Gerald Häfner (GRÜNE)
Abgeordneter EU

Grunddaten
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Pädagoge
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Bayern
Bundeslistenplatz
14
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(...) Zunächst einmal möchte ich mich für Ihr Interesse und Ihre Reaktionen auf meine Antwort an Herrn Mai vom 13. Februar 2013 bedanken. Die Grünen im Europäischen Parlament sind jedoch, wie ich Ihnen bereits in meinem vorherigen Brief mitgeteilt habe, gerade erst am Anfang Ihres Meinungsbildungsprozesses. Dabei werden wir die aufgeführten Argumente und Beurteilungen gerne berücksichtigen. (...)
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
06.05.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Häfner,

wie stehen Sie zum Vorschlag für die Saatgutverordnung, die EU-Verbraucherkommissar Tonio Borg am 06.05.2013 vorgelegt hat?

Herzlichen Dank,
Antwort von Gerald Häfner
bisher keineEmpfehlungen
13.05.2013
Gerald Häfner
Sehr geehrter Herr ,

ich möchte mich herzlich für Ihr Schreiben vom 7. Mai 2013 zum Kommissionsvorschlag zur Saatgutverordnung bedanken. Der am 6. Mai 2013 von der Europäischen Kommission (Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucherschutz) vorgestellte Vorschlag hat schon im Vorfeld heftige Spekulationen hervorgerufen und ist zu umfangreich, als dass bereits jetzt alle Details seriös bewertet werden könnten. Fest steht aber, dass Nachbesserungen zum Erhalt der Biodiversität und zum Schutz der Interessen von KleinzüchterInnen dringend notwendig sind.

So schafft die Vorlage der EU-Kommission für ein neues, europaweites Saatgutrecht große Schwierigkeiten für all jene ZüchterInnen, die sich seit Jahren um mehr Artenvielfalt im Acker-, Obst- und Gemüseanbau kümmern. Mit der Vereinheitlichung des Rechts, das die gegenseitige Anerkennung des nationalen Rechts ablösen soll, werden teure europaweite Zulassungsverfahren nötig. Das schwächt gerade die vielen innovativen mittelständischen Zuchtunternehmen, die sich diese Verfahren nicht werden leisten können.

In Bezug auf den Erhalt der Sortenvielfalt muss verhindert werden, dass alte Sorten zum Nischenprodukt werden. Auch darf es nicht sein, dass zukünftig beispielsweise ökologisches Saatgut aufgrund einer – aus EU-Sicht nicht ausreichend vorhandenen Homogenität – vom Markt gedrängt wird. Auch die Ausnahmeregelungen für KleinzüchterInnen sind aus Grüner Sicht unzureichend.

Stattdessen sollen Konzerne gestärkt werden, die ein Interesse an einem auf wenige, aber hochprofitable Sorten beschränkten Saatgutspektrum haben, das allein auf hohen Ertrag gezüchtet ist. Es profitieren die Erzeuger von Hybrid-Saatgut und jene Unternehmen, die nun mit Rückendeckung der Kommission globale Märkte bedienen und dabei ein Rundumsorglos-Paket mit Saatgut, Dünger und Pestiziden anbieten.

Verprellt aber werden jene, denen es um die Erzeugung regionaler Sorten und von Saatgut für den ökologischen Markt geht. Ihnen werden zwar Sonderrechte zugestanden. So bleiben Erzeugnisse von Unternehmen registrierungsfrei, die weniger als zwei Millionen Euro Umsatz haben und weniger als zehn MitarbeiterInnen haben. Damit werden sie jedoch in eine Nische abgedrängt oder zu HobbyzüchterInnen degradiert. Dort gehören sie aber nicht hin, denn auch kleine ErzeugerInnen benötigen den vollen Zugang zum Markt. Der soll ihnen künftig verwehrt bleiben, folgt man den heute veröffentlichten Plänen der Kommission.

Wir Grüne werden uns weiter intensiv mit dieser Gesetzesvorlage beschäftigen und mit den Betroffenen austauschen. Sobald das Gesetz im Europäischen Parlament beraten wird, werden wir eine starke Stimme für den Erhalt der Biodiversität und für die Interessen der kleinen Züchterinnen und Züchter sein.

Mit freundlichen Grüßen

Gerald Häfner
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.05.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Häfner,

mein Interesse gilt heute der im Vertrag von Lissabon eingeführten Todesstrafe ( www.presswire.de ). Noch gilt bei uns Artikel 102 des Grundgesetzes "Die Todesstrafe ist abgeschafft", aber der Bundestag kann in kurzer Zeit das Grundgesetz verändern ( www.tagblatt.de ). Der Artikel 102 unterliegt nicht der Ewigkeitsklausel, wie die Artikel 1 und 20 GG.

  • Warum war es für die EU, und dem Bundestag, so wichtig, für Aufstand, Aufruhr, Krieg und Kriegsgefahr die Todesstrafe einzuführen?
Kann der Artikel 102 GG durch die EUROGENDFOR ausgehebelt werden?
  • Alle 27 Mitgliedstaaten hatten die Todesstrafe abgeschafft, dennoch wurde sie wieder eingeführt. Warum?
  • Warum wird die Todesstrafe nicht ausgeweitet auf Terroristen, Kinderschänder, Massenmörder und Hochverrat?
  • Wie unterscheidet sich Aufstand/Aufruhr von der Ausübung von Recht auf Widerstand?
  • Wie kann vermieden werden, dass die Ausübung von Recht auf Widerstand zum Aufstand/Aufruhr eingestuft wird?
  • Welche Vorschriften gelten für die Todesstrafe? Wie wird sie umgesetzt? Welche Form kommt zum Einsatz? Spritze? Erschießen? Galgen? Fallbeil?
  • Welche Instanz entscheidet über die Todesstrafe?

Ich möchte Sie bitten meine Fragen nicht nur mit dem Artikel 102 abzuschmettern. Immerhin könnten innerhalb weniger Tage Bundestag und Bundesrat diesen Artikel aus dem GG streichen. Das Beschneidungsgesetz hat gezeigt, wie schnell der Gesetzgeber handeln kann, wenn er will. Ich habe übrigens zum Thema Widerstandsrecht eine Petition im Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht (als öffentliche Petition eingereichte, aber nicht veröffentlichte Petition Nr. 38490) Darum interessiert mich besonders die Unterscheidung zwischen Aufstand/Aufruhr und das Recht auf Widerstand.

Ich bedanke mich für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

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