Sehr geehrter Herr

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bitte entschuldigen Sie, dass es aufgrund sehr vieler Termine in den vergangenen Wochen mit der Beantwortung etwas gedauert hat. Ich habe die Antwort auf Ihre Frage mittlerweile an abgeordnetenwatch.de geschickt, so dass Sie diese nun bei Ihrer Frage vom 01. Juli 2009 vorfinden sollten (eine doppelte Beantwortung hier und bei der Frage vom Juli erscheint mir nicht sinnvoll).
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt, MdB
Ergänzung vom 21.08.2009
Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Nachricht bei abgeordnetenwatch.de, in der Sie Fragen zur unterschiedlichen Höhe der Renten in den alten und den neuen Bundesländern stellen. Die späte Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Sie hängt mit der derzeitigen Arbeitsbelastung zusammen.
Seit dem 1. Januar 1992 werden die Renten in Ost und West nach den gleichen Grundsätzen berechnet und der jeweiligen Lohnentwicklung angepasst. Das heißt, wenn die Einkommen der Beschäftigten im Osten stärker steigen als die der Beschäftigten im Westen, steigen auch die Renten im Osten stärker als im Westen. Folglich gleichen sich in dem Maße, in dem sich die Einkommen angleichen, auch die Renten an.
Dennoch gibt es im Hinblick auf die Renten sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern Unzufriedenheit: Die Rentenwerte in den neuen Bundesländern betragen nur rund 88 Prozent der Rentenwerte in den alten Bundesländern. Der Rentenwert ist der Betrag, der einer monatlichen Rente aus Beiträgen eines Durchschnittsverdieners für ein Jahr entspricht. Dieser Wert wird jedes Jahr zum 1. Juli von der Bundesregierung festgelegt. Der aktuelle Rentenwert beträgt in den alten Bundesländern derzeit 27,20 Euro, in den neuen Bundesländern 24,13 Euro. In den alten Bundesländern werden hingegen die höheren Durchschnittsrenten in den neuen Ländern negativ betrachtet.
Ich Ihnen Recht, dass die Durchschnittsrente – also der Durchschnittswert aller Renten in der jeweiligen Region – in den neuen Bundesländern über der in den alten Bundesländern liegt. Das liegt hauptsächlich an den unterschiedlichen Erwerbsbiographien in Ost und West. An einem Beispiel lässt sich dies gut verdeutlichen: Während Frauen in den neuen Bundesländern beim Renteneintritt fast 38 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten vorweisen können, sind es in den alten Bundesländern um Durchschnitt lediglich 26 Jahre.
Wir sind uns darüber im Klaren, dass die noch bestehenden Unterschiede bei der Rente in Ost und West beseitigt werden müssen. Deshalb hat die Union sich in ihrem Regierungsprogramm auch explizit für ein einheitliches Rentensystem in Ost- und Westdeutschland ausgesprochen. Dies wird eines unserer zentralen Anliegen in der nächsten Wahlperiode sein.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt, MdB