Günter Lach (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Günter Lach
Geburtstag
03.07.1954
Berufliche Qualifikation
Technischer Angestellter
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Wolfsburg
Wahlkreis
Helmstedt - Wolfsburg
Ergebnis
39,4%
Landeslistenplatz
27, Niedersachsen
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(...) Aus heutiger Sicht ist es ein Versäumnis, dass es der damaligen Bundesregierung zur Wendezeit nicht gelungen ist, bei den Rentenansprüchen eine angemessene Differenzierung zwischen Tätern und Opfern des SED-Unrechtsstaats vorzunehmen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
16.08.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Lach,

mich würde mal interessieren wie mein Abgeordneter zum Gerichtsurteil steht, in dem das Beschneiden von Junges untersagt wurde. bzw. nur noch erlaubt sein soll, wenn medizinische Gründe dafür sprechen.

Ich selbst bin ein Gegner, des Beschneidens egal ob es nun Juden oder Moslems betrifft. Ich halte es für Körperverletzung, wenn Kinder, die noch gar nicht selbstbestimmt denken können, dieses Trauma durchleben müssen. Erwachsene sollen von mir aus mit ihrem Körper machen was sie wollen aber Kinder bedürfen des besonderen Schutzes, durch die Gesellschaft.

Wir dürfen uns auch nicht verunsichern lassen wenn solche Sätze gesprochen werden :
Zitat: Dieter Graumann

Die Durchsetzung des Urteils würde "jüdisches Leben dadurch in Deutschland unmöglich gemacht".

Das ist schlichtweg falsch, denn schon viele Juden, nehmen ein anderes Ritual vor (es nennt sich "Brit Shalom"), und heißen mit diesem Ritual ihre Söhne an ihrem achten Lebenstag in der Gemeinschaft willkommen.

Ich finde unsere Vertreter des Gesetzes, die von uns gewählt werden, sollten auch den Willen unseres Volkes beachten, dass in Umfragen, gegen die Beschneidung ist und nicht nach dem Ausland schielen. Wir sollten souverän mit unseren Gesetzten umgehen und diese sehen das Recht auf Unversehrtheit nun mal vor. Niemals darf jemand über Körperteile eines anderen Menschen bestimmen, da geht das Recht des Kindes vor. Es ist mit nichten nur ein Hautfetzen, der Entfernt wird, sondern er hat eine Funktion, es gab schon viele Unfälle bei Beschneidungen manchmal sogar tödliche. Wir sollten uns nach unseren Gesetzten halten und nicht, aus Angst vor anderen Glaubensrichtungen, unsere Gesetzte ändern, wer bei uns wohnt, hat sich nach uns zu richten. Ich möchte betonen, das ich viele Freunde habe die nicht aus Deutschland stammen, nicht das hier noch ein Verdacht, gegen mich entsteht. Übrigens sind viele mit mir einer Meinung, was dieses Thema betrifft.
Standard-Antwort von Günter Lach
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17.08.2012
Günter Lach
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Als Abgeordneter ist es mir besonders wichtig, mich direkt und persönlich mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises zu befassen. Eine Vermittlung durch Dritte ist nach meiner Ansicht dabei weder notwendig noch sinnvoll. Dies gilt umso mehr, da mich zahlreiche Anfragen erreichen, die konkrete und sehr persönliche Anliegen betreffen, die nicht in der Öffentlichkeit dieses Forums diskutiert werden sollten. Daher habe mich grundsätzlich gegen eine Beteiligung am Portal "abgeordnetenwatch.de" entschieden. Gerne können Sie Ihre Anfrage direkt an mein Berliner Abgeordnetenbüro richten:

Günter Lach, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
07.10.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Lach,

sehr unerfreut bin ich über Ihr bisheriges Abstimmungsverhalten über entscheidende Fragen. Zur Schuldenbremse gibt es aber weiterhin offene Fragen. 1- Wie kann diese Bundesregierung eine Schuldenbremse beschließen, die erst für nachfolgende Regierungen wirkt? Sie selber nehmen sich aber noch großen Schlücke aus der Verschuldungspulle trotz florierender Wirtschaft. 2- Können nachfolgende Regierungen diese Schuldenbremse bei außerordentlichen Situationen wieder aufheben oder aussetzen? Vielen Dank für Ihre Antworten im Voraus.
m.f.g.
Königslutter, 7.10.12
Standard-Antwort von Günter Lach
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08.10.2012
Günter Lach
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Als Abgeordneter ist es mir besonders wichtig, mich direkt und persönlich mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises zu befassen. Eine Vermittlung durch Dritte ist nach meiner Ansicht dabei weder notwendig noch sinnvoll. Dies gilt umso mehr, da mich zahlreiche Anfragen erreichen, die konkrete und sehr persönliche Anliegen betreffen, die nicht in der Öffentlichkeit dieses Forums diskutiert werden sollten. Daher habe mich grundsätzlich gegen eine Beteiligung am Portal "abgeordnetenwatch.de" entschieden. Gerne können Sie Ihre Anfrage direkt an mein Berliner Abgeordnetenbüro richten:

Günter Lach, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
E-Mail: guenter.lach@bundestag.de
Fax: 030/227 76074

Bitte vergessen Sie nicht, Ihrerseits Anschrift und Telefonnummer zu vermerken.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Günter Lach
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.01.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Lach,
heute wende ich mich an Sie als "Niedersachse" im Innenausschuss zum Beschäftigtendatenschutzgesetz

Ist es aus Ihrer Sicht richtig,
dass z.B. durch § 32d Abs. 3 Arbeitgebern eine "Lizenz zur Kontrolle" erteilt würde, wenn künftig anlasslose Screenings von E-Mails und Internetzugriffen durchgeführt werden können, um zu prüfen, ob es Straftaten aus dem Bereich der Untreue, Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit gegeben hat?
Damit würden Maßnahmen legalisiert, die in der Vergangenheit als Datenschutzskandale galten (z. B.bei der Bahn, Lidl)!!
Das neue "Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes" – eine Mogelpackung!
" Der Entwurf des Beschäftigtendatenschutzgesetzes beinhaltet eine Fülle weiterer Regelungen, durch die die Erhebungs-, Verarbeitungs- und Nutzungsbefugnisse von Arbeitgebern auf Kosten der Beschäftigten massiv ausgeweitet werden.
Im Ergebnis verschlechtert er die datenschutzrechtliche Situation von Beschäftigten grundlegend und erheblich.
Insgesamt bleibt es bei der Feststellung, dass das Gesetz die Befugnisse von Arbeitgebern zur Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzung auf Kosten der Beschäftigten massiv ausweitet."

Der Gesetzentwurf verdient den Namen "Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes" nicht . Der Schutz der Beschäftigtendaten tritt in diesem Entwurf hinter bisherige Regelungen zurück. Erhebungs-, Verarbeitungs- und damit Kontrollrechte der Arbeitgeber werden dann erheblich ausgeweitet. Richtiger wäre wohl der Name "Beschäftigtenausforschungserlaubnis-gesetz".
Dieser Meinung des Direktors und Leiters der Europäischen Akademie der Arbeit der Universität Frankfurt am Main,Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft
Herrn Prof. Dr. Peter Wedde schließe ich mich an und bitte Sie, diesem Gesetz nicht zuzustimmen.

Welche Rechte von Beschäftigten werden nach Ihrer Meinung durch diesen Entwurf geschützt?
Warum dieser Schnellschuss?

Mit freundlichen Grüßen
Standard-Antwort von Günter Lach
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16.01.2013
Günter Lach
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Als Abgeordneter ist es mir besonders wichtig, mich direkt und persönlich mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises zu befassen. Eine Vermittlung durch Dritte ist nach meiner Ansicht dabei weder notwendig noch sinnvoll. Dies gilt umso mehr, da mich zahlreiche Anfragen erreichen, die konkrete und sehr persönliche Anliegen betreffen, die nicht in der Öffentlichkeit dieses Forums diskutiert werden sollten. Daher habe mich grundsätzlich gegen eine Beteiligung am Portal "abgeordnetenwatch.de" entschieden. Gerne können Sie Ihre Anfrage direkt an mein Berliner Abgeordnetenbüro richten:

Günter Lach, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
E-Mail: guenter.lach@bundestag.de
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Günter Lach
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