Sehr geehrter, lieber Herr

,
für Ihre auf abgeordnetenwatch.de eingestellte Frage danke ich Ihnen. Gegenstand Ihrer Email ist die Frage, warum das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben wurde und nicht der Renteneintritt nach Dauer der Beitragsjahre erfolgt.
Ich halte die Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze auf 67 Jahre für sinnvoll, weil es für mich hierbei um eine Frage der sozialen Gerechtigkeit handelt. Schließlich wollen wir die gesetzliche Rentenversicherung als wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland erhalten.
Erfreulicherweise ist in den vergangenen Jahren die Lebenserwartung und damit auch die Rentenbezugsdauer in Deutschland beständig angestiegen – von 1960 bis um 70% von damals 10 auf heute 17 Jahre. Bis zum Jahr 2030 wird die Lebenserwartung voraussichtlich um weitere drei Jahre ansteigen. Es ist leicht ersichtlich, dass der Rentenbeitrag ohne Reformmaßnahmen die Grenze von 22% übersteigen musste. Ich halte es für richtig, diese Mehrbelastungen auf die Generationen gerecht zu verteilen und somit die gesetzliche Regelaltersgrenze anzuheben.
Die Anhebung wird in kleinen Schritten ab dem Jahr 2012 beginnen und soll im Jahr 2029 abgeschlossen sein. In vollem Umfang von der Anhebung betroffen sein werden die Jahrgänge 1964 und jünger.
Für Versicherte, die mindestens 45 Beitragsjahre aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege erreicht haben, hat sich nichts geändert. Diese Menschen werden weiterhin mit 65 Jahren abschlagfrei in Rente gehen können. Ihr Vorschlag, lieber Herr

, ist damit verwirklicht.
Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum regulären Rentenalter arbeiten können, gibt es im Übrigen die Erwerbsminderungsrenten. Hier hat sich für die allermeisten Versicherten im Ergebnis nichts geändert.
In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihre Gitta Connemann