Fritz Rudolf Körper (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Fritz Rudolf Körper
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Theologe, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Kreuznach
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Rheinland-Pfalz
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(...) Durch eine Ergänzung des Ordnungswidrigkeitengesetzes sollen Spiele verboten werden, bei denen die Tötung oder Verletzung von Mitspielern unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen simuliert wird. Derartige Spiele sind keine Indianer- und – Cowboyspiele vergangener Zeiten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
12.07.2008
Von:

wie kommt es, dass deutschland 500 millionen für denn artenschutz bis 2013 ausgeben kann und wir die pentlerpauschale nicht mehr bekommen obwohl man in unseren kreis auf ein auto angwiesen ist?
Antwort von Fritz Rudolf Körper
9Empfehlungen
18.07.2008
Fritz Rudolf Körper
Lieber Herr Schön,

Herr Körper dankt Ihnen für Ihre Anfrage und antwortet Ihnen gerne.

Besten Gruß
i.A. Yvonne Mockenhaupt
Ergänzung vom 01.08.2008
Sehr geehrter Herr Schön,

vom Bundesverfassungsgericht erwarten wir in diesem Jahr ein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Entfernungspauschale. Demnach können nur Fernpendler einen Pauschbetrag von 30 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer steuerlich geltend machen. Zu dieser Neuregelung kam es im Rahmen der Beratungen zum Steueränderungsgesetz 2007. Ich habe mich mit meiner Fraktion für eine Fortgeltung der Entfernungspauschale ab dem ersten Entfernungskilometer ausgesprochen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wird es möglicherweise zu einer Neuregelung kommen müssen. Ich bin nach wie vor dafür, dass wir die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlasten müssen. Aber nicht erst ab dem 21. Kilometer, sondern ab dem 1. Kilometer. Die Steuerbescheide zur Pendlerpauschale sind übrigens bis zum Urteil vorläufig. Es ist für Sie, für uns und für unsere Nachkommen wichtig, dass Deutschland sich an internationalen Projekten zum Naturschutz und zum Erhalt der Artenvielfalt beteiligt. Bis zum Jahr 2012 wird Deutschland eine halbe Milliarde Euro zur Verfügung stellen, um das Abholzen der Wälder zu stoppen. Täglich sterben 150 Tier- und Pflanzenarten aus. Es ist unsere Verpflichtung der Vernichtung unserer Lebensgrundlage nicht zuzuschauen, sondern zu handeln. Insofern begrüße ich das internationale Engagement Deutschlands. Auf den Seiten des Bundesumweltministeriums können Sie sich hier www.bmu.de informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Fritz Rudolf Körper
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Frage zum Thema Internationales
08.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Körper,

meine Frage bezieht sich auf die Reform des § 108 e StGB zur Abgeordnetenbestechung. In engem Zusammenhang dazu steht die im Jahr 2003 von der Bundesregierung unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption, die ebenso wie die seit nunmehr neun (9!) Jahren unterzeichnete Antikorruptionskonvention des Europarates durch das Parlament nicht ratifiziert wurde. Deutschland erfüllt diese internationalen Vorgaben seit Jahren nicht und wird damit seiner Verantwortung als führende Wirtschaftsmacht nicht gerecht.

Was unternehmen Sie, um die Reform des § 108e und die Ratifizierung der Konventionen voranzutreiben?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Fritz Rudolf Körper
8Empfehlungen
10.09.2008
Fritz Rudolf Körper
Sehr geehrter Herr ,

mit Ihrer Anfrage zielen Sie sehr zurecht auf ein Problem: Deutschland hat noch immer nicht das UN-Übereinkommen gegen Korruption ratifiziert. Zwar hat die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums der Justiz bereits im Oktober letzten Jahres einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des UN- Übereinkommens sowie anderer internationaler Übereinkommen gegen Korruption verabschiedet, eine Vorschrift zur Neuregelung des §108e StGB (Abgeordnetenbestechung) soll aber vom Parlament selbst erarbeitet werden. Ohne diese Neuregelung ist eine Ratifikation der Konvention nicht möglich.

Da die Abgeordneten zum einen die Interessen ihres Wahlkreises auch als Wirtschaftstandort vertreten müssen, zum anderen aber Wahlkampfhilfen grundsätzlich legal und notwendig sind, ist eine Abgrenzung legaler Interessenvertretung nicht einfach.

Die SPD-Fraktion hat einen Regelungsvorschlag erarbeitet, der jedoch von unserem Koalitionspartner abgelehnt wird. Diese Ablehnung ist bedauerlich. Ich hoffe sehr, dass sie nicht Bestand haben wird, und dass noch in dieser Wahlperiode eine Ratifikation des UN-Übereinkommens möglich wird.

Mit freundlichen Grüßen

Fritz Rudolf Körper
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Frage zum Thema Aufenthalts- und Asylrecht
14.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Körper,

entnehme ich aus ihrer Stellungnahme:" Mit den Einnahmen durch die Kurs- und Prüfungsgebühren sollen die Goethe-Institute kostendeckend arbeiten."(Zitat aus InfoService der WebSozis info.websozis.de zum neuen Nachzug von Ehegattengesetz, sowie Online-Erfahrungsberichten
blog.zeit.de
die richtigen Schlußfolgerungen, dass es mit der Gesetzesnovellierung zu der Verschärfung der Nachzugsbedingungen von Ehegatten kam, jedoch desweiteren ein quasi Monopol für die jeweiligen Goethe Institute geschaffen wurde.

Mich Interessiert daher, wie Sie dieses Motiv mit Ihrer Arbeit am Deutschen Bürger rechtfertigen können, da die Goehe Institute von politischer Seite hergewollt sind & ob eine Notwendigkeit bestand ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Deutsch-Lehrer aufzuerlegen?

Persönliche Erfahrungen des Spracherwerb im privatenwirtschaftlichen-sowie universitären Rahmen lassen mögl. Effizienz & Nutzen der dargebotenen Kurse anzweifeln.
Daher meine zweite Fage, ob nicht ein Verpflichtender Kursbesuch an einer der VHS in Deutschland eine verbesserte Kosten-Nutzenbilianz aufweisen würde im Sinne des Spracherwerbs, sowie Kontrolle von Scheinehen & dies nicht mit ihrer dargelegten Meinungn des Homo Ökonomicus Staats mehr vereinbar wäre?

Mif freundlichen Grüßen

Hr.

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Frage zum Thema Internationales
09.10.2008
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Körper,
in Kürze steht die Abstimmung für den Afghanistaneinsatz der Bundeswehr an. Wie können Sie es mit ihrem Gewissen als Demokrat, Christ und Theologe vereinbaren, für diesen Kampfeinsatz zu stimmen? Sie schicken junge Mitbürger in einen Krieg, in dem sie getötet werden könnten oder in Situationen geraten könnten, in denen sie gezwungen wären selbst zu töten. Sollten Mord und Totschlag durch Krieg vermeintlich gerechtfertigt sein, für einen Christen und Demokraten kann das keine Ausrede sein, denn es gilt allgegenwärtig das Gebot: "Du sollst nicht töten!" Sind Sie als Theologe derselben Meinung wie unsere Bündnispartner, dass "deutsche Soldaten wieder lernen müssten zu töten” [1]?
Ein guter Abgeordneter sollte sich neben seinem Gewissen auch seinen Wählern verantwortlich fühlen. Laut einer Emnid-Umfrage [2] halten 62% der Bürger den Afghanistaneinsatz für falsch. Können Sie als Demokrat es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, sich mit dieser Entscheidung gegen die Mehrheit der Bürger zu stellen?
Diese Kriegseinsätze verschlingen Unsummen, die intelligenter im Inland eingesetzt werden könnten. Beschämend, dass in Deutschland, einem der reichsten Länder der Welt, 17% unserer Kinder in Armut aufwachsen müssen [3], ohne eine gesicherte gesunde Ernährung [4]!
Ist es nicht ein Gebot der christlichen Nächstenliebe und wäre es nicht politisch klug, dass dieses Geld umgehend in unsere Kinder zu investieren ist, die letztendlich auch die Zukunft unseres Landes sind?
Ich bin Vater von zwei Kindern und werde mich bei der nächsten Bundestagswahl gut daran erinnern, welche Volksvertreter Kriegseinsätzen im Ausland mehr Bedeutung beigemessen haben als der Bekämpfung der Kinderarmut im eigenen Land.

[1] www.spiegel.de
[2] tnsemnid Tab. 4 zeus.zeit.de
[3] www.spiegel.de
[4] www.sueddeutsche.de

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
13.11.2008
Von:

Wie ich feststellen konnte, gehören sie zu den 173 Abgeordneten der SPD, die dem BKA-Gesetz ihre Zustimmung gaben, während ein Teil ihrer Partei sich dagegen ausgesprochen, bzw. enthalten hat.

Schon die vom BKA gestellte Forderung nach 130 zusätzlichen Planstellen/Stellen und einen zusätzlichen Finanzaufwand von rund 18,5 Mio. Euro alleine im ersten Jahr, deutet ja nicht unbedingt auf eine "ausnahmsweise Überwachung", sondern eher auf ein breit gestreutes Konzept hin.

Mich würde interessieren, mit welcher Begründung sie dennoch diesem, meiner Ansicht nach nicht mit unserer Verfassung konformen Gesetz für Online-Durchsuchungen, großem Lauschangriff, Telefonüberwachung, Wohnungsdurchsuchung sowie Rasterfahndung ihre Zustimmung gegeben haben!
Antwort von Fritz Rudolf Körper
7Empfehlungen
12.01.2009
Fritz Rudolf Körper
Sehr geehrter Herr ,

der furchtbare Anschlag vom 11. September 2001 hat eine Änderung der Bedrohungslage evident gemacht. Es geht den Terroristen nicht um klassische Attentate gegen bestimmte Entscheidungsträger sondern um die Tötung einer möglichst großen Zahl von Menschen und um Zerstörung der Infrastruktur. Die Anschläge in Madrid und London, sowie der unlängst erfolgte Anschlag in Bombay bestätigen diese Einschätzung. Dieser Gefahr mussten wir durch die Einrichtung einer zentralen polizeilichen Instanz (dem Bundeskriminalamt) zur Verhinderung terroristischer Anschläge auch in Deutschland Rechnung tragen. International agierenden Terrorgruppen kann nur durch ein ebenfalls international vernetztes und national zentral gesteuertes Sicherheitssystem wirksam begegnet werden.

Daher haben wir bereits 2006 durch den neuen Artikel 73 Absatz 1 Ziffer 9a Grundgesetz dem Bund die ausschließliche Gesetzeskompetenz gegeben, um das Bundeskriminalamt mit entsprechenden Kompetenzen auszustatten. Das Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt erfüllt diesen grundgesetzlichen Auftrag.

Wir haben mit diesem Gesetz ein Polizeigesetz geschaffen, dass nicht nur für die Onlinedurchsuchung sondern auch für die anderen Instrumente in exemplarischer Weise die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzt. Deutschland besitzt – ausschließlich für den Bereich des Terrorismus - nun eine zentrale Sicherheitsbehörde, die in Zusammenarbeit mit den Polizeien der Länder zum Schutz der Bevölkerung auch gegenüber international agierenden Terrorgruppen für Sicherheit sorgen kann. Dafür benötigt es eine angemessene Ausstattung. Der Umfang dieser Ausstattung lässt zwar einen Schluss auf den Umfang der Abwehrtätigkeit insgesamt aber keinen Schluss darauf zu, wie oft bestimmte sensible Überwachungsinstrumente eingesetzt werden. So lag die Anzahl der Wohnraumüberwachungen für sämtliche Staatsanwaltschaften der Länder und die Bundesanwaltschaft zusammen (!) im Bereich der Strafverfolgung im Jahr 2006 bei 3 und im Jahr 2007 bei lediglich 10 Maßnahmen.

Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie mich direkt unter der folgenden E-Mail-Adresse erreichen: fritz-rudolf.koerper@bundestag.de . Ich lade Sie auch gerne in meine Sprechstunde nach Bad Kreuznach ein. Einen Termin können Sie per E-Mail unter fritz-rudolf.koerper@wk.bundestag.de oder telefonisch unter 06752/93240 vereinbaren.

Mit den besten Grüßen
Fritz Rudolf Körper
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