Gisela Piltz (FDP)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Gisela Piltz
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Diplom Verwaltungswirtin, Juristin, Projektmanagerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwältin in Bürogemeinschaft mit Heckenbücker & Delheid Rechtsanwaltssocietät in Köln
Wahlkreis
Düsseldorf I
Landeslistenplatz
2, Nordrhein-Westfalen
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(...) Eine einfache Rückkehr zum Recht des FRG ist nicht mehr möglich. Denn würde das FRG wieder für alle Übersiedler angewandt, würden diejenigen schlechter gestellt, die seither von der Umstellung auf das SGB VI profitiert haben. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internetsperren
02.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Piltz,

die FDP-Fraktion hatte bei der Bundestagssitzung am 18. Juni vor
Verabschiedung des neuen ZugErschwG nochmals deutlich gemacht, dass dieses ganz andere Gesetz einer verfassungsrechtlichen Prüfung eher nicht Stand hält. Heute hat nun der Ihnen sicherlich bekannte Abgeordnete Jörg
Tauss(ehm. SPD, jetzt Piratenpartei) Organklage beim BVerfG eingericht. Zur FDP berichtet Heise-Online u.a. wie folgt:

" Während der Debatte zur Verabschiedung des Zugangserschwernisgesetzes hatte der FDP-Innenpolitiker Max Stadler bereits erhebliche Zweifel an der Form des Beschlusses geäußert. Die Beratung erfolge über ein gänzlich anderes Gesetz als ursprünglich vorgesehen, monierte der Liberale. Die FDP-Fraktion will trotzdem selbst nicht nach Karlsruhe gegen, sondern die restliche Opposition aktiv werden lassen. "

Quelle
www.heise.de

Hier nun meine Fragen an Sie:

1. Sind die Inhalte im Heise-Artikel hinsichtlich der FDP-Positionen richtig ? - ansonsten bitte richtigstellen.

2. Beabsichtigt die FDP-Fraktion bzw. ein FDP-Abgeordeneter eine diesbezügliche Normenkontroll-Klage ? - dies wurde in Erwägung gezogen.

3. Wird es von der FDP eine Verfassungsbeschwerde gegen den Inhalt des Gesetz geben ? - erläutern Sie mir doch bitte die Unterschiede dieser drei formalen Möglichkeiten.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und warte auf eine baldige Antwort.

mit freundlichen Grüßen
Antwort von Gisela Piltz
4Empfehlungen
28.07.2009
Gisela Piltz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Zugangserschwerungsgesetz.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat mehrfach während des Gesetzgebungsverfahrens, sowohl in den Ausschüssen als auch im Plenum, darauf hingewiesen, dass beim Zustandekommen des Gesetzes formelle Fragen aufgeworfen wurden, die nicht abschließend geklärt wurden und die jedenfalls rechtlich fragwürdig sind.

Sicherlich wissen Sie, dass die FDP-Bundestagsfraktion das Gesetz abgelehnt und hierzu auch einen Entschließungsantrag eingebracht hat. Den Entschließungsantrag finden Sie zum Download unter
dip21.bundestag.de .

Weiterhin hat die FDP-Bundestagsfraktion in einer Kleinen Anfrage die Argumentation von Union und SPD, insbesondere der Familienministerin Ursula von der Leyen, hinterfragt. Die Antwort der Bundesregierung auf die genannte Kleine Anfrage finden Sie ebenfalls zum Download unter
dip21.bundestag.de .

Die FDP-Bundestagsfraktion hat wie alle Bundestagsfraktionen vor allem und zunächst einmal die Aufgabe, ihre Standpunkte im parlamentarischen Verfahren vorzutragen. Die FDP-Bundestagsfraktion hat im parlamentarischen Verfahren alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um ihre Kritik an dem Gesetzgebungsvorhaben vorzutragen. Das Gesetz ist dennoch mit den Stimmen der sog. Großen Koalition beschlossen worden.

Die FDP-Bundestagsfraktion kann - ebensowenig wie die Grünen oder die Linke - Normenkontrollklage einreichen, da hierfür ein Quorum von 1/3 der Mitglieder des Deutschen Bundestags als Antragsteller beim Bundesverfassungsgericht erforderlich ist (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG). Dieses Quorum kann bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen nicht einmal von allen Oppositionsfraktionen gemeinsam erreicht werden.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Fragen der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes prüfen zu lassen. Gegenstand der Prüfung sind die formelle wie auch materielle Verfassungsmäßigkeit sowie der Aussichten der Zulässigkeit und Begründetheit etwaiger Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. Die FDP-Bundestagsfraktion wird nach Vorliegen des Gutachten weitere Schritte entsprechend der aufgezeigten Möglichkeiten und dargelegten Erfolgsaussichten, insbesondere im Hinblick auf die Klagebefugnis und die Zulässigkeit einer etwaigen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.07.2009
Von:

Hallo Frau Piltz,

in der Innenministerkonferenz hat man sich für ein Verbot von so genannten "Killerspielen" ausgesprochen. Dabei hat sich Herr Wolff indirekt für ein Verbot ausgesprochen mit dem Vermerk das man nicht weiß wie der Vorschlag letztendlich aussehen wird. Als Grund wurden die sogenannten Amokläufe genannt. Dabei hätte ich die Frage wie Sie bzw. die FDP genau zu so einem Verbot stehen, da die meisten Spiele laut USK erst ab 18 freigegeben und für ein erwachsenes Publikum entwickelt wurden.

Des weitern wurde von Studien gesprochen, wobei diese Studien eigentlich nicht sicher bestätigt sind. In den mir bekannten Studien hatte es sich herausgestellt, dass nur emotional labile Personen durch die Killerspiele beeinflusst werden. Dieses würde dann auch in etwa auf Alkohol zu treffen. Daher würde es mich interessieren auf welche Studien sich die Innenministerkonferenz stützt.

Weiter hätte ich die Frage wie die Innenminister den Technologieweggang bzw. der dadurch verbundenen mehr Arbeitslosen abfangen möchten, da durch ein das Computerspielverbot Firmen aus Deutschland abwandern werden um die Technologien im Ausland weiter zu entwickeln.

Letzteres hätte ich noch eine abschließende Frage, warum Spiele verboten werden sollen die vorher schon durch die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle)geprüft oder ggf. durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert wurden. Wobei zu bemerken ist das Mitte 2008 auch das Jugendschutzgesetzt auf Initiative von Frau von der Leyen schon erweitert wurde.

Daher hätte ich die Frage wie FDP hinter einem solchen Verbot steht.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Gisela Piltz
3Empfehlungen
09.07.2009
Gisela Piltz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail zu dem von der Innenministerkonferenz geforderten Verbot sog. Killerspiele.

Selbstverständlich ist Gewaltprävention notwendig. Insbesondere müssen gesamtgesellschaftliche Möglichkeiten genutzt werden, damit gerade Jugendliche nicht zu Gewalt angestachelt werden. Allerdings ist ein Verbot von Computerspielen der falsche Weg.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich daher bereits mehrfach kritisch zu den auch in der Vergangenheit vielfach geäußerten Forderungen nach einer weiteren Verschärfung der Gesetze im Bereich von Computerspielen ausgesprochen.

Notwendig ist vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Strategie, um Gewaltbereitschaft entgegenzuwirken. Ein Verbot von Computerspielen setzt jedoch am falschen Ende an. Wenngleich nicht ausgeschlossen werden kann, dass derartige Spiele ebenso wie der Konsum von Gewaltvideos eine etwaige ohnehin vorhandene Gewaltneigung negativ beeinflussen können, indem die Hemmschwelle zum Einsatz von Gewalt herabgesetzt wird, kann ein Verbot derartiger Spiele die Ursachen nicht bekämpfen. Vielmehr muss gegen die eigentlich Ursache von Gewalt vorgegangen werden. Der Aktionismus der Innenminister, die in einem Beschluss am 5. Juni 2009 den Deutschen Bundestag aufgefordert haben, ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot für Killerspiele zu ermöglichen, ist hingegen nicht hilfreich.

Abgesehen davon, dass ein derartiges Verbot Gewalttaten nicht geeignet ist, Gewalttaten zu verhindern, führt es zudem dazu, dass alle Spielerinnen und Spieler von Computerspielen unter den Generalverdacht gestellt werden, zu Gewalttaten zu neigen. Es ist aber völlig unverhältnismäßig, allen Menschen Computerspiele zu verbieten. Schreckliche Einzeltaten, die nie monokausal auf Computerspiele zurückzuführen sind, können leider nicht völlig ausgeschlossen werden. Sie können aber nicht rechtfertigen, dass den zahlreichen Menschen, die verantwortlich mit Computerspielen umgehen, ihre Freizeitbeschäftigung verboten wird. Computerspiele, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, dürfen schon nach geltendem Recht nicht vertrieben werden. Verschärfungen über die geltenden Bestimmungen hinaus sind mithin nicht erforderlich.

Effektiver Jugendschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von Eltern, Schulen und Politik ebenso wahrgenommen werden muss wie auch von Herstellern bzw. Vertreibern von Computerspielen. Die bestehenden jugendschutzrechtlichen Vorgaben sind ausreichend und müssen konsequent angewandt werden. So ist dafür Sorge zu tragen, dass der Vollzug des Jugendschutzrechts im Handel wie auch im Internet verbessert wird, so dass z.B. tatsächlich nur entsprechend der USK-Freigaben Spiele an Jugendliche abgegeben werden. En besonderer Schwerpunkt muss zudem auf die Stärkung der Medienkompetenz bei Jugendlichen selbst, aber auch bei den verantwortlichen Erwachsenen wie Eltern, Lehrern und Erziehern gelegt werden. Eine weitere Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben hilft jedoch nicht weiter.

Hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens des nordrhein-westfälischen Innenministers, Dr. Ingo Wolf, möchte ich darauf verweisen, dass die IMK nur einstimmig entscheiden kann und etwaige Bedenken daher regelmäßig dort zwar zu Protokoll gegeben, aber nicht öffentlich kommuniziert werden. Im Beschluss der IMK ist jedoch die Protokollnotiz vermerkt, nach der sich Herr Dr. Wolf gegen das Verbot ausgesprochen hat: "Nordrhein-Westfalen ist mit Blick auf Ziffer 4, 3. Spiegelstrich der Auffassung, dass sich das Problem durch Verbote nicht lösen lässt und betont die Notwendigkeit der Sensibilisierung und Prävention, insbesondere die Bedeutung der Elternverantwortung." Das Dokument können Sie unter tr.im herunterladen. Die Protokollnotiz finden Sie auf Seite 8 unten.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
30.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Piltz!

die aussage , gleicher einfluß aller bürger führt zur geringen rationalität mag ja zutreffen, doch sind deswegen die parlamentarier nicht von ihrer demokratischen pflicht zur rechenschaft u. öffentlichkeitsarbeit entbunden und erst recht nicht zur verschwiegenheit u. vorenthaltung berechtigt. vielen bürgern sind manche politischen gebilde einfach zu kompliziert, und um sich in bibliotheken zu informieren oder teure sachbücher zu kaufen, fehlt einfach zeit u. geld.
zudem sind akademische ausführungen nicht jedermanns sache. mitunter erklärt die wirklichkeit politische zusammenhänge. die verfechter d. ungeregelten märkte lassen die zügel locker, und das rennen um den " großen Preis der FDP " startet, da erscheint die finanzkrise u. das große purzeln beginnt. jetzt wissen die bürger, was unkontrollierte märkte bedeuten können.
die krankenkassen bedienen sich informationsbroschüren im DIN A 5 format, in denen z.b. älteren männern ab 50 ihr prostataleiden erklärt wird. in klarer sprache u. anschaulich könnten auch politische sachverhalte ( parlamentarismus, föderalismusreform, EU u.v.m ) den bürgern vermittelt werden. diese broschüren müßten in rathäusern, bibliotheken u. öffentlichen ämtern zum selbstkostenpreis erhältlich sein.-
was auch geschieht; der bürger hat ein recht auf ausführliche erklärungen u. informationen, deshalb gilt auch bei abgeordnetenwatch: transparenz schafft vertrauen.
Sehr geehrte Frau Piltz, was gedenken sie und ihre partei zu tun, um den wissensstand d. bürger zu erweitern!
Antwort von Gisela Piltz
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17.08.2009
Gisela Piltz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Eine zentrale Aufgabe politischer Bildung muss sein, Menschen an Politik heranzuführen und zu ermutigen, politische Prozesse aktiv mit zu gestalten. Erst dadurch wird der Einzelne bereit sein, mehr Verantwortung für sich selbst aber auch für die Gemeinschaft zu übernehmen.

Als Mitglied des Kuratoriums der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) weiß ich, dass die Landeszentralen, wie auch die Bundeszentrale, selbst eine ausgezeichnete Arbeit verrichten. Die von der BpB herausgegebenen "Informationen zur politischen Bildung" können von dort kostenfrei angefordert werden. Gut finde ich auch, dass einzelne Kommunen in Eigenregie diese Informationen bei der BpB anfordern und ihren Bürgern in Rathäusern und Bürgerämtern kostenfrei zur Verfügung stellen. Daneben kann sich jeder Interessierte im Internetangebot der BpB über verschiedenste politische Themen informieren.

Als weiterer Ansatz für einen verbesserten Zugang zu politischen Themenfeldern haben sich insbesondere die durch die BpB erstellten Themenblätter für den Schulunterricht erwiesen. In kompakter und methodisch gut aufbereiteter Weise werden damit einzelne Themen anschaulich vermittelt, ohne bei den Schülern Langeweile aufkommen zu lassen.

Freilich besteht auch auf dem Gebiet der politischen Bildung Verbesserungsbedarf. Dies ist jedoch allein durch verbesserte Angebote zur Vermittlung politischer Bildung nicht zu erreichen. Entscheidend ist nach meiner Einschätzung hierbei, die allgemein zu beobachtende Politikverdrossenheit der Bürger anzupacken und Wege aufzuzeigen, wie sich der Einzelne wieder mehr in das politische Geschehen einbringen kann. Initiativen für mehr bürgerschaftliches Engagement oder die Aufnahme von weiterführenden Elementen direkter Demokratie könnten hierzu nach meiner Überzeugung einen entscheidenden Beitrag leisten. Hierfür werde ich mich auch in der Zukunft weiter einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Piltz,

bei der Bundestagswahl im September ist eine Koalition aus Union und FDP nach derzeitigem Stand ein wahrscheinliches Ergebnis.

In einigen Fragen scheint die FDP jedoch inhaltlich sehr weit entfernt von der Position des Wunschkoalitionspartners. Daher wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir einige Fragen dazu beantworten könnten, welche dieser Positionen im Rahmen einer Regierungskoalition zur Disposition stünden.

1. Wird die FDP auf der - in der Vergangenheit wiederholt geforderten - Abschaffung der Wehrpflicht beharren?

2. Das auf Veranlassung der Union verabschiedete Zugangserschwerungsgesetz wird am 31. 12. 2012 außer Kraft treten. Sie selbst haben, wie alle Abgeordneten der FDP, gegen das Gesetz gestimmt. Wird die FDP, auch wenn sie mit der Union die Regierungskoalition bildet, die Verlängerung der Wirkung des Gesetzes verhindern? Sollte die FDP-Fraktion dies nicht geschlossen tun, werden Sie persönlich gegen eine Verlängerung stimmen?

3. Nach der Verabschiedung des Zugangserschwerungsgesetzes wurden Forderungen laut, die geschaffenen Kontrollmöglichkeiten auch anderweitig zu nutzen, etwa zur Filterung rechtsradikaler Inhalte, von Gewaltspielen oder von Inhalten, die Urheberrechte verletzen. Wie stehen Sie zu diesen Vorhaben (gegebenenfalls in gegenüber dem ZugErschwG abgewandelter Form, etwa durch Einführung einer obligatorischen richterlichen Kontrolle)?

4. FDP-Politiker haben sich mehrfach kritisch über das Institut des "Ehegattensplittings" geäußert. Welche Alternativen sieht die FDP, um die steuerrechtliche Privilegierung von Ehe und Familie zu gewährleisten? Welchen Stellenwert wird dieses Vorhaben im Rahmen der Koalitionsverhandlungen haben?

Mir ist bewusst, dass Sie nicht den Verlauf der - noch hypothetischen - Koalitionsverhandlungen voraussagen können. Ihre persönliche Einschätzung als FDP-"Insiderin" und Abgeordnete meines Wahlkreises wäre mir jedoch eine große Entscheidungshilfe bei der Bundestagswahl.

MfG
M.
Antwort von Gisela Piltz
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15.09.2009
Gisela Piltz
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie besten Dank für Ihre Anfrage. Ihre Fragen beantworte ich im Einzelnen wie folgt:

zu 1.

Für die FDP kann die Frage nach der Wehrform nur außen- und sicherheitspolitisch begründet werden. Die Bundeswehr ist längst eine Armee im Einsatz, deren Soldatinnen und Soldaten in vielen Regionen der Erde ihren Dienst tun. Dafür brauchen wir gut ausgebildete und schnell einsatzfähige Soldatinnen und Soldaten. Diese Aufgabe ist nicht mit Wehrpflichtigen zu bewältigen. Auch der Aufwand für die Wehrerfassung und die ständige Ausbildung von Wehrpflichtigen bindet zu viele Kräfte. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert schon seit langem die Aussetzung der Wehrpflicht und die Umwandlung der Bundeswehr in eine Freiwilligenarmee. Ein entsprechender Antrag wurde -wie auch schon in den letzten Wahlperioden- durch die FDP-Bundestagsfraktion in den Deutschen Bundestag eingebracht.

Derzeit leisten weniger als 17 Prozent der zur Verfügung stehenden jungen Männer Wehrdienst. Knapp 60 Prozent aller tauglichen jungen Männer leisten weder Wehr- noch Zivildienst. Hier kann von Gerechtigkeit keine Rede mehr sein. Die Aussetzung der Wehrpflicht ist daher überfällig.

zu 2. und 3.

Die FDP wird sich auch in Zukunft gegen Internetsperren einsetzen. Statt auf eine verfassungsrechtlich bedenkliche Symbolpolitik mit gefährlichen rechtsstaatlichen Nebenwirkungen setzt die FDP auf die effektive Durchsetzung des geltenden Rechts und eine Intensivierung der internationalen Rechtshilfe in Fällen, in denen eine Rechtsverfolgung hieran scheitern sollte. Weder eine Verlängerung des verfehlten Gesetzes noch erst recht einer Ausweitung auf andere Bereiche wird die Zustimmung von mir persönlich oder der FDP finden.

zu 4.

Schon das aktuelle Steuerkonzept der FDP sieht eine umfangreiche steuerliche Entlastung von Familien vor. Obgleich innerhalb der FDP nach wie vor das Ehegattensplitting favorisiert wird, führen wir intern eine intensive Diskussion um die Ersetzung des Ehegattensplittings durch das so genannte Familiensplitting. Dabei würde das Einkommen einer unterhaltspflichtigen Erwerbsperson durch das zum Unterhalt verpflichtete Familienmitglied mitversteuert. Die hierdurch erreichbare Absenkung der Steuerlast wäre aus meiner Sicht eine konsequente Fortführung einer familienfreundlichen liberalen Steuerpolitik. In diesem Sinne werde ich mich auch künftig für die Etablierung des Familiensplittings einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Piltz,

in Bezug auf das Abstimmungsverhalten des Nordrhein-Westfälischen Innenministers Dr. Ingo Wolf bei der Innenministerkonferenz zum von der Innenministerkonferenz einstimmig beschlossenen Verbot von gewalthaltigen Computerspielen schreiben sie weiter unten auf die Frage von Herrn Franz hin:


[Zitat Anfang]
Hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens des nordrhein-westfälischen Innenministers, Dr. Ingo Wolf, möchte ich darauf verweisen, dass die IMK nur einstimmig entscheiden kann und etwaige Bedenken daher regelmäßig dort zwar zu Protokoll gegeben, aber nicht öffentlich kommuniziert werden. Im Beschluss der IMK ist jedoch die Protokollnotiz vermerkt, nach der sich Herr Dr. Wolf gegen das Verbot ausgesprochen hat: "Nordrhein-Westfalen ist mit Blick auf Ziffer 4, 3. Spiegelstrich der Auffassung, dass sich das Problem durch Verbote nicht lösen lässt und betont die Notwendigkeit der Sensibilisierung und Prävention, insbesondere die Bedeutung der Elternverantwortung."
[Zitat Ende]


Ich stimme mit der von Ihnen oben dargestellten Position der FDP weitgehend überein.

Ich frage mich nun aber, warum ihre Partei bzw. Herr Dr. Wolf nicht die Möglichkeit genutzt hat, zu verhindern, dass der evident unsinnige Beschluss zu diesem Thema verabschiedet wird? Da die IMK nur einstimmig beschließen kann, hätte er ohne weiteres die Möglichkeit dazu gehabt.

Auf mich macht es leider den Eindruck, dass die FDP vor der Mehrheit, die den Beschluss befürwortete, "eingeknickt" ist. Muss ich befürchten, dass die FDP auch in einer eventuellen Koalition mit der CDU nach der Bundestagswahl den Verbotsbestrebungen dieser Partei nachgeben wird?

Ich würde mich freuen, wenn Sie meine Bedenken zerstreuen könnten.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Gisela Piltz
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14.09.2009
Gisela Piltz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit einer Ablehnung der genannten Passage hätte das gesamte Programm Innere Sicherheit wohl nicht beschlossen werden können. Wenngleich die FDP-Bundestagsfraktion dem Programm nicht in allen Teilen zustimmt, ist es doch grundsätzlich sinnvoll, dieses fortzuschreiben. Die FDP-Bundestagsfraktion hat zu dem gesamten Programm eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, die Sie unter dipbt.bundestag.de abrufen können.

Die Ständige Konferenz der Innenminister ist zudem kein Koalitionsgremium, so dass ein Vergleich zu einer etwaigen Koalition hinkt. Die FDP stellt in allen 16 Bundesländern nur einen Innenminister, so dass die Mehrheitsverhältnisse in der Innenministerkonferenz mit einer Koalition im Bund nicht zu vergleichen sind. Sie können versichert sein, dass die FDP in einer etwaigen Koalition im Bund ihre klare Position zu Bürgerrechten verteidigen wird. Damit die FDP in einer solchen möglichst stark sein kann, um ihre Positionen gegen diejenigen der Union durchzusetzen, ist es wichtig, dass die FDP mit einem sehr guten Ergebnis in die Koalition gehen kann. Jede Stimme für die FDP stärkt daher die Bürgerrechtspolitik, die in einer etwaigen schwarz-gelben Koalition durchsetzbar ist.

Ansonsten möchte ich Sie bitten, sich mit Fragen zum Abstimmungsverhalten des nordrhein-westfälischen Innenministers an diesen zu wenden, da ich nicht für Herrn Dr. Wolf sprechen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz
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