Fritz Kuhn (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Fritz Kuhn
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Sprachwissenschaftler
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Heidelberg-Weinheim
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Baden-Württemberg
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(...) Als Vorsitzender einer Fraktion muss ich aber auch etwas Wasser in den Wein gießen. So wichtig und richtig es ist, die Gewissenfreiheit hoch zu halten, eine Bundestagsfraktion muss auch arbeiten können. Wir müssen uns auch untereinander vertrauen und geschlossen handeln können. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
08.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Kuhn,

ich bin Student der Uni-Heidelberg und werde in ca. einem Jahr mein Studium beendet haben. Dann heißt es auch für mich: auf einen Arbeitsplatz hoffen.

Ich würde in diesem Zusammenhang gerne von Ihnen wissen, wie Sie bzw. die Fraktion der Grünen zu der vom DGB-Bundesvorstand, Abteilung Jugend, von Silvia Helbig am Dienstag, 17. Oktober 2006 eingereichten Petition "Förderung der beruflichen Weiterbildung/Praktikum: Abgrenzung von Arbeitsverhältnissen per Gesetz" stehen.

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
Antwort von Fritz Kuhn
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12.03.2007
Fritz Kuhn
Sehr geehrter Herr

vielen Dank für Ihre Frage. Ich und meine Fraktion begrüßen im Grundsatz die Initiative des DGB und die starke Unterstützung des Anliegens von über 60.000 Menschen, die die Petition mitgezeichnet haben. Der Vorstoß unterstützt uns in unseren Bemühungen Bemühungen, das Thema Generation Praktikum auf die politische Agenda zu setzen. So bringen die Petition und der kürzlich vorgelegte grüne Antrag "Perspektiven für die Generation Praktikum schaffen" (siehe dip.bundestag.de ) die Bundesregierung dazu, sich endlich mit der Lage der Generation Praktikum - also vor allem mit der Gruppe von Hochschulabsolventinnen und -absolventen in Praktika - auseinanderzusetzen.

Aus diesem Grund teilen wir das Grundanliegen der Petition, Perspektiven für die Generation Praktikum zu schaffen. Es ist jedoch noch zu klären, inwiefern die einzelnen, in der Petition dazu vorgeschlagenen Maßnahmen sinnvolle Schritte aus der Sackgasse Generation Praktikum darstellen. Eine ausschließlich gesetzliche Lösung - wie in der Petition gefordert - wird der vielschichtigen Problematik wird der Generation Praktikum sicherlich nicht gerecht. Wie wir in unserem Antrag skizziert haben, sind hierfür weitere Maßnahmen notwendig, die in einer ersten konzertierten Aktion umgehend angepackt und umgesetzt werden können. Dazu gehören insbesondere verbesserte Berufseinstiegsförderung und -beratung, umfangreiche Information von Praktikantinnen und Praktikanten über ihre Rechte oder ein unabhängig kontrolliertes Gütesiegel "Faires Praktikum". Es ist unser vordringliches Ziel, dass die Tarifpartner zu verbindlichen Vereinbarungen über eine zeitliche Begrenzung von Praktika kommen - unser Vorschlag geht dabei von maximal 4 Monaten aus.

Hinzu kommt, dass die Petition Forderungen enthält, die wir bundesgesetzlich nicht regeln können. Hierzu zählt beispielsweise die richtige und wichtige Forderung nach einer Verankerung von Praktika in den Studienordnungen. Dies lässt sich nur durch den Landesgesetzgeber oder an den einzelnen Hochschulen umsetzen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Problematik unfairer Praktika auch in Bund-Länder-Gesprächen zu thematisieren und alle Verantwortlichen - u.a. Arbeitgeber, Gewerkschaften, Hochschulen, Arbeitsagenturen, Studierende/ Absolventen - für Initiativen für faire Praktika in ihrem Verantwortungsbereich zu gewinnen.

Die zentrale Forderung der Petentin nach einer gesetzlichen Mindestvergütung für Praktikantinnen und Praktikanten sehen wir allerdings eher kritisch. Wir befürchten, dass dies zu einem Niedriglohnsektor bzw. zweiten Arbeitsmarkt für Akademikerinnen und Akademiker führt. Mit einem Mindestlohn würde das eigentliche Problem zementiert anstatt beseitigt und Praktika möglicherweise überreguliert. Stattdessen sollten sich die Tarifpartner im Rahmen einer verbindlichen Selbstverpflichtung für eine Aufwandsentschädigung einsetzen.

Trotz der geäußerten Bedenken gegenüber einer gesetzlichen Lösung schließt die grüne Bundestagsfraktion diesem Weg nicht kategorisch aus. Wir werden die angekündigte rechtliche Prüfung durch das Bundesarbeitsministerium kritisch-konstruktiv begleiten. Sollte sich herausstellen, dass sinnvolle Ergänzungen und Präzisierungen im Berufsbildungsgesetz Perspektiven für die Generation Praktikum schaffen, sind wir für eine solche gesetzliche Lösung offen. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich ein Maßnahmenpaket vorzulegen, wie sie der Ausnutzung von Praktikantinnen und Praktikanten entgegen wirken will. Wir erwarten zudem, dass die öffentliche Hand, also auch die Bundesministerien und -behörden - anders als bislang - mit gutem Beispiel vorangehen.

Mit freundlichem Gruß,

Fritz Kuhn, MdB
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Frage zum Thema Familie
11.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Kuhn,

ist es gesetzlich und juristisch völlig in Ordnung, wenn nach 5 Jahren Ehe (plus einem Trennungsjahr) der Mann, bei dem ein 8-jähriger Junge aus der gemeinsamen Ehe lebt, vollen Unterhalt für seine geschiedene Frau (+Tochter) zahlen muss, wenn bei ihr die gemeinsame 7-jährige Tochter lebt oder widerspricht es dem Grundgesetzleitartikel ´ Alle Menschen sind gleich´ ?
Die Frau hat eine abgeschlossene Berufsausbildung (gute Beschäftigungslage), zieht es aber (46-jährig) vor zu studieren und sich um die Tochter ´zu kümmern´, während die Richter dem Mann volle Arbeit zumuten, damit er den Unterhalt bestreiten kann. Inzwischen hat die Frau (über 50a alt) die Regelstudienzeit überschritten, es gäbe aber lt. Auskunft der Juristen keine Möglichkeit sie zu zwingen sich um Arbeit zu bemühen. Ein vernünftiges Leben für des Mannes zweite Ehe wird verunmöglicht, weil er als Sklave der deutschen Rechtsprechung missbraucht wird. Hier muss ein Fehler in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung endlich ausgeräumt werden.
Antwort von Fritz Kuhn
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12.03.2007
Fritz Kuhn
Sehr geehrter Herr ,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich wegen des Grundsatzes der Gewaltenteilung nicht zur Rechtsprechung und Rechtslage in einem konkreten Einzelfall äußere und auch keine Rechtsberatung vornehmen kann. In rechtspolitischer Hinsicht unterstütze ich in der Grundrichtung die vom Bundesministerium für Justiz vorgeschlagene Reform des Unterhaltsrechts, die sich zur Zeit in den parlamentarischen Beratungen befindet. Diese Reform sieht unter anderem eine stärkere Betonung der Eigenverantwortung nach der Ehe vor. Die Gerichte sollen dazu bewegt werden, Unterhaltsansprüche geschiedener Ehepartner eher und stärker als bisher zu befristen oder in der Höhe zu begrenzen und auf diese Weise Zweitfamilien zu entlasten. Das bisherige starre Altersphasenmodell der Rechtsprechung, wonach dem geschiedenen Ehepartner bei Alter des zu betreuenden Kindes bis 8 Jahre eine Erwerbstätigkeit nicht zumutbar und bei 8-14 Jahren nur in Teilzeit zumutbar ist, soll aufgebrochen werden. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen trägt dieses Ziel ausdrücklich mit.

Wir wollen allerdings - insoweit besteht Einigkeit -, nichts an den Regelungen zum Ausbildungsunterhalt für geschiedene Ehegatten ändern. Ein Unterhaltsanspruch der Ex-Ehegattin kann nämlich auch bestehen, wenn sie wegen der Eheschließung ihre Ausbildung abgebrochen oder gar nicht erst begonnen hat und dies nach der Trennung nachholen will, um später selbst ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Dies halten wir insbesondere aus gleichstellungspolitischen Gründen für richtig.

Bei der Unterhaltsreform begrüßen wir außerdem die vorgesehene Änderung in der Rangfolge der Unterhaltsansprüche in sogenannten Mangelfällen. Künftig sollen Unterhaltsansprüche der Kinder im Verhältnis zu denen anderer Unterhaltsberechtigter (so auch denen der geschieden Ehegatten) vorrangig sein. Auch wir wollen, dass Kinder in den Vordergrund gestellt werden. Wir gehen davon aus, dass sich die Motivation zur Unterhaltszahlung damit erhöhen wird. Deshalb hoffen wir, dass die Koalition bald ihre Streitigkeiten beendet und die Reform endlich verabschiedet werden kann.

Mit freundlichem Gruß,

Fritz Kuhn, MdB
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Frage zum Thema Tornado-Einsatz
10.03.2007
Von:

Hallo Fritz Kuhn,

Sie haben in der Bundestagsdebatte am 01.03.07 über den erweiterten Kampfeinsatz der Bundeswehr (500 Soldatinnen/ 7 Tornados) im Süden Afghanistan, an der Grenze zum Iran, erfrischend beherzt ihre Zustimmung mit der Bedingung eines Strategiewechsels verknüpft.
Von der unzureichenden Erfüllung des deutschen UNO Mandats, die Polizeikräfte, angesichts einer gefährlichen Gefahrenlage für die Zivilbevölkerung in Afghanistan, aufzubauen, sprachen sie nicht, auch nicht davon, daß von bisherigen Hilfsmitteln Deutschlands in Höhe von ca. 100 Millionen Euro (Quelle u. a. Reinhard Erös), ohne Rechenschaft gegenüber dem Bundestag, nur 30 Millionen Euro in dortigen Projekten angekommen sind.

Sie haben dem erweiterten Kampfeinsatz der Bundeswehr am 09.03.07 im Deutschen Bundestag zugestimmt.
Welcher Strategiewechsel hat Sie zu Ihrer Zustimmung geführt?

Tschüss
Antwort von Fritz Kuhn
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16.03.2007
Fritz Kuhn
Sehr geehrter Herr ,

Unsere Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat den Antrag der Bundesregierung auf Entsendung von sechs bis acht Tornados zur Ergänzung der UN-mandatierten ISAF-Mission in Afghanistan
sehr genau geprüft, um den Nutzen eines solchen Einsatzes gegen die Risiken abzuwägen.

Die Lage in Afghanistan hat sich im Laufe des Jahres 2006 verschlechtert. Die Gefahr durch die reorganisierten Taliban wie auch die Terrorgefahr haben wieder zugenommen. Wiederaufbauprojekte - allen voran die Mädchenschulen - werden zunehmend Opfer von Überfällen und Zerstörung. Es gibt Regionen im Süden Afghanistans, in denen NGOs und Hilfsorganisationen nicht tätig werden können, weil es die Sicherheitslage nicht zulässt. Die so dringend benötigte sichtbare Aufbauleistung ist dort nicht möglich. Die Korruption nimmt zu und gefährdet das Ansehen und die Handlungsfähigkeit der neuen Regierung.

Nur mit einem grundlegenden Strategiewechsel, der die klare Priorität auf einen zivilen Aufbau legt, kann die schwierige Situation in Afghanistan im Sinne einer nachhaltigen Stabilisierung des Landes gemeistert werden.

Ich sehe die Chance eines Strategiewechsels und habe deswegen zugestimmt, weil die Aufklärungsfähigkeit der deutschen Tornados die Sicherheit der ISAF Truppen aber auch des zivilen Aufbaus erhöhen können.

Die Bundesregierung ist aufgefordert durch nationales Engagement, aber auch durch internationale Bemühungen auf der Ebene der EU, der Nato oder in bilateralen Gesprächen, etwa mit den Amerikanern, einen größeren Beitrag für einen Strategiewechsel der Nato in Afghanistan zu leisten und effektiv voranzubringen.

Dabei kommt es auf folgende Punkte an:
Wir müssen mehr für den zivilen Aufbau tun. Die Bundesregierung hat zusätzlich zu den bisherigen 80 Millionen weitere 20 Millionen Euro eingeplant. Das ist gut – reicht aber bei Weitem nicht aus. Die Kanadier haben ihren Beitrag um 200 Millionen Dollar erhöht, die Amerikaner um 2,0 Mrd. US-Dollar.
Es bedarf einer Gesamtanstrengung der Bundesregierung für den Wiederaufbau Afghanistans und einer besseren Koordination der zivilen Aufbaumaßnahmen im ganzen Land, um für die Bevölkerung wichtige sichtbare Erfolge zu schaffen.
Der dringend nötige Aufbau der Polizei, für den Deutschland verantwortlich ist, muss weiter aufgestockt werden. Wir erwarten, dass die Bundesregierung konkret erläutert, wie sie sich eine Verbesserung des Polizeiaufbaus vorstellt und was sie dazu beitragen will. Wir fordern eine Verdreifachung der Polizeiausbilder.
Wir wollen ein überzeugendes, schlüssiges Konzept der Bundesregierung bei der wichtigen Frage der Drogenbekämpfung. Es wird entscheidend darauf ankommen, die legale Wirtschaft – vor allem die Landwirtschaft – voranzubringen, um der Bevölkerung andere Einnahmequellen zu erschließen.
Wir brauchen eine neue Politik gegenüber Pakistan. Die Rückzugs- und Reorganisationsgebiete der Taliban auf pakistanischem Gebiet müssen entschlossener bekämpft werden.

Die Entscheidung der einzelnen Abgeordneten war eine Gewissensentscheidung. Wir führen in unserer Fraktion eine ernsthafte Debatte über den besten Weg der Stabilisierung des seit Jahren im Bürgerkrieg geschundenen Landes. Eine Rückeroberung durch die Taliban darf es nicht geben. Deutschland hat in Afghanistan über 630 Projekte auf den Weg gebracht. 7 Millionen Kinder können wieder in die Schule gehen, die Mädchenschulen wurden wieder eröffnet, und Frauen dürfen wieder einem Beruf nachgehen. Über 80 Prozent der Bevölkerung werden wieder basismedizinisch versorgt.

Wir haben eine Verantwortung für den Aufbau eines demokratischen Afghanistans. Das sind wir den Menschen in Afghanistan, den Soldaten und ihren Angehörigen, aber auch den vielen internationalen Helfern der NGOs schuldig.

Mit freundlichen Grüßen
Fritz Kuhn MdB
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Frage zum Thema Internationales
18.03.2007
Von:

Danke für Ihre Antwort zum Thema des Tornado-Einsatzes in Afghanistan (16.03.07, Petrick). Dem stimme ich zu.
Glauben Sie persönlich an einen Sieg der Demokratie über die Taliban oder ganz allgemein an die Durchsetzung normaler Verhältnisse nach westlichem Verständnis in einem Land, das offensichtlich ganz anderen Maßstäben gehorcht? Auch angesichts aller Anstrengungen und Erfolge Deutschlands und Europas in diesem Land scheint mir eine Lösung auf der Grundlage unserer Rationalität und Humanität nicht möglich. Wenn es um humanitäre Fortschritte und Rationalität ginge, dürften die Taliban keine Grundlage und Anhängerschaft finden. Ist nicht vielmehr die Zersplitterung und anti-zentralistische Tendenz der traditionellen Stammesgesellschaft Afghanistans der Faktor (plus Korruption, anti-westlicher Animus usw., der alle unsere Bemühungen von vornherein scheitern läßt?
Antwort von Fritz Kuhn
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21.03.2007
Fritz Kuhn
Sehr geehrter Herr ,

mit Sicherheit erschweren die von Ihnen genannten Voraussetzungen unsere Bemühungen um ein stabiles Afghanistan. Ich möchte noch einmal daran erinnern, warum Deutschland sich in Afghanistan engagiert.

Nach den Anschlägen auf das World Trade Center und dem Ausrufen des Bündnisfalles im Jahr 2001 waren wir Grüne dafür, dass es nicht nur einen Kampf gegen den Terrorismus geben darf, sondern dass mit Hilfe von zivilem Wiederaufbau, der selbstverständlich militärisch durch die Nato abgesichert werden musste, auch Nation Building betrieben wird. Nach über 25 Jahren Bürgerkrieg sollte Afghanistan zur Ruhe kommen. Auf dem Petersberg bei Bonn tagten die maßgeblich von Außenminister Joschka Fischer initiierten Afghanistan-Konferenzen, deren Ziel die Planung des Wiederaufbaus des Landes war. Petersberg war der Abschluss jenes Prozesses, den die Vereinten Nationen gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern afghanischer Gruppen in Angriff genommen hatten, um die ersten entscheidenden Schritte zu tun, nach dem Sturz der Taliban ein demokratisches und friedliches Afghanistan aufzubauen.

Zugleich war es gelungen, die Verpflichtung der Staatengemeinschaft zu einer langfristigen Hilfe zum Wiederaufbau und einer langfristigen Stabilisierung zu erreichen.

Es wurde ein Verfassungsprozess auf den Weg gebracht, der sich an der so genannten Loya Jirga, der Stämmeversammlung, orientierte und der auf die Zustimmung der Afghanen gegründet war. Von afghanischer Seite wurde in schwierigen Verhandlungen eine Verbindung zwischen den vielfältigen Traditionen in Afghanistan - dazu zählen die Stammestraditionen wie auch der Islam - mit modernen Grundsätzen, den Menschenrechten und der Achtung der Rolle von Frauen und Mädchen, hergestellt. Nach den Jahren des Krieges gab es endlich einen Entwurf - eine Definition - wie ein freies Afghanistan aussehen könnte.

Wir sind auf den ausdrücklichen Wunsch der afghanischen Regierung dort um zu helfen, genau diese Ziele umzusetzen.

Mit besten Grüßen
Fritz Kuhn
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Kuhn,

glauben Sie den wirklich, dass sie so ein Land wie Afghanistan stabilisieren können? Ist es nicht eher so, dass dieses Land, ähnlich wie der Irak immer instabiler wird. Ferner möchte ich Sie noch ernsthaft fragen, welche Regierung diese Besatzung erwünscht. Diese Regierung ist doch eine Pro-westliche Regierung, die sich natürlich diese Besetzung wünscht. Aber das Volk?
Und warum machen wir das? Warum ist die ehemalige UDSSR schon in Afghanistan einmarschiert?
Es geht um den Zugang und die Absicherung des Oel´s! Also Krieg um Oel.
Na denn herzlichen Glückwunsch.

Antwort von Fritz Kuhn
2Empfehlungen
30.03.2007
Fritz Kuhn
Sehr geehrter Herr Fritzsch,

Natürlich arbeiten wir mit den Politikern und der Regierung Afghanistans zusammen. Mit wem denn sonst? Die afghanische Regierung wurde von den Afghanen gewählt. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal auf meine anderen Antworten zu Afghanistan verweisen. Insbesondere auf die an Herrn Krauss, in dem ich den Petersberger Prozess beschrieben habe. Selbstverständlich unterstützen wir so weit es geht auch die Zivilgesellschaft vor Ort. Das ist gerade für Grüne ein zentrales Anliegen. Jeden Konflikt auf den Kampf ums Öl reduzieren zu wollen, halte ich für falsch. Im Jahre 2001 ist nach den terroristischen Anschlägen auf das World Trade Center der Bündnisfall und nicht der "Krieg ums Öl" ausgerufen worden.

Mit freundlichem Gruß
Fritz Kuhn
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