Fritz Rudolf Körper (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Fritz Rudolf Körper
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Theologe, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Kreuznach
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Rheinland-Pfalz
weitere Profile
(...) Der Entwurf (Drs. 16/7076) enthält in Artikel 17 einen Katalog unterschiedlicher (teilweise rückwirkender) Inkrafttretenszeitpunkte, wobei der allgemeine Inkrafttretenszeitpunkt nach Absatz 8 für den 1. März 2008 vorgesehen war, dieser dürfte sich auf den 1. Januar 2009 verschieben, aber niemand kann es verbindlich sagen, solange es nicht verabschiedet ist. Bislang ist auch noch nicht sicher, dass die abschließende Lesung noch vor der Sommerpause stattfinden wird. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Deutsche Welle, Bonn, Mitglied des Rundfunkrates

Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Fritz Rudolf Körper
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Körper,

Leider haben Sie zur Frage von Thomas Bayer vom 12.3. nicht Stellung bezogen, sondern haben ein Gespräch unter vier Augen vorgeschlagen. Die Frage bezog sich auf die von MdB Tauss in seiner Stellungnahme erwähnten Vorführung von kinderpornografischem Material durch den Präsidenten des BKA ( daten.tauss.de ). Ähnliche Vorführungen wurden augenscheinlich auch durch Frau von der Leyen veranlaßt ( www.spiegel.de ), in dieser Sache wurde Strafanzeige erstattet ( deutschlandpolitik.wordpress.com ).

Zu Abs. 1 des §184b werden keine Ausnahmen benannt, und auch die zu den Absätzen 2 und 4 in Abs. 5 benannten Ausnahmen zur "Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten" schließen wohl kaum die Vorführung solchen Materials zur Unterstützung der eigenen politischen Arbeit ein.

Ich denke, es wäre für die Leser von Abgeordnetenwatch vielleicht doch interessant, wenn Sie Ihre Position zu diesen Vorgängen hier darlegen könnten.

mit freundlichem Gruß,

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Körper
Ich habe gehört das ein gewisser Herr Wolfgang Bosbach von der CDU immer noch den Plan verfolgt Paintball zu verbieten. Nun dies kann ich nicht ganz verstehen. Fakt ist: alle jemals erstellten Gutachten von Experten sprechen für Paintball. Dieser Mannschaftssport ist für viele Spieler ein Ausgleich zum normalen Alltag außerdem fördert dieser Sport auch Soziale Kohntake und Mannschaftsgeist. Wenn dieser Sport verboten wird stehen auch Tausende Arbeitsplätze auf dem Spiel, dies wurde wohl auch nicht bedacht. Bei einem Verbot werden doch sehr viele Spieler ins Ausland gehen um dort ihren Sport weiter treiben zukönnen, dies schwächt natürlich die Deutsche Wirtschaft, außerdem wird durch die mehr Fahrerei der Spieler noch mehr die Umwelt belastet. Ich persönlich finde diesen Sport sehr anspruchvoll den wer ihn richtig praktiziert muss eine gewissen körperliche Fitness mitbringen sonnst ist man schnell aus der Puste denn in diesem Sport ist Bewegung angesagt. Nun würde ich gerne Ihre Meinung wissen und was sie dafür tun das dieser Sport wo über 100.000de Bürger in Deutschland spielen weiter besteht.

MFG


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Frage zum Thema Inneres und Justiz
20.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Körper,

für Ihre ausführliche Antwort auf meine Frage (Nr. 177350) vom 26.04.09 besten Dank. Sie erläutern darin differenziert den aktuellen Stand der Diskussion und Ihre Position. Bei allem Respekt komme ich jedoch nicht umhin festzustellen, dass Sie auf meine ursprüngliche Frage nicht eingegangen sind. Gestatten Sie mir daher nochmals zu fragen, worauf die Aussage beruht "Die...letzte Reform des Waffenrechts hat ... wesentlich zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit beigetragen...".
Ein solch wesentliche Erhöhung muss sich ja an bestimmten Kriterien messen lassen. Um deren Erläuterung bitte ich Sie.

Mit freundlichen Grüßen

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