Günter Gloser (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Günter Gloser
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Verwaltungsjurist, Verwaltungsdirektor a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Staatsminister im Auswärtigen Amt
Wahlkreis
Nürnberg-Nord
Landeslistenplatz
9, Bayern
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(...) Sollten sich die Tarifpartner nicht auf Mindestlöhne einigen können, plädiere ich dafür, dass wir prüfen, ob das Arbeitnehmer-Entsendegesetz nicht auf die entsprechenden Branchen ausgeweitet werden kann. (...) Dieser gesetzlich festgelegte Mindestlohn soll sich an den Verhältnissen in vergleichbaren europäischen Ländern orientieren und bei Vollbeschäftigung eine eigenständige Existenzsicherung gewährleisten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
nicht beteiligt
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Günter Gloser
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Frage zum Thema Finanzen
06.11.2007
Von:

Geehrter Herr Gloser!

Zunächst möchte ich Ihnen zur Diätenerhöhung gratulieren!

Alsdann frage ich Sie, wie Sie diese verantworten können?
Antwort von Günter Gloser
6Empfehlungen
07.12.2007
Günter Gloser
Sehr geehrter Herr ,

ich habe Mitte November für die Diätenerhöhung gestimmt, denn ich halte die vereinbarte Erhöhung in zwei Schritten um 4,7% (2008) und 4,5% (2009) für angemessen und vertretbar. Über die Frage, welche Bezahlung für Abgeordnete angemessen ist, lässt sich sicherlich endlos streiten. Abgeordnete bekommen deutlich mehr Geld als durchschnittliche Arbeitnehmer. Dafür ist aber auch ihre Arbeitsbelastung wesentlich höher. Vergleichbare Tätigkeiten in der Wirtschaft sind deutlich besser vergütet. Insgesamt halte ich die Diätenerhöhung für maßvoller als die Kritik, die an ihr geübt wird (vgl. auch Süddeutschen Zeitung = www.sueddeutsche.de )

Mit dieser Diätenerhöhung werden die Abgeordnetengehälter an die Besoldungsgruppe der Bundesrichter (Besoldungsgruppe R 6) beziehungsweise eines kommunalen Wahlbeamten einer mittelgroßen Stadt (Besoldungsgruppe B 6) anzupassen. Damit folgt der Bundestag einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1977, das bestimmte Orientierungsgrößen für die Entschädigung für Abgeordnete festlegte. Da es seitdem für die Parlamentarier jedoch mehr als ein Dutzend Nullrunden gegeben hat, liegen die Diäten mittlerweile etwa 900 Euro unterhalb dieser Besoldungsgruppe. Die Erhöhungen in 2008 und 2009 werden also das auffangen, worauf in der Vergangenheit verzichtet wurde. Zukünftig wird die Abgeordnetenentschädigung nur erhöht, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und der Bundesrichter ändert. Der Bundestag beschließt darüber jedes Mal neu in einem eigenen Gesetz vor den Augen der Öffentlichkeit.

Kritik übe ich an der Altersvorsorge für Abgeordnete. Hier hätte ich mir eine grundlegende Reform gewünscht. Das ist leider am Widerstand der CDU/CSU gescheitert. Die nun vereinbarte Reduzierung der Altersvorsorge ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, doch ich halte eine weitergehende Reform für unabdingbar.

Mit freundlichen Grüßen
Günter Gloser
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Frage zum Thema Soziales
06.12.2007
Von:

Geehrter Herr Gloser,

obwohl Lebensunterhaltskosten wie Nahrungsmittel, Energiekosten und Mieten gestiegen sind, weigert sich die Bundesregierung nach wie vor, die Hartz-IV-Regelsätze zu erhöhen. Wie lautet Ihre Meinung dazu? Wären Sie auch bereit, für die Erhöhung der Regelsätze mit zu plädieren und zu kämpfen? Die Armut von Kindern der Hartz-IV-Empfänger in Deutschland zeigt ja deutlich, dass es dafür allerhöchste Zeit ist. Vor allem dann auch, wenn die Eltern nicht mal vernünftige Nahrung für ihre Kinder bezahlen können oder wenn, wie in Speyer oder in Neumarkt/Obb. Leute gestorben sind, weil sie verhungert bzw. nicht in der Lage sind, die Stromkosten zu bezahlen.
Antwort von Günter Gloser
1Empfehlung
23.01.2008
Günter Gloser
Sehr geehrter Herr ,

ich kann Ihre Sorge nachvollziehen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat die von vielen Seiten geäußerte Kritik an der Höhe der Regelsätze aufgenommen und Ende letzten Jahres eine Prüfung durch das Bundesarbeitsministerium veranlasst, um herauszufinden, wo Veränderungen möglich sind. Die Ergebnisse dieser Prüfung stehen noch aus. Dabei werden auch die Kinderregelsätze noch einmal genauer unter die Lupe genommen.

Die Bekämpfung der Kinderarmut hat sich auch die neu eingerichtete Kinderkommission des SPD-Parteivorstandes auf die Fahnen geschrieben. Sie fordert zu prüfen, ob sich der Regelsatz für Kinder künftig am speziellen Bedarf der Kinder orientieren sollte, und nicht mehr prozentual am Regelsatz der Eltern. Die Länder Bremen und Berlin hatten eine entsprechende Bundesratsinitiative gestartet. Auch der Anpassungsmechanismus für die Höhe der Kinderregelsätze muss einer Prüfung unterzogen werden. Heute wird der Regelsatz anhand der alle fünf Jahre stattfindenden Einkommens- und Verbrauchsstichproben des Statistischen Bundesamtes angepasst. Dazwischen wird er entsprechend der Rentenanpassung korrigiert. Die Preisentwicklung der letzten Monate hat aber die Befürchtungen genährt, dass diese Anpassungsregelungen zu langsam reagieren.

Ich unterstütze alle diese Überlegungen und hoffe auf eine Verbesserung
der Situation der betroffenen Menschen.

Mit freundlichen Grüßen
Günter Gloser
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Frage zum Thema Finanzen
27.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Gloser,

ich habe untenstehende konkrete Fragen zu dem Themenkomplex "Zwangsvollstreckung trotz Kreditbedienung bei eingetragenen
Grundschulden".

Zunächst bitte ich Sie, falls nicht bekannt, sich die absolut existenzgefährdende Problemlage in folgendem Artikel des Wirtschaftsmagazins Plusminus zu vergegenwärtigen:
www.daserste.de

Zusammengefasst ist es also nach gegenwärtiger Rechtslage offenbar so, dass bei einem Verkauf der Grundschuld durch den Finanzierer z.B. an einen Hedgefonds, dieser trotz ordentlicher Abbezahlung des Kredites in die Zwangsvollstreckung über die komplette Grundschuldsumme (auch wenn die bereits abbezahlt sein sollte) gehen kann.

Dies ohne weiteres Rechtsverfahren bei der banküblich verwendeten Kreditklausel "Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen".

Hierzu meine Fragen:

1.Welche konkreten Maßnahmen haben Sie persönlich innerhalb der Fraktion ergriffen bzw. planen Sie kurzfristig , um durch Änderung dieser gefährlichen Rechtssituation die vielen Grundeigentümer mit Grundschulden in Ihrem Wahlkreis zu schützen?

2.Welche gesetzgeberischen Aktivitäten zum Schutz der Grundeigentümer hat die Fraktion bzw. der Bundestag unternommen bzw. wird diese kurzfristig unternehmen?

MfG,
Antwort von Günter Gloser
7Empfehlungen
14.01.2008
Günter Gloser
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat das von Ihnen geschilderte Problem erkannt und eine Initiative gestartet, um die Stellung des Kreditnehmers bei Verkäufen von Kreditforderungen zu verbessern. Die Bundesregierung hat mittlerweile einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken begrenzen soll. Darin ist festgehalten, dass im Bereich der Verkäufe von Kreditforderungen gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Vorschläge für gesetzgeberische Maßnahmen werden noch in der derzeitigen Beratung des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag eingebracht, der im ersten Quartal des Jahres 2008 beschlossen werden soll. Dabei wird es sowohl um verbesserte Transparenz für den Kreditnehmer als auch um die Problematik der Doppelsicherung durch Grundschuld und parallele Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung (Schuldanerkenntnis) gehen. Ferner wird bei Kündigungen von Kreditverträgen der Schutz der Verbraucher zu stärken sein.

Zu der von Ihnen erwähnten Plusminus-Sendung möchte ich anmerken, dass das Auseinanderfallen von Grundschuld und Forderung im Falle eines Forderungsverkaufs mit der grundsätzlichen Ausgestaltung der Grundschuld im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zusammenhängt (vgl. § 1191 BGB). Anders als bei einer Hypothek, bei der die Forderung nicht ohne die Hypothek und die Hypothek nicht ohne die Forderung übertragen werden kann (vgl. § 1153 Abs. 2 BGB), ist dies bei einer Grundschuld sehr wohl möglich. Das BGB trifft für derartige Fälle im Übrigen auch Regelungen, die den Schuldner gegenüber einem neuen Gläubiger schützen. Die in dem Artikel angesprochene Gesetzesänderung durch das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz aus dem Jahr 2002 hat hierauf keinen Einfluss. Im Vierten Finanzmarktförderungsgesetz ist zwar das Rechtsberatungsgesetz im Bezug auf den Verkauf von Forderungen geändert worden, diese Änderung steht aber nicht in einem Zusammenhang mit der in der Plusminus-Sendung geschilderten Problematik. Die rechtliche Situation von Schuldnern hat sich diesbezüglich in den letzten Jahren aufgrund von Gesetzesänderungen nicht verändert. Verändert hat sich, mit dem Ziel der Renditesteigerung, die Praxis der Banken, Forderungen aus Kreditverträgen zu verkaufen. Seriöse Schätzungen beziffern dieses Volumen auf ca. 10 -12 Mrd. Euro pro Jahr. Mit dieser Entwicklung müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen Schritt halten. Daher hält die Koalition es für notwendig, die Stellung des Kreditnehmers bei solchen Kreditverkäufen zu stärken.

Mit freundlichen Grüßen
Günter Gloser
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter,

nachdem im Zusammenhang mit der Stationierung von US-Streitkräften und dem zunehmenden Ausbau von Wohnssiedlungen für Soldaten der US-Army und den damit auch zunehmenden Umweltbelastungen (Hubschrauberlärm, Zerstörung von wertvoller Landschaft) Anfragen an Ihren Kollegen Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium Christian Schmidt meiner Meinung nach nicht aussagekräftig beantwortet wurden und werden, stelle ich direkt an Sie die Frage, wie Sie zur andauernden Präsenz der US-Army in Bayern stehen. Ich stelle diese Frage deshalb an Sie, da Sie in den nächsten Tagen in einer Bürgerfragestunde in Ansbach auftreten werden und damit eventuell auch Ihre Meinung zum Thema Katterbach und Illesheim für die Wähler im Ansbacher Raum von Interesse sein könnte.
(Siehe dazu auch entsprechende Fragen an Christian Schmidt im Abgeordnetenwatch).

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Günter Gloser
7Empfehlungen
21.01.2008
Günter Gloser
Sehr geehrter Herr ,

in meiner Bürgersprechstunde in Ansbach am 9. Januar 2008 sind mir einige Anliegen über Belästigungen durch Hubschrauberflüge vorgetragen worden. Diese Vorfälle werde ich mit dem Bundesministerium der Verteidigung erörtern; den Petenten werde ich dann unterrichten. Außerdem wurde mir von einem anderen Bürger die Entwicklung in Katterbach vorgetragen. Diese liegt jedoch in erster Linie in der Verantwortung der kommunalen Planung, in die ich mich nicht einmischen werde. Was den Verbleib von US-Streitkräften betrifft, kann ich Ihnen nichts anderes mitteilen als mein Kollege Christian Schmidt bereits getan hat. Im übrigen erinnere ich mich noch gut an die vielen Bürger, die in der Vergangenheit für den Erhalt von US-Standorten in Franken demonstriert hatten (Erhalt von Arbeitsplätzen, Förderung der Regionalentwicklung). Es gibt also auch andere Stimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Günter Gloser
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Frage zum Thema Internationales
20.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Gloser,

ich kann nicht verstehen, wieso die Bundesregierung versucht, das von vielen UNO-Staaten angestrebte vollständige Verbot von Streubomben zu verhindern. Eingangs der fünftägigen Streubombenkonferenz im neuseeländischen Wellington forderte die deutsche Delegation am Montag den dort vorgelegten Vertragsentwurf für ein vollständiges Verbot durch fünf "technische" Ausnahmen und zwei politische Relativierungen aufzuweichen, unterstützt von Frankreich, Großbrittannien, der Schweiz und fünf weiteren Ländern (Quelle: Artikel von Andreas Zumach in der taz vom 19.02.08). Es kann doch keine "guten" Streubomben geben. Außer von fragwürdigen wirtschaftlichen Interessen kann es doch kein sinnvolles Argument für Streubomben geben, die großes Leid unter die Zivilbevölkerung bringen, auch noch lange nach den Einsätzen durch viele Blindgänger. Was hält Sie, Ihre Partei und die Bundesregierung davon ab, statt dieser Aufweichung alles dafür zu tun, auch andere Staaten vom Einsatz dieser Waffen abzubringen?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Günter Gloser
4Empfehlungen
14.04.2008
Günter Gloser
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Frage zu diesem wichtigen Thema. Der Eindruck, dass Deutschland sich nicht für ein Verbot von Streubomben einsetzen, ist nicht richtig. Im Gegenteil:

Die Bundesregierung setzt sich intensiv für ein internationales Verbot von Streumunition ein. Das geschieht sowohl im Rahmen des Waffenübereinkommens der Vereinten Nationen als auch im Rahmen des "Oslo-Prozesses". Wichtigstes Ziel der Bundesregierung dabei ist der verbesserte Schutz der Zivilbevölkerung.

Bei dem von Ihnen angesprochenen Treffen in Wellington/Neuseeland (18.-22.02.08) hat Deutschland die "Wellington-Erklärung" für ein weltweites Verbot von Streumunition gezeichnet und damit sein Engagement für ein globales Verbot von Streumunition erneut bekräftigt.

Die Bundesregierung hat dort einen Stufenansatz vorgeschlagen, der zu einem umfassenden Verbot von Streumunition führen soll. Dabei ist es wichtig, diesen Prozess so zu gestalten, dass auch bisherige Besitzerstaaten von Streumunition einbezogen werden können, sie müssten ansonsten außen vor bleiben, was nicht im Sinne des gemeinsamen Ziels ist.

Dieses Vorgehen dient also ausdrücklich dem Ziel einer weltweiten Ächtung und Vernichtung der Streumunition unter größtmöglicher Beteiligung der internationalen Staatengemeinschaft.

In der zweiten Maihälfte 2008 werden die Verhandlungen in Dublin fortgeführt. Deutschland wird dann auch dabei sein. Genauso wie bei den weiteren Verhandlungen im Rahmen des Waffenübereinkommens der Vereinten Nationen. Dort werden auch die wesentlichen Staaten vertreten sein, die noch über Streumunition verfügen.

Die Bundesregierung hat übrigens schon 2006 sehr weitgehende Maßnahmen in einer "8-Punkte-Position" beschlossen. Darin wird mittelfristig, das heißt bis voraussichtlich 2015, der einseitige Verzicht Deutschlands auf Streumunition angestrebt. Bis dahin plant die Bundeswehr keine Neubeschaffung von Streumunition und hat bereits mit der Vernichtung solcher Modelle begonnen, die eine Blindgängerrate von über 1% aufweisen.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit beantwortet habe. Und dass die Verhandlungen möglichst bald zur völligen Abschaffung dieser Waffenart führen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Gloser
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