Sehr geehrter Herr

,
der Vorschlag von Herrn Lufen ist mit der SPD-Ratsfraktion vorbesprochen, insbesondere mit mir als Fraktionsvorsitzendem im Stadtrat, sowie als Landtagsabgeordneter in Düsseldorf, wo ich mich ebenfalls mit der Thematik intensiv auseinandersetze.
Für Bielefeld streben wir die maximale Fristverlängerung bis 2023 für die Bereiche außerhalb von Wasserschutzgebieten an. Bei den Bereichen in Wasserschutzgebieten wollen wir ebenfalls die Frist in der im Frühjahr 2009 beschlossenen Satzung für Untersuchungen verlängern. Dies wird aller Voraussicht nach wohl nur um ein Jahr sein, weil schon eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern im Vertrauen auf den bisher festgelegten Zeitablauf, die Untersuchungen gemacht haben. Näheres dazu wird im Februar im Umweltausschuss der Stadt Bielefeld diskutiert.
Ich kann Ihre Aussage bestätigen, dass in diesem Fall keine EU-Vorgabe Auslöser der Diskussion über die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen ist.
Zur Aufklärung über die Rolle der EU und die Umsetzung des bundesweit geltenden Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in den einzelnen Bundesländern trägt eine Klarstellung der sozialdemokratischen Europaabgeordneten Jutta Haug bei. Diese finden Sie auf deren Homepage
(
www.jutta-haug.de ) unter der Rubrik "Materialien -> Wissenswertes".
Dort heißt es u. a.
"Da es noch keine bundeseinheitlichen Fristen und konkrete Regelungen zur Selbstüberwachung gibt, gelten in Deutschland die Regelungen der Bundesländer - sofern sie dem Wasserhaushaltsgesetz nicht widersprechen.
Allerdings ist nach Angaben des Bundesumweltamts mittelfristig damit zu rechnen, dass Eigenkontrollvorschriften in eine erweiterte Bundesabwasserverordnung aufgenommen werden."
Die bislang in Nordrhein-Westfalen - von der Praxis u. a. in Niedersachsen abweichende - gültige Vorgehensweise zur Dichtheitsprüfung, wurde von der im Jahr 2010 abgewählten Landesregierung unter Ministerpräsident Rüttgers im Landeswassergesetz NRW (für private Anlagen konkret: in § 61 a) geregelt - in Kenntnis, dass in anderen Bundesländern andere Wege eingeschlagen wurden.
Die jetzige rot-grüne Landesregierung möchte mit dem genannten Erlass und der deutlichen Verlängerung der Fristen die Folgen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger abmildern.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Georg Fortmeier