Gerald Häfner (GRÜNE)
Abgeordneter EU

Grunddaten
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Pädagoge
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Bayern
Bundeslistenplatz
14
weitere Profile
(...) Zunächst einmal möchte ich mich für Ihr Interesse und Ihre Reaktionen auf meine Antwort an Herrn Mai vom 13. Februar 2013 bedanken. Die Grünen im Europäischen Parlament sind jedoch, wie ich Ihnen bereits in meinem vorherigen Brief mitgeteilt habe, gerade erst am Anfang Ihres Meinungsbildungsprozesses. Dabei werden wir die aufgeführten Argumente und Beurteilungen gerne berücksichtigen. (...)
Parlamentarische Arbeit
Fragen an Gerald Häfner
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Häfner,

im Französischunterricht an meiner Schule (Waldorfschule Uhlandshöhe) behandele ich in Kl. 12 und 13 immer wieder die Vorteile und Probleme, die der neue Lissabonvertrag nun für das Parlament gebracht hat. Bei Veranstaltungen hier in Stuttgart wurde kritisiert, dass leztlich wichtige demokratische Rechte dem Parlament vorenthalten bleiben, so habe es z. B. kein eigenes Budget-Recht, könne oft nur mit-entscheiden und dann doch letztlich wieder überstimmt werden. Was ist für sie ein wirklich effektives Mitgestaltungs-Recht des EU-Parlamentes?

Antwort von Gerald Häfner
1Empfehlung
05.05.2010
Gerald Häfner
Sehr geehrter Herr Baldzun,

Vielen Dank für Ihre Frage und herzliche Grüße nach Stuttgart und auf die Uhlandshöhe, wo ich sehr oft schon in ganz unterschiedlichen Missionen - meist aber zu Vorträgen, Besprechungen und Seminaren (auch zu den angesprochenen Fragen) gewesen bin.

Der Vertrag von Lissabon stärkt die Rechte des Parlaments gegenüber dem vorherigen Zustand deutlich.

Dennoch trifft zu, was Sie in Ihrer Frage schreiben: dass nämlich das dem Europäischen Parlament noch immer zentrale demokratische Rechte eines Parlamentes vorenthalten bleiben. Dies hat mir der Geschichte und dem eigentümlichen Charakter der EU zu tun. Sie ist durch Verträge zwischen eigenständigen Staaten entstanden. Und sie ist auch heute eben mehr ein Staatenbund als ein Bundesstaat.
Wenn Sie fragen, was nach meinem Dafürhalten entscheidende Rechte eines uneingeschränkt handlungsfähigen Parlaments sein sollten, so möchte ich hierzu neben dem Budgetrecht, insbesondere auch das Recht zu Gesetzesinitiativen sowie zur Letztendscheidung über Gesetze und das Recht zur Wahl und Kontrolle der Regierung nennen.

Mit freundlichen Grüßen,

Gerald Häfner

PS: Gerne sende ich Ihnen mit getrennter Post ein Büchlein zu, in dem ich - zusammen mit drei anderen Autoren - zu den von Ihnen angeschnittenen Fragen etwas umfassender Stellung genommen habe. Dort können Sie - insbesondere was den derzeitigen Stand und die Veränderung nach dem Lissabonvertrag betrifft - detailliertere Antworten finden, als es diese Antwort auf Ihre Anfrage erlaubt.
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.02.2010
Von:

Leider gibt es das Thema Tierschutz nicht. Es betrift die Eingabe von World Horse Welfare zur Überprüfung und Ergänzung der Tiertransportverordnung. Leider haben sich nur 19!!! von 99 deutschen Abgeordneten die Mühe gemacht, sich mit dem Thema zu befassen. Genaueres siehe unten.

Guten Tag Herr Häfner,


haben Sie unterschrieben? Und wenn nein, warum nicht?

Seit 1995, als das EU-Gesetz zur Regelung der Transportdauer zuletztüberprüft wurde, sind über zwei Millionen Pferde unter teilweise grauenvollen Bedingungen tagelang zum Schlachten transportiert worden.
Das derzeitige Recht, die EU Ratsverordnung 1/2005, hat ernstzunehmende Schwachstellen und wird außerdem von einigen Mitgliedsstaaten nicht rigoros durchgesetzt, was dazu führt, dass Pferde weiter an Erschöpfung,Verletzungen, Schmerzen und Stress leiden.

Die einzige Möglichkeit, um diesem Leiden ein Ende zu machen, ist die Einführung von zeitlich strikt begrenzten Reisezeiten. Dazu wäre aber erforderlich, dass die Europäische Kommission einen Entwurf zur Ergänzung des geltenden Gesetzes verab-schiedet. Uns wurde gesagt, dass ein solcher Entwurf im Laufe des letzten Jahres erstellt und veröffentlicht wird,bis Dezember einschließlich ist allerdingsnichts erfolgt.

Um die Notwendigkeit zum Handeln zu unterstreichen, wurde dem Europäischen Parlament eine schriftliche Eingabe (54/2009) eingereicht, die die Abgeordneten auffordert, mit ihrem Votum eine Überprüfung der geltenden Transportverordnung zu unterstützen. Damit dies Erfolg hat, müssen mindestens die Hälfte der Abgeordneten diese schriftliche Eingabe bis zum 11. Februar unterzeichnen, das heißt mindestens 368 Parlamentarier. Bislang liegen 275 Unterschriften vor.
Wird dieses Ziel nicht erreicht, bleibt die schriftliche Eingabe wirkungslos und macht es zudem unwahrscheinlicher, dass sich zukünftig die Situation für Schlachtpferde in Europa verbessert.


Gruß,
Antwort von Gerald Häfner
bisher keineEmpfehlungen
24.11.2010
Gerald Häfner
Sehr geehrte Frau ,

ich habe diese Erklärung unterzeichnet, da ich Ihr Anliegen voll unterstütze.

Mit den besten Grüßen

Gerald Häfner
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Internetsperren (Telekom-Paket)
05.03.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Häfner

ich wende mich an Sie als Abgeordneten meines Wahlkreises und insbesondere als Mitglied des Rechtsausschusses.

Ihnen wird nicht entgangen sein, dass die Entscheidung des EU-Parlaments zu den so genannten Internetsperren auf gemischtes Echo gestoßen ist. Einerseits wurden gewisse Beschränkungen der "Three Strikes"-Regel sehr wohl wahrgenommen und begrüßt, andererseits scheint es nach wie vor so zu sein, dass ein Dritter allein durch bloße Unterstellung einer Copyright-Verletzung eine Internetsperre veranlassen kann.

Es ist kein Geheimnis, dass diese "Dritten" vor allem Vertreter der Medienindustrie sind, zumindest soweit es sich überhaupt um legitime Interessenvertreter und nicht um Trittbrettfahrer handelt. Der Medienindustrie werden hier Mittel in die Hand gegeben, ihre wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen, die andere Industrien nicht zur Verfügung haben. Man stelle sich vor, ein Automobilhersteller könnte das Zündschloss Ihres Wagens austauschen, weil er unterstellt, Sie ließen zu oft andere in Ihrem Auto mitfahren! Das geht selbstverständlich nicht. Selbstverständlich? Die verbreitete Befürchtung ist, dass für den Internet-Zugang in Zukunft solche Regeln gelten sollen.

Meines Erachtens stellen solche Perspektiven die bürgerlichen Freiheiten in Frage, zumal das Internet mittlerweile einen hohen Stellenwert in der Ausübung bürgerlicher Rechte einnimmt. Nehmen Sie diese Plattform zum Beispiel. Darf mir (oder Ihnen!) der Zugang dazu ohne richterlichen Beschluss entzogen werden? Betrifft dies nicht Fragen der Grundrechte nach politischer Betätigung?

Gerne würde ich Ihre Meinung zu diesen Punkten erfahren.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Gerald Häfner
1Empfehlung
03.12.2010
Gerald Häfner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir lehnen die sogenannte "Three Strikes"-Regel ab, da wir diese "französische Lösung" für einen viel zu weitreichenden Eingriff in die Privatsphäre halten und als rechtsstaatlich höchst problematisch erachten.

Die Kappung des Internetanschlusses und damit der Ausschluss von der Telekommunikation ohne ein rechtsstaatliches Verfahren ist eine unverhältnismäßige Sanktion und es droht eine systematische Überwachung der Internetaktivitäten. Die freiwillige Weitergabe von Kundendaten durch den ISP ist zudem mit dem Datenschutz nicht vereinbar. Aus unserer Sicht ist es vielmehr an der Zeit, nach konstruktiven Lösungen zu suchen, damit einerseits Künstlerinnen und Künstler für ihre Werke im Netz angemessen entlohnt werden, andererseits TauschbörsennutzerInnen nicht unnötig kriminalisiert werden. Wir sehen pauschale Vergütungsmodelle wie die Kulturflatrate als Möglichkeit, zu einem fairen Interessensausgleich zu kommen.

Die Verwehrung des Zugangs zum Internet verstößt auch nach meinem Erachten gegen das Grundrecht auf politische Teilhabe und gilt es daher in jedem Falle abzulehnen. Meine Partei hat sowohl im EP wie auch im Deutschen Bundestag immer darauf hingewirkt, dass es nicht zu diesem Sanktionsverfahren kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Gerald Häfner
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.03.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Häfner,

wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat das Bundesverfassungsgericht in Deutschland kürzlich die sogenannte Vorratsdatenspeicherung für Verfassungswidrig erklärt. Die deutsche Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten ist somit gekippt. Eine neue Regelung ist nur unter sehr bestimmten Auflagen Verfassungskonform.
Auch in Rumänien wurde die Vorratsdatenspeicherung vom Verfassungsgericht in der jetzigen Form erst mal gestoppt.

Meine Frage an Sie:
Besteht eine Möglichkeit, dass die EU die Richtlinie 2006/24/EG nun noch einmal vollständig überprüft und gegebenenfalls wieder abschafft? Wie bewerten Sie persönlich hier die Güterabwägung zwischen Freiheit und Sicherheit?

Sollte es noch Fragen Ihrerseits geben, so stehe ich Ihnen jeder Zeit und gerne zur Verfügung; zur weiteren Information empfehle ich Ihnen die Webseite des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (vorratsdatenspeicherung.de).

Vielen Danke für Ihre Arbeit und freundliche Grüße,

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.

Auf diese Antwort warten bisher 4 Interessierte
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.06.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Häfner,

1. Sehen Sie eine Verschärfung des Waffenrechts als mögliche Maßnahme zur Verhinderung von Amokläufen an Schulen, obgleich in Staaten wie der Schweiz, Österreich und Tschechien ein liberaleres Waffenrecht herrscht und es hier noch zu keinen Amokläufen in Schulen gekommen ist? Welche Maßnahmen schlagen Sie zur Verhinderung entsprechender Vorkommnisse konkret vor?


2. Befürworten Sie ein Verbot von großkalibrigen Waffen oder entsprechender Disziplinen mit großkalibrigen Waffen (sowohl bei Jägern als auch bei Sportschützen)?


3. Befürworten Sie ein Verbot von Waffen in privaten Haushalten oder eine Mengenbegrenzung der Waffen (sowohl bei Jägern als auch bei Sportschützen)?


4. Befürworten Sie ein Verbot von dynamischen Schießdisziplinen wie IPSC-Schießen, Biathlon, Olympisches Schnellfeuer, Laufender Keiler, Jagdliches Kurzwaffenschießen usw.?


5. Jegliche Einschränkung von Grundrechten ist für jeden Bürger sehr einschneidend und muss unter Berücksichtigung der Geschichte Deutschlands vermieden werden. Wie ist unter diesem Aspekt Ihre Position zur Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung durch die Möglichkeit der Aufbewahrungskontrollen durch die Waffenbehörden?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Gerald Häfner
1Empfehlung
24.11.2010
Gerald Häfner
Sehr geehrter Herr ,

ich möchte Ihnen kurz auf ihre einzelnen Fragen antworten.

1. Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen einem liberalen Waffenrecht und dem Nichtvorkommen von Amokläufen. Viel mehr sehe ich einen Zusammenhang zwischen dem Zugang zu Schusswaffen und deren Verwendung bei Amokläufen. Wir sind uns sicherlich einig, dass der Zugang zu Waffen für Unbefugte verhindert werden sollte.

2. Ich sehe keine Notwendigkeit der Verwendung von großkalibrigen Waffen im Sportbereich. Der sportliche Wettkampf dürfte nicht von der Größe des Kalibers abhängig sein.

3. Ich erachte es nicht für notwendig, dass wir in Deutschland Waffen in privaten Haushalten lagern. Für Jäger und Sportschützen spricht nichts dagegen die Waffen an einem sicheren Ort zu verstauen.

4. Ich befürworte ein solches Verbot nicht.

5. Seit Jahrzehnten kämpfe ich für den Ausbau und Erhalt der Bürgerrechte in Deutschland. Ich teile Ihre Auffassung, dass eine Einschränkung vermieden werden sollte. Bei einem ausreichend begründeten Verdacht muss es allerdings selbstverständlich möglich sein die Aufbewahrung von Waffen zu kontrollieren.

Mit freundlichen Grüßen
Gerald Häfner
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Gerald Häfner
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:

Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Spamschutz - wie viel ist 11 + 4:
  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de einverstanden. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.
  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden. Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.