Gisela Piltz (FDP)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Gisela Piltz
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Diplom Verwaltungswirtin, Juristin, Projektmanagerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwältin in Bürogemeinschaft mit Heckenbücker & Delheid Rechtsanwaltssocietät in Köln
Wahlkreis
Düsseldorf I
Landeslistenplatz
2, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Die FDP-Bundestagsfraktion hat die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3 Prozentpunkte stets vehement abgelehnt. Die steigende Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch diese Maßnahme ist nicht zu rechtfertigen und belastet den privaten Konsum ebenso wie die wirtschaftliche Entwicklung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Gisela Piltz
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Inneres und Justiz
09.06.2008
Von:
Jan Dr.

Sehr geehrte Frau Piltz,

ich möchte mich mit folgender Frage an Sie wenden:

Was unternehmen Sie als Abgeordnete des Bundestags und was unternimmt die FDP-Bundestagsfraktion, um die zügige Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption und der seit neun Jahren unterzeichneten Antikorruptionskonvention des Europarates in Deutschland voranzutreiben?

Wann ist spätestens mit Ratifierung der beiden Konventionen zu rechnen?

Über Ihre Antwort freue ich mich, mit freundlichen Grüßen

Dr. Jan
Antwort von Gisela Piltz
2Empfehlungen
25.06.2008
Gisela Piltz
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich nachfolgend gerne beantworte.

Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages haben die Verhandlungen der Bundesregierung zu dem weltweiten UN-Übereinkommen gegen Korruption sehr aufmerksam kritisch verfolgt und ihre Kritikpunkte auch angesprochen.

Das UN-Übereinkommen nimmt zum Teil keine Rücksicht auf die unterschiedlichen Rechtstraditionen und Rechtsstaatsstandards der Mitgliedsländer. So enthält das Übereinkommen eine Bestimmung, die die Strafbarkeit von Bestechungshandlungen von Amtsträgern vorsieht. Der Begriff des Amtsträgers soll dabei weit gefasst werden und schließt auch Parlamentarier mit ein. In Deutschland ist jedoch der Amtsträger oder der Beamte im öffentlichen Dienst mit dem Abgeordneten in keiner Weise gleichzusetzen. Amtsträger im engeren Sinne haben dem Gemeinwohl zu dienen. Beamte sind in Deutschland strengeren Regeln unterworfen als Abgeordnete. Der Tatbestand der Vorteilsannahme ist bereits erfüllt, wenn der Beamte "für die Dienstausübung" einen Vorteil für sich "oder einen Dritten" annimmt, fordert oder sich versprechen lässt. Abgeordnete können aber auch Partikularinteressen vertreten. Man kann von Abgeordneten nicht verlangen, dass sie -- wie Beamte -- stets unparteiisch und frei von unsachlichen Einflüssen ihr Mandat ausüben. Dies wäre mit dem Verfassungsgrundsatz des freien Mandats nicht vereinbar.

Die Verhandlungen über die UN-Konvention haben gezeigt wie schwierig es ist, auf dem Gebiet des Abgeordnetenrechts einheitliche Rechtsstandards aufzustellen. Im internationalen Vergleich zeigen sich große Unterschiede bei den Regelungen einiger Länder im Umgang mit ihren Angeordneten. Das deutsche Abgeordnetenrecht unterwirft die Volksvertreter strikten Reglementierungen. So sind die Bundestagsabgeordneten an Verhaltensregeln gebunden, die umfangreiche Anzeige- und Veröffentlichungspflichten beinhalten. Erst kürzlich sind die Verhaltensregeln erneut deutlich verschärft worden. Das Recht auf Immunität gemäß Art 46 Abs. 2 GG dient dem Schutz vor Beschränkungen der persönlichen Freiheit des Abgeordneten, insbesondere dem Schutz vor Verhaftung ohne Genehmigung des Parlaments. Das Recht auf Immunität schützt den Abgeordneten aber grundsätzlich nicht vor Strafverfolgung. Der Deutsche Bundestag erlaubt seit mehr als 40 Jahren zu Beginn einer Legislaturperiode pauschal die Einleitung von Ermittlungsverfahren. Er verlangt jedoch, darüber informiert zu werden. Bei Anklageerhebung, Freiheitsentzug oder auch bei Hausdurchsuchungen muss das Parlament zustimmen. Auch für Abgeordnete gilt das Legalitätsprinzip. Damit unterscheidet sich das deutsche Immunitätsrecht wesentlich von dem anderer Länder. So wird das Immunitätsrecht in manchen Nachbarländern genutzt, um Abgeordnete einer strafrechtlichen Verfolgung zu entziehen. Häufig wird daher vom Opportunitätsprinzip Gebrauch gemacht.

Zudem ist heute die Strafwürdigkeit der Abgeordnetenbestechung unbestritten. Sie ist 1993 in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden. Danach macht sich ein Abgeordneter strafbar, wenn er für ein bestimmtes Stimmverhalten einen Vorteil als Gegenleistung erhält. Das strafwürdige Unrecht der Abgeordnetenbestechung besteht in der unlauteren Einflussnahme auf den demokratischen Prozess. Die repräsentative Demokratie lebt davon, dass einzelne Wähler und Interessengruppen die Parlamentarier in ihrem Sinne zu beeinflussen suchen. Es muss daher eine sorgfältige Grenze zwischen zulässiger und unzulässiger Einwirkung gezogen werden. Der enge Tatbestand der Abgeordnetenbestechung, der nur die Abstimmung im Parlament unter Strafe stellt, nicht aber die vorgeschaltete Willensbildung, schützt den Abgeordneten vor unlauteren Einflussnahmen und stützt gleichzeitig seine Unabhängigkeit als frei gewählter Abgeordneter. Wer "gekauft" worden ist, sich in einer bestimmten Weise zu entscheiden, wird sein Verhalten bis zur Schlussabstimmung im Parlament, wo sein Abstimmungsverhalten ja für jedermann sichtbar ist, durchhalten. Eine zu weite Fassung des Tatbestands bringt die Gefahr mit sich, dass auch politisch übliches und mithin sozialadäquates Verhalten kriminalisiert wird. Die üblichen parlamentarischen und außerparlamentarischen Kontakte des Abgeordneten dürfen aber nicht in die Nähe der Strafbarkeit gerückt werden.

Der Deutsche Bundestag hat daher die Bundesregierung aufgefordert, sich bei den Verhandlungen über das UN-Übereinkommen für eine Lösung einzusetzen, die mit dem deutschen Recht vereinbar ist. Es ist daher bedauerlich, dass die Bundesregierung sich über das Votum des Bundestages hinweggesetzt hat und in den Schlussberatungen ihren Vorbehalt gegen eine auch Abgeordnete umfassende Definition des "inländischen Amtsträgers" zurückgezogen hat. Es wird daher jetzt darauf ankommen, dass der Deutsche Bundestag bei der Umsetzung des UN-Übereinkommens eine vernünftige und sachgerechte Lösung findet, die dem Verfassungsverständnis vom deutschen Abgeordneten gerecht wird. An diesen Beratungen wird sich die FDP konstruktiv beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.07.2008
Von:

Guten Morgen Frau Piltz,

nachstehend erhalten Sie noch einmal meine Anfrage. Nach und nach wird ein Stück Rechtsstaat abgeschafft. Massgeblich daran beteiligt ist auch der Innenminister NRW Wolf (FDP) Der Bürger wird überwacht (Telefon, Internet, Hausdurchsuchung) - dies sind die Schreckensnachrichten. Begründung wer nichts zu verbergen hat - kein Problem, wird gern argumentiert. Bitten Sie doch Ihre poltischen Freunde alles offen zu legen, Familienverhältnisse, Einkommen, Sparguthaben, Aktienpakete, wie versicherte, krank, gesund etc. - oder hat man etwas zu verbergen. Jetzt wird der Bürger auch noch seiner Rechte beraubt, sich gegen Fehlentscheidungen per Widerspruch zu wehren, in dem er erst einmal zusätzlich zur Kasse gebeten wird. Können Sie dies alles wirklich verantworten und mittragen? Meinen Sie wirklich, dass eine Partei, die Stück für Stück den Rechtsstaat abzuschaffen versucht wählbar ist? Leider ist der Bürger verdonnert Politiker zu wählen, die die Partei aufstellt, obwohl nichts davon in unserer Verfassung steht.
Die Quellenangabe für Abschaffung von Bürgerrechten: www.heise.de Ein Stück Rechtsstaat wird abgeschafft - und kaum jemand merkt es Peter Mühlbauer 30.11.2007 Nordrhein-Westfalens Innenminister Wolf führt eine Abschreckungsgebühr ein, damit sich Bürger weniger häufig gegen bürokratische Fehlentscheidungen wehren Ist dies alles eine Lüge?!

MfG
I.
Antwort von Gisela Piltz
2Empfehlungen
11.07.2008
Gisela Piltz
Sehr geehrte Frau ,

in seiner Rede auf dem Bundesparteitag der FDP Anfang Juni in München hat der Parteivorsitzende der FDP, Dr. Guido Westerwelle, gesagt:

"Am schlimmsten aber ist der Satz: <>. Wer so denkt, macht sich zum Untertanen. Wer so regiert, macht sich zur Obrigkeit. Wir Liberale sagen: <>"

Die FDP wie auch die FDP-Bundestagsfraktion kämpft gegen den Überwachungsstaat. Unsere zahlreichen Initiativen zum Schutz des Rechtsstaates und der Grundrechte finden Sie unter www.fdp-fraktion.de wie auch unter www.fdp.de.

Bezüglich der von Ihnen angesprochene Abschaffung des verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahrens in Nordrhein-Westfalen weise ich darauf hin, dass es sich um eine landesgesetzliche Regelung handelt, über die der Bundestag nicht zu entscheiden hat. Daher empfehle ich Ihnen, sich direkt an Ihre Landtagsabgeordneten bzw. die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen zu wenden. Die FDP setzt sich in Bund und Ländern für eine bürgerfreundliche und effektive Verwaltung ein. Inwiefern das Widerspruchsverfahren diesen Zielen entspricht, muss genau überprüft werden. Insbesondere ist hierbei die geringe Erfolgsquote, z.B. im Baurecht nur 5%, der Widerspruchsverfahren in die Erwägungen einzubeziehen. Aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion muss jedoch gewährleistet sein, dass regelmäßig den Bürgerinnen und Bürger mindestens zwei Rechtsmittelinstanzen zustehen und dass die verwaltungsgerichtlichen Verfahren zeitnah zur Entscheidungsreife gebracht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.07.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Piltz,

durch nachstehende Quelle wurde ich darauf aufmerksam, der Politiker immer mehr den Bürger um seine Rechts "berauben".
Deshalb mein Schreiben an Sie.
frontal21.zdf.de

Auf Ihre Antwort bin ich sehr gespannt.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Gisela Piltz
bisher keineEmpfehlungen
11.07.2008
Gisela Piltz
Sehr geehrte Frau ,

ich verweise Sie auf meine Antwort auf Ihre vorige Frage zum gleichen
Thema.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
11.07.2008
Von:
Jan

Sehr geehrte Frau Piltz,

mit Interesse habe ich Ihre Antwort auf die Anfrage von Herrn Schulze (07.06.2008) gelesen.

Ich würde dazu noch gern Nachfragen stellen:

1. Leider habe ich nicht im Überblick, wann was im Innenausschuß behandelt wird. Können Sie mir sagen, wann die Gesetztesvorlage dort zur Aussprache kommt?

2. Aufgrund der aktuellen Sitzverteilung im Bundestag halte ich es für gut möglich, daß das Gesetz mit den Stimmen der Regierung ohne wesentliche Veränderungen verabschiedet wird. Können Sie mir die Möglichkeiten erläutern, gegen das Gesetz im Nachhinein anzugehen (vgl. letzter Abschnitt in Ihrer Antwort)?

3. Findet in irgendeiner Weise eine Zusammenarbeit der 3 Oppositionsparteien in dieser Frage statt?

4. Wird das Thema ggf. kampagnenartig (vielleicht auch mit anderen Partei/ Institutionen) an die Bevölkerung gebracht? Das Thema scheint jedenfalls in einer breiteren Öffentlichkeit nicht bekannt zu sein.
Antwort von Gisela Piltz
3Empfehlungen
29.07.2008
Gisela Piltz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfragen zum Sicherheitsabkommen zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland.

Die Bundesregierung hat bisher noch kein Ratifizierungsgesetz für das o.g. Sicherheitsabkommen vorgelegt. Wann unser Antrag (BT-Drs. 16/9094) zum Sicherheitsabkommen im Innenausschuss behandelt wird, kann ich Ihnen leider ebenfalls noch nicht genau sagen. Die nächsten Ausschusssitzungen finden erst wieder nach der Sommerpause im September statt. Dann werden sich sicherlich auch die Oppositionsparteien über ein gemeinsames Vorgehen verständigen.

Wir haben unseren Antrag an Verbände versandt, mit denen wir auch zu diesem Thema weiterhin in Kontakt stehen. Darüber hinaus haben wir die Presse informiert, die teilweise sehr ausführlich über dieses Thema berichtet hat. Daneben werden wir die Öffentlichkeit mit weiteren Initiativen und an Infoständen über das Thema informieren.

Sollte das Sicherheitsabkommen ratifiziert werden, ist sicherlich eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht möglich. Vorbehaltlich einer genauen juristischen Prüfung ist dabei auch aufgrund des umstrittenen Artikels 12, der den Austausch von Daten sensiblen Daten z.B. über die Gewerkschafts- und Religionszugehörigkeit zulässt, eine Verletzung der Grundrechte auf Religionsfreiheit, Koalitionsfreiheit und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung denkbar. Die Verfassungsbeschwerde müsste mit einem entsprechenden Schriftsatz geltend gemacht werden. Für weitere rechtliche Informationen müssten Sie sich allerdings an einen Anwalt wenden, da ich aus meiner Abgeordnetentätigkeit heraus keine rechtliche Beratung vornehmen darf.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Wirtschaft
03.08.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Piltz,

in Düsseldorf betrug die Wahlbeteiligung bei der letzten Wahl zur
Vollversammlung der IHK ganze 7,8 % !(%-Angabe bei IHK nachgefragt)
Wie beurteilen Sie dieses Ergebnis?

Erwarte gerne Ihre Antwort und verbleibe

mit freundlichem Gruß

Helmut
Antwort von Gisela Piltz
3Empfehlungen
12.08.2008
Gisela Piltz
Sehr geehrter Herr ,

nach der jeweiligen Wahlordnung haben die Zugehörigen zu den Industrie- und Handelskammern das Recht auf gleiche, allgemeine, unmittelbare, geheime und freie Wahlen der Mitglieder der jeweiligen Vollversammlung. Aus diesem Wahlrecht erwächst jedoch keine Wahlpflicht.

Wenngleich eine hohe Wahlbeteiligung als Ausdruck auch innerverbandlicher Demokratie selbstverständlich wünschenswert ist, obliegt es daher jedem einzelnen Mitglied einer IHK, sich für oder gegen die Ausübung seines Wahlrechts zu entscheiden. Die Teilnahme an der Wahl ermöglicht es den Mitgliedern der IHK, an der Gestaltung der Kammer mitzuwirken und damit Einfluss darauf zu nehmen, wie ihre Beiträge eingesetzt werden. Zudem ist eine hohe Wahlbeteiligung in der Regel eher die Gewähr dafür, dass extreme Positionen sich nicht durchsetzen.

Dennoch lässt sich aus der Wahlbeteiligung allein noch kein Rückschluss auf die Gründe für die aktive Beteiligung an Wahlen ziehen. Ob die Mitglieder in ihrer Mehrheit mit der Arbeit der IHK so zufrieden sind, dass sie keine Motivation für eine Teilnahme an der Wahl gesehen haben, oder ob genau das Gegenteil der Fall war, kann nur beantwortet werden, wenn weitere Tatsachen bekannt wären. Eine Beurteilung ist mithin auf Grundlage der von Ihnen genannten Fakten nicht möglich.

Unabhängig davon hat die FDP bereits auf dem 57. Ordentlichen Bundesparteitag im Mai 2006 einen Reformbedarf des deutschen Kammerwesens identifiziert. Exemplarisch seien an dieser Stelle die Stärkung von kammerinterner Demokratie, Transparenz und Effizienz genannt. Den Beschluss können Sie auf den Webseiten der FDP unter 57.parteitag.fdp.de herunterladen.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Gisela Piltz
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.