Günter Gloser (SPD)
Kandidat Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Günter Gloser
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Verwaltungsjurist, Verwaltungsdirektor a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Nürnberg-Nord
Ergebnis
39,9%
Landeslistenplatz
9, Bayern
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Frage zum Thema Integration
08.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Gloser,

sie als Bundestagsmitglied sollten doch auf einfache Fragen eingehen können bzw. ein Zahlenwerk bestätigen, herab- oder heraufsetzen können. Wenn nicht Ihnen, wem dann liegen die genauen Zahlen vor. Der Datenreport ist Ihnen doch sicher geläufig. Die Frage dann einfacher: Wenn es maximal 8% Asylbewerber gibt, die anerkannt werden, dann sind die Anträge der anderen 92% doch ebenso geprüft, aber ablehend beschieden worden. Sind nach den einschlägigen Gesetzestexten diese 92% dann abzuschieben?
Nächste einfache Frage: Was kostet uns ein Asylbewerber monatlich ( also nicht nur das Taschengeld, was er erhält, sondern Unterkunft, Verpflegung, Arztbesuch etc )?
Ist es richtig, das Deutschland mehr Asylbewerber aufnimmt, als das ganze restliche EU-Europa zusammen.
Ich bin kein Mitglied einer Partei, möchte aber speziell von Ihnen wissen, ob sie für ein Verbot der NPD sind?

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Frage zum Thema Arbeit
11.09.2005
Von:

Lieber Herr Gloser,
werden Sie es schaffen, mir vor dem Wahltag eine Antwort auf meine Frage vom 15.8.05 zu geben?
Mit freundlichem Gruß
Antwort von Günter Gloser
1Empfehlung
15.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

Sie werden sicher verstehen, dass in Wahlkampfzeiten mein Zeitbudget am Schreibtisch äußerst knapp bemessen ist und folglich meine Antwort auf sich warten ließ.

Mit freundlichen Grüßen
Günter Gloser
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Frage zum Thema Bürgerrechte
15.09.2005
Von:
-

Sehr geehrter Herr Gloser,

weshalb ist das Grundgesetzgebot noch nicht erfüllt, wonach sich das deutsche Volk nach erfolgter Vereinigung in freier Selbstbestimmung eine Verfassung geben soll? (Das Grundgesetz ist ja lediglich ein Gesetz zu dem die Haager Landkriegsordnung Besatzungsmächte verpflichte zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetzten Land.)

Oder gab es de jure noch gar keine Vereinigung Deutschlands? Denn:

Die neuen Bundesländer wurden durch das Ländereinführungsgesetz von der DDR Volkskammer zum 14.10.1990 etabliert.

Laut Beitrittsgesetz traten diese am 03.10.1900 dem Artikel 23 des Grundgesetzes bei,
der zu diesem Zeitpunkt längst gestrichen war.

Das heißt: am 3. oktober 1990 traten Länder, die zu diesem Zeitpunkt NOCH GAR NICHT EXISTIERTEN, dem Grundgesetz gemäß einem Artikel bei, der zu dem Zeitpunkt NICHT MEHR EXISTIERTE.

Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen
-

P. S.: Frau Wöhrl hat sich seit ca. 2 Wochen zu keiner Antwort durchringen können.
Antwort von Günter Gloser
1Empfehlung
16.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Frage hinsichtlich des rechtlichen Ablaufes der Wiedervereinigung. Ob der von Ihnen dargestellte Zeitablauf zutrifft oder nicht, kann ich heute leider nicht beurteilen. Dies erfordert, wie Sie sicher verstehen, einiges an Recherche, die gegenwärtig in der Endphase des Wahlkampfes nicht zu leisten ist. Ich bin mir sicher, dass Sie nachvollziehen können, dass eine solch schwierige staatsrechtliche Frage nicht so ohne weiteres zu beantworten ist.

Gerne bin ich bereit, dieser Sache einmal nachzugehen, und mir vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages hierzu eine Ausarbeitung zusammenstellen zu lassen. Davon abgesehen bin ich fest überzeugt, dass die wiedervereinigte Bundesrepublik Deutschland auf sicherem staatsrechtlichem und völkerrechtlichem Grund steht. Dass damals die Wiedervereinigung auf Artikel 23 (alt) Grundgesetz beruhte und nicht eine gänzlich neue Verfassung durch Volksentscheid eingeführt wurde, war wohl – nach meiner Erinnerung – der Notwendigkeit geschuldet, das sich wiedervereinigende Deutschland so schnell als möglich auf eine sichere rechtliche Grundlage zu stellen. Andernfalls hätte insbesondere in den neuen Ländern, so die damalige Einschätzung, eine erhebliche weitere Verunsicherung entstehen können.

Eine Volksentscheidung zu einer Verfassung gibt dieser mit Sicherheit ein hohen Grad an Legitimität. Dies bedeutet aber nicht, dass Verfassungen, für die ein solcher Zustimmungsakt nicht erfolgt ist, grundsätzlich mit schwächerer Legitimität ausgestattet sein müssten. Dies gilt mit Sicherheit für das Grundgesetz der alten Bundesrepublik. Über das Grundgesetz gab es kein Volksentscheid, sondern vielmehr die Zustimmung der Bundesländer. Und sogar in Bayern, das das Grundgesetz damals abgelehnt hat, genießt es hohe tatsächliche Legitimität. Gleiches kann und muss man auch über das Grundgesetz als Verfassungsgrundlage der wiedervereinigten Bundesrepublik Deutschland sagen. Unsere Staatspraxis beweist, dass es eine gelungene Grundlage für die Organisation unseres Gemeinwesens ist.

Mit freundlichen Grüßen
Günter Gloser
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