nicht in entsprechenden Preissenkungen Ausdruck. Wirtschaftlichkeitsberechnungen zeigen dennoch, dass die Vergütungen des EEG für optimierte Photovoltaikanlagen in aller Regel einen wirtschaftlichen Betrieb erlauben und unter günstigen Randbedingungen auch höhere Renditen als kalkuliert erreichbar sind. Die rechtfertigt geringe Korrekturen am Gesetz.

Lassen Sie mich schließlich noch darauf verweisen, dass die durch das EEG für 2010 gesetzten Ziele schon im Jahr 2007 erreicht worden sind: 13 Prozent des Primärenergiebedarfes werden heute in Deutschland aus erneuerbaren Energien gewonnen; davon hat die Solarenergie einen Anteil von 0,4 Prozent beigetragen. Diese Erfolgsgeschichte versetzt uns in die Lage, für das Jahr 2020 noch ehrgeizigere Ziele zu formulieren: Statt 20 Prozent strebt die Bundesregierung nunmehr einen Anteil von 25 bis 30 Prozent erneuerbarer Energieträger am Primärenergieverbrauch an.

Die Förderung der Solarenergie genießt vor diesem Hintergrund also weiter höchste Priorität- auch und gerade für Ostdeutschland. Seien Sie versichert, dass ich mich diesem Ziel verpflichtet fühle.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Gunter Weißgerber
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.11.2007
Von:
Dr.

Werter Herr Weißgerber,
wie können Sie es vor ihrem Gewissen verantworten dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherng zuzustimmen, welches unser Land einen weiteren Schritt zum totalen Überwachungsstaat voranbringt? Noch dazu an einem 9. November? Hatten Sie keine Stasiakte, die Sie einsehen konnten? Haben Sie nicht die Erfahrung gemacht, dass das Sammeln selbst von banalen Daten letztlich sich gegen den richtet von dem die Daten gesammelt werden? Und sind Sie wirklich der Meinung, dass Sie damit im Interesse der Bürger ihres Wahlkreises handeln? Verspielen Sie damit nicht einen der letzten direkten Wahlkreise die die SPD noch in Sachsen gewinnen konnte?
MfG
Antwort von Gunter Weißgerber
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09.03.2008
Gunter Weißgerber
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie gibt mir Gelegenheit, ganz grundsätzlich zunächst erst einmal festzustellen: Ich wehre mich entschieden gegen den Vergleich, die von der Großen Koalition getroffenen gesetzlichen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung führten uns in ein dem SED-Unrechtsregime ähnliches System oder einen totalen Überwachungsstaat. Wir leben in einer freiheitlichen Demokratie, die Sicherheitsorgane sind an Recht und Gesetz gebunden. In der DDR wurde die Staatssicherheit gezielt gegen die eigenen Bürger, gegen aufrechte, kritische Menschen zur Einschüchterung und Repression eingesetzt. Dies ist ein fundamentaler Unterschied zur derzeitigen Situation. Sie können mir glauben, dass auch ich es mir - gerade im Hinblick auf meine Vergangenheit - nicht einfach gemacht habe, diesem Gesetz zuzustimmen; in der Fraktion wurde heftig gestritten.

Folgende Erwägungen haben mich letztlich überzeugt:

Der internationale Terrorismus agiert auch in Deutschland, unser Land ist nicht nur Rückzugs- sondern auch Zielgebiet. Wir stehen vor diesen neuen Herausforderungen. Die Aufgabe einer Regierung muss es sein, Antworten darauf zu finde, wie man schwerste Straftaten, die heute zu einem nicht unerheblichen Teil durch moderne Kommunikationsmittel geplant und koordiniert werden, zu verhindern. Vor diesem Hintergrund stimme ich mit der Regierung überein, hier effektiv ansetzen zu wollen.

Das Gesetz berücksichtigt die grundlegenden Aussagen des Bundesverfassungsgerichtes zum sog. "Großen Lauschangriff", zum Luftsicherheitsgesetz und zur Volkszählung.

Wir konnten einen sog. Richtervorbehalt durchsetzen, überdies das ausdrückliche Verbot des Rückgriffs auf Informationen, die zum Kernbereich der Privatsphäre gehören und schließlich die Beschränkung des Zugriffs und der Verwertung auf "Straftaten von erheblicher Bedeutung".

In der Richtlinie war die Vorratsdatenspeicherung für 36 Monate vorgesehen. Die Bundesregierung hat sich erfolgreich für eine erhebliche Begrenzung dieses Zeitraums eingesetzt.

Es ist absehbar, dass das Bundesverfassungsgericht demnächst die Vereinbarkeit dieses Gesetzes mit der Verfassung überprüfen wird.

In der Gesamtabwägung muss ein Parlament seiner Verantwortung für seine Bürgerinnen und Bürger für Sicherheit gerecht werden. Dabei bleibt für
mich jedoch eines stets klar: Absolute Sicherheit kann es auf Kosten der Freiheit nicht geben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Gunter Weißgerber
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
12.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Weißgerber,

Ist Ihnen bewusst, dass ein Gesetz wie die Vorratsdatenspeicherung in keiner Weise dazu geeignet ist, Terrorismus oder schwere Kriminalität zu bekämpfen, da Schwerverbrecher und allgemein Menschen, die etwas zu verbergen haben, sich dagegen zu schützen wissen -- z. B. durch regelmäßiges Austauschen der SIM-Karten oder Benutzung von Internetcafes?

Ist Ihnen klar, dass lediglich Bürger, die sich diesen Verschleierungsaufwand nicht machen wollen, durch ein solches Gesetz überwacht werden können - also generell Leute, die nichts zu verbergen haben?

Ein solches Gesetz ist zur Verbrechensbekämpfung nutzlos und stellt den Bürger unter Generalverdacht. Es widerspricht der in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegten Unschuldsvermutung.

Bitte begründen Sie, warum Sie für die Vorratsdatenspeicherung gestimmt haben. Den Zwang zur Umsetzung einer EU-Richtlinie halte ich als Begründung nicht für zulässig, da die BRD diese Richtlinien häufig selbst vorantreibt (vgl. in diesem Fall www.heise.de ).
Antwort von Gunter Weißgerber
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09.03.2008
Gunter Weißgerber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Meine grundsätzliche Position zur Vorratsdatenspeicherung können Sie meinen Antworten an Herrn Pickenhain, und Herrn Michalek (auf dieser Seite) entnehmen. Dort habe ich ausführlich zu begründen versucht, warum ich das Gesetz als einen sinnvollen - wenngleich schwierigen - Ausgleich zwischen Sicherheits- und Freiheitsinteressen sehe. Ihrer Argumentation folgend, dass eine Vorratsdatenspeicherung alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht stellt, lässt mich überspitzt zu der Auffassung kommen, Sicherheitsbehörden- und Gesetze sind deshalb grundsätzlich überflüssig, weil damit auch Unschuldige potentiell ins Visier kommen können. So ist es aber gerade nicht. Der Staat hat die Aufgabe der effektiven Gefahrenabwehr. Potentielle Terroristen und Schwerverbrecher leben unter uns. Gefahrenabwehr kann deshalb nicht im luftleeren Raum und abseits der Gesellschaft stattfinden; sie muss dort stattfinden, wo Gefahren entstehen. Die Aufgabe eines Gesetzgebers muss es dann sein, genau darauf zu achten, dass das Freiheitsinteresse in seinem Kern nicht angetastet wird. Dieses Zielkonflikt zu entschärfen ist eine schwierige Aufgabe; ich glaube, mit dem Gesetz ist dies uns gelungen. Im Übrigen: Die Unschuldvermutung des Art. 6 Abs. 2 EMRK, die auch dem deutschen Strafprozess immanent ist, gilt vor Gericht, d.h. im sog. repressiven Rahmen und nicht im Rahmen der präventiven Gefahrenabwehr.

Mit freundlichen Grüßen

Gunter Weißgerber
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Frage zum Thema Gesundheit
08.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Weißgerber,

zunächst erst einmal wünsche ich Ihnen ein gesundes neues Jahr.

Mich würde interessieren, ob Sie im Bundestag für den Gesundheitsfonds gestimmt haben und welchen Vorteil Sie im Gesundheitsfonds sehen.

Derzeit wird in den Medien von einem Krankenkassenbeitrag von rund 15 Prozent gesprochen. Medienberichte stützen sich dabei auf die Aussagen und Prognosen namhafter Krankenkassen wie TK oder KKH. Derzeit liegt die günstigste Krankenkasse in Sachsen bei einem Beitragssatz von 11,8 Prozent.

Wie erklären Sie mir als Arbeitnehmer und meinem Arbeitgeber die zu erwartenden höheren Kosten? Welche Gegenleistungen gibt es dafür?

Über eine Antwort würde ich mich sehr Freuen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Antwort von Gunter Weißgerber
3Empfehlungen
09.03.2008
Gunter Weißgerber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Im Bundestag habe ich für die Gesundheitsreform gestimmt, zu der auch die Einrichtung des sog. Gesundheitsfonds gehört.

Zunächst erst einmal gilt es festzustellen, dass Deutschland eines der besten und leistungsfähigsten Gesundheitssysteme der Welt hat. Gerne reduziert sich die Diskussion nur auf die Höhe der Beitragssätze. Grundsätzlich aber stehen ihnen eine Vielzahl von Leistungen gegenüber. Trotz dieser Situation mussten wir feststellen, dass

  • die Mittel zur Gesundheitsversorgung nicht überall effizient eingesetzt werden, so dass es auch zu Über- und Unterversorgung kommt,

  • die Qualität der Versorgung erheblich variiert und

  • Ressourcen nicht nur an den Schnittstellen suboptimal eingesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund war eine Reform unabdingbar, um auf in Zukunft das hohe Leistungsniveau zu sichern.

Für mich hat zunächst bei der jetzigen Gesundheitsreform oberste Priorität, dass in diesem Land niemand ohne Versicherungsschutz bleibt. Die Zahl von rund 200.000 oder mehr Unversicherten hat die SPD zum Handeln veranlasst. Künftig hat jeder ein Rückkehrrecht zu seiner früheren Versicherung, wenn er seinen Versicherungsschutz verloren hat, weil er beispielsweise die Beiträge nicht zahlen konnte. Dieses Rückkehrrecht gilt nicht nur für gesetzlich Krankenversicherte, sondern auch für ehemals privat Versicherte. Überdies unterliegt die private Krankenversicherung erstmals einem Kontrahierungszwang und darf keine Selektion nach dem Gesundheitsrisiko vornehmen. Es ist schließlich gelungen, die geforderte Ausgliederung ganzer Leistungsbereiche zu verhindern, die Behandlung von Folgen privater Unfälle bleibt in der GKV abgesichert. Forderungen, für chronisch Kranke die Zuzahlungen zu erhöhen, wurden ebenfalls abgewehrt.

Der Gesundheitsfonds im Speziellen trägt dem Prinzip der solidarischen Finanzierung Rechnung. Alle gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber einen einkommensgerechten Beitrag. Die Beitragshöhe wird gesetzlich festgelegt und angepasst, wenn im Laufe der Zeit die Gesundheitskosten steigen. Die Beitragssätze werden so bemessen, dass der Fonds immer mindestens 95% der Ausgaben über die Beiträge finanziert. Auch die Arbeitgeber bleiben so an der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen beteiligt. Sie können das Risiko steigender Gesundheitskosten nicht auf die Versicherten überwälzen.

Ausgezahlt wird aus dem Fonds an die Krankenkassen zunächst ein einheitlicher Betrag für jeden Versicherten. Dazu erhält die Kasse weitere Zahlungen je nach Alter und Gesundheitszustand ihrer Versicherten. Das führt dazu, dass jeder Versicherte unabhängig von seinem Einkommen, Alter und Gesundheitszustand für jede Kasse gleich wertvoll ist.

Damit werden zugleich der Wettbewerb zwischen den Kassen intensiviert und die unterschiedlichen Krankheitslasten gerechter ausgeglichen. Der Wettbewerb zwischen den Kassen wird anders als heute so um die beste und kostengünstigste Versorgung und nicht mehr um gesunde Versicherte geführt werden.

Damit die Kassen mehr Einfluss auf die Kostenentwicklung nehmen können, werden ihre Möglichkeiten erweitert, den Versicherten flexible Angebote zu machen (Vorsorgebonus, Hausarzttarife, integrierte Versorgungsmodelle) und mit den Leistungserbringern (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Pharmafirmen;...) neue Verträge zu schließen.

Die Versicherten schließlich sollen künftig die Wahl zwischen mehreren Tarifen und Angeboten haben. Die Kassen werden verpflichtet, einen Hausarzttarif anzubieten. Generell gilt: Wer sich rational durch das System bewegt, soll dafür belohnt werden. Das gilt nicht nur für chronisch Kranke. Auch die Gesunden sollen motiviert werden, vor allem im Alter zwischen 45 und 55 Jahren die wichtigsten ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch zu nehmen. Wer diese Untersuchungen in einem neuen Bonusheft nachweisen kann, erhält im Falle einer chronischen Erkrankung später die ermäßigte Belastungsgrenze.

Damit verbinden sich deutliche Leistungsverbesserungen vor allem für alte Menschen (geriatrische Rehabilitation) und Sterbenskranke (Palliativversorgung); gesetzlich Krankenversicherte erhalten künftig einen direkten Zugang zu den besten Spezialisten in den Krankenhäusern. Dies gilt nicht nur für besonders schwere Erkrankungen wie zum Beispiel Krebs oder Multiple Sklerose, sondern auch für seltene Erkrankungen.

An diesen Beispielen merken Sie: Sowohl für den Einzelnen als auch für die Finanzierbarkeit des Gesamtsystems bietet die Gesundheitsreform eine Vielzahl von Verbesserungen. Unsere Gesellschaft altert, dieser Entwicklung setzt die Gesundheitsreform eine kraftvolle und notwendige Antwort entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Gunter Weißgerber
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Weißgerber,

mit Erstaunen nehme ich zur Kenntnis, dass bisher keine Anfrage auf abgeordnetenwatch.de, die sich auf die Einschränkung der Freiheitsrechte bezieht (z.B. Vorratsdatenspeicherung) eine Antwort erhielt.

Sie haben der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt und sind (stellvertretendes) Mitglied im Bundestagsausschuss für Inneres. Also eine der Personen, die vor uns Bürgern diese Beschneidung der Freiheit in besonderer Weise zu verantworten hat.

Falls Sie aber noch vorhaben, die entsprechenden Anfragen zu beantworten, möchte ich Sie bitten, auch eine Einschätzung bezüglich des folgenden Artikels abzugeben, der sich mit der geplanten (de facto) Abschaffung des Abhörschutzes für Berufsgeheimnisträger befasst: www.heise.de (bezieht sich auf Hannoversche Allgemeine: www.haz.de ).

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Gunter Weißgerber
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22.01.2008
Gunter Weißgerber
Sehr geehrter Herr ,

Sie sprechen sich gegen eine Verletzung von Freiheitsrechten am konkreten Punkt der Datenspeicherung aus. Inwiefern dies nur als Beschneidung von Freiheitsrechten gesehen werden kann, obwohl klar sein müßte, dass es eine unbekannte Zahl von Schädigern der Freiheit und des Lebens gibt, die sich per moderner Kommunikationmethoden weltweit in rasanter Geschwindigkeit verständigen und koordinieren können, dies erschließt sich mir nicht. Ginge es nur um Sie, einer sicherlich untadeligen Person, dann hätten Sie Recht mit ihrer Argumentation. Doch geht es nicht um die unbescholtenen Bürger, sondern um Menschen, die schwere Verbrechen im Schilde führen und die Techniken nutzen, die die Techniken aller sind. In Abwägung des Gewichtes des Eingriffs in Freiheitsrechte und des Gewichtes der staatlichen Verpflichtung, Leib und Leben der Bürger zu schützen, komme ich persönlich zur Bejahung der zeitlich längeren Datenspeicherung. Da es jedoch keine Berufsgruppen geben sollte, hinter denen sich Verbrecher geschützt verstecken können, halte ich die Ausweitung auf den von Ihnen genannten Personenkreis für richtig. Ich habe, wenn es um die Klärung von schweren Straftaten geht, nichts zu verbergen. Ob dies nun drei oder jetzt 6 Monate nachweisbar ist, ändert an meiner Haltung nichts. Zumal Warenhäuser oder Banken über mich oder über Sie ohnehin sehr gut Bescheid wissen. Warum soll dann die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft im Falle schwerer Straftaten nicht meine Unschuld überprüfen können? Das Recht zu Wohnungsdurchsuchungen im Fall der Aufklärung kriminellen Geschehens hat der Staat ohnehin. Die Datenspeicherung und ihre auf rechtsstaatlichen Grundsätzen erfolgenden Kontrolle ist in dieser Betrachtung einem Durchsuchungsbefehl gleich. Letzteren wollen Sie nicht abschaffen, oder?

MfG

Gunter Weißgerber
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