Fritz Kuhn (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Fritz Kuhn
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Sprachwissenschaftler
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Heidelberg-Weinheim
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) Meine Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen und ich, sind der Auffassung, dass das Sozialgesetzbuch II, in dem das Arbeitslosengeld II geregelt ist und das umgangssprachlich oft als Hartz IV bezeichnet wird, insgesamt reformbedürftig ist und überarbeitet werden muss. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Fritz Kuhn
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
31.03.2008
Von:

Ist es wahr, dass Sie den Druck von Rechts nachgegeben und somit an dem Verbot von NPD bzw. deren Beobachtung nicht mehr intressiert sind?

Mfg. Hr D. F.
Antwort von Fritz Kuhn
2Empfehlungen
21.05.2008
Fritz Kuhn
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, die aber offenbar einer falschen Behauptung aufgesessen ist. Richtig ist, dass wir grundsätzlich für ein Verbot der NPD sind, aber gegenwärtig gegen einen zweiten Anlauf eines Verbotsverfahrens vorm Bundesverfassungsgericht. Denn die bei der Abweisung des ersten Anlaufs vom Bundesverfassungsgericht genannten Voraussetzungen für ein erfolgreiches Verbotsverfahren sind nach unserer und zahlreicher anderer Experten Meinung zur Zeit nicht hinreichend gegeben. Zumal die zuständigen Innenminister der Länder sich bisher nicht auf eine gemeinsame Linie verständigt haben. Ein erneutes Scheitern vor dem Verfassungsgericht würde aber dem Kampf gegen die NPD und den Rechtsextremismus insgesamt in unserem Land weiter schaden und die NPD es als Erfolg für sich propagieren.
Darüberhinaus darf man über die "Verbotsdebatte" nicht vergessen, dass der Kampf gegen den Rechtsextremismus und gegen die NPD vorrangig eine gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung und erst in zweiter Linie eine juristische sein muss, wenn man "an die Wurzeln" will. Deshalb setzen wir uns für langfristige Strategien und die Stärkung der demokratischen und toleranten Alltagskultur auf den verschiedensten Ebenen ein, wie Sie es unter anderem unserem Parteiratsbeschluss vom 7. April 2008 oder auch dem Beschluss unseres Bundesparteitags in Nürnberg vom 25.11.2007 entnehmen können.

Mit freundlichem Gruß

Fritz Kuhn
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Frage zum Thema Sicherheit
13.04.2008
Von:

Zum Thema Spielzeugwaffen und Anscheinsregelung

Mach sich ein Kind oder Erwachsener, das eine Spielzeugwaffe/Softair in einer Tasche oder sonstigen verschlossenen Behältnis (Pappkarton/OVP) transportiert, einer Ordnungwidrigkeit schuldig?

Gelten die gleichen scharfen Regeln (verschlossenes Behältnis, Munition und Magazin getrennt aufbewahren) zm Transport einer Spielzeugwaffe, wie für den Transport einer echten Waffe?


Dabei bitte ich zu berücksichtigen, dass eine Anscheinswaffe nur durch ihr Aussehen eine Gefahr bedeuten könnte und darum ein Transport, der das Spielzeug dem Blickfeld der Öffentlichkeit entzieht, ausreichen sollte.
Im Moment scheint es aber, dass hier auch die Regeln für echte Waffen zu Anwendung kommen (Geldbuße bis 10000 Euro usw.), bei denen es vor allem darum geht den schnellen und scharfen Zugriff auf die Waffe während des Transportes stark einzuschränken.

Muss für jede Spielzeugpistole ein abschliesbarer Wafenkoffer besorgt werden?

Kann man erwarten, dass Kinder die relevanten Waffengesetze für ihr Spielzeug, zum Führen einer Waffe, kennen?

Ist zu erwarten, dass eine Verwaltungsvorschrift diesen besonderen Sachverhalt der Transportes von Spielzeugpistolen, gesondert regelt?

mfg
Antwort von Fritz Kuhn
4Empfehlungen
21.05.2008
Fritz Kuhn
Sehr geehrter Herr ,

Sinn und Zweck der Neuregelung des Waffenrechts ist es, einen sinnvollen Beitrag für mehr Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu leisten. Softair-Waffen wurden in den letzten Jahren in zunehmendem Maße offen in belebten Bereichen getragen. Sie sind nicht von echten Waffen zu unterscheiden. Es kann aber nicht angehen, dass unbeanstandet mit Hilfe von Anscheinswaffen bei Überfällen beim Opfer der Eindruck erzeugt werden darf, durch eine echte Waffe mit dem Tode bedroht zu sein. Die Polizei war nach geltendem Recht dagegen machtlos, daher musste der Gesetzgeber handeln.
Die jetzt gefundene Regelung kriminalisiert keine Kinder. Nicht der Besitz dieser Dinger ist untersagt, sondern deren Herumtragen in der Öffentlichkeit. § 42 a Abs. 2 Nr. 2 des Waffengesetzes erlaubt sogar den Transport in einem verschlossenen Behältnis; das muss im Übrigen kein Waffenkoffer sein.

Zum Schluss, lieber Herr , sei mir die Frage an Sie gestattet, aus welchem Grund Kinder täuschend ähnliche Nachbildungen echter Waffen mit sich herumtragen sollten?

Mit freundlichem Gruß

Fritz Kuhn
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
26.05.2008
Von:

Werter Herr Kuhn,

ich wäre weiterhin an Ihrer(!) Meinung zum schon angesprochenen Blog "PI-news" interessiert.

Ihre bisherige Stellungnahme bestand ausschließlich dadrin, dass Sie oder ein Ihre Beauftragter für diese Fragen im Grunde 1:1 die Antwort von Frau Künast übernahmen. Vermutlich beantwortet die gleiche Person die Fragen welche an Sie, wie auch an Frau Künast gehen.
Aber haben Sie auch eine eigene Meinung zur Sache?

Danke im Voraus, viele Grüsse.
Antwort von Fritz Kuhn
bisher keineEmpfehlungen
10.07.2009
Fritz Kuhn
Sehr geehrter Herr ,

selbstverständlich ist dies meine Meinung zu dem PI-Blog. Und ebenso selbstverständlich ist es, dass meine Mitvorsitzende und ich bestimmte Fragen, zumal wenn die Antwort rechtlich relevant sein könnte, mit Rechtsberatern absprechen und eine so abgestimmte Antwort geben.

Mit freundlichen Grüßen,
Fritz Kuhn
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Frage zum Thema Internationales
27.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kuhn,

aus aktuellem Anlass würde ich gerne wissen wie Sie zu der Debatte stehen das die deutsche Regierung gegen die Schließung der regierenden türkischen Partei AKP stehen.
Ist es nicht gefährlich nur alleine den Verbotsantrag zu kritisieren, ohne auch die Regierung auf die Vorwürfe aufmerksam zu machen.

Ganz aktuell der Vorfall der Berliner SPD-Abgeordneten Dilek Kolat welcher in der Türkei ein Ausschank von Alkohol verweigert wurde, da sonst die in Istanbul regierende AKP sofort das Hotel schließen würde.
www.news.at

Hr. Erdogan hat die Taliban in Afghanistan besucht, einen verbündeten von Bin Laden.
Hr. Erdogan vertiet die Auffassung das die Demokratie nur ein Transportmittel ist um ans Ziel zukommen.
Hr. Erdogan sagt auch das er ein gläubiger Scheriatci ist und das er sich die Scheria wünscht. (21.11.1994 Zeitung Milliyet)
Er meinte man kann nicht Laizist / Sekulär sein wenn man ein Moslem ist.
Unser einziges Ziel ist ein Islamischer Staat.
Alle Schulen sollen zu Imam Hatip Schulenwerden ( 17.09.1994 / Zeitung Hürriyet)
Wir werden Istanbul zu Medina machen (17.09.1994 Zeitung Cumhuriyet)
Werbung für Bikini ist Sünde ( 06.03.1996 Zeitung Cumhuriyet)
www.spiegel.de
Staatliche Lotterie ist Sünde (29.09.1994 Zeitung Hürriyet)
Ich will nicht weiter darauf eingehen, denn ich denke das ich hier genug geschildert habe.

Ich als türkischerstsämiger deutscher Bürger kann nach meiner subjektiven Einschätzung doch zumindest für mich beurteilen das die Islamisierung einen sehr fortgeschritten Stadium ist.
Daher Frage ich Sie:
Haben Sie oder Ihre Fraktion bis dato in irgend einer weise eine Anstrengung oder Meinung dazu in Richtung derjenigen wiedergegeben das man als ein EU-Mitglied die negativen Änderungen vor allem in Richtung Islamisierung ernsthaft beobachtet und kritisiert.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Fritz Kuhn
1Empfehlung
10.07.2009
Fritz Kuhn
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Frage und möchte Ihnen meine Einschätzung zur politischen Entwicklung und zum Verbotsantrag der AKP schildern.

Meine Fraktion hat ein großes Interesse an der demokratischen Entwicklung in der Türkei und steht daher in engem Kontakt mit einer Vielzahl von politischen Parteien und NGOs. Gerade im Zusammenhang mit der angestrebten Mitgliedschaft in der Europäischen Union liegt unser Augenmerk auf den politischen Reformen im Lande selbst.
Sicherlich hat die AKP in ihrer Regierungszeit eine Reihe von Fehlern gemacht, wie zum Beispiel ihre liberalen Unterstützer zu diskreditieren, in dem sie nach der Wahl Reformen für mehr Meinungsfreiheit und Bürgerrechte ignoriert hat. Das kritisieren wir Grünen sehr massiv. Es gibt daher vielleicht viele Gründe von der AKP enttäuscht zu sein, aber es gibt, meiner Meinung nach, keinen Grund sie zu verbieten.
Ich erkenne in der politischen Türkei von Heute keinen islamischen Gottesstaat, sondern ein sich entwickelndes, demokratischeres Land. Sie ist europäischer, offener und freier geworden, seit die AKP an der Regierung ist, und wenn die türkischen Europafreunde der Partei heute etwas vorwerfen können, dann ist es nicht die Islamisierung, sondern der Reformstau.
Dass diese demokratisch gewählte Regierungspartei verboten werden soll ist auch für türkische Verhältnisse sehr unverständlich und hat in letzter Zeit für große Unruhe und Unsicherheit weit über die türkischen Grenzen hinaus gesorgt. Die AKP beklagt, dass ihre zuletzt mit 46,5 Prozent der Stimmen gewählte Partei für ihre Reformpolitik abgestraft werden soll. Die EU kritisiert den Verbotsantrag und fordert Respekt für die Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Rechtsprechung und die Befürworter wiederum verwahren sich gegen Einflüsse auf die Justiz.

Der türkischen Berichterstattung entnehme ich, dass juristisch gesehen die Verfassungsrichter die Partei des amtierenden Ministerpräsidenten verbieten und ihn sowie weitere Regierungsmitglieder mit politischen Verboten belegen können. Die Voraussetzung für ein solches Parteiverbot, ergibt sich aber nicht allein aus den nationalen Verfassungsbestimmungen, sondern vor allem aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Der aktuelle Verbotsantrag wird gerade diesen europäischen Maßstäben in keiner Weise gerecht.
Zudem ist die Demokratie eine Staatsform, die auf dem Willen des Volkes basiert und dieser Willen der Mehrheit kann nicht vollständig ignoriert werden. In der Türkei steht ein großer Teil des Staatsapparates dieser Demokratie distanziert gegenüber und will nicht nur die AKP, sondern auch die kurdische Partei DTP verbieten. Der andere Teil glaubt an die Demokratie und an den Rechtsstaat, um eine stabile und prosperierende Türkei zu fördern. Sie lehnen die laufenden Verbotsverfahren gegen die AKP und die DTP ab und berufen sich auf die EU.
Erlauben Sie mir eine Bewertung: Es ist offensichtlich ein Machtkampf dieser beiden Kontrahenten. Auf der einen Seite steht die alte Elite, die sich auf Staatsgründer Atatürk beruft und dessen Republik konservieren und das Volk bewachen möchte. Auf der anderen Seite steht die AKP von Erdogan, die die aufsteigende konservative anatolische Bourgeoisie vertritt - und die tatsächlich dabei ist, die Republik umzukrempeln, in dem sie einen Mittelweg eingeschlagen hat - wirtschaftlich liberal, kulturell konservativ – ein Islam plus Europäische Union.
Die Anklageschrift - und darum geht es hier - wirft der AKP die Sabotage des säkularen Systems vor. Dabei praktiziert die Türkei bisher keineswegs die Trennung von Staat und Religion, sondern die totale Kontrolle der Religion durch den Staat. Wenn die AKP diese Kontrolle nun lockern möchte - übrigens auch zu Gunsten der christlichen Minderheiten -, dann sind sie, meiner Meinung nach, die eigentlichen Säkularen.
Der Antrag der Staatsanwaltschaft zeigt, meiner Meinung nach, eine türkische Justiz, deren Vorgehen die Türkei immer wieder international in Misskredit bringt. Eine Studie der Istanbuler Stiftung für wirtschaftliche und soziale Studien Tesev stellte türkischen Juristen die Frage: "Wem würden sie eher die Treue halten: dem Staat oder dem Recht?" Zwei von drei antworteten: "dem Staat".
Dieser Studie als Grundlage genommen würde ich meinen Kollegen dem Europa-Abgeordnete Joost Lagendijk in seiner Aussage unterstützen: "die Türkei brauche keine neue Regierungspartei, sondern eine neue Justiz."

Mit freundlichen Grüßen,
Fritz Kuhn
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kuhn,

auf den Internetseiten von Spiegel-Online und Focus-Online u.a. sind Bilder der Jugendorganisation Ihrer Partei zu sehen, wie einige offenbare Mitglieder derselbigen eine Deutschlandfahne schänden. Dabei wird auf der Fahne herumgetrampelt, sowie in freudiger Runde auf sie uriniert!
Wie stehen Sie zu den Bildern? Gibt es in Ihrer Partei etwa deutschfeindliche Tendenzen?

Freundliche Grüße,

Antwort von Fritz Kuhn
1Empfehlung
10.07.2009
Fritz Kuhn
Sehr geehrter Herr ,

die Grüne Jugend ist eine von Bündnis 90/Die Grünen unabhängige Organisation. Ich bin mir aber sicher, dass es so wie bei Bündnis90/Die Grünen, auch in der Grünen Jugend keine wie sie es nennen "deutschlandfeindlichen Tendenzen" gibt. Die Grüne Jugend hat sich eindeutig von diesem Vorgang distanziert.

Mit freundlichen Grüßen,
Fritz Kuhn
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