Gitta Connemann (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Gitta Connemann
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Unterems
Landeslistenplatz
12, Niedersachsen
weitere Profile
(...) Ich halte die Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze auf 67 Jahre für sinnvoll, weil es für mich hierbei um eine Frage der sozialen Gerechtigkeit handelt. Schließlich wollen wir die gesetzliche Rentenversicherung als wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland erhalten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Gitta Connemann
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
13.11.2007
Von:

In der Vergangenheit habe ich Sie als stets außerordentlich fleißige und verlässliche Ansprechpartnerin in unserem Wahlkreis erlebt. Deshalb war ich jetzt etwas irritiert, auf Abgeordnetenwatch.de zu lesen, dass Sie sich an der Abstimmung zum /Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG"/ am 9. November 2007 "nicht beteiligt" hätten. Ich möchte nicht vermessen wirken, da ich um Ihren Einsatz weiß, aber ich gehe davon aus, dass die Frage was "nicht beteiligt" bedeutet, sich nicht nur mir stellt. Für eine Erklärung wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Gitta Connemann
8Empfehlungen
15.11.2007
Gitta Connemann
Sehr geehrter, lieber Herr ,

für Ihre Frage vom 13. November 2007 danke ich Ihnen. Denn diese gibt mir die Gelegenheit, einem zweifelhaften Eindruck entgegenzutreten, der leider durch die Betreiber der Internetseite www.abgeordnetenwatch.de hervorgerufen wird.

Denn abgeordnetenwatch.de lehnt es ab, eine andere Schreibweise als "nicht beteiligt" wie zum Beispiel "entschuldigt" einzusetzen, auch wenn eine Teilnahme in Folge von Krankheit nicht möglich war. So war es bei mir. Leider interessiert das aber abgeordnetenwatch.de offensichtlich nicht. So hat sich mein Büro telefonisch mit abgeordnetenwatch.de in Verbindung gesetzt und um Korrektur gebeten. Die lapidare Antwort war: "Das interessiert den Bürger nicht". Es wird zur Zeit noch nicht einmal die Möglichkeit zu einem Kommentar gegeben.

Von welchen Motiven sich die Betreiber von abgeordnetenwatch.de dabei leiten lassen, ist mir nicht verständlich. Es ist sicherlich wichtig, dass unsere Arbeit aufmerksam begleitet wird. Aber Abgeordnete zu "beobachten" und das Ergebnis der Beobachtung dann missverständlich darzustellen, ist unredlich. Eine solche Vorgehensweise ist sicherlich auch einer der Gründe für die leider zunehmende Partei- und Politikverdrossenheit. Deshalb bin ich Ihnen auch dankbar, dass Sie dieser Verdrossenheit nicht unterliegen und sich die Mühe gemacht haben, mich um eine Erklärung zu bitten.

Danke!

Mit herzlichen Grüßen

Ihre Gitta Connemann



Anmerkung der Redaktion
Zur Zeit benutzen wir für die Darstellung des Abstimmungsverhaltens der Abgeordneten folgende Kategorien: "zugestimmt", "dagegen gestimmt", "enthalten" und "nicht beteiligt". Da diese Kategorien auch als Sortierungskriterien auf der Abstimmungsübersichtsseite dienen, wollen wir der Übersicht halber keine weiteren Kategorien einführen.

Wir hofften mit der Kategorie "nicht beteiligt" eine möglichst wertneutrale Beschreibung für das "Fernbleiben von einer Abstimmung" gefunden zu haben. Gleichzeitig möchten wir in Zukunft auch dem Bedürfnis der Abgeordneten entgegenkommen, ihr Abstimmungsverhalten zu erklären. Wir denken dabei daran, den Abgeordneten die Möglichkeit zu geben auf abgeordnetenwatch.de ihr Abstimmungsverhalten zu kommentieren. Bis zur technischen Umsetzung bitten wir allerdings noch etwas um Geduld.
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
21.11.2007
Von:
-

Zwei Frage/Anmerkungen:

1. Sie sind Mitglied des dt. Bundestages und Rechtsanwältin. Als Vertreterin der Interessen der Bevölkerung müssen Sie über Gesetzesvorhaben, Novellierungen etc. entscheiden, haben auch auf Grund Ihrer Ausbildung ein besseres Standing als der Durchschnitt der Bevölkerung. Von der Bevölkerung wird erwartet, dass sie von sich aus, egal wie umständlich der Zugang sein mag, sich mit sämtlichen sie irgendwie tangierenden Gesetzen beschäftigt und diese auch verstehen muß.
Wie lange haben Sie benötigt ALLE in der BRD gültigen Gesetze NUR zu lesen?
Wie viel Zeit haben Sie mit dem Studium der dazu gehörenden "Durchführungsverordnungen" verbracht?

Wann wird die "Gesetzgebungsmaschine" Bundestag endlich in ihrem unsäglichen Tun der "Gesetzesinflation" gestoppt?
Wann beginnen die Volksvertreter endlich sich um die Bedürfnisse des Volkes zu kümmern und verständliche und vor allem EINDEUTIGE Gesetze, die ein Normalbürger ohne Jurastudium versteht, zu schaffen?

Für mich ist die BRD auf dem besten Wege sich in eine "Bananenrepublik" zu verabschieden.

Für mich ist es auch KEIN Wunder, dass die RAF laufend Nachfolgeorganisationen findet.... aber es ist nicht die ehemalige RAF, die als erstrebenswerte Organisation Heroencharakter hat, nein, es ist der Widerstand gegen eine freiheitsbedrohende "Sicherheitsploitik" unseres Innenministers und seiner Trabanten....
Und diese ofmals still und heimlich durchgesetzt auf dem kalten "Verwaltungswege".

Wann wird sich die Politik zur Transparenz gegenüber der Bevölkerung durchringen ?
Standard-Antwort von Gitta Connemann
2Empfehlungen
20.12.2007
Gitta Connemann
Sehr geehrter, lieber Herr ,

für Ihre Anfrage vom 21. November 2007 danke ich Ihnen. Anfragen, die mich aus meinem Wahlkreis oder von interessierten Bürgern erreichen, beantworte ich sehr gerne. Ich bevorzuge dafür allerdings die persönliche Kommunikation ohne weitere Zwischeninstanzen. Deshalb bitte ich Sie, Ihre Anfrage direkt per Email unter Angabe Ihrer Kontaktdaten an mich zu stellen (gitta.connemann@bundestag.de). Denn nicht nur Sie möchten gerne wissen, mit wem Sie kommunizieren, sondern auch ich.

Im Übrigen zeugt Ihre Anfrage von einem politischen Interesse, über das ich mich freue. Deshalb lade ich Sie auch ein, meine Internetseite (www.gitta-connemann.de) zu besuchen. Dort können Sie u.a. meinen persönlichen in der Regel wöchentlich erscheinenden Brief aus Berlin abonnieren.

Mit freundlichen Grüßen

Gitta Connemann MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
23.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Connemann,
die Diskussion sowie auch Äußerungen div. Politiker (aktuell H. Schäuble) der letzten Zeit und vor allem die Anhebung des Renteintrittalters auf 67 Jahre ist doch alles dem "groben Unfug" zuzuordnen. Warum wird nicht schlicht und ergreufend der Bezug der vollen Rente nach mindesten 40 Beitragsjahren für Schwerarbeiter und 45 Beitragsjahren für alle anderen festgezurrt. Vielleicht ist ein Blick in andere Länder sinnvoll wo so etwas bereits praktiziert wird.
Vielen Dank.
Antwort von Gitta Connemann
2Empfehlungen
20.12.2007
Gitta Connemann
Sehr geehrter, lieber Herr ,

für Ihre auf abgeordnetenwatch.de eingestellte Frage danke ich Ihnen. Gegenstand Ihrer Email ist die Frage, warum das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben wurde und nicht der Renteneintritt nach Dauer der Beitragsjahre erfolgt.

Ich halte die Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze auf 67 Jahre für sinnvoll, weil es für mich hierbei um eine Frage der sozialen Gerechtigkeit handelt. Schließlich wollen wir die gesetzliche Rentenversicherung als wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland erhalten.

Erfreulicherweise ist in den vergangenen Jahren die Lebenserwartung und damit auch die Rentenbezugsdauer in Deutschland beständig angestiegen – von 1960 bis um 70% von damals 10 auf heute 17 Jahre. Bis zum Jahr 2030 wird die Lebenserwartung voraussichtlich um weitere drei Jahre ansteigen. Es ist leicht ersichtlich, dass der Rentenbeitrag ohne Reformmaßnahmen die Grenze von 22% übersteigen musste. Ich halte es für richtig, diese Mehrbelastungen auf die Generationen gerecht zu verteilen und somit die gesetzliche Regelaltersgrenze anzuheben.

Die Anhebung wird in kleinen Schritten ab dem Jahr 2012 beginnen und soll im Jahr 2029 abgeschlossen sein. In vollem Umfang von der Anhebung betroffen sein werden die Jahrgänge 1964 und jünger.
Für Versicherte, die mindestens 45 Beitragsjahre aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege erreicht haben, hat sich nichts geändert. Diese Menschen werden weiterhin mit 65 Jahren abschlagfrei in Rente gehen können. Ihr Vorschlag, lieber Herr , ist damit verwirklicht.

Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum regulären Rentenalter arbeiten können, gibt es im Übrigen die Erwerbsminderungsrenten. Hier hat sich für die allermeisten Versicherten im Ergebnis nichts geändert.

In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Ihre Gitta Connemann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
14.12.2007
Von:
-

Sehr geehrte, liebe Frau Connemann,

1. Zu Ihren Angaben von Nebenbeschäftigungen: Sind Sie Mitglied in dem Verein Arbeitskreis christlich demokratischer Juristen, wenn ja, in welcher Funktion, und wie hoch sind Ihre Einnahmen aus dieser Funktion?

2. Soeben meldet die ARD in den Tagesthemen, in einem Beitrag von Herrn Osterlage, dass die SachsenLB in Höhe eines Betrages von vierzig Milliarden Euro ( 40 000 000 000 Euro) in US-Anlagen spekuliert hat. Werden die CDU-Juristen aus dem Bundestag nun geschlossen eine staatsanwaltliche Untersuchung in Leipzig unterstützen, insbesonder auch die Anwaltskanzlei Schäuble & Schäuble, Leipzig?

Mit freundlichen, lieben Grüssen h.r.
Standard-Antwort von Gitta Connemann
4Empfehlungen
20.12.2007
Gitta Connemann
Sehr geehrter, lieber Herr ,

für Ihre Anfrage vom 14. Dezember 2007 danke ich Ihnen. Anfragen, die mich aus meinem Wahlkreis oder von interessierten Bürgern erreichen, beantworte ich sehr gerne. Ich bevorzuge dafür allerdings die persönliche Kommunikation ohne weitere Zwischeninstanzen. Deshalb bitte ich Sie, Ihre Anfrage direkt per Email unter Angabe Ihrer Kontaktdaten an mich zu stellen (gitta.connemann@bundestag.de). Denn nicht nur Sie möchten gerne wissen, mit wem Sie kommunizieren, sondern auch ich.

Im Übrigen zeugt Ihre Anfrage von einem politischen Interesse, über das ich mich freue. Deshalb lade ich Sie auch ein, meine Internetseite (www.gitta-connemann.de) zu besuchen. Dort können Sie u.a. meinen persönlichen in der Regel wöchentlich erscheinenden Brief aus Berlin abonnieren.

Mit freundlichen Grüßen

Gitta Connemann MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Senioren
29.02.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Connemann,

es gab, soweit ich weiß, einmal einen Beschluss des Bundestages, dass die Renten am 1. eines Monats zur Verfügung der Rentner sein müssen.
Heute ist der letzte des Monats Februar (29.02). Es ist noch keine Rente auf den Konten.
Auf der Bank sagte man mir heute, dass es wohl der 3.3. oder der 4.3. werden könnte, bis die BFA die Renten überweisen würde.
Man verstößt dabei offenbar gegen einen Beschluss de Bundestages.
Was sagen Sie dazu?

Herzlichst
Standard-Antwort von Gitta Connemann
7Empfehlungen
06.03.2008
Gitta Connemann
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Frage vom 29. Februar 2008 danke ich Ihnen. Es freut mich, dass Sie sich als Bürger meines Wahlkreises an mich gewandt haben. Allerdings bevorzuge ich den persönlichen, unmittelbaren Kontakt, da ich auch noch eine Nachfrage zu Ihrem Schreiben habe. Bitte lassen Sie mich doch ohne den Umweg über abgeordnetenwatch.de über meine Email-Adresse gitta.connemann@bundestag.de wissen, wie ich Sie erreichen kann. Ich werde mich dann umgehend bei Ihnen melden.

In Erwartung Ihrer Nachricht verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihre Gitta Connemann MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Gitta Connemann
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.