Georg Fortmeier (SPD)
Abgeordneter Landtag NRW

Grunddaten
Geburtstag
23.06.1955
Berufliche Qualifikation
Juristischer Referent beim Jugendverband "Die Falken e.V. Bielefeld"
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Angestellter Jurist bei Jugendverband
Wohnort
Dornberg
Wahlkreis
Gütersloh I - Bielefeld III , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
40,8%
Landeslistenplatz
124
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(...) Also kurz und eindeutig: Für Berufspolitiker halte ich eine Ausweitung der Offenlegung für richtig und notwendig, bei ehrenamtlich tätigen Mandatsträgern lehne ich dies klar ab. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Integration
09.10.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Fortmeier,
ich wuerde Sie gerne folgendes fragen:

1. Wie sehen Sie persoenlich die Integrations-SOLL-IST-Bilanz zur Zeit hier in Gütersloh ?

2. Sind seitens der SPD hier irgendwelche konkreten Aktivitaeten geplant,
um die SOLL-IST-Diskrepanz zu verringern ?

Wenn JA, welche, wann, wo, durch wen, etc.?

Wenn Nein, weshalb nicht ?

Mit bestem Gruss,
Antwort von Georg Fortmeier
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19.10.2010
Georg Fortmeier
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Integration. Sie benutzen allgemein den Begriff Integration. Ich gehe davon aus, dass Sie die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund meinen. Eine SOLL-IST-Bilanz im eigentlichen Sinne lässt sich in diesem Punkt meiner Meinung nach nicht erstellen. Stattdessen kann man jedoch die Arbeit vor Ort darstellen und bewerten. Ich beziehe mich im Folgenden bei der Beantwortung Ihrer Fragen explizit auf die Stadt Gütersloh, so dass ich hier als in Bielefeld Lebender eine Außen-Perspektive einnehme:

1. In der Stadt Gütersloh wird hervorragende Arbeit zum Thema Integration geleistet. Dies ist vor allem ein Verdienst des Integrationsbeauftragten Herrn Eckhard Sander. Durch zahlreiche Kontakte zu den Vereinen, durch Vermitteln zwischen allen unterschiedlichen Kulturen, durch die Organisation von Festen wie "Gütersloh International", kulturellen Angeboten wie die Europäische Kulturwoche, aber auch Informationsreihen wie "Hohe Feste" durch den Arbeitskreis Christlich-Islamischer Dialog wird hier eine vorbildliche Integrationsarbeit geleistet. Unterstützt wird diese Arbeit durch einen funktionierenden Integrationsrat und durch zahlreiche Menschen mit Migrationshintergrund, die sich vor Ort in kommunalpolitischen und gesellschaftlichen Gremien engagieren. Auch einzelne Maßnahmen wie Integrationskurse für Menschen mit Migrationshintergrund werden regelmäßig durchgeführt. Nicht zuletzt durch die hohe Priorität, die das Thema Integration bei der Bürgermeisterin Maria Unger genießt, kann ich den IST-Zustand in Gütersloh sehr positiv bewerten. Natürlich gibt es auch Probleme. Da ist zum Beispiel die - durch die Aufhebung der Schulbezirksgrenzen verursachte - Spaltung der Grundschullandschaft in Schulen für Privilegierte und für sozial Benachteiligte, die sich eben nicht erlauben können, von der Wahlfreiheit Gebrauch zu machen und ihr Kind eine Schule am anderen Ende der Stadt besuchen zu lassen. Ebenso im Elementarbereich. Nicht jeder kann es sich finanziell leisten, sein Kind so früh wie möglich eine Kindertageseinrichtung besuchen zu lassen, so dass eine gesellschaftliche Integration stattfinden kann. Dies sind Probleme, die sich generell an der stärker werdenden Spaltung zwischen arm und reich, aber insbesondere verstärkt im Bereich der Integration beobachten lassen.

2. Genau hier möchten wir als NRW-SPD in der rot-grünen Landesregierung ansetzen. Wir räumen den Kommunen wieder die Möglichkeit ein, Schulbezirke einzuführen, so dass durch die wohnortnahe Beschulung die sozialen Unterschiede mindern kann. Wir ermöglichen es den Kommunen, durch die Einführung von Gemeinschaftsschulen eine stärkere soziale Durchmischung und somit eine effektivere Integration in der Sekundarstufe zu ermöglichen. Wir setzen uns für die Beitragsfreiheit von Kindertageseinrichtungen ein. Wir sorgen mit der Abschaffung der Studiengebühren dafür, dass niemand aus finanziellen Gründen an einem Hochschulstudium gehindert werden kann. Auch das ist eine Form von Integration. Neben der Integration durch Bildung arbeiten wir an einem Integrationsgesetz, dass die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund fördern und die Kommunen bei dieser Arbeit unterstützen soll.

Ich hoffe, Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Lassen Sie mich zum Schluss auf Aktivitäten der Gütersloher SPD im Bereich hinweisen. Dort wird am 10. November eine SPD-Zukunftswerkstatt mit der für Integration zuständigen Staatssekretärin des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales Zülfiye Kaykin stattfinden. Die genaue Einladung können Sie zeitnah der örtlichen Presse entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Georg Fortmeier
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.10.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Fortmeier,

heute moechte ich Ihnen eine Frage zu folgendem Sachverhalt stellen:

Die SPD will die Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten genauer erfassen (lassen).
"Offen und ehrlich" sollen die Abgeordneten ihre Nebeneinkuenfte melden.
Es gibt unterschiedliche Vorschlaege / unterschiedliche Forderungen von SPD (Oppermann) und Die Gruenen (Beck).

Sind Sie dafuer oder dagegen / wuerden Sie im Abstimmungsfalle dafuer oder dagegen stimmen, und wenn dagegen, WESHALB :

a) Erhoehung der Meldegrenzen auf ... / ... oder grenzenlos melden ?

b) Sollte dies Ihrer Meinung nach nur fuer die MdB\´s gelten oder auch fuer die MdL\´s. eingefuehrt werden ?

c) Sollte diese Meldepflicht Ihrer Meinung nach auch fuer Kommunalabgeordnete gelten ?

Vielen DANK und freundliche Gruesse
Antwort von Georg Fortmeier
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24.11.2010
Georg Fortmeier
Sehr geehrter Herr ,

zum Thema Offenlegung von Nebeneinkünften möchte ich Ihnen hiermit meinen persönlichen Standpunkt darstellen:

Der Vorstoß von Herrn Oppermann ist zu begrüßen, da die bisherige Regelung eher einem Minimum der Offenlegung entspricht und den eigentlichen Zielen einer Anzeige der Nebeneinkünfte - der Darstellung, dass die Mandatsausübung im Mittelpunkt steht und bei einigen Nebentätigkeiten eine eventuelle Interessensverknüpfung offenzulegen - nicht ausreichend Rechnung getragen wird.
Die Erweiterung von Herrn Beck ist ebenfalls eine interessante Variante, der ich persönlich ebenfalls zustimmen kann. Jedoch muss das Ziel sein, eine Mehrheit im Deutschen Bundestag für die Erweiterung der bisherigen Regelung zu finden. Da könnte es sein, dass die Position von Herrn Oppermann ein akzeptabler Kompromiss ist, der eine deutliche Verbesserung der Ist-Situation darstellt.

Zu Ihren weiteren Fragen kann ich eindeutig sagen, dass die angesprochene Regelung für alle Abgeordneten gelten soll, deren Parlamente die Ausübung des Mandats als Berufspolitiker erfordern, was auf den Deutschen Bundestag, das Europaparlament und auf die einzelnen Landtage zutrifft.
Eine Ausweitung auf die kommunalpolitischen Mandatsträger lehne ich ab, da diese sich ehrenamtlich politisch engagieren und dafür nur eine entsprechende Aufwandsentschädigung erhalten. Dies ist mit den oben genannten Tätigkeiten nicht zu vergleichen.

Also kurz und eindeutig: Für Berufspolitiker halte ich eine Ausweitung der Offenlegung für richtig und notwendig, bei ehrenamtlich tätigen Mandatsträgern lehne ich dies klar ab.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Georg Fortmeier
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Frage zum Thema Umwelt
27.12.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Fortmeier,

ich habe im Westfalen Blatt (22.12.2010) gelesen, dass es für die Kanalprüfungen längere Fristen gibt. Trifft es für Bielefeld zu, dass die Frist für Kanalprüfungen in Wasserschutzgebieten - und dazu gehört Gadderbaum - bis zum 31.12.2015 verlängert worden ist?

Vielen Dank vorab.

MfG
Antwort von Georg Fortmeier
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18.01.2011
Georg Fortmeier
Sehr geehrter Herr ,

im Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird den Kommunen unter bestimmten Umständen die Möglichkeit eingeräumt, die Fristen für die Durchführung der Dichtheitsprüfungen zu verlängern. Im Normalfall bis maximal ins Jahr 2023, in Wasserschutzgebieten bis 2015. Hierzu müssen die Kommunen eigene Satzungen erlassen (oder überarbeiten) und dies in Ortsrecht umsetzen. Für Bielefeld - und somit auch für das Wasserschutzgebiet Gadderbaum - ist dies zurzeit in Vorbereitung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Georg Fortmeier
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Frage zum Thema Umwelt
19.01.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Fortmeier,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 18.01.2011. Ich habe der heutigen Tagespresse entnommen, dass in Bielefeld bis Herbst 2011 ein Fremdwassersanierungskonzept vorgelegt werden soll und unter anderem von den Herren Lufen (SPD) und Nettelstroth (CDU) eine Fristverlängerung – auch für Wasserschutzgebiete – unterstützt wird. Das kann nur bedeuten, wenn erst im Herbst ein Konzept vorgelegt wird, dass die Frist 30.06.2011 nicht mehr fix ist.
Ich gehe davon aus, dass Sie ebenfalls diese angestrebte Fristverlängerung unterstützen. Dies folgere ich aus dem Bericht zur Kanalprüfung (Unter Druck) der NW vom 02.01.2011, in dem Sie mit der Aussage zitiert werden "Wir sollten die Argumente sorgfältig prüfen, und es spricht alles dafür, sich dabei sehr viel Zeit zu nehmen."
Zudem bitte ich um Beantwortung der Frage, wieso Niedersachsen im Gegensatz zu NRW auf Dichtheitsprüfungen - wie in NRW verpflichtend und mit EU-Vorgaben begründet - verzichten kann. Nach meiner Kenntnis gibt es keine EU-Vorgabe die eine Druckprüfung zwingend vorsieht ( s. Internet www.buerokratie-irrsinn.de ), oder verfügen Sie über andere Erkenntnisse?
Insbesondere vor diesem Hintergrund ist m.E. mindestens eine Fristverlängerung für alle Betroffenen unverzichtbar, damit zunächst die Fülle offener Fragen in Ruhe und ohne Zeitdruck geklärt werden kann.
Antwort von Georg Fortmeier
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27.01.2011
Georg Fortmeier
Sehr geehrter Herr ,

der Vorschlag von Herrn Lufen ist mit der SPD-Ratsfraktion vorbesprochen, insbesondere mit mir als Fraktionsvorsitzendem im Stadtrat, sowie als Landtagsabgeordneter in Düsseldorf, wo ich mich ebenfalls mit der Thematik intensiv auseinandersetze.

Für Bielefeld streben wir die maximale Fristverlängerung bis 2023 für die Bereiche außerhalb von Wasserschutzgebieten an. Bei den Bereichen in Wasserschutzgebieten wollen wir ebenfalls die Frist in der im Frühjahr 2009 beschlossenen Satzung für Untersuchungen verlängern. Dies wird aller Voraussicht nach wohl nur um ein Jahr sein, weil schon eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern im Vertrauen auf den bisher festgelegten Zeitablauf, die Untersuchungen gemacht haben. Näheres dazu wird im Februar im Umweltausschuss der Stadt Bielefeld diskutiert.

Ich kann Ihre Aussage bestätigen, dass in diesem Fall keine EU-Vorgabe Auslöser der Diskussion über die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen ist.
Zur Aufklärung über die Rolle der EU und die Umsetzung des bundesweit geltenden Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in den einzelnen Bundesländern trägt eine Klarstellung der sozialdemokratischen Europaabgeordneten Jutta Haug bei. Diese finden Sie auf deren Homepage
( www.jutta-haug.de ) unter der Rubrik "Materialien -> Wissenswertes".

Dort heißt es u. a.
"Da es noch keine bundeseinheitlichen Fristen und konkrete Regelungen zur Selbstüberwachung gibt, gelten in Deutschland die Regelungen der Bundesländer - sofern sie dem Wasserhaushaltsgesetz nicht widersprechen.
Allerdings ist nach Angaben des Bundesumweltamts mittelfristig damit zu rechnen, dass Eigenkontrollvorschriften in eine erweiterte Bundesabwasserverordnung aufgenommen werden."

Die bislang in Nordrhein-Westfalen - von der Praxis u. a. in Niedersachsen abweichende - gültige Vorgehensweise zur Dichtheitsprüfung, wurde von der im Jahr 2010 abgewählten Landesregierung unter Ministerpräsident Rüttgers im Landeswassergesetz NRW (für private Anlagen konkret: in § 61 a) geregelt - in Kenntnis, dass in anderen Bundesländern andere Wege eingeschlagen wurden.
Die jetzige rot-grüne Landesregierung möchte mit dem genannten Erlass und der deutlichen Verlängerung der Fristen die Folgen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger abmildern.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Georg Fortmeier
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