Günter Gloser (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Günter Gloser
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Verwaltungsjurist, Verwaltungsdirektor a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Staatsminister im Auswärtigen Amt
Wahlkreis
Nürnberg-Nord
Landeslistenplatz
9, Bayern
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(...) Wie bei anderen Themen auch, so gibt es auch hier von Fall zu Fall unterschiedliche Entwicklungen und unterschiedliche Antworten. Die Metropolregion Nürnberg (städtisch und ländlich geprägt) wird entsprechende Lösungsansätze finden, so dass die Belange der Kernstädte berücksichtigt werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
nicht beteiligt
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.07.2008
Von:

Sie schreiben in Ihrer Antwort an Herrn Panzer vom 26.06.2008 dass Sie sich für Transparenz und demokratische Kontrolle einsetzen. Warum setzen Sie sich dann nicht auch dafür ein dass in Deutschland auch das Volk, der angebliche Souverän, über den EU-Vertrag entscheiden darf?

Und ich habe noch eine weitere Frage, zur Entscheidung des EU-Parlaments das Satellitensystem Galileo nun doch militärisch nutzen zu wollen. Zunächst - für jeden Menschen mit halbwegs normalem Menschenverstand war wohl von Anfang an klar dass dies so kommen würde und all die Versprechen es nur zivil nutzen zu wollen, von Anfang an nicht ernst gemeint waren. Wie ist Ihre Meinung dazu? Wundern Sie sich angesichts solch eines verwerflichen und abscheuungswürdigen Verhaltens, mit dem die Bürger Europas einmal mehr angelogen und verhöhnt wurden, der Politikverdrossenheit überall? Die Bürger Europas sind nicht gegen ein vereintes Europa, ganz im Gegenteil, wohl aber gegen diese Verlogenheit.
Antwort von Günter Gloser
1Empfehlung
27.11.2008
Günter Gloser
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Mail. Für Transparenz und demokratische Kontrolle trete ich in der Tat ein. Allerdings bezweifle ich, dass dies auf dem Weg von Volksabstimmungen in jedem Falle gut erreicht werden kann.

Denn gerade die Kampagne gegen den EU-Vertrag in Irland hat gezeigt, dass Volksabstimmungen oft nicht zur Versachlichung einer Diskussion beitragen. Vielmehr wurden im Fall Irland unwahre Behauptungen, populistische Vereinfachungen und Verfälschungen so massiv verbreitet, dass die Bevölkerung des bis dahin europafreundlichsten Landes nun die Demokratisierung und Stärkung Europas durch den Vertrag erheblich verzögert hat.

So wird nun unter anderem das Europaparlament als direkt gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger Europas bei seiner Neuwahl Mitte 2009 weiterhin nur mit den Rechten aus dem bisher gültigen Vertrag von Nizza ausgestattet sein und nicht mit den wesentlich weiter gehenden Beteiligungsrechten auf der Basis des Vertrags von Lissabon.

Als Abgeordneter des Deutschen Bundestages verantworte ich die Entscheidungen des Bundestages gegenüber den Wählerinnen und Wählern in meinem Wahlkreis. Auch die Entscheidung für die Ratifizierung des Lissabon-Vertrages, die am Ende eines sehr langen und nicht immer einfachen Diskussionsprozesses am Ende mit breiter Mehrheit getroffen wurde. Ich bin davon überzeugt, dass dies genau der richtige Weg ist, solche Entscheidungen zu treffen.

Zur militärischen Nutzung von Galileo möchte ich zunächst noch einmal feststellen: Dieses Projekt steht unter ziviler Kontrolle und wurde für zivile Zwecke konzipiert. Dies schloss eine spätere Nutzung durch das Militär niemals aus. Entscheidend ist und bleibt jedoch die zivile Kontrolle dieses Navigationssystems. Im Vergleich dazu wird das amerikanische GPS vom Militär kontrolliert und kann jederzeit aus militärischen Gründen abgeschaltet werden. Das kann mit Galileo nicht passieren. Das Militär in Europa hat nämlich keinen Einfluss auf die Aussendung der Signale. Die Streitkräfte der EU-Staaten können diese aber nutzen wie andere Nutzer auch.

Außerdem möchte ich dazu zwei Fragen stellen: Wäre es eine gute Strategie, wenn Europa im Gegensatz zu Russland, China, Indien und den USA auf eigene Möglichkeiten zur Unterstützung militärischer Operationen durch Satellitennavigation verzichten würde? Sollten die deutschen, französischen oder polnischen Soldatinnen und Soldaten, die im Namen der EU internationale Einsätze bestreiten, nicht angemessen ausgestattet und unterstützt werden?

Europäischer Einsatz, auch militärischer Einsatz wird gerade von den Vereinten Nationen immer öfter angefordert - zuletzt z.B. für das Krisengebiet in Kongo und für den Einsatz gegen Piraten am Horn von Afrika. Meine Antwort ist deshalb: Wenn wir dort Soldatinnen und Soldaten einsetzen, dann müssen wir auch über die dafür nötigen Mittel verfügen. Und dazu gehört eben eigene Satellitentechnik genauso wie übrigens auch eigenständige Transportkapazitäten.

Ich hoffe, damit Ihre Frage nach meiner Position beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Gloser
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.10.2008
Von:

Lieber Herr Günther Gloser,

Herr Sellig hat ein Thema angesprochen, das auch mich sehr interessiert.

Zu einer Zeit, als in der deutschen Politik vielleicht noch so etwas wie Aufbruchstimmung und Idealismus zu finden war, nämlich als die Bundesrepublik Deutschland 1949 gegründet wurde, hat man ein Grundgesetz festgelegt. Daraus möchte ich gerne einen Artikel zitieren, nämlich Art. 48, Abs. 3 GG. Da heißt es:

"Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde ENTSCHÄDIGUNG [...] ."

Unter einer Entschädigung verstehe ich und hoffentlich auch Sie, dass die Abgeordneten für das nicht mögliche Ausüben ihres Berufes entschädigt werden sollen, also, dass keine allgemein vereinbarte, feste Diät, die jedes mehr oder weniger demokratisch gewählte Mitglied, z.B. des Bundestages, erhält, ausgezahlt werden soll.

Ergo --> der Maurer, wenn es denn einem im deutschen Bundestag gibt, bekommt genau das Gehalt bezahlt, das er normalerweise auch verdienen würde. Das gilt genauso für den Juristen, Lehrer, etc.
Außerdem wird er für seine Anfahrtswege, die durch sein Amt anfallen, entschädigt.

Ich denke, dieser Paragraph des GG war einmal so gedacht, dass man Deutsche anregt Politik in der BRD mitzugestalten und nicht um eine hochbezahlte Karriere zu machen. Das ist es auch, was ich unter einer Demokratie verstehe.

Denken Sie nicht auch, dass unsere politische Gemeinschaft einen Paragraphen des GG genauso achten sollte, wie jeder andere Bürger auch? Dass sich dadurch die polit. Moral verbessern würde, weil Bürger mit Idealen sich vielleicht auch angeregt sehen, das polit. Deutschland wieder mitzugestalten?

Ihre Position bezüglich dieses Themas würde mich sehr interessieren, da im nächsten Jahr Bundestagswahlen stattfinden und ich glaube, dass man als Abgeordneter des BT zu diesem Thema Stellung nehmen sollte.

Mit freundlichen Grüßen aus dem schönen Nürnberg
Antwort von Günter Gloser
5Empfehlungen
22.10.2008
Günter Gloser
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Mail. Ihrer Interpretation des Grundgesetzes kann ich in diesem Punkt nicht folgen. Bitte lassen Sie mich einmal ausführen, wozu Ihre Auslegung der Verfassung führen würde.

Ihrer Meinung nach sollen ja im Bundestag Abgeordnete sitzen, die jeweils nach ihren früheren Gehältern vor dem Einzug in den Bundestag bezahlt werden. Das würde aber bedeuten, dass ein ehemaliger Vorstandsvorsitzender, der mehrere Millionen Euro im Jahr verdient hat, vielleicht das Tausendfache von dem bekäme, was ein ehemaliger Arbeiter oder einfacher Angestellter als Abgeordneter erhielte. Dabei haben beide den gleichen Aufwand und die gleiche Verantwortung. Sie leisten das Gleiche für ihre Wählerinnen und Wähler.

Nun werden Sie sicher sagen, dass man die "Entschädigung" unbedingt nach oben begrenzen müsste. Das aber wiederum stellt das Prinzip der Entschädigung, so wie Sie es interpretieren, gleich wieder in Frage. Und das Mandat würde damit für "Besserverdienende" sofort unattraktiv. Und dass das Parlament nur untere Gehaltsgruppen repräsentieren soll, halte ich für genauso unhaltbar wie den umgekehrten Fall, dass nur wohlhabende Bürger mitbestimmen, wie es früher beim Zensuswahlrecht der Fall war.

Dass die Abgeordneten also alle die gleichen Diäten erhalten, halte ich deshalb für alternativlos.

Bitte bedenken Sie auch, was der Verweis auf die Unabhängigkeit des Abgeordneten eigentlich meint: Dass ein Abgeordneter nämlich nicht darauf angewiesen sein darf, neben seinem Mandat auch noch andere Tätigkeiten auszuüben, damit er es auch voll ausfüllen kann. Dass er keinesfalls bestechlich oder käuflich sein darf!

Deshalb kann ich Ihrer Argumentation nicht folgen und bleibe dabei, dass die Abgeordneten unabhängig von ihrem Berufsstand, Vermögen, vorherigen Einkommen etc. die gleichen Grunddiäten erhalten sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Gloser
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Gloser,

für eine Demokratie unverzichtbar ist die Gewährleistung der im Grundgesetz garantierten Informationsfreiheit, Pressefreiheit und Meinungsfreiheit. Könnten Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, eine Infrastruktur zu schaffen, die in diesem (noch) freien Land eine Zensur ermöglicht? Und wenn ja: Gibt es eine Garantie, dass diese Sperrmaßnahmen auch durch weitere Gesetze niemals ausgeweitet werden können?

Dazu muss man wissen, dass bereits wiederholt Begehrlichkeiten für eine Ausweitung der angedachten Sperrmaßnahmen geäußert wurden, dass in skandinavischen Ländern bereits harmlose Internetseiten wie die Wikipedia oder Websites von Zensurkritikern gesperrt wurden, und dass bei Straftaten statt einer Sichtblende eine endgültige Löschung sehr viel effektiver wäre. Eine solche ist auch im Ausland möglich, wie neben anderen Quellen auch in ak-zensur.de dargestellt wird.

Daher also meine Frage: Könnten Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, eine Infrastruktur zu schaffen, die in diesem (noch) freien Land eine Zensur ermöglicht? Und wenn ja: Gibt es eine Garantie, dass diese Sperrmaßnahmen auch durch weitere Gesetze niemals ausgeweitet werden können?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Günter Gloser
3Empfehlungen
18.06.2009
Günter Gloser
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Meine Antwort ist: Ja, ich kann es mit meinem Gewissen vereinbaren, dem Gesetz zuzustimmen. Leider werde ich zwar selbst nicht dabei sein können, weil ich zum Europäischen Rat nach Brüssel reisen muss. Ich halte die von der SPD erreichten Veränderungen an dem Gesetz aber für so substantiell, dass man trotz der anfänglichen Bedenken, die auch ich geteilt habe, jetzt guten Gewissens zustimmen kann.

Martin Dörmann MdB hat für die SPD-Fraktion die folgenden Punkt ausgehandelt. Ich zitiere seine Ausführungen gleich wörtlich:

***

1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips: Löschen vor Sperren:

Die Aufnahme in die Sperrliste des BKA erfolgt nur, so weit zulässige Maßnahmen, die auf eine Löschung der Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten abzielen, keinen Erfolg haben.

2. Kontrolle der BKA-Liste und Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener:

Beim Datenschutzbeauftragten des Bundes wird ein unabhängiges Gremium bestellt, dessen Mitglieder mehrheitlich die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Das Gremium kontrolliert die BKA-Liste regelmäßig und kann sie jederzeit einsehen und korrigieren, soweit die Voraussetzungen für eine Sperrung nicht vorliegen. Es wird verankert, dass gegen die Aufnahme in die Sperrliste der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist.

3. Datenschutz:

Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen könnten. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.

4. Spezialgesetzliche Regelung mit Befristung:

Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie ermöglicht wird, nicht jedoch von anderen Inhalten, werden die wesentlichen Regelungen in einem neuen Zugangserschwerungsgesetz statt im Telemediengesetz verankert. Zudem tritt das Gesetz automatisch zum 31. Dezember 2012 außer Kraft, so dass in jedem Falle die vorgesehene Evaluation auszuwerten ist, auf deren Basis endgültig entschieden werden kann. Zusätzlich haben wir eine Bestimmung aufgenommen, die ausschließt, dass die neu geschaffene Infrastruktur zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche genutzt werden kann.

Mit diesen Änderungen werden auch die wesentlichen Forderungen des Bundesrates sowie der Experten aus der Bundestagsanhörung berücksichtigt. Zudem tragen wir Bedenken aus der Netz-Community Rechnung, mit dem Gesetz würde eine Infrastruktur aufgebaut, die zu anderen Zwecken als der Sperrung kinderpornografischer Inhalte genutzt werden könnte. Dies wird durch das Gesetz gerade ausgeschlossen. Ohne das Gesetz hingegen blieben die bereits abgeschlossenen Verträge zwischen BKA und Internetprovidern über Sperrmaßnahmen gültig, die gerade keinen hinreichenden Grundrechtsschutz und verfahrensrechtliche Sicherungen beinhalten. Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren.

Damit wird auch der Beschluss des SPD-Parteivorstandes vom letzten Samstag umgesetzt.

***

Zitat Ende. Ich weiß, dass diese Zusagen nicht alle zufrieden stellen werden, die sich unter dem Stichwort #zensursula seit Wochen gegen jede Einschränkung des freien Internetverkehrs gewehrt haben. Der Missbrauch des Gesetzes für andere Zwecke ist aber nun ausgeschlossen, die Nutzer des Web sind vor ungerechtfertigter Strafverfolgung geschützt und die Überprüfung der Regelung bis Ende 2012 ist durch die Befristung sichergestellt. Das ursprüngliche Ziel des Gesetzes bleibt aber bestehen, die Verbreitung von kinderpornographischem Material im Internet so wirksam wie möglich zu bekämpfen. Und deshalb stimme ich dem Gesetz in dieser Form zu.

Damit hat die Netzcommunity in kurzer Zeit viel erreicht und wir haben ein lebendiges Beispiel dafür erlebt, wie Online-Petitionen ein wichtiges Gesetzesprojekt konstruktiv begleiten und beeinflussen können. Dass Viele noch immer trotzdem strikt gegen das Gesetz sind, ist nicht schlimm. Das ist auch im Bundestag so, immer dann, wenn eine Mehrheit eine Minderheit überstimmt.

Ich hoffe, ich habe damit Ihre Frage beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Gloser
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Ihre Frage an Günter Gloser
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