Fritz Kuhn (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Fritz Kuhn
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Sprachwissenschaftler
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Heidelberg-Weinheim
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Baden-Württemberg
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(...) Solange so viele Menschen interessiert und engagiert sind, habe ich keine Angst vor einem Ende der Demokratie. Auch nicht wenn dabei 30 oder 40 Prozent sagen: "interessiert mich nicht", weil sie keine "revolutionären" Veränderungen ihres Lebens durch Politik von wem auch immer erwarten mögen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
04.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kuhn,

Herr Bundesarbeitsminister Scholz überraschte mich mit der Forderung nach Verlängerung der Möglichkeit zur Altersteilzeit. Die entsprechenden Regelungen laufen bekanntermaßen Ende 2009 aus. Sowohl von den einschlägigen Verbänden als auch aus den Reihen der Union kam schon Kritik auf. Ich persönlich, die ich als Erzieherin arbeite, habe sehr viel Sympathie mit der Forderung von Herrn Scholz. Oder können Sie sich eine Erzieherin vorstellen, die nach 40 Berufsjahren, bis zum 65./67. Lebensjahr immer noch Vollzeit in diesem anstrengenden Beruf zu arbeiten vermag? Wie ist Ihre persönliche Haltung zu dem Thema und auf welche Weise wollen Sie sich - so Sie denn dafür sind - für eine sozial gerechte Ausgestaltung der Altersteilzeit einsetzen? Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Fritz Kuhn
bisher keineEmpfehlungen
09.09.2009
Fritz Kuhn
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage. Meine Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bemüht sich um einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Generationen. Wir gehen deshalb davon aus, dass nur eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit dazu beitragen kann, die nachkommende Generation der Jüngeren nicht über Gebühr zu belasten.

Die Altersteilzeit nach dem Blockmodell ist eine spezifische Form der Frühverrentung, die wir uns nicht mehr leisten können, wenn sie zu Lasten der sozialen Sicherungssysteme finanziert wird. Wir schlagen vor, die Altersteilzeit nur noch dann zuzulassen, wenn die Arbeitgeber die Kosten dafür tragen. Sonst wird die Praxis fortgesetzt, dass große Firmen zu Lasten der Allgemeinheit Rationalisierungsstrategien durchführen. Die alte Behauptung, dass damit Arbeitsplätze für Jüngere geschaffen werden, hat sich in der Realität nicht bewahrheitet.

Wer aus gesundheitlichen Gründen bzw. wegen einer Behinderung nicht bis zum Rentenalter arbeiten kann, muss jedoch weiterhin die Möglichkeit erhalten vorzeitig in Rente gehen zu können. Als Zwischenlösung für einen gleitenden Übergang vom Arbeitsleben in die Rente bietet sich eine reduzierte Arbeitszeit in Kombination mit einer Teilrente ab dem 60. Lebensjahr an. Diese Möglichkeit wird bisher wenig genutzt. Wir setzen uns dafür ein, dass das Instrument Teilrente vereinfacht und der Zugang erleichtert wird: Wer seine Arbeitszeit reduzieren will, soll ab dem 60. Lebensjahr eine Teilrente beantragen können. Der gesamte Verdienst und die Teilrente sollen nicht höher sein dürfen als der bisherige Verdienst und/oder der Verdienst für eine Vollzeittätigkeit. Für die Teilrente sollen versicherungsmathematisch korrekte Abschläge erhoben werden. Mit der verbliebenen Erwerbsarbeit sollen die Beschäftigten weiterhin uneingeschränkt sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein und damit auch Rentenansprüche aufbauen können.

Mit freundlichen Grüßen

Fritz Kuhn
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
31.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kuhn :

Mit dem Lissabon-Vertrag wird die Todesstrafe in Europa eingeführt. Das berichtet Prof. Schachtschneider in seinem Interview im Focus-Money vom 19. Aug. 09 Nr. 35 auf S. 78 . -

Was werden Sie dagegen tun?

Viele Grüße
Antwort von Fritz Kuhn
1Empfehlung
01.09.2009
Fritz Kuhn
Sehr geehrter Herr ,

1. Ich bin eine entschiedener Gegner der Todesstrafe und das ausnahmslos.

2. Ich teile die Einschätzung von Prof. Schachtschneider ausdrücklich nicht, dass durch die Verankerung der Grundrechtscharta und den Verweis auf die Europäische Menschrechtskonvention (EMRK), die Todesstrafe wieder eingeführt würde. Dem liegt ein fehlerhaftes Verständnis der Funktion von Grundrechten zu Grunde. Bereits die EMRK verbietet die Todesstrafe, enthält aber die - von Herrn Schachtschneider kritisierte (dazu auch 3.) - Ausnahme für Kriegsfälle. Auch die Regelung der EMRK ist bereits für Deutschland verbindlich, hat aber nicht dazu geführt, dass hier wieder die Todesstrafe gelten würde. Aus der EMRK folgt eben nicht, dass wir in Deutschland im Kriegsfalle die Todesstrafe verfügen müssten, wie auch Herr Prof. Schachtschneider wissen müsste. Dem steht zweierlei entgegen: Zum einen bedürfte es eines Gesetzes und zum anderen kann ein solches Gesetz vom Deutschen Bundestag wegen des Verbotes der Todesstrafe im Grundgesetz nicht erlassen werden.

Das Grundgesetz gilt zwar nicht in allen seinen Einzelheiten für das Handeln der EU. Dennoch verfügt auch die Europäische Union über keine Kompetenz, um die Todesstrafe selbst vorzusehen oder die Mitgliedstaaten zu zwingen, eine solche zu verhängen. Die Kompetenzen der Europäischen Union auf dem Gebiet des Strafrechtes bleiben gerade auch nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes sehr beschränkt. Zu einer europäischen Regelung, die die Todesstrafe vorgibt, wird es daher nicht kommen. Der Einsatz der Bundeswehr - auch insoweit verweise ich auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil - hängt weiter an der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Einem Einsatz bei dem die Bundeswehr berechtigt wäre, die Todesstrafe zu verhängen (ohnehin eine absurde Vorstellung), könnte der Bundestag selbstverständlich nicht zustimmen. Die Befürchtungen von Prof. Schachtschneider sind daher völlig unbegründet. Hierfür kann aus meiner Sicht auch als Indiz gelten, dass das Bundesverfassungsgericht - in seiner ansonsten sehr ausführlichen Entscheidung - noch nicht einmal mit einem Wort auf seine Ausführungen eingegangen ist. Die Argumentation war zu abwegig.

3. Insgesamt weise ich darauf hin, dass es ein Fortschritt ist, wenn die Todesstrafe international zunehmend - wie z.B. durch die EMRK - geächtet wird. Solche internationalen Rechtsfortschritte müssen aus meiner Sicht gerade Gegner der Todesstrafe unterstützen. Dass wir beim Schutz auf internationaler Ebene punktuell hinter den Regeln des Grundgesetzes zurückbleiben, darf kein Grund sein, nicht zumindest diesem internationalen Mindestschutz zu verankern. Natürlich aber ist ebenso richtig, auch für das internationale Recht mehr zu fordern.

Mit freundlichem Gruß

Fritz Kuhn
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Frage zum Thema Wirtschaft
14.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kuhn,

mich interessiert, wie die Zusammenarbeit der Grünen mit den Piraten, die ja im Bereich des Möglichen ist, aussehen könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Fritz Kuhn
1Empfehlung
23.09.2009
Fritz Kuhn
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.
Zwischen den Grünen und der Piratenpartei gibt es viele inhaltliche Schnittmengen, so fordern die Piraten genauso wie wir Grüne z.B. besseren Datenschutz, weniger Videoüberwachung, freien Informationszugang, mehr direkte Demokratie, keine Studiengebühren und keine Patentierung von Pflanzen und Tieren. Die Themen der Piratenpartei sind also auch bei Bündnis 90/Die Grünen gut aufgehoben, wobei wir verständlicherweise programmatisch breiter aufgestellt sind. Wo wir in der Zusammenarbeit gemeinsame Anliegen stärker verfolgen können, machen wir dies, z.B. bei der Mobilisierung zur Demo "Freiheit statt Angst" am 12. September. Der einzige Abgeordnete der Piratenpartei im Europäischen Parlament Christian Engström, ist auch nicht zufällig kürzlich Mitglied der Grünen Europa-Fraktion geworden.
Zur Bundestagswahl sind wir allerdings Konkurrenten um die Wählerstimmen und wir werben natürlich für eine Stimmabgabe zugunsten von Bündnis 90/Die Grünen. Einmal aus unserem Eigeninteresse heraus, keine Frage. Aber auch für eine starke Bürgerrechts-Kraft im nächsten Deutschen Bundestag und für die Chance Schwarz-Gelb und die Große Koalition verhindern zu können, wird es auf die ZWEIT-Stimmen für die Grünen ankommen. Bei diesen Fragen werden die Stimmen für die Piratenpartei am Ende keine Rolle spielen, weil sie nicht in den Bundestag einziehen werden. Das ist einfach die faktische Ausgangslage kurz vor diesem Wahlsonntag.

Mit freundlichen Grüßen,
Fritz Kuhn
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