Gisela Piltz (FDP)
Kandidatin Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Gisela Piltz
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin, Projektmanagerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Düsseldorf I
Ergebnis
5,2%
Landeslistenplatz
2, Nordrhein-Westfalen
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Frage zum Thema Verteidigung
18.08.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Piltz,



Sie kandidieren für den Deutschen Bundestag. Gerne möchten wir im
Vorfeld der Bundestagswahl mit Ihnen in einen Dialog eintreten. Ziel ist es,
unsere Vorstellungen von Friedens- und Sicherheitspolitik Ihnen darzulegen.
Ziel ist es aber auch, vor der Wahl zu erfahren, für welche Friedens- und
Sicherheitspolitik Sie eintreten werden.

Uns interessiert, für welche Richtung Sie stehen, was wir von Ihnen als
Bundestagsabgeordnetem/r konkret erwarten dürfen. Deshalb bitten wir Sie
freundlich, diesen Fragebogen, so gut es geht, auszufüllen. Er soll
Grundlage für weitere Gespräche sein. Danke!


Mit freundlichem Gruß
für "Menschen für den Frieden Düsseldorf"



Meinungen und politische Absichten des Bundestagskandidaten/der
Bundestagskandidatin ___________________________

Wahlkreis: ___________________________________





1.. Einsatz der Bundeswehr


Ich halte den Einsatz der Bundeswehr in Krisen- und Kriegsgebieten
(auch als ultima ratio) für nötig und werde dafür stimmen.
O ja O nein

Ich werde nur für UN-mandatierte peace-keeping-Einsätze stimmen.
O ja O nein

Zur Bekämpfung von Terrornetzwerken sind nach meiner Überzeugung
ausschließlich polizeiliche und juristische Mittel erlaubt.
O ja O nein

Nach den Kriegen gegen Afghanistan und Irak hat US-Präsident Bush
Angriffe auf weitere Staaten angedroht (Iran, …).

Im diesem Falle werde ich die direkte oder indirekte Unterstützung
durch die Bundeswehr im Deutschen Bundestag


O befürworten

O ablehnen

O mich enthalten.










2.. Zivile Konfliktbearbeitung



Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Zivile Konfliktbearbeitung
einen größeren Stellenwert in der deutschen Außenpolitik bekommt.
O ja O nein

Ich werde mich dafür einsetzen, dass der Aktionsplan "Zivile
Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung" der jetzigen
Bundesregierung umgesetzt wird.
O ja O nein






3.. Rüstungsexporte


Deutschland zählt seit Jahren zu den führenden Rüstungsexporteuren in
der Welt.

Ich werde mich dafür einsetzen, dass Rüstungsexporte generell
O ausgeweitet

O (im Niveau)
beibehalten werden

O gesenkt

O verboten

Ich werde mich dafür einsetzen, dass keine Kleinwaffen mehr exportiert
werden.
O ja O nein

Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Bundesregierung keine
Rüstungsexporte in Nicht-Nato-Länder mehr genehmigt.
O ja O nein




4.. Atomwaffen




Ich werde mich dafür einsetzen, dass die neue Bundesregierung darauf
dringt, dass die verbliebenen amerikanischen Atomwaffen vom Boden der
Bundesrepublik abgezogen werden.
O ja O nein

Ich werde mich dafür einsetzen, dass - nach dem Scheitern der
Folgekonferenz zum Atomwaffensperrvertrag - die Bundesrepublik eine neue
Initiative startet mit dem Ziel, alle Atomwaffen zu ächten und abzuschaffen.
O ja O nein








5.. Haushalt - Militär und Entwicklungspolitik


Ich werde mich dafür stark machen, dass der Militärhaushalt
O unverändert bleibt

O weiter steigt

O gekürzt wird.

Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Entwicklungspolitik – als
Kriegsverhinderungspolitik – ein stärkeres Gewicht bekommt.
O ja O nein

Ich werde mich im neuen Bundestag dafür stark machen, dass der Anteil
der Entwicklungshilfe – wie die UN fordert – 0,7 Prozent des BSPs beträgt.
O ja O nein




6.. Europäische Friedenspolitik


Ich bin dafür, dass die EU-Verfassung nicht grundlegend neu verhandelt
wird.
O ja O nein

Ich bin dafür, dass die EU-Verfassung neu verhandelt wird mit dem
Ziel, folgende drei Punkte zu streichen:

a.. Aufbau einer europäischen Rüstungsagentur
b.. Verbesserung der militärischen Fähigkeiten der EU-Länder als
Verfassungsauftrag
c.. Entscheidung über Kriegseinsätze nur auf Ministerratsebene
O ja O nein






P.S.

Zu einzelnen Punkten dieses Fragebogens möchte ich über das Ankreuzen
(ja/nein) hinaus noch Folgendes sagen:





Dieser Fragebogen wurde von der "Kooperation für den Frieden" entwickelt, deren Mitglied wir sind.
Antwort von Gisela Piltz
2Empfehlungen
25.08.2005
Gisela Piltz
Sehr geehrte Frau ,

auf Ihre Fragen möchte ich gerne im Zusammenhang antworten und nicht durch bloßes Ankreuzen, was meiner Meinung nach den Sachverhalten nicht ausreichend gerecht würde:

1. Einsatz der Bundeswehr

Alle bisherigen Auslandseinsätze der Bundeswehr wurden von einer breiten Mehrheit des Deutschen Bundestages getragen, so auch von der FDP. Solche Einsätze sind nicht das letzte sondern das äußerste Mittel der Sicherheitspolitik, nachdem sämtliche diplomatische Bemühungen gescheitert sind. So wird es auch in Zukunft die Aufgabe des Bundestages sein, die Einsätze der Bundeswehr als Einzelfälle zu behandeln, sie zu legitimieren und fortlaufend auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen.
 
Um einem Einsatz deutscher Streitkräfte zustimmen zu können, ist es für mich zwingend erforderlich, dass die UNO in einer Resolution den Einsatz von Streitkräften gefordert hat, oder Völkerrechtsverletzungen oder anderen Verfehlungen internationalen Rechts Einhalt geboten werden muss. Darüber hinaus müssen die NATO-Mitgliedsstaaten sich einstimmig zu einem Militäreinsatz entschlossen haben, sofern nicht die Landes- oder Bündnisverteidigung unmittelbar zum Handeln zwingt. Auch eine Regierung mit FDP-Beteiligung wird sich nicht an unilateralen Militäreinsätzen wie dem Irakkrieg beteiligen. Dies wollen wir in einem Koalitionsvertrag festschreiben, wohingegen Bundeskanzler Schröder den Atomstreit mit dem Iran bisher nur für den Wahlkmapf instrumentalisiert. Dabei hätte er die Möglichkeit, sich sofort in ein Flugzeug zu setzen, um seine Bedenken in der Iran-Frage mit dem US-Präsidenten zu besprechen. Dass er das Thema allerdings jetzt für den Wahlkampf einsetzt, finde ich schlicht empörend.

2. Zivile Konfliktbearbeitung

Der zivilen Konfliktlösung ist einem militärischen Eingreifen gegenüber natürlich immer der Vorrang einzuräumen. Der Aktionsplan "Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung", den die Bundesregierung vorgelegt hat, zielt darauf ab, in potentiellen Krisenregionen gewaltsamen Konflikten frühzeitig vorzubeugen und bereits ausgebrochene Gewalt einzudämmen. Nach dem Ende bewaffneter Auseinandersetzungen soll durch Maßnahmen der Friedenskonsolidierung und durch den Wiederaufbau ziviler Strukturen das erneute Aufflammen von Gewalt verhindert werden. Diese wenig konkreten Absichtserklärungen kann natürlich jeder unterschreiben. Ich hätte mir von der Bundesregierung weniger Ankündigungen und Aktionspläne gewünscht, als mehr Arbeit an der praktischen Umsetzung dieser Pläne. Zumindest hinsichtlich des genannten Projekts hat man seit seiner Verabschiedung jedenfalls nichts mehr gehört.

3. Rüstungsexporte

Ihrer der Frage vorangestellten Aussage, Deutschland zähle seit Jahren zu den führenden Rüstungsexporteuren in der Welt, möchte ich widersprechen. Dass wir im internationalen Rüstungshandel – und vor allem beim Export in Entwicklungsländer – nur eine sehr untergeordnete Rolle spielen, zeigt eine Studie der Stiftung Wissenschaft und Politik. Dennoch bin ich der Meinung, dass Rüstungsexporte weltweit reduziert und entsprechende Kontrollen auf regionaler und internationaler Ebene ausgebaut werden müssen. Dass Rüstungsexporte in absehbarer Zeit weiter stattfinden ist Realität, obwohl es mich nicht erfreut. Deutschland wird und muss dabei dabei nach wie vor nur eine marginale Rolle spielen. Wäre die Bundesregierung dabei so verantwortungsbewusst, wie sie immer behauptet, hätte sie längst eine engere Zusammenarbeit mit allen EU-Partners auf dem Gebiet der Rüstungsentwicklung, der Produktion und bei der Abrüstung angestrebt. Stattdessen hat Bundeskanzler Schröder angekündigt, das Waffenembargo gegenüber China aufzuheben und ignoriert dabei offenbar die dortige, äußerst kritische Menschenrechtslage.
 
4. Atomwaffen

Die in Europa gelagerten Kernwaffen sind nach dem Ende des Kalten Krieges bereits drastisch reduziert worden. Die meisten deutschen Luftwaffenstützpunkte, die ursprünglich über Atomwaffen verfügten, haben diese heute nicht mehr. Lediglich auf einem verbliebenen Luftwaffenstützpunkt trainiert die Luftwaffe weiterhin den nuklearen Einsatz durch Jagdbomber vom Typ Tornado. Insgesamt existieren heute in Deutschland noch 65 Wasserstoffbomben bei denen die sogenannte "Nukleare Teilhabe" besteht. Auch wenn ich den Nato-Doppelbeschluss aus dem Jahr 1979 aus heutiger Sicht für richtig halte, würde ich mir natürlich ein gänzliches Verschwinden aller Atomwaffen – nicht nur auf deutschem Boden – wünschen.
 
5.
Haushalt - Militär und Entwicklungspolitik

Mit Blick auf eine grundlegend geänderte sicherheitspolitische Lage muss ein Umbau zu einer bedarfsgerechten und bündnisfähigen Bundeswehr erfolgen. Entsprechend des Bedarfs in Friedenszeiten fordert die FDP eine Reduzierung des Personalumfangs auf 240.000 Soldaten, im Verteidigungsfall auf 300.000 Soldaten. Ausrüstung und Bewaffnung müssen unverzüglich und umfassend modernisiert werden, zum Schutz unserer Soldaten und zur Wirkungssteigerung der Bundeswehr im Einsatz. Sämtliche Rüstungsprogramme gehören auf den Prüfstand. Die sich durch eine neue Bundeswehrstruktur ergebenden Mitteleinsparungen können für die notwendige Modernisierung der Ausrüstung verwendet werden, ohne dass der Bundeswehretat erhöht werden muss.
 

In der Entwicklungspolitik setzen wir Liberale nicht auf eine Welt-Sozialhilfe. Entwicklungspolitik muss vielmehr so eingesetzt werden, dass sie wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt durch die Mobilisierung eigener Kräfte in den Entwicklungsländern fördert. Diese müssen in die Lage versetzt werden, die Chancen der Globalisierung nutzen zu können. Mehr Handel und ein verlässlicher Marktzugang sind die wirkungsvollste Entwicklungshilfe. Die FDP unterstützt daher die Ausweitung des freien Welthandels als Grundlage für Wohlstand in allen Ländern der Welt. Dies ist meiner Meinung nach eine Frage der strategischen Ausrichtung und nicht mit einer bloßen Mittelerhöhung für das Entwicklungshilfeministerium getan.

6. Europäische Friedenspolitik

Ein Verfassungskonvent, zusammengesetzt aus Vertretern des Europäischen Parlaments, der nationalen Parlamente und Regierungsvertretern, hat am 18. Juli 2003 den Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung in Europa vorgelegt. Dieser Entwurf bietet die bisher grundlegendste Antwort auf die großen Herausforderungen der Europäischen Union: Erweiterung, Vertiefung, Demokratisierung und Bürgernähe. Wesentliche Forderungen der FDP und der europäischen liberalen Schwesterparteien prägen diesen Entwurf mit. Die FDP hat die Verhandlungen zur EU-Verfassung kritisch und konstruktiv verfolgt und wir setzen uns dafür ein, dass der vorliegende Entwurf mit seiner liberalen Handschrift nicht mehr grundlegend verändert wird.

Mit freundlichen Grüßen,
Gisela Piltz
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Frage zum Thema Familie
30.08.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Piltz,

ich schreibe Ihnen, weil ich mit der derzeitigen Ausübung des Familienrechtes nicht zurechtkomme.

Nach einer Ehescheidung haben in der Regel beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht.
Dies wird aber nicht wie formuliert ausgeübt. Häufig wird durch Umgangsboykott (meistens seitens der Mütter, da Kinder nach der Scheidung meist bei ihnen leben) das Recht der Kinder nicht wahrgenommen.

Durch Gerichtsverfahren, die sich oft über Jahre hinziehen, werden die Kinder somit schon von einem Elternteil (meist dem Vater) entfremdet. Die Kinder müssen Anhörungen durch Richter und Verfahrenspfleger über sich ergehen lassen. Hat ein Vater das Recht auf Umgang zu seinem Kind erreicht, folgt oft der begleitete Umgang mit der Begründung, daß Vater und Kind sich wieder annähern müssen, obwohl beide die Trennung durch Boykott nicht wollten.

Immer wieder zeigt die Realität durch Erfahrungsberichte, daß Väter der Erziehung ihrer Kinder nicht nachkommen dürfen. Die Väter zahlen, den für die Kinder notwendigen Kindesunterhalt, müssen aber zusätzlich noch hohe Verfahrenskosten tragen, während die Kindesmutter meist Prozeßkosten erlangt, egal welche Verleumdung sie in den Raum stellt.

Ein Vater ist heute nicht in der Lage seinem Kind das Recht auf Umgang problemlos zu gewähren. Auch kann er seiner Umgangpflicht kaum nachkommen.

Eine Zweitfamilie ist zur heutigen Zeit schon kaum finanziell tragbar. Nach dem neuen Referenzentwurf zum Unterhaltsrecht sollen die Einkünfte der Zweitfrau unterhaltsrelevant sein, obwohl diese nicht im geringsten für die Erstfamilie in der Verantwortung steht.

Eine Zweitfrau geht auch mit Kleinkind arbeiten um die Familie zu unterstützen, während die Erstfrau das Recht hat bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes von ihrem geschiedenen Ehemann nachehelichen Unterhalt zu bekommen.

Wie sollen Menschen den Mut noch finden eine Zweitfamilie zu gründen?

Mit freundlichen Grüßen
M. Alishiry
Antwort von Gisela Piltz
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06.09.2005
Gisela Piltz
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Email zum Familienrecht.

Der Vater ist für ein Kind eine wichtige Bezugsperson. Für die Entwicklung des Kindes ist der Umgang mit dem Vater wichtig und förderungswürdig. Daher tritt die FDP für eine Stärkung der Rechte von Vätern auch bezüglich der Umgangsrechte ein.

Die bisherigen Umgangsregeln im § 1685 BGB a.F. waren nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts insoweit mit Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar, als der biologische Vater selbst dann nicht in den Kreis der umgangsberechtigten Personen einbezogen wurde, wenn zwischen diesem und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung bestanden hat oder besteht. Artikel 6 GG schützt den leiblichen Vater wie das Kind in dem Interesse am Erhalt einer sozial-familiären Beziehung und damit am Umgang miteinander. Die FDP tritt deswegen für Umgangsrechte ein, wenn diese dem Wohl des Kindes dienen. Dem Kind darf jedoch mit umgangsrechtlichen Regelungen wie z.B. dem so genannten Umgangstourismus nicht geschadet werden.

Das Umgangsrecht wurde – auf Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts – durch das Gesetz zur Änderung des Umgangs- und Anfechtungsrechts der Väter vom 23.4.2004 deutlich zugunsten des leiblichen Vaters geändert. Der biologische Vater gehört nach dieser Änderung zu den so genannten engen Bezugspersonen. Diesen steht damit das Umgangsrecht i.S.d. § 1685 Abs. 2 BGB zu. Der leibliche Vater muss nach der gesetzlichen Änderung folgende Voraussetzungen erfüllen: Er muss als Bezugsperson für das Kind tatsächliche Verantwortung getragen haben oder aktuell tragen und der Umgang muss dem Wohl des Kindes dienen. Das geltende Umgangsrechts setzt damit einen engen Bezug zwischen dem Kind und seinem leiblichen Vater voraus.

Laut BGH ist eine gegenwärtige häusliche Gemeinschaft mit dem Kind keine Voraussetzung für das Umgangsrecht. Nach Ansicht des OLG Düsseldorf ist jedenfalls eine vorübergehende Beziehung des biologischen Vaters mit der Mutter mit nur sporadischen Kontakten zum Kind nicht ausreichend.

Diese Ansätze der Rechtsprechung unterstützen die Meinung der FDP. Der Maßstab für die Umgangsbewilligung muss nach Ansicht der FDP stets das Kindeswohl sein. Dem Kindeswohl muss gerade beim Aufwachsen in „unvollständigen“ Familien oder Patchworkfamilien Rechnung getragen werden. Im Interesse des Kindes ist es auch wichtig, den Wunsch der Väter, Kontakt zu ihrem Kind zu haben, zu berücksichtigen. Die FDP tritt dafür ein, dass Väter nicht nur auf ihre Eigenschaft als Zahlväter reduziert werden. Deswegen und auch im Hinblick auf die demographischen Probleme tritt die FDP für eine Stärkung der Väter, die zur Verantwortungsübernahme bereits sind, ein. Wie Umfragen gezeigt haben, liegen die demographischen Probleme nicht nur an den Frauen, die nicht mehr Mutter werden, sondern in noch stärkerem Maße an den Männern, die nicht bereit sind, Vater zu werden und Elternverantwortung zu übernehmen.

Die Vereinfachung und Harmonisierung des Unterhaltsrechts ist für die FDP-Bundestagsfraktion bereits in der jetzigen Wahlperiode ein wichtiges Thema. Das deutsche Unterhaltsrecht wird komplizierter und für die Betroffenen immer undurchsichtiger, auch durch die teilweise uneinheitliche Rechtsprechung. Das geltende Unterhaltsrecht wird den sehr verschiedenen Facetten der Lebensgestaltung und Lebensplanung der heutigen Gesellschaft nicht mehr gerecht. Deswegen hat die FDP-Bundestagsfraktion mit Ihrer Großen Anfrage vom 5. Mai 2004 die Problemfelder im Unterhaltsrecht aufbereitet und der Bundesregierung zur Beantwortung der sich aufdrängenden Fragestellungen aufgefordert. Eine Beantwortung wurde von Seiten der Bundesregierung jedoch leider stets verschoben. Deswegen hat die FDP-Bundestagsfraktion am 8. März 2005 das Positionspapier „Unterhaltsrecht in sozialer Verantwortung“ verabschiedet und am 20. April 2005 den Antrag „Unterhaltsrecht sozial und verantwortungsbewusst gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen“ in den Deutschen Bundestag eingebracht.

Darin fordert die FDP folgende Änderungen im Unterhaltsrecht:

1. Das Unterhaltsrecht ist grundlegend zu vereinfachen. Es muss mit dem Steuer- und dem Sozialrecht in Übereinstimmung gebracht werden. Bestehende Widersprüche, unterschiedliche Wertungen der Lebensumstände und nicht mehr zeitgemäße Privilegierungen sind abzuschaffen.

2. Minderjährige Kinder und Kinder, die sich noch in der Schulausbildung befinden und bei ihren Eltern wohnen, müssen beim Unterhalt unbedingt Vorrang haben. Denn: Nach neuesten Statistiken sind knapp 1 Million Kinder unter 15 Jahren derzeit sozialhilfebedürftig; im Vergleich zu 2003 entspricht dies einer Steigerung um 3,2 %. Durch den Vorrang der Kinder gegenüber denjenigen, die selbst für ihren Unterhalt aufkommen können, kann diesen Kindern aus der Sozialhilfebedürftigkeit geholfen werden.

3. Insbesondere gegenüber den Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder muss die Zahlungsmoral erhöht werden. Sich der bei der Geburt eines Kindes übernommenen Verpflichtung zu entziehen und Unterhaltszahlungen zu verweigern, stellt kein Kavaliersdelikt dar, sondern einen bereits existierenden Straftatbestand. Eine Kriminalisierung der nicht zahlenden Unterhaltsverpflichteten ist der falsche Weg. Ein solches Verhalten sollte gesellschaftlich geächtet werden. Väter dürfen aber auch nicht nur als „Zahlväter“ betrachtet werden!

4. Unterhaltsansprüche müssen grundsätzlich zeitlich befristet werden. Unterhaltsverpflichtungen dürfen nicht mehr zu einer lebenslangen Belastung werden. Auch nach einer Scheidung muss es demjenigen, der Unterhalt zahlen muss, möglich sein, eine neue Partnerschaft einzugehen und eine neue Familie zu gründen. Die Privilegierung der ersten Ehe und die Lebensstandardgarantie werden beendet. Dem unterhaltsberechtigten Partner wird durch die zeitliche Befristung die Chance eröffnet, selbstverantwortlich das Leben zu gestalten und einer eigenen Erwerbstätigkeit nachzugehen.

5. Für so genannte Altehen, also diejenigen Ehen, die noch nach altem Recht geschlossen wurden, müssen Übergangsregelungen geschaffen werden, da die Ehepartner auf das Recht vertrauen dürfen, das zum Zeitpunkt ihrer Eheschließung galt.

6. Unterhaltsansprüche von geschiedenen und nichtehelichen Elternteilen müssen einander für die Dauer der Kindererziehung angenähert werden. Nichtehelichen Elternteilen steht bisher in der Regel ein Erziehungsunterhalt bis zu drei Jahren zu. Eine solche straffe zeitliche Beschränkung gilt nicht für geschiedene kinderbetreuende Ehegatten. Eine vollständige Gleichbehandlung wird es aus verfassungsrechtlichen Gründen und im Hinblick auf den Gedanken der fortwirkenden nachehelichen Solidarität nicht geben können.

7. Die so genannte Sandwichgeneration der heute 40 – 60-Jährigen ist zu entlasten. Sie unterstützt ihre Kinder, sorgt für ihr eigenes Alter vor und ist daneben immer häufiger verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Eltern zu sorgen. Diese Belastung wird in den kommenden Jahren noch verstärkt werden durch das zunehmende Alter der Bevölkerung, den Ausbau der gesundheitlichen Vorsorge und der Pflegemöglichkeiten sowie die Schwierigkeiten der älteren Generation, die anfallenden Kosten durch die Renten und Ersparnisse zu decken. Dieser ansteigenden Belastung muss frühzeitig entgegen getreten werden.

8. Unterhaltsverfahren müssen vereinfacht werden. Entscheidungen der Gerichte sind häufig nicht vorhersehbar und ergehen mit großer zeitlicher Verzögerung. Die Betroffenen – insbesondere die Kinder – leiden unter der langen Verfahrensdauer und den vielen Verhandlungen. Freiwillige Vereinbarungen wie z.B. das Cochemer Modell sind weiterzuentwickeln.

9. Das Unterhaltsvorschussgesetz ist zu modernisieren. Die Notwendigkeit der vorübergehenden wirtschaftlichen Sicherung endet nicht mit der bisherigen Altersgrenze von zwölf Jahren. Das Alter von bezugsberechtigten Kinder muss bis zum Erreichen ihrer Volljährigkeit verlängert werden. Der vorübergehende Zweck dieser Hilfe muss verdeutlicht werden. Die Bezugsdauer ist von 72 Monaten auf 24 Monate zu verkürzen.

10. Auf rechtlicher Verpflichtung bestehende Unterhaltszahlungen müssen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 12.000 € je Unterhaltsberechtigtem als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig sein. Unterhaltszahlungen sind beim Leistenden steuerlich entlastend, beim Empfänger einkommenserhöhend anzusetzen. Alternativ zum Kindergeld soll ein Kinderfreibetrag von 7.700 € jährlich gewährt werden. Für zusätzliche Pflege- und Betreuungskosten für Kinder oder hilfebedürftige Familienangehörige ist ein Abzug als Sonderausgaben bis zu 12.000 € jährlich vorzusehen. Vorraussetzung ist die Übernahme der Pflege oder Betreuung im Privathaushalt durch eine Person, zu der ein legales Arbeitsverhältnis besteht.

Wie Sie diesen Positionen insgesamt entnehmen können, treten wir für eine deutliche Besserstellung aller Kinder – unabhängig davon, ob Sie einer ersten oder zweiten Ehe entstammen – sowie für die Übernahme von mehr Eigenverantwortung – insbesondere der Ehefrauen - sowohl in der Ehe als auch nach der Scheidung ein. Dies führt in der Konsequenz auch zu einer Entlastung der meist zur Unterhaltszahlung verpflichteten Männer. Die Gründung von neuen Familien wird besser möglich sein. Auch dürfen Väter nicht mehr als reine „Zahlväter“ angesehen werden, sondern müssen in ihrem Wunsch nach der Wahrnehmung ihrer Vaterstellung in allen Lebensbereichen stärker berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz
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Frage zum Thema Integration
08.09.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Piltz,

soeben sehe ich, dass die Jungen Liberalen mit einem Plakat für die FDP werben, auf dem eine kopftuchtragende Frau abgebildet ist, zusammen mit dem Slogen "mehr Vielfalt". Soweit ich weiß, unterstützt die NRW-FDP derzeit die CDU darin, Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuches untersagen zu wollen. Sehen Sie keinen Widerspruch in diesen Sachverhalten?
Falls nein:
Sind Sie der Meinung, dass sich das Weltbild und die Wertvorstellungen eines Menschen, auch wenn er nicht religiös gebunden ist, erst recht wenn er Lehrer ist, tatsächlich verheimlichen ließen?
Kann insofern ein offenes Bekenntnis zu seinen Wertvorstellungen negativer Art sein?
Vorstellbar ist ein tätowierter Sportlehrer mit "USA"- Baseball-Kappe, der keine arbeitsrechtlichen Probleme zu erwarten hätte. Eine muslimische Lehrerin mit Kopftuch, die neben vielen anderen verschiedenen Kollegen ihren Dienst tut, die alle auf ihre Weise ihre Wertvorstellungen transportieren, ausgerechnet diese Frau soll Kinder und Jugendliche negativ in ihrer Entwicklung beeinflussen?

Den Slogen Ihrer Partei "mehr Freiheit" empfinde ich, mit Verlaub, äußerst abgeschmackt, sofern er die Freiheit einer solchen Frau nicht berücksichtigt. Was ansonsten heute landläufig mit Freiheit bezeichnet wird, erscheint mir etwas zu sein, was gesellschaftliche Solidarität eher beseitigt als zu stärken, und eher dem Stärkeren zu seinem Vergnügen verhilft.

Mit freundlichen Grüßen

Wobisch
Antwort von Gisela Piltz
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12.09.2005
Gisela Piltz
Sehr geehrter Herr Wobisch,

für Ihre E-Mail zum Thema "Kopftuchverbot" danke ich Ihnen.

Im Zusammenhang mit der Kopftuchdebatte sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Einmal geht es um die Frage der Religionsfreiheit - und zwar sowol der positiven Religionsfreiheit der betroffenen Lehrerinnen als auch der negativen Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler - und zum anderen geht es um die gesellschaftliche Wertgrundlage und die verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte.

Ob das Kopftuch ein religiöses Symbol ist, also das Tragen vom Grundrecht der Religionsfreiheit erfasst ist, ist umstritten. Wenn es eine - insbesondere zwingende - religiöse Vorschrift wäre, so wäre das Tragen des Kopftuchs allein Ausdruck des Glaubens, mithin Teil der verfassungsrechtlich geschützten Religionsausübung. Ist das Kopftuch aber eher ein Bestandteil der Kulturen arabischer oder anderer Länder, in denen zugegebenermaßen der Islam eine prägende kulturelle Kraft entfaltet, so wäre der Bedeutungsgehalt des Kopftuchs ganz anders zu bewerten und unterfiele nicht Art. 4 GG.

Selbst wenn es sich beim Tragen des Kopftuchs um Religionsausübung im Sinne des Art. 4 GG handelt, sind die verfassungsimmanenten Schranken dieses Grundrechts zu beachten. Die Religionsfreiheit kann nur afgrund anderer Verfassungsgüter eingeschränkt werden. Die religiöse Neutralität des Staates und damit seiner Beamten ist eine solche verfassungsrechtliche Norm. Sie soll die negative Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler schützen, sofern es um staatliche Schulen geht. Die negative Religionsfreiheit und die Trennung von Staat und Kirche sind und waren immer ein besonderes Anliegen der Liberalen. Sie müssen ebenso geschützt werden wie die positive Religionsfreiheit, die ein Zeichen eines toleranten und aufgeklärten Rechtsstaates ist.

Handelt es sich aber ohnehin nicht um ein religiöses Symbol, sondern vielmehr um eine kulturelle Bekleidungsvorschrift, wie dies selbst von vielen aufgeklärten Islamvertretern gesehen wird, so stellt sich natürlich die Frage, welches Gesellschafts- und Rollenverständnis dadurch ausgedrückt wird. Lehrerinnen und Lehrer sind in besonderer Weise daran gebunden, unsere Rechts- und Verfassungsordnung in einer Vorbildfunktion für die Schülerinnen und Schüler zu leben. Ihre Wertvorstellungen dürfen nicht unserer Verfassung widersprechen. Eine zentrale Verfassungsnorm ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Unabängig davon, welcher Betrachtungsweise man folgt, so gibt es jeweils sehr gute Gründe für ein Kopftuchverbot. Die FDP in Nordrhein-Westfalen ist überzeugt davon, dass das Kopftuch weder mit der religiösen Neutralität des Staates zu vereinbaren ist, woraus sich eine verfassungsimmanente Schranke für die Religionsfreiheit ergibt, noch mit der Verpflichtung der Lehrerschaft, unserer Verfassungsgrundsätze vorbildhaft zu leben, da das Kopftuch ein Rollenverständnis voraussetzt, das mit unserer Gesellschaft nicht vereinbar ist. Die Jungen Liberalen mögen hier eine andere Auffassung vertreten. Sie sind die Jugendorganisation der FDP, aber inhaltlich und programmatisch nicht an Beschlüsse der Partei gebunden.

Die Frage, die wir uns jedenfalls stellen müssen, ist, ob das Kopftuch Teil einer islamischen Kultur in Europa sein kann. Eine islamische Kultur europäischer Prägung muss selbstverständlich die in ganz Europa geltenden Grundrechte beachten und ehren, so auch das Recht auf Gleichberechtigung von Mann und Frau. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland schreibt zum Kopftuch auf seiner Internetseite islam.de in dem Artikel, der mit der Frage "Das Kopftuch – Eine islamische Erfindung?" überschrieben ist: "Auch bedeckten jüdische Frauen bis ins 19. Jahrhundert in Europa ihr Haupt. […]Die christliche Tradition wird in der Tracht von Nonnen sichtbar, die schon immer ihre Haare bedeckten. […] Es liegt uns fern, Judentum oder Christentum zu diffamieren, aber aus der Sichtweise des 20. Jahrhunderts erscheint die Lage der Frau in der jüdisch-christlichen Tradition wahrhaft furchterweckend. Andererseits sind fairerweise die historischen Umstände zu berücksichtigen, unter denen sich solche Traditionen entwickelten."

Damit wird es sehr deutlich vor Augen geführt: Traditionen und Kultur unterliegen dem Wandel. Das Bild der Frau, ihre Rechte und auch die für sie geltenden Bekleidungs- und Verhaltensvorschriften wurden lange Zeit in Europa von christlichen und jüdischen Traditionen und sogar Glaubenssätzen geprägt. Auch in der Bibel finden sich Textstellen, in denen die Verhüllung des Haares der Frau gefordert wird. Doch hat sich unsere Kultur geändert. Keine Christin – mit Ausnahme von Nonnen, die ihre Tracht tragen – in Europa käme heute doch auf die Idee, sie müsse ihr Haar bedecken, um ihrem Glauben genüge zu tun.

Eine islamische Kultur, die sich weiterentwickelt, wird möglicherweise auch zu einer Veränderung solcher Traditionen führen. Es ist ja schon heute sehr deutlich, dass im Islam ganz unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob es z.B. aus Glaubensüberzeugung notwendig ist, sich einen Bart stehen zu lassen. Die Taliban in Afghanistan hätten hier sicherlich eine ganz andere Antwort parat als ein Muslim in Istanbul. Die Auslegung des Koran wird eine ähnliche Entwicklung mitmachen wie die Auslegung der Bibel. Ein europäischer Islam wird andere Antworten finden auf Glaubensvorschriften und deren Bedeutung. Schon heute zeigt sich, dass die Bekleidungsvorschriften nicht mehr allgemein als zwingend für einen gläubigen Muslim oder eine gläubige Muslima angesehen werden.

Religionsfreiheit kann aber auch kein Freibrief sein für jedwedes Verhalten, welches mit unserer Verfassung und den Grundrechten insbesondere nicht in Einklang zu bringen ist. Es wäre eine falsch verstandene Toleranz, zu dulden, dass unsere Verfassungsgrundsätze und unser Recht durch widersprechende und unvereinbare religiöse Traditionen und Kulturen außer Kraft gesetzt werden.

So ist unzweifelhaft in europäischen Gesellschaften eine Zwangsverheiratung – und sei sie auch religiös in einer bestimmten Kultur verankert – nicht zu dulden. So ist auch die Schulpflicht nicht disponibel. In Deutschland gibt es eine allgemeine Schulpflicht, die die Teilnahme am Sportunterricht wie auch am Biologieunterricht vorsieht. Eine Freistellung aus religiösen Gründen, weil beispielsweise Mädchen ihre Bekleidungsvorschriften im Sportunterricht nicht einhalten könnten oder weil es grundsätzliche Vorbehalte gegen die Koedukation oder sexuelle Aufklärung gibt, darf es nicht geben. Damit gäben wir unser Recht der Beliebigkeit preis.

Zur weiteren Information empfehle ich Ihnen den Antrag der FDP-Bundestagsfraktion "Kulturelle Vielfalt – Universelle Werte – Neue Wege zu einer rationalen Integrationspolitik" vom 01.12.2004 (BT-Drs. 15/4401).

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz, MdB
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Frage zum Thema Integration
14.09.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Pilz,
erlauben Sie mir bitte, auf Ihre Antwort folgendes zu erwidern:
Die „Kopftuch-Debatte“, auch wie Sie sie führen, ist eine manipulierte Debatte, die nicht das bezweckt, was sie vorgibt. In einer Zeit, in der Deutschland sich sträubt, ein EU-Tabakverbot umzusetzen, was Kinder und Jugendliche schützen würde, in einer Zeit, in der bereits einige Monate nach dem Amoklauf von Erfurt keine Rede mehr war von der Eindämmung einer immer mehr zunehmenden Gewaltverherrlichung, in einer Zeit, in der, dank Privatfernsehen, Pornographie ausgestrahlt werden kann (nichts anderes sind die „0190er“ Werbespots), in einer Zeit in der Marketingstrategen bei Werbeagenturen darüber nachdenken, wie man Jugendliche frühzeitig an Alkohol heranführen kann, in einer Zeit, in der Hunde auf öffentlichen Flächen und bei der Wohnungsvergabe den Vorrang vor Kindern genießen, in einer Zeit, in der es an allen Ecken und Enden an Leitbildern und Wertvorstellungen mangelt, da kommen, Entschuldigung, so Leute wie Sie und erklären, dass ein Tuch auf dem Kopf einer Lehrerin unbefangene Kinder in ihrer Entwicklung negativ beeinflussen kann.
Es ist ein legitimes individuelles Recht, auf welcher weltanschaulichen Grundlage auch immer, zu entscheiden, welche Bekleidung man als korrekt erachtet. Anderen diese Meinung aufzwingen zu wollen, ist genauso schwerwiegend, wie die Kleidung anderer, und sei es auch nur im schulischen Rahmen, verbieten zu wollen.
Das Fehlen bzw. der Abbau von Werten in dieser Gesellschaft wird immer offenbarer.
Da ist man nicht bereit, ausgerechnet Migranten, d.h. in diesem Fall Muslimen, eigene Wertvorstellungen zu konzedieren, auch wenn diese das deutsche Recht überhaupt nicht berühren. Dies ein psychologischer Aspekt, der m.E. hinter dieser Debatte steckt.
Das Argument der „passiven Religionsfreiheit“ wurde ja auch bezeichnender Weise erst in Zusammenhang mit dem Kopftuch entdeckt.
Für eine erneute Entgegnung wäre ich Ihnen dankbar.
MfG TW
Antwort von Gisela Piltz
2Empfehlungen
15.09.2005
Gisela Piltz
Sehr geehrter Herr ,

die Frage nach der passiven Religionsfreiheit wurde bereits intensiv in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beispielsweise im sog. Kruzifix-Urteil erörtert. Auch hier ging es um die Neutralität des Staates, insbesondere staatlicher Schulen, in religiösen Angelegenheiten.

Im Übrigen ist mir der Zusammenhang der Debatten um Tabakverbot, Kinderfreundlichkeit, 0190-Nummern und der Kopftuch-Debatte nicht ersichtlich. Im Übrigen verweise ich auf meine ausführliche Antwort auf Ihre erste Mail.

Mit freundlichen Grüßen


Gisela Piltz, MdB
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Frage zum Thema Integration
15.09.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Piltz,

in Bezug auf Ihre letzte Antwort an mich erläutere ich gerne den Zusammenhang zwischen Kopftuchverbot, Werbeverbot für Tabak- und Alkoholwaren, 0190er Nummern, Kinderfreundlichkeit, etc.: Beim Kopftuchverbot wird das Kindeswohl vorgeschoben. Das Engagement mancher Politiker in dieser Angelegenheit wäre hinsichtlich zahlreicher anderer Themen wesentlich dringender vonnöten. Deswegen vermute ich, wie gesagt, dass es sich um eine manipulierte Debatte handelt, die das Kindeswohl vorschiebt, tatsächlich aber die Aussage an Muslime verklausuliert: "Ihr braucht uns nicht zu erzählen, was Anstand ist." Angesichts dessen, womit Kinder in ihrem Alltag konfrontiert werden, ist es absurd zu glauben, dass eine "Kopftuch-Lehrerin" einen negativen Einfluss haben könnte, bzw. absurd, dass die Politik gerade dieses Thema so plakativ aufgreift.

Kruzifix-Urteile wurden meiner Kenntnis nach doch wohl nicht durch die FDP oder die CDU erwirkt, sondern durch vereinzelte Eltern, nicht so, bei der Kopftuch-Debatte. Wie auch immer in Kruzifix-Urteilen entschieden worden ist - im Fernsehen sehe ich regelmäßig im Gerichtssaal des Bundesverfassungsgericht ein Kreuz. Als offener Mensch nehme ich dies übrigens in keiner Weise negativ zur Kenntnis, dennoch hinterfrage ich die Sichtweise derer, die tatsächlich glauben, dass in diesem Land nicht mit zweierlei Maß gemessen wird, zumal ein Kreuz ein eindeutiges Symbol darstellt, ein Kopftuch hingegen zunächst einmal ein Kleidungsstück, das kulturhistorisch in verschiedenen Kreisen getragen wurde, aktuell sicher überwiegend von muslimischen Frauen, die davon ausgehen, dass der Islam es ihnen empfiehlt bzw. vorschreibt. Selbstverständlich legen sie in Deutschland dabei subjektive Maßstäbe an, was völlig legitim ist. Als Muslima zu erkennen zu sein, heißt nicht gleich, den Islam zu symbolisieren. Sind eigentlich auch Gesetze geplant, die nicht das Höchstmaß, sondern das Mindestmaß an Bekleidung reglementieren?
MfG
TW

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