Gregor Amann (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Gregor Amann
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Studium der Politikwissenschaft, Psychologie und Linguistik (M.A.)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Frankfurt am Main I
Landeslistenplatz
20, Hessen
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(...) Ein 100%iger Schutz gegen den Zusammenbruch einzelner Firmen sei nicht möglich und auch nicht wünschenswert. Dieser Ansatz, der dem Markt Vorrang vor dem Schutz der Verbraucher einräumt, ist natürlich umstritten, da er den Erwartungen der Kunden von Finanzdienstleistern i.d.R. nicht entspricht. Hier ist m.E. unser deutsches Finanzaufsichts- und Einlagesicherungssystem besser. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
06.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Amann

durch die zum 1.1.2009 in Kraft getretene Änderung der BeschV ist es internationalen Konzernen jetzt möglich, Mitarbeiter aus dem Ausland für einen Zeitraum bis zu 3 Monaten in Deutschland ohne Zustimmung / Überprüfung durch die Agenturen für Arbeit zu beschäftigen. Damit ist de facto die Möglichkeit gegeben, jederzeit ausländische Billigarbeitnehmer für Projektarbeit nach Deutschland zu holen.

Bereits jetzt werden in vielen Bereichen, insbesondere der IT Branche und im Backoffice große Bereiche ins Ausland (Indien, Indonesien, China) outgesourct. Die Entwicklung der indischen IT Branche und die Zahl der bspw. in Chennai oder Mumbai ausgestellten Visa ist ein Beleg für den derzeitigen Umfang der Projekte. Bisher war sichergestellt, dass zumindest die in Deutschland tätigen ausländischen Mitarbeiter ordnungsgemäß, d.h. auf deutschem Niveau entlohnt und sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden mussten, so dass deutsche Anbieter zumindest für den in Deutschland notwendigen Arbeitsanteil konkurrenzfähig blieben.

Durch die Änderung können die Outsourcingprojekte jetzt ohne Überwachung durch die Behörden abgewickelt werden, da die ausländischen Mitarbeiter auf Schengenvisa eingearbeitet werden können und wohl auch auf der ausländischen Payroll verbleiben können, d.h. nicht in Deutschland sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen sind. Dem "Import" von Billigarbeitnehmern für Projektarbeit sind damit keine Grenzen mehr gesetzt.

Es ist zu erwarten, dass durch diese Gesetzesänderung sowohl in nicht unerheblichen Maße Arbeitsplätze in Deutschland gefährdet werden und – durch den Verbleib der ausländischen Konzernangehörigen auf der ausländischen Payroll – auch den Sozialversicherungsbehörden in erheblichen Maße Beitragszahlungen wegfallen.

Sehen Sie eine Möglichkeit hier noch regulierend einzugreifen?

Mit freundlichen Grüßen

A.
Antwort von Gregor Amann
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21.01.2009
Gregor Amann
Sehr geehrter Herr ,

die von Ihnen angesprochene Neuregelung der Beschäftigungsverordnung, die zum 1. 1. 2009 in Kraft trat, hat das Ziel, den Zuzug qualifizierter Fachkräfte nach Deutschland zu erleichtern. Denn alle Experten sind sich darin einig, dass Deutschland zunehmend, zumindest in einigen Bereichen, unter einem Fachkräftemangel leidet. Die Ursachen dafür, auch das muss gesagt werden, liegen auch in der Personalpolitik vieler Unternehmen in den vergangenen Jahren, die Fachkräfte lieber in den Vorruhestand geschickt als weitergebildet und zu wenig Nachwuchskräfte ausgebildet haben. Gerade bei diesen beiden letzten Punkten ist die Bundesregierung ebenfalls aktiv und erste Erfolge zeichnen sich auch schon ab.
Dennoch ist auch die Neuregelung der BeschV sinnvoll. Damit wird der deutsche Arbeitsmarkt für Akademiker aus Drittstaaten für alle Branchen geöffnet, wobei die Vorrangprüfung, also ob die gewollte Neubesetzung deutsche Bewerber oder Bewerber aus der EU verdrängt, in Kraft bleibt. Außerdem dürfen die Arbeitsbedingungen nicht schlechter sein als für vergleichbare deutsche Beschäftigte. Für Absolventen deutscher Auslandsschulen, die bei uns eine qualifizierte Ausbildung absolvieren möchten, entfällt die Vorrangprüfung durch die Bundesagentur (BA), d. h. der Aufenthaltstitel kann ohne Einschaltung der BA von der Ausländerbehörde erteilt werden. Der Zugang zu einer sich daran anschließenden Beschäftigung wird ebenfalls durch Verzicht auf Vorrangprüfung erleichtert.
Und in diesem Zusammenhang bedarf es auch keiner Zustimmung der BA, wenn ein international agierender Konzern zum Zwecke der betrieblichen Weiterbildung (und nur dazu !) im inländischen Konzernteil für bis zu 3 Monate innerhalb eines Jahres ausländische Fachkräfte beschäftigt. Projektarbeit (statt Weiterbildung) wäre also gesetzeswidrig. Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist nicht zuletzt auch die Aufgabe der Tarifpartner in den betroffenen Unternehmen (Betriebsrat und Gewerkschaften).

Mit freundlichen Grüßen,

Gregor Amann, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Amann,

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes habe ich eine Frage.

Bei der Anhörung vor dem Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales, dessen Mitglied Sie sind, hat der Sozialverband VdK Deutschland zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes u.a. folgendes ausgeführt:

"…Gewahrt bleiben muss deshalb für den Bürger insbesondere der niederschwellige kostenfreie Zugang zum Sozialgericht, die zulassungsfreie Beibehaltung von zwei Tatsacheninstanzen und eine größtmögliche Waffengleichheit gegen Verwaltungsträger, die an personellen, materiellen und finanziellen Ressourcen überlegen und im Hinblick auf vorgegebene Einsparungsziele in den Haushalten in ihren Entscheidungen nicht unabhängig sind. …"

Diese Forderung des VdK finde ich äußerst wichtig, da ich selbst erleben muss, wie chancenlos ich als einzelner Bürger gegenüber der spezialisierten Verwaltung bei immer komplizierteren und unüberschaubaren Rechtsnormen bin. Da werden trickreich hinter dem unüberschaubaren Geflecht der Rechtsnormen vorgegebene Einsparungsziele rechtswidrig durchgesetzt. Dokumentiert habe ich das in meinem Blog. Gerne übermittle ich Ihnen die Internetadresse dazu.

Unterstützen Sie die von mir zitierte Forderung des VdK Deutschland?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Gregor Amann
9Empfehlungen
13.01.2009
Gregor Amann
Sehr geehrter Herr ,

ja, ich stimme mit den von Ihnen zitierten Forderungen des VdK Deutschland überein. Das "Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtgesetzes" trat am 1. April 2008 in Kraft und sieht eine Erhöhung der Verfahrensgeschwindigkeit der Sozialgerichte und Landessozialgerichte sowie eine Straffung des sozialgerichtlichen Ablaufs vor. Diese Maßnahmen sind gerade im Sinne der Betroffenen wichtig, da sie den Bedürfnissen dieser nach einem ausgewogenen und schnellen Verfahren entsprechen. Die Gerichtsbarkeiten werden im Sinne des VdK und der SPD nicht zusammengelegt und auch das sozialgerichtliche Verfahren bleibt weiterhin gebührenfrei.

Ebenso setzt sich die SPD momentan in den zuständigen Ausschüssen dafür ein, dass die Beratungshilfe und die Prozesskostenhilfe in gerichtlichen Verfahren kostenfrei und im bisherigen Umfang zugänglich bleiben. Es muss ein wirksamer, kostenfreier Rechtsschutz für jeden Bürger gewährleistet sein.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Amann, MdB
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Frage zum Thema Soziales
30.01.2009
Von:

Warum werden soziale Einrichtungen und Behinderte beim Konjunkturpacket 2, komplett ignoriert?
Sind das für die SPD keine Menschen mehr?
Antwort von Gregor Amann
10Empfehlungen
03.02.2009
Gregor Amann
Sehr geehrter Herr ,

das Konjunkturpaket II ist kein allgemeines politisches Programm, mit dem alle Probleme und Defizite unseres Landes behoben werden können oder sollen. Vielmehr hat es eine spezifische Zielrichtung, nämlich einen Wirtschaftsabschwung zu verhindern oder zumindest abzubremsen und möglichst viele Menschen vor einer drohenden Arbeitslosigkeit zu bewahren. Die in diesem Programm enthaltenen Maßnahmen wurden daher in erster Linie danach ausgewählt, inwieweit sie für diese Zielsetzung hilfreich sind. Von vielen Einzelmaßnahmen, wie z.B. der Senkung der Krankenkassenbeiträge und weiteren Entlastungen profitieren aber natürlich auch Behinderte ebenso wie Nicht-Behinderte.


In dem aktuellen Konjunkturprogramm sind u.a. Investitionen des Bundes für Städte, Gemeinden und Bundesländer in Höhe von 10 Milliarden Euro vorgesehen. Diese sollen neben der Sanierung von Bildungseinrichtungen, Kulturgebäuden und dem Städtebau auch Krankenhäusern zufließen. Die SPD setzt sich darüber hinaus auch dafür ein, auch die Bedürfnisse behinderter Menschen im zweiten Investitionsprogramm gezielt zu berücksichtigen und mit dem zur Verfügung gestellten Geld Deutschland behindertengerechter zu gestalten. So ist nach Auskunft meiner Kollegin Karin Evers-Meyer (SPD-Bundestagsabgeordnete und Bundesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen) geplant, die zur Verfügung stehenden Gelder auch gezielt in Maßnahmen zur Verbesserung der barrierefreien Bewegung von Behinderten in öffentlichen Gebäuden zu stecken. Allerdings sind letztendlich die Länder und Kommunen für die Investition der vom Bund gestellten Mittel verantwortlich. Mit gutem Beispiel geht hier bereits die SPD-geführte Landesregierung von Rheinland-Pfalz voran, die beschlossen hat, bei jeder Investition auch die Bedürfnisse von Behinderten zu berücksichtigen. Ich hoffe, dass auch Hessen diesem Beispiel folgt.

Abschließend kann ich Ihnen versichern, dass der SPD sowohl die Rechte als auch die Bedürfnisse von Behinderten sehr wichtig sind. Viele Gesetzesinitiativen der SPD in den letzten Jahren, wie zum Beispiel das Allgemeine Gleichstellungsgesetz, verdeutlichen dies.

Mit freundlichen Grüßen,

Gregor Amann, MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
25.02.2009
Von:
Uwe C.

Guten Morgen Herr Amann,
Wir leben seit einem Monat in Ffm Sossenheim und haben dort auch ein kl. Mittelständisches Unternehmen mit Zurzeit 25 Mitarbeitern. Da wir ein Lohnbetrieb sind und nichts herstellen, haben wir zwar gute Umsätze aber nur einen Gewinn von
8 - 10 %.
Meine Frage:
Die großen AGs benennen in letzter Zeit hohe Summen in EUR an Verlusten. Hier soll seitens dem Konjunktur Paket geholfen werden. Viel dieser Firmen erhalten seit Jahrzehnten bereits Steuergeschenke und geholfen hat dies nichts. Was wird sein, wenn entsprechende Hilfen gestellt werden und dann im Folgejahr trotz Finanzspritze Menschen entlassen werden? Geht es nicht in Wahrheit darum die Aufsichtsräte und Funktionäre gesund zustoßen? Sicherlich können Sie mir auf die eine oder andere Frage keine Antwort geben, aber es ist sicherlich wichtig, das man Meinungen hört, wie die Menschen denken.
In meinem Fall ist es so, das meine Hausbank mir nicht einmal ein Dispo im kleinen Bereich gibt. Auch habe ich bei der KFW bereits vorgesprochen, hier muss ich bei der Hausbank zwecks Betriebsmitteldarlehen vorsprechen. Ich will keine 100.000 EUR, 10.000 EUR würden schon reichen, sodass ich wenigsten für einen Manat, die Löhne gesichert habe. Denn Kunden zahlen auch nicht immer (u. a. pünktlich) und dann muss ich sehen, wie ich das mache. Und mehr als jeden Tag mitarbeiten können meine Frau und ich nicht.
Wie schon geschrieben, erhalte ich keine Hilfe und muss sehen, wie ich über die Runden komme. Guterletzt bin ich ja einer von vielen Mittelständlern und wenn da einer Pleite geht ist ja nicht schlimm.

Die Milliarden für das Konjunktur Paket, wären die nicht besser investiert, wenn man die nicht in Förderung von Schulen, Arbeitslosen, etc stecken würde?? Es sind ja Steuergelder die der Arbeiter, Mittelständler und sonstige gezahlt haben.
Antwort von Gregor Amann
7Empfehlungen
11.03.2009
Gregor Amann
Sehr geehrter Herr ,

ich bin Ihnen dankbar für Ihre Hinweise und die Schilderung Ihrer Lage. Der Eindruck, der manchmal in den Medien entsteht, das aktuelle Konjunkturpaket der Bundesregierung sei nur für größere Firmen gedacht, ist nicht richtig. Tatsächlich enthält es viele Hilfs- und Fördermaßnahmen auch für kleine und mittlere Unternehmen, aber auch für Arbeitslose, Arbeitnehmer und Familien, so z.B. die Senkung der Eingangssteuersätze und des Krankenkassenbeitrags, die teilweise Anhebung des "Hartz IV"-Regelsatzes für Jugendliche, der Familienbonus von 100 Euro pro Kind und nicht zuletzt die sehr erfolgreiche Abwrackprämie für Altautos, welche hilft Arbeitplätze in der Automobil- und Zulieferindustrie zu sichern. Und auch die umfangreichen Investitionen in Infrastruktur (insbesondere auch Schulen!) und Gebäudesanierung sowie die verbesserten Regelungen beim Kurzarbeitergeld kommen auch kleineren Unternehmen zugute. Das Ziel unserer Konjunkturprogramme war und ist eine schnelle und wirksame Hilfe für Unternehmen und Verbraucher; keinesfalls geht es darum, dass sich "Aufsichtsräte und Funktionäre gesundstoßen". Mit den für den Finanzbereich beschlossenen Maßnahmen soll der Zurückhaltung der Banken bei der Kreditvergabe - gerade auch für kleine und mittlere Unternehmen - entgegegewirkt und Liquiditätsengpässe abgemildert werden. Daher finde ich es beunruhigend, wenn Sie dennoch die Erfahrung machen, dass Sie nicht den notwendigen Kredit erhalten und ich kann Ihre Kritik daran sehr gut nachvollziehen. Ohne allerdings die konkreten Umstände zu kennen, ist mir eine endgültige Bewertung im Einzelfall jedoch nicht möglich. Ich bin mir sehr bewusst, dass es sich bei dem Geld, mit dem die Konjunkturprogramme finanziert werden, um Steuermittel aller Bürger handelt. Dies verpflichtet natürlich auch dazu, sie effektiv und zielgerichtet einzusetzen. Mein Eindruck ist allerdings, dass dies bisher auch geschieht. Damit will ich keinesfalls Ihre persönlichen Erfahrungen abwerten, sondern nehme diese ebenfalls zur Kenntnis. Ich gestehe, dass es in einer so außergewöhnlichen Situation, in der wir uns derzeit befinden, nicht immer leicht ist, im Voraus zu beurteilen, welche Maßnahmen sinnvoll und erfolgreich sind und welche nicht.

Mit freundlichen Grüßen,

Gregor Amann, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
08.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Amann,

die Bundesregierung hat mittlereile etwa 100 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um mit der HRE einer bank zu helfen, die gearade mal einen Börsenwert von rund 200 Mio hat. Im Gegenzug wird sich die Bundsrepublik nun am Unternehmen beteiligen-mi unter 10 %, obwohl das Unternehmen schon hunderte von Malen mit den Bürgschaften und Staatshilfen komplett gekauft worden ist...

Entschuldigung, aber: Das verstehe ich nicht, genau so wenig wie die Tatsache, dass der überwiegende Teil des HRE-Vorstandes und Aufsichtsrats trotz Totalversagen in Amt und Würden ist.

Können Sie mir bitte Ihre Meinung dazu sagen?

Beste Grüsse
Antwort von Gregor Amann
10Empfehlungen
22.04.2009
Gregor Amann
Sehr geehrter Herr ,

auch ich verfolge die Entwicklungen um die HRE-Bank mit großer Sorge. Sehr kurzfristige Profitgier und fachliche Inkompetenz haben die HRE-Bank an den Rand des Zusammenbruchs gebracht. Ich finde es daher selbstverständlich, dass die verantwortlichen Manager hierfür zur Rechenschaft gezogen werden und dort, wo es rechtlich durchsetzbar ist, auch Schadensersatz leisten müssen. Sie irren, wenn Sie schreiben, der überwiegende Teil des HRE-Vorstands und Aufsichtsrats sei "trotz Totalversagen in Amt und Würden". Neben weiteren Vorstandsmitgliedern, musste im Oktober 2008 auch Georg Funke, seit 2003 Vorstandsvorsitzender, sein Vorstandsmandat niederlegen - völlig zu Recht und nicht zuletzt auch auf Druck von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück. Und auch der HRE-Aufsichtsrat wurde im darauffolgenden Monat weitgehend neu besetzt.
Es stimmt, der derzeitige Börsenwert der HRE-Bank ist mit ca. 200 Mio. Euro ein Bruchteil dessen, was die Bundesregierung bisher an Sicherheiten für die Bank aufgebracht hat (wobei man immer unterschieden muss zwischen "tatsächlich ausgegebenem" Geld einerseits und andererseits Bürgschaften und Kreditgarantieren sowie rückzahlbaren Darlehen). Bundestag und Bundesregierung haben die bisher benötigten Summen ausschließlich aufgebracht, um noch Schlimmeres zu verhindern. Die entscheidende Frage ist doch immer: Was wäre die Alternative, wenn nicht so gehandelt würde? Und dabei muss man in der Politik eben manchmal auch das kleinere von zwei Übeln wählen, auch wenn dies nicht sehr befriedigend ist. Ohne die bereits gewährten staatlichen und privaten Hilfen von insgesamt 102 Mrd. Euro wäre die HRE längst zusammen gebrochen. Dieses Ungleichgewicht ist es letztlich auch gewesen, das 379 Abgeordnete des Bundestages dazu bewogen hat, für das Gesetz zur Regelung einer staatlichen Übernahme der HRE-Bank zu stimmen. Dabei ist das Ziel, die Bank vollständig zu übernehmen, nötigenfalls auch auf dem Weg einer Enteignung. Man geht davon aus, dass nach einer Übernahme durch den Bund sich die Risiken stetig verkleinern dürften. Der Bund wäre dann in der Lage, die Bank umfassend und nachhaltig zu restrukturieren. Die Liquiditätserfordernisse dürften sich verringern und die Kapitalisierungschancen verbessern. In einem Rechtsstaat mit marktwirtschaftlicher Wirtschaftsordnung (wie es die Bundesrepublik Deutschland ist) ist eine Enteignung allerdings nur in besonders schwerwiegenden Notfällen und nur auf einer klaren gesetzlichen Grundlage möglich. Diese haben wir inzwischen beschlossen, vorher stand dieser Weg nicht offen.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Amann, MdB
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