Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Selbstverständlich ist die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag mit Ihnen der Ansicht, dass Staatsdiener - seien sie im Polizeidienst oder an anderer Stelle - gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ein untadeliges Verhalten an den Tag legen müssen.
Ihre Einschätzung, dass die Polizistinnen und Polizisten dieser Erwartung nicht gerecht werden, kann ich jedoch nicht teilen. In Einzelfällen, bei denen ein Beamter oder eine Beamtin sich nicht angemessen verhält, stehen die disziplinarrechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung.
Auch heute schon sind Polizistinnen und Polizisten verpflichtet, sich mit Namen und Dienstgrad auszuweisen, wenn dies verlangt wird. Gerade in gefahrengeneigten Situationen wie z.B. der Begleitung von Großereignissen, bei denen es zu Gewalttätigkeit kommt, ist es aus meiner Sicht aber nicht angebracht, die Polizistinnen und Polizisten mit Namensschildern zu versehen. Gerade bei Ausschreitungen im Rahmen von Demonstrationen könnte dies die Sicherheit der einzelnen Polizistinnen und Polizisten durch "Racheaktionen" gefährden.
Die FDP-Fraktion teilt auch Ihre Ansicht, dass Deeskalationsstrategien notwendig sind. So haben z.B. die Herangehensweisen der Polizei in Berlin am Maifeiertag in den vergangenen Jahren zu einer Vermeidung von Gewalt geführt. Nichtsdestotrotz ist es gleichermaßen erforderlich, dass der wehrhafte Rechtsstaat eindeutig und auch sichtbar gewaltsamen Ausschreitungen z.B. bei sportlichen Großereignissen entgegentritt. Zudem ist es notwendig, dass die Polizistinnen und Polizisten selbst ausreichend gegen gewaltsame Angriffe geschützt sind, was eine entsprechende Ausstattung und damit ein entsprechendes Erscheinungsbild bedingt.
Wie Ihnen sicher bekannt ist, kam es in der letzten Zeit in der Düsseldorfer Innenstadt bedauerlicherweise gelegentlich zu Ausschreitungen, weshalb eine verstärkte Polizeipräsenz erforderlich wurde. Dies trägt m.E. auch dazu bei, präventiv durch erhöhte Sichtbarkeit der Polizei erneuten Randalen vorzubeugen.
Im Übrigen möchte ich Sie bezüglich konkreter Fragen zur Polizei in Nordrhein-Westfalen an das dortige Innenministerium verweisen, da die Polizei nicht Angelegenheit des Bundes ist und mithin die von Ihnen angesprochenen Regelungen ohnehin nur auf Landesebene getroffen werden könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz MdB