Günter Gloser (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Günter Gloser
Geburtstag
27.01.1950
Berufliche Qualifikation
Verwaltungsjurist
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Nürnberg
Wahlkreis
Nürnberg-Nord
Ergebnis
30,9%
Landeslistenplatz
3, Bayern
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(...) Ich respektiere ihre Auseinandersetzung mit dem Ende der menschlichen Existenz, bin aber kein Anhänger einer proaktiven Sterbehilfe. Viel mehr spreche ich mich für einen Ausbau der Sterbebegleitung und der Verbesserung der palliativen Betreuung aus. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
07.02.2013
Von:

Als Vater einer Familie mit etwas mehr Kindern verzichten wir seit Jahren bewußt auf Fernsehen. Frei nach dem Motto: Lesen bildet, Fernsehen verdummt.

Nun haben wir von der Landesrundfunkanstalt eine Rechnung über 54 Euro "Rundfunkgebühren" erhalten. Für dieses Geld könnten wir für uns und unsere Kinder sechs Taschenbücher kaufen. Warum müssen wir nun unser Lesepensum einschränken und Geld für Fernsehen bezahlen? (Das wir noch nicht einmal empfangen können?)

Ich weiß, theoretisch hätten wir ein Anrecht darauf, uns von der Rundfunkgebühr befreien zu lassen. Den entsprechenden Antrag haben wir auch schon gestellt. Praktisch gesehen, das schrieb uns die Landesrundfunkanstalt zurück, können wir nun eine Befreieung erhalten, wenn wir unsere "Bedürftigkeit" mit Stempel und Siegel nachweisen können.

Da wir selbständig und voll berufstätig sind und Zeit für unsere Kinder brauchen, ist so ein Antragsverfahren bei der Wohngelstelle erfahrungsgemäß ein mehrjähriger bürokratischer Krampf. Den Antrag hatten wir bereits von 1 1/2 Jahren gestellt und wir sind mit der Bearbeitung inzwischen im August des letzten Jahres anbelangt.

Insofern werden wir den Rundfunkbeitrag zahlen müssen, obwohl wir ihn rechtlich betrachtet nicht zahlen müßten.

Was hat dieser Unfug nun mit Solidarität zu tun?

Vor allem wenn man bedenkt, wieviel Geld wir monatlich über unsere Firma an Steuern abführen müssen! Und für die Firma sollen wir jetzt ja auch noch Rundfunkbeitrag bezahlen!

Meine Meinung dazu ist: Günther Jauch & Co. sind reich genug. Die müssen sich nicht auf Kosten kinderreicher Familien ohne Fernseher bereichern.

In der Hoffnung auf eine Antwort!

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.02.2013
Von:

Sie schrieben hier in Ihrer Antwort vom 30.01.2013 an : "Gleichzeitig geht es aber auch darum, die öffentliche Akzeptanz zu erhöhen, indem oftmals kritisierte Gerätekontrollen entfallen und ein System etabliert wird, das von allen solidarisch getragen wird". Sowie: "Der große Vorteil des neuen Vertrages ist, dass der Besitz von Empfangsgeräten nicht mehr von der GEZ überprüft werden muss. Viele Menschen haben die bisherigen Kontrollen in ihrer Wohnung als unangenehm empfunden." --- Meinen Sie, dass Schutzgelderpressung (Rundfunkabgabe beim Nicht-Nutzer und Nicht-Teilnehmer) Akzeptanz beim Opfer gewinnt, wenn anstatt das Opfer und seine unverletzliche Wohnung zu schützen, dem Erpresser das Recht per Gesetz gegeben wird, sich das Geld vom Opfer zu holen? Meinen Sie nicht, dass mit diesem Rundfunkbeitrag eher das Gesetz, der Gesetzgeber und letztendlich der Rechtsstaat an Akzeptanz verliert als die Abgabe Akzeptanz gewinnt?

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Frage zum Thema Senioren
19.04.2013
Von:
-

Zum Thema "Selbstbestimmung am Lebensende" hat die Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) im November 2012 einen Vorschlag zur Einrichtung von Suizid-Beratungsstellen vorgelegt.

Haben Sie diesen Entwurf gelesen und werden Sie sich für die Einrichtung solcher Beratungsstellen einsetzen?

Ich (86 Jahre alt) meine, das auch dieses Tabu endlich in Angriff genommen werden muss als Gegenstück zur Beratung für den Abbruch einer Schwangerschaft.
Antwort von Günter Gloser
bisher keineEmpfehlungen
23.04.2013
Günter Gloser
Sehr geehrte Frau -,

vielen Dank für ihre Mail zu einem ersten Anliegen, das eigentlich einer umfangreicheren Diskussion bedarf und dem man mit der Kürze einer Antwort an dieser Stelle kaum gerecht werden kann.

Ich kann hier nur darauf verweisen, dass die Frage, wann ein Mensch selbstbestimmt entscheidet, schwierige ethische, medizinische und juristische Nachfragen aufwirft. Ist der Mensch als nur in Gemeinschaft überlebensfähiges Wesen nicht gleichzeitig immer fremd- und selbstbestimmt? Sollte er dennoch nicht revidierbare Entscheidungen für sich und/oder andere treffen? Im Falle der Todesstrafe bin ich persönlich z.B. eindeutig dagegen. Und für mich selbst und für andere fällt es mir schwer, den Wunsch aus dem Leben zu scheiden vor den Wert des Lebens an sich zu stellen. Als Christ sehe ich diese Antwort am Ende bei Gott und nicht bei den Menschen aufgehoben.

Bis wann und unter welchen Rahmenbedingungen ist ein Mensch aus medizinisch und psychiatrischer Sicht in der Lage über eine so schwerwiegende Frage, wie die Beendigung des eigenen Lebens souverän zu entscheiden? Ab wann sollte er diese Entscheidung anderen überlassen?

Ich respektiere ihre Auseinandersetzung mit dem Ende der menschlichen Existenz, bin aber kein Anhänger einer proaktiven Sterbehilfe. Viel mehr spreche ich mich für einen Ausbau der Sterbebegleitung und der Verbesserung der palliativen Betreuung aus.

Eine Gleichsetzung von Schwangerschaftsabbruch und Sterbehilfe ist nach meiner Auffassung weder ethisch, noch rechtlich gerechtfertigt.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Gloser
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