Gisela Piltz (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Gisela Piltz
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
03.12.1964
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Düsseldorf
Wahlkreis
Düsseldorf I
Ergebnis
10,4%
Landeslistenplatz
2, Nordrhein-Westfalen
(...) Das von Ihnen aufgeworfene Problem der Speicherung von Auskunftsersuchen über den Abschluss des Verfahrens hinaus betrifft nicht allein Eingaben nach dem IFG. Ausnahmslos jede Bürgereingabe eröffnet in der jeweiligen Behörde ein allgemeines Verwaltungsverfahren bei dem auch die allgemeinen, zum Teil internen, Regelungen über Registratur und Archivierung beachtet werden müssen. (...)
 
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www.gisela-piltz.de
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.05.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Piltz,

ich habe gerade gelesen, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung den Geheimdienst, der sich "Verfassungsschutz" nennt (was für ein Euphemismus!) nun die alleinige Kompetenz darüber überlassen will, welche Vereine man unterstützen kann und welche nicht.
taz.de

Ich frage mich, wie man nach der stümperhaften Arbeit des Bundesgeheimdienstes diesem eine solche Kompetenz zuschreiben kann. Wäre es nicht sinnvoll, so etwas von unabhängigen Gerichten festlegen zu lassen, anstatt von einem Geheimdienst, der "auf dem rechten Auge blind, auf dem linken Auge blöd" ( O-Ton-Trittin www.zeit.de ) ist?

Ich würde gern wissen, wie Sie, bzw. die FDP zu dem Thema steht.

Mit freundlichen Grüßen,

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