Gisela Piltz (FDP)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Gisela Piltz
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Diplom Verwaltungswirtin, Juristin, Projektmanagerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwältin in Bürogemeinschaft mit Heckenbücker & Delheid Rechtsanwaltssocietät in Köln
Wahlkreis
Düsseldorf I
Landeslistenplatz
2, Nordrhein-Westfalen
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(...) Die FDP-Bundestagsfraktion hat die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3 Prozentpunkte stets vehement abgelehnt. Die steigende Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch diese Maßnahme ist nicht zu rechtfertigen und belastet den privaten Konsum ebenso wie die wirtschaftliche Entwicklung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Piltz,

zunächst möchte ich mich Vorstellen. Mein Name ist und ich bin Auszubildender zum Verwalttungsfachangestellten in der Bundesfinanzverwaltung.

Mich interessiert, wie Sie zu den Tarifforderungen des Deutschen Beamtenbundes und Ver.di stehen.
Insbesondere interessiert mich, wie Sie zu den Forderungen stehen, die die Gewerkschaften zu den Themen Ausbildungsentgelt und Übernahmerregelung macht.

Der Grund, warum ich gerade Sie frage, ist folgender.
Ich selbst bin seit gut einem Jahr Mitglied der FDP, weshalb mich die Meinung der Bundestagsabgeordneten der FDP besonders interessieren.
Ich hoffe, dass ich mit Ihnen, der Innenpolitischen Sprechenerin, den richtigen Ansprechpartner gefrunden habe.

Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Vorraus und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

M. Krämeer
Antwort von Gisela Piltz
2Empfehlungen
14.01.2008
Gisela Piltz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst. Es freut mich insbesondere, dass Sie als noch recht neues FDP-Mitglied sich für die Position der FDP-Bundestagsfraktion interessieren. Für detaillierte Fragen zum öffentlichen Dienst steht Ihnen in der Bundestagsfraktion Herr Dr. Max Stadler MdB zur Verfügung, der das Thema federführend betreut.

Die FDP erkennt den Beitrag des öffentlichen Dienstes zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte in der Vergangenheit ausdrücklich an. Wir gehen davon aus, dass dieser Umstand bei der Besoldungsrunde 2008 Berücksichtigung finden wird. Eine Einflussnahme der Politik auf konkrete Tarifverhandlungen halten wir jedoch vor dem Hintergrund der zu achtenden Tarifautonomie für verfehlt. Die Verhandlungen sind zunächst Sache der Tarifpartner im öffentlichen Dienst. Grundsätzlich ist allerdings anzumerken, dass sich die FDP für einen attraktiv, zumindest aber angemessen entlohnten öffentlichen Dienst, einsetzt, damit die Motivation der Beschäftigten erhalten bleibt und es auch in Zukunft gelingen wird, qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber für eine Beschäftigung im öffentlichen Bereich zu gewinnen. Der Staat kann nicht auf die klugen Köpfe und die motivierten und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verzichten.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz MdB
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Frage zum Thema Arbeit
31.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Piltz,

mein Sohn ist wegen Insolvenz des Ausbildungsbetriebes im 2. Ausbildungsjahr im Dez. 2007 arbeitslos geworden. Sein "Berater" beim Arbeitsamt fordert von ihm, dass er sich um einen Job als Hilfsarbeiter bewirbt und annimmt sonst würde er kein arbeitslosengeld bekommen. Die Berufsschule für den bisherigen Ausbildungsberuf brauche er dann nicht mehr zu besuchen. Die zuständige Beraterin für Ausbildungsberufe hatte bis jetzt keine Zeit!! Müssen wir uns dies so gefallen lassen?

Viele Grüße
Antwort von Gisela Piltz
3Empfehlungen
14.02.2008
Gisela Piltz
Sehr geehrter Herr ,

obwohl ich zu dem konkret geschilderten Fall keine Einschätzung abgeben kann, möchte ich allgemein die Haltung der FDP-Bundestagsfraktion zur Beratung der Arbeitsagenturen darlegen.

Das Ziel, das mit der Reform der Bundesagentur für Arbeit verfolgt wurde, nämlich insbesondere die Beratung zu verbessern und zielgenauer auf die Einzelfälle eingehen zu können, wurde ersichtlich nicht erreicht. Arbeitslosigkeit wird eher verwaltet als bekämpft. Dieser Zustand muss dringend geändert werden. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert daher die Auflösung der Bundesagentur für Arbeit und Neuordnung der Aufgaben. Die Betreuung und Verwaltung von Arbeitssuchenden soll künftig allein in der Hand der Kommunen liegen. Auch private Arbeitsvermittler, die im Allgemeinen sehr gute Erfolge vorweisen können, können stärker tätig werden. Arbeitssuchende sollen sich zur Beratung an eine staatliche oder private Arbeitsvermittlung ihrer Wahl wenden können.

Die Aufnahme jeder legalen Arbeit ist grundsätzlich zumutbar. Allerdings sollte eine Ausbildung insbesondere Jüngerer Vorrang vor anderen Maßnahmen haben. Es muss daher prioritär sein, eine Ausbildung abzuschließen.

Ihrem Sohn wünsche ich für seinen weiteren Lebensweg viel Erfolg und hoffe, dass er seine begonnene Ausbildung alsbald wird erfolgreich abschließen können.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz MdB
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
08.03.2008
Von:

Jeden Monat bekomme ich 1-5 Anrufe von "Gewinnbenachrichtigungen".
"... Sie haben bis zu 3000€ oder einen Sachpreis bis zu 3000€ gewonnen ..... Rufern sie 0900.... für 1,99€/Minute an"

Wann werden die Verbraucher endlich vor diesen Betrügern geschützt?
Antwort von Gisela Piltz
5Empfehlungen
13.03.2008
Gisela Piltz
Sehr geehrter Herr ,

die von Ihnen angesprochene Praxis von Telefonanrufen, bei denen zumeist per Bandansage und unter Hinweis auf eine anzuwählende 0900-Rufnummer vermeintliche Gewinne angepriesen werden, ist sowohl aus wettbewerbsrechtlicher, telekommunikationsrechlicher, datenschutzrechtlicher wie auch straf- und allgemein zivilrechtlicher Sicht zu beanstanden.

Unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzrechts ist es allein schon bedenklich, dass oftmals ohne Genehmigung des Betroffenen dessen personenbezogene Daten, zu denen auch die Telefonnummer gehört, verwendet werden.

Im Hinblick auf das Telekommunikationsrecht ist der Missbrauch von 0900-Nummern untersagt, weshalb die Bundesnetzagentur in der Vergangenheit auch bereits mehrere unseriöse Anbieter belangt und die an diese vergebenen Rufnummern mit einer Sperre belegt hat.

Strafrechtlich kann bei derartigen Anrufen der Tatbestand des Betrugs erfüllt sein, der selbstverständlich entsprechend verfolgt werden muss.

Auch zivilrechtliche Ansprüche können gegeben sein, wenn den Betroffenen ein Schaden entstanden ist, z.B. durch Anrufe bei teuren Mehrwertdienstrufnummern.

Gewinnbenachrichtigungen, die vom angeblichen Gewinner einen Anruf bei einer 0900-Nummer verlangen, wo dann auch nur allgemein über Gewinnmöglichkeiten o.ä. informiert wird, verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Diese Geschäftspraxis ist mithin unlauter und unzulässig. So hat auch der Bundesgerichtshof bereits entschieden.

Ich stimme Ihnen zu, dass derartige unlautere Anrufe, die über vermeintliche Gewinne informieren und deren einziger Sinn und Zweck darin liegt, unbedarfte Verbraucherinnen und Verbraucher mittels aleatorischer Anreize zum Anruf einer teuren 0900-Nummer zu verleiten, in jeder Hinsicht belästigend sind.

Gerne werde ich meinen zuständigen Kolleginnen und Kollegen der FDP-Bundestagsfraktion, insbesondere dem verbraucherpolitischen Sprecher, Herrn Hans-Michael Goldmann MdB, und der rechtspolitsichen Sprecherin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MdB, den Hinweis geben, sich mit der Problematik auch dahingehend zu befassen, ob über das geltende Recht, welches ja bereits einige Möglichkeiten bietet, gegen derartigen Missbrauch vorzugehen, weitere gesetzliche Maßnahmen erforderlich sind.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
06.04.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Piltz,

als Staatsangehörigkeit wird in meinem Personalausweis =deutsch= angegeben. Müsste dort nicht Bundesrepublik Deutschland stehen? Die BRD ist doch der Staat, in dem wir leben.

Würde mich über Ihre Antwort sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Gisela Piltz
1Empfehlung
08.04.2008
Gisela Piltz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.

Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 9 Personalausweisgesetz ist im Personalausweis die Staatsangehörigkeit aufzunehmen. Die Eigenschaft als Deutscher ist der Anknüpfungspunkt für die Zugehörigkeit zum Volk als dem Träger der Staatsgewalt und wird durch die Staatsangehörigkeit vermittelt. Im Grundgesetz wird die "deutsche Staatsangehörigkeit" in Art. 16 und 116 Grundgesetz (GG) ausdrücklich erwähnt.

Begreift man den rechtlichen Gehalt der Staatsangehörigkeit als Eigenschaft oder als Rechtsverhältnis, so ist es leichter zu verstehen, warum im Personalausweis das Adjektiv "deutsch" steht und nicht das Land. Durch das Adjektiv "deutsch" wird das Rechtsverhältnis zum Staat gekennzeichnet, dass das rechtliche Band der Zugehörigkeit, Verbundenheit sowie das Bestehen gegenseitiger Recht und Pflichten beschreibt. Dementsprechend bestimmt Art. 116 GG, dass Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder gleichgestellt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.06.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Piltz,

welche juristischen Mittel stehen Ihnen, Ihrer Bundestagsfraktion bzw. dem Deutschen Bundestag zur Verfügung, um gegen das von Ihnen aufgedeckte Kooperationssicherheitsabkommen zwischen der BR Deutschland und den USA vorzugehen, das die Bundesregierung bereits Mitte März paraphierte, ohne den Bundestag an den Verhandlungen zu beteiligen?
Werden Sie Maßnahmen gegen diesen Eingriff in Grundrechte (informationelle Selbstbestimmung, Gleichheitsgrundrechte) ergreifen und wenn ja, welche?
Fällt die Übermittlung von personenbezogenen Daten wie sexueller Orientierung und Gewerkschaftszugehörigkeit ohne gesetzliche Grundlage und ohne Einwilligung nicht unter den Tatbestand des Geheimnisverrats (§ 203 Abs. 2 Nr.1 StGB)? Gegen wen wäre hier Strafantrag zu stellen?
Antwort von Gisela Piltz
2Empfehlungen
09.06.2008
Gisela Piltz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die FDP-Bundestagsfraktion hat zum paraphierten Sicherheitsabkommen einen umfangreichen Antrag eingebracht (BT-Drs. 16/9094), der letzte Sitzungswoche im Plenum diskutiert wurde. Die Bundesregierung wird hierin aufgefordert, das Abkommen neu zu verhandeln mit dem Ziel, umfassende Datenschutzregelungen zu implementieren. Dazu gehören insbesondere

* für die Betroffenen subjektive Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, und Sperrung von Daten festzulegen,
* die Vereinbarung von Höchts- oder Aussonderungsfristen,
* die Verarbeitung einer strengen Zweckbindung zu unterwerfen,
* sensible Daten von einer Übermittlung auszunehmen,
* die Festlegung einer gemeinsamen Definition terroristischer Straftaten bzw. schwerwiegender Kriminalität.

Die Bundesregierung ist gerade dabei, ein Ratifizierungsgesetz vorzubereiten. Dabei soll den USA und Deutschland einen gegenseitigen Zugriff auf Fingerabdrücke und DNA-Profile im so genannten hit/no-hit-Verfahren einräumen und der Bekämpfung der schwerwiegenden Kriminalität und des Terrorismus dienen. Mit diesem Verfahren lässt sich innerhalb weniger Minuten feststellen, ob in einem Partnerland Informationen zu einer bestimmten Person vorliegen. Soweit Daten vorliegen, werden diese dann übermittelt. Es werden nicht neue Daten gesammelt, sondern es wird auf schon vorhandene Daten zurückgegriffen. Die Datenerhebung, Verarbeitung und Nutzung ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nur zulässig, wenn eine Einwilligung vorliegt oder Rechtsvorschriften dies gestatten (§ 4 BDSG). Da das Abkommen letztendlich durch den Deutschen Bundestag ratifiziert werden muss (durch ein Ratifizierungsgesetz), wäre bei Zustimmung eine solche Rechtsvorschrift vorhanden.

Im parlamentarischen Verfahren wird die FDP-Bundestagsfraktion alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit das Abkommen so wie es paraphiert wurde, nicht verabschiedet wird.

Sollte die Große Koalition trotzdem dieses Abkommen ratifizieren, ist das Beschreiten des juristischen Wegs möglich. Danach sind dann auch ggf. strafrechtliche Maßnahmen möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz
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