Fritz Kuhn (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Fritz Kuhn
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Sprachwissenschaftler
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Heidelberg-Weinheim
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) Mit der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 besteht ab dem 31. Dezember 2008 in der Europäischen Union ein Verbot der Einfuhr, der Ausfuhr und des Inverkehrbringens von Katzen- und Hundefellen und von Produkten, die solche Felle enthalten. Die EU-Verordnung ist ab dem 31. Dezember 2008 in jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union zwingend gültig, bedarf allerdings hinsichtlich Verfahrensregelungen und Ordnungswidrigkeiten noch der Umsetzung in nationales Recht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Fritz Kuhn
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Internationales
21.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Kuhn,

ab dem kommenden Montag, den 22.10.07, sollen wieder Flüchtlinge, denen inzwischen der Flüchtlingsstatus entzogen wurde, aus Deutschland in den Irak abgeschoben werden.

Dies geschieht zu einer Zeit, in der die Flüchtlingskrise im Irak bedrückende Ausmaße angenommen hat. Die kurdischen Provinzen sollen derzeit 700.000 Flüchtlinge aus anderen Landesteilen beherbergen. Dass das reiche Deutschland damit beginnt, diese Flüchtlingskrise dadurch zu verschärfen, dass Menschen, die schon vor vielen Jahren in ihrer Heimat alles aufgegeben haben, nun abgeschoben werden, ist ein grober Bruch der Solidarität zwischen den Völkern. Dabei missachtet Deutschland sogar die Empfehlungen des UNHCR. Diese Empfehlungen besagen, dass eine Rückkehr in die kurdischen Provinzen nur für diejenigen möglich ist, die dort noch familiäre Bindungen haben. Demgegenüber sollen aus Bayern alle abgeschoben werden, die in einer der Provinzen oder in Kirkuk geboren wurden – selbst wenn sie dort nicht gelebt haben oder kein Familienangehöriger mehr dort heute noch lebt.

Soweit mir bekannt ist verfügen ein Teil der Personen, die abgeschoben werden, nicht einmal über gültige irakische Reisedokumente. Sie sollen mit sogenannten EU-Laissez-passer in den Irak einreisen. Diese Praxis wird von kaum einer Regierung geduldet und kommt daher nur bei Abschiebungen in den Kosovo, der unter Verwaltung der UNO steht, zur Anwendung.

Herr Kuhn, ich würde mich sehr freuen, wenn Sie hier zu diesem Sachverhalt Ihre Meinung äußern würden.

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Fritz Kuhn
8Empfehlungen
22.10.2007
Fritz Kuhn
Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für Ihre Nachfrage und Ihre Sorge um die irakischen Flüchtlinge die wir uneingeschränkt teilen.

Die von Ihnen geschilderte Flüchtlingskrise ist mir und meiner Fraktion bekannt. Aus diesem Grunde haben wir im Mai diesen Jahres einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der die Bundesregierung aufgefordert hat hier tätig zu werden. Leider ist der Antrag in der letzten Woche mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD im federführenden Innenausschuss abgelehnt worden. Damit wird er auch keine Chance mehr haben, in zweiter und dritter Lesung im Plenum eine Mehrheit zu bekommen. Die Bundesregierung hat es versäumt, sich während der EU-Ratspräsidentschaft für die Flüchtlinge aus dem Irak stark zu machen.

Mit besten Grüßen
Fritz Kuhn

Im folgenden der grüne Antrag im Wortlaut:

Schutz für irakische Flüchtlinge gewährleisten

Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Auf dem Höhepunkt der Gewalt im Irak, die seit 2004 beständig zugenommen hat, spitzt sich die Lage der Flüchtlinge zu:

Zu zehntausenden verlassen Irakerinnen und Iraker jeden Monat ihr Land, weil sie unmittelbar von Verfolgung durch terroristische und gewaltbereite Gruppen, aber auch seitens staatlicher und halbstaatlicher Stellen bedroht sind. Besonders betroffen sind Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten, darunter zum Beispiel Christen, Yesiden oder Sabäer und Palästinenser sowie Frauen und Angehörige bestimmter Berufsgruppen wie Ärztinnen und Ärzte, Journalistinnen und Journalisten, Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer.

Derzeit befinden sich nach Angaben des UNHCR ca. 2 Millionen Flüchtlinge im Ausland, davon ca. 1 Million in Syrien und 750 000 in Jordanien. Diese Länder stehen durch den Flüchtlingsansturm vor enormen Herausforderungen und haben bereits viele Hilfsbeiträge geleistet. Zudem gibt es ca. 1,9 Millionen Binnenflüchtlinge, für die unter den schwierigen Sicherheitsbedingungen im Irak nur eingeschränkte Hilfeleistung möglich ist. Auch nach Kurdistan-Irak sind vermehrt Flüchtlinge eingereist. Eine weitere Destabilisierung dieser Region, in der jüngst zwei Bombenanschläge verübt wurden, ist durch das anstehende Referendum in Kirkuk zu befürchten.

Binnenflüchtlinge, Irakerinnen und Iraker in den Nachbarländern und in vielen anderen Zufluchtsländern, darunter Deutschland, leiden nicht nur unter der anhaltenden Verfolgung und einer dramatischen Verschlechterung der Menschenrechtslage in ihrem Heimatland, sondern auch unter den schwierigen Bedingungen in ihren Zufluchtländern, unzureichenden Maßnamen für ihren Schutz und ihre Versorgung und unsicheren Aufenthaltstatus.

Am 17./18. April 2007 fand in Genf die Unterstützungskonferenz "International Conference on Addressing the Humanitarian Needs of Refugees and Internally Displaced Persons inside Iraq and in Neighbouring Countries" des UNHCR statt, zu dem die Bundesregierung einen Beitrag von 1 Mio. Euro leistete. Die Europäische Union hat in ihren Ratsschlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23./24. April 2007 die dringende Notwendigkeit für weitere Hilfe und Abstimmung im Rahmen einer Strategie zur Verbesserung der Lage der Flüchtlinge formuliert.

Trotz der dramatischen Situation im Irak hat die Innenministerkonferenz mit Beschluss vom 16./17. November 2006 den Abschiebestopp nach Irak aufgehoben und die Rückführung straffällig gewordener irakischer Flüchtlinge beschlossen. Die Länder Niedersachsen und Bayern haben diesen Beschluss bereits in Erlasse umgesetzt. Dabei wird außer acht gelassen, welche enormen Gefahren den Abgeschobenen auch in Kurdistan-Irak drohen. Die Lage rückgeführter Flüchtlinge kann aufgrund der allgemeinen Bedrohungslage auch nicht vor Ort zuverlässig überprüft und bewertet werden.

Darüber hinaus wurden in den vergangenen drei Jahren ca. 18 000 Widerrufsverfahren durchgeführt mit der Konsequenz, dass den betroffenen irakischen Flüchtlingen meist ihre Aufenthaltserlaubnis entzogen und sie auf den Status einer Duldung herabgestuft wurden - mit gravierenden Auswirkungen u. a. für ihre Arbeits- und Wohnmöglichkeiten. Die dadurch entstehenden bürokratischen Verpflichtungen für die Flüchtlinge, aber vor allem die Unsicherheit ihres neuen Status stellen eine menschenunwürdige Härte gegenüber Menschen dar, die oftmals bereits als Traumatisierte in der Bundesrepublik Deutschland angekommen sind.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf,
1. weitere Unterstützungsmaßnahmen für Flüchtlinge aus dem Irak in den Nachbarstaaten zu leisten und sich im Rahmen der EU für eine Unterstützung der Hauptaufnahmeländer einzusetzen;

2. sich gegenüber den Bundesländern für einen generellen Abschiebestopp für alle irakischen Flüchtlinge einzusetzen, solange sich die Sicherheits- und Menschenrechtslage im gesamten Gebiet des Irak nicht entscheidend verbessert;

3. weitere Widerrufsverfahren gegenüber allen irakischen Flüchtlingen unverzüglich auszusetzen;

4. in ihrer EU-Ratspräsidentschaft auf die Aufnahme besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge aus dem Irak zu drängen, insbesondere der Angehörigen religiöser und ethnischer Minderheiten.

Berlin, den 23. Mai 2007
Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.12.2007
Von:
-

Sehr geehrter Herr Kuhn,

leider ist der Bundestagspräsident; Herr Lammert, oft zeitlich nicht in der Lage, Bürgerfragen zu beantworten. Daher wende ich mich an Sie, da Sie Anfragen der Minderheit interessierter Bürger offensichtlich und dankenswerterweise eine hohe Priorität beimessen.

Ich habe mir die offizielle Ausgabe des aktuellen Grundgesetzes, also des offiziellen Hilfsinstrumentes zur Verwaltung eines besetzten Gebietes, besorgt. Herr Lammert schreibt dort in einem Vorwort, dass dieses Grundgesetz nach der Wiedervereinigung die deutsche Verfassung ist.

Doch im Artikel 146 des Grundgesetzes steht Erstaunliches:

Geltungsdauer des Grundgesetzes
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Ich befürchte, dass Herr Lammert die gute alte Tradition von Helmut Kohl wieder aufnimmt, das Volk für unreif der politischen Entscheidung über grundlegende Themen der Nation zu halten. Wohl wissend, dass eine vom Volk abgestimmte Verfassung dem Verfügungsrecht über grundlegende Rechte der Bürger endgültig einen Riegel vorschieben würde.

Meine Frage an Sie: Kann es, sein, dass der zweithöchste Repräsentant Deutschlands das Grundgesetz nicht kennt. Oder noch erschreckender, geht Herr Lammert davon aus, dass die Entpolitisierung der Bürger schon so weit fortgeschritten ist, dass Grundrechte einfach verweigert oder umgangen werden können?

Falls Sie diese Frage nicht beantworten können, zwei weitere Fragen:

1. Wie stehen Sie selbst zu einer "volksabgestimmten" Verfassung gemäß 146 GG?
2. Falls die Aussage von Herrn Lammert stimmt, wann und wie wurde das Grundgesetz in den Verfassungsrang erhoben.

Mit allen guten Wünschen für Sie

-
Antwort von Fritz Kuhn
4Empfehlungen
10.12.2007
Fritz Kuhn
Sehr geehrter Herr ,

das Grundgesetz ist unzweifelhaft eine Verfassung. Dabei hat es durch die Änderung im Rahmen der Wiedervereinigung Deutschland auch seinen Charakter als Übergangsverfassung verloren. Mit der Entscheidung den Art. 146 GG - mit seinem im Rahmen der Wiedervereinigung modifizierten Wortlaut - beizubehalten, sollte bei der Wiedervereinigung die Option offengehalten werden, in diesem Verfahren eine neue Verfassung zu machen. Hierzu ist es jedoch nicht gekommen. Dies schließt jedoch nicht aus, dass irgendwann in der Zukunft einmal Art. 146 GG genutzt werden könnte, um eine andere Verfassung als das Grundgesetz zu bekommen. Ernstzunehmende aktuelle Bestrebungen gibt es hierzu jedoch zu Recht nicht.

Fritz Kuhn, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Wirtschaft
27.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kuhn,

können Sie mir sagen, warum der Einzelne, die Kommunen, die Unternehmen und auch der Staat immer weniger Geld zur Verfügung hat (bzw. ständig neue Schulden aufnehmen muss, was ja "weniger Geld haben" entspricht) obwohl jährlich mehr (wenn auch in geringem Umfang) erwirtschaftet wird?
Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, wo das Geld, was dem Einzelnen, den Kommunen, den Unternehmen und dem Staat fehlt, bleibt?
Wenn wir doch nicht von Jahr zu Jahr fauler werden und sogar mehr erwirtschaften, dann müssten wir doch wenigstens jedes Jahr wieder "satt" werden, oder nicht?

Ich hoffe Sie können mir diese, mich unablässlich quälenden Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

F.
Antwort von Fritz Kuhn
3Empfehlungen
31.03.2008
Fritz Kuhn
Sehr geehrter Herr ,

2007 konnten Bund, Länder, Kommunen und Sozialkassen seit 1969 zum ersten Mal einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen und das trotz steigender Ausgaben (durch Mehrausgaben und Preissteigerungen). Dies ist auch auf die Reformen der ehemaligen rot-grünen Bundesregierung zurückzuführen. Man kann also nicht behaupten, dass Kommunen und der Staat weniger Geld zur Verfügung hätten. Auch die Unternehmen haben derzeit gut gefüllte Auftragsbücher.

Der Einzelne hat seit der Mehrwertsteuererhöhung von 3% zum 01.01.07 tatsächlich weniger Geld zur Verfügung. Die Erhöhung verteuert noch zusätzlich die auf den Weltmärkten ohnehin angestiegenen Öl- und die Energiepreise. Fossile Energieträger sind endlich, auch Uran. Daher ist Atomkraft keine Alternative zu regenerativen Energien. Wenn man sich von fossiler Energie abhängig macht und die Weltmarktnachfrage steigt, dann werden diese Energien teurer. Deshalb sagen wir: Regenerative Energien sind langfristig am günstigsten. Die Verteuerung bei den fossilen Energieträgern trifft besonders die Menschen im unteren Einkommensbereich sowie mit höherem Grundverbrauch wie z.B. Familien. Die Große Koalition hat sich bisher geweigert, die Erhöhung der Energiekosten durch entsprechende Anpassungen bei den Regelsätzen für AlG-II-BezieherInnen angemessen auszugleichen.

Für die verschiedenen Gruppen von Betroffenen haben wir von Bündnis 90/Die Grünen auch differenzierte Antworten:

Wir fordern mit unserem Beschluss der Bundesdelegiertenkonferenz eine Erhöhung des AlG II auf 420 Euro pro erwachsener Person. Auch die Kinder von ALG II-Empfängerinnen und Empfänger wollen wir besser unterstützen. Die derzeitigen Regelleistungen für Kinder in Höhe von 60 bzw. 80 Prozent der Regelleistungen eines Erwachsenen wird den eigenständigen Bedürfnissen von Kindern nicht gerecht. Die Regelsätze für Kinder müssen nach kindgerechten Maßstäben und mit transparenten Indikatoren wie Alter oder Ausbau des Kinderzuschlags ermittelt werden. Bei Anwendung dieser Indikatoren würden sich die Regelsätze für Kinder perspektivisch auf 300 bis 350 Euro erhöhen. Durch diese und andere infrastrukturelle Maßnahmen wollen wir den Ausbau zu einer echten Grundsicherung erreichen.

Wer den ganzen Tag arbeitet muss von seiner Hände Arbeit leben können. Die Situation der Aufstocker, die trotz einer Vollzeitbeschäftigung noch ergänzende Leistungen vom Staat beziehen müssen, weil es sonst nicht reicht, ist unerträglich. Daher fordern wir für alle Branchen in denen die Tarifpartner sich nicht einigen können eine Mindestlohnkommission, die nicht nur mit den Tarifpartnern, sondern auch mit Wissenschaftlern besetzt ist. Diese Kommission gibt Empfehlungen für branchen- und regionalspezifische Mindestlöhne ab, die dann vom Bundesarbeitsminister für allgemeinverbindlich erklärt werden. Zudem wollen wir eine Ausweitung des Arbeitnehmerentsende-Gesetzes auf alle Branchen.

Die Rente ist heute nicht mehr für alle sicher. Daher wollen wir einzelne Zweige der Altersvorsorge zu einer Bürgerversicherung zusammenfassen. Die Regeln zur Versicherungspflicht sind nicht mehr zeitgemäß. Unstete Erwerbsverläufe mit Zeiten ohne Erwerbseinkommen nehmen zu. Abhängige Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit gehen ineinander über. Ehen sind unbeständig und scheitern. Unsere gesamte Sozialversicherung ist aber immer noch am so genannten Normalarbeitsverhältnis ausgerichtet, also am Modell des ununterbrochen und voll erwerbstätigen Mannes mit einer Ehefrau. Für den sozialen Schutz der Bevölkerung und die Mitgliedschaft in den Sozialversicherungen soll es unseres Erachtens in Zukunft nicht mehr wichtig sein, ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig ist. Es darf auch keine Rolle mehr spielen, ob jemand ledig, geschieden oder verheiratet ist.

Was wir als Grüne bemängeln, ist die immer größer werdende Schere zwischen arm und reich. Um dem entgegen zu wirken, haben wir ein sogenanntes Progressivmodell entwickelt. Dabei sollen die Lohnnebenkosten im unteren Einkommenssegment (bis ca. 2.000 Euro) gesenkt werden, so dass für die Geringverdiener mehr Netto übrigbleibt. Zudem aktiviert dieses Modell Beschäftigungspotentiale, da auch die Arbeitskosten für die Arbeitgeber sinken.
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Verbraucherschutz
05.02.2008
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Kuhn,
sicher haben Sie bereits von den absurden Konsequenzen der Weiterverkäufe von Grundschulden gehört, die beinhalten, dass trotz regelmässiger Ratenzahlung der neue Forderungs-Besitzer vom Hausbesitzer die gesamte Grundschuld plus 18% Zinsen rückwirkend für drei Jahre verlangen und zur sofortigen Zwangsvollstreckung übergehen kann. Dies wurde durch eine Gesetzesänderung 2002 ff. ermöglicht, die Konsequenzen wurden auch von Ihrer Partei offensichtlich übersehen oder gar billigend in Kauf genommen. Was haben Sie unternommen, um diesem unhaltbaren Zustand ein rasches Ende zu bereiten? Millionen von Häuslebauern bzw. -besitzern sind vollkommen verunsichert. In Heidelberg ein einigermassen bezahlbares Haus in Campusnähe zu finden war schwer genug (habe 10 Jahre gesucht), ich bin "nur" Biologin und kein Chefarzt. In dem Haus habe ich durch erhebliche Investitionen auch Wohnraum für vier Studierende geschaffen, und nun kann das alles verloren gehen? Vielen Dank für eine zeitnahe Antwort!!!
Antwort von Fritz Kuhn
6Empfehlungen
31.03.2008
Fritz Kuhn
Sehr geehrte Frau Professor Dr. ,

glauben Sie mir, ich weiß, wie schwierig es ist, in Heidelberg eine geeignete Wohnung zu ergattern. Ihre Sorgen sind berechtigt. Meine Fraktion und ich sind der Meinung, dass gesichert sein muss, dass bei einem Verkauf von Krediten die neuen Inhaber keine Missbrauchsmöglichkeiten haben. Hier hat sich in den letzten Jahren die wirtschaftliche Realität in Deutschland massiv verändert. Am Markt sind Finanzinvestoren aufgetreten, für die eine Grundschuld nicht die Sicherheit für die Kreditgewährung darstellt, sondern ein Anlageprodukt, aus dem so viel wie möglich herausgeholt wird. Auf ein solches Geschäftsgebaren bietet die geltende Rechtsordnung keine angemessene Antwort. Viel zu oft werden Menschen in die Zwangsvollstreckung getrieben - teilweise wohl auch dann, wenn sie ihren Kredit stets ordnungsgemäß bedient haben.

Die Tatsache, dass die Grundschuld ursprünglich bewusst als Gegenstück zur Hypothek umlauffähiger ausgestaltet wurde, darf meines Erachtens heute kein Hinderungsgrund sein, wenn es um den Schutz der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer geht. Daher hat meine Fraktion 13. Juni 2007 einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der eine Veränderung der Gesetzeslage vorschlägt. Die starke Grundschuldbesicherung in den Händen von Investoren, die an kurzfristiger Rendite orientiert sind, muss beschränkt werden. Die Einräumung einer Grundschuld in Verbindung mit der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung ist ein Rechtsgeschäft, das von derart persönlichem Vertrauen gekennzeichnet ist, dass es nicht einseitig durch die berechtigte Bank veräußerbar sein kann. Daneben sind auch Fragen des Datenschutzes und Informationspflichten gegenüber den Kreditnehmern und vor allem der Schutz der Betroffenen in der Zwangsvollstreckung neu zu regeln.

Dieser Antrag, aber auch ein nicht-öffentliches Fachgespräch im Finanzausschuss, das auf Anregung meiner Fraktion hin statt fand, haben dazu beigetragen, den politischen Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen. Deshalb wollen die Koalitionsfraktionen inzwischen in einem sogenannten Risikobegrenzungsgesetz auf die Problematik reagieren. Meine Fraktion wird sich im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens dafür einsetzen, dass Betroffene frühzeitig informiert sind, dass die Missbrauchsmöglichkeiten verhindert werden und der Schutz der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer deutlich verbessert wird. Dazu gehört für uns eine klare Definition, welche Kredite als notleidend zu betrachten sind. Für nicht notleidende Kredite soll der Verkauf an die Zustimmung des Kreditnehmenden gebunden sein. Für notleidende Kredite wollen wir durch einen obligatorischen Sanierungsversuch Zwangsvollstreckungen wieder auf das beschränken, was sie früher waren - das letztmögliche Mittel zum Eintreiben von Schulden, wenn Kredite nicht mehr bedient wurden. So wollen wir vermeiden, dass Menschen aufgrund verantwortungslosen Profitstrebens anderer in die Überschuldung getrieben werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Fritz Kuhn
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF, Tornado)
06.02.2008
Von:

Hallo Herr Kuhn,

wie stehen Sie zu dem Kampfeinsatz deutscher Soldaten in Nord-Afghanistan, dem Sie zugestimmt haben?

Ging der jetzige Einsatz von KAMPFTRUPPEN aus den Ihnen vorliegenden Akten hervor, die Ihnen vor der Abstimmung im Bundestag zur Verfügung standen?

Wie schätzen Sie angesichts Ihres Abstimmungsergebnisses zu diesem Thema das Votum Ihrer Partei-Basis ein? Zählt diese für Sie überhaupt - sofern es nicht gerade um Ihre innerparteiliche Wieder-Wahl geht?

Pazifistische Grüße

Antwort von Fritz Kuhn
1Empfehlung
19.08.2008
Fritz Kuhn
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihr Interesse an dem Thema: Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Ihnen meine Position darzulegen. Unsere Partei, Bündnis 90/Die Grünen hat intensiv über "Afghanistan" diskutiert, das Für und Wider eines militärischen Einsatzes in Afghanistan auf einem Sonderparteitag öffentlich zur Abstimmung zu stellen und somit gezeigt, dass wir an einer differenzierten und verantwortungsbewussten Politik interessiert sind. Dieses Thema ist sehr komplex, aus diesem Grund bitte ich um Ihr Verständnis wenn ich es etwas ausführlicher darlege.

Wir, Bündnis 90/Die Grünen haben unmissverständlich festgestellt:

  • Ein Abzug der Sicherheitsunterstützung durch ISAF und die Bundeswehr ist für uns derzeit keine verantwortbare Option.

  • Die Bundesregierung verfolgt mit ihrem Festhalten an der Operation Enduring Freedom (OEF) einen falschen Kurs und setzt mit den TORNADOs einen falschen Schwerpunkt.

  • Der zivile und polizeiliche Aufbauprozess, der den Kern des deutschen und internationalen Engagements ausmachen müsste, wird sträflichst vernachlässigt.

In der Summe wird durch die Politik der Bundesregierung eine erfolgreiche Stabilisierung eher gefährdet. Sie hatte beantragt die Mandate für den ISAF-Einsatz und den Einsatz der TORNADO-Aufklärungsflugzeuge zusammen zu legen und zu verlängern. Deshalb empfahl der Sonderparteitag den Abgeordneten, einer Verlängerung des Bundeswehrmandats am 12.10.2007 nicht zuzustimmen. Die Mehrheit meiner Partei entschied sich für ISAF aber gegen den Einsatz der Tornados, weil dieser in einem engen Kontext zur OEF steht.

Wir sind der festen Überzeugung, dass es Zeit für einen Strategiewechsel ist. Ziel aller Anstrengungen muss die Stärkung der afghanischen Eigeninitiative sein, Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit auszubauen, die wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen und eine umfassende Sicherheitsstrategie zum Schutze der Zivilbevölkerung zu unterstützen. Erlauben Sie mir, dass ich auf einzelne Punkte etwas näher eingehe:

1. Bündnis 90/Die Grünen lehnen einen Abzug der ISAF-Truppen gegenwärtig ab. Grundsätzlich gilt: So lange der zivile Wiederaufbau nicht durch afghanische Sicherheitskräfte abgesichert werden kann, so lange ist der Abzug der deutschen Bundeswehreinheiten nicht vertretbar. Ein Rückzug würde den Norden destabilisieren und auf ganz Afghanistan ausstrahlen. Er hätte Signalwirkung für andere Nationen und Organisationen. Ebenso wichtig ist die Legitimation und Akzeptanz. Unsere militärische Unterstützung ist nicht nur von der Regierung erwünscht und den Vereinten Nationen legitimiert; sie wird auch von der Mehrheit der Afghaninnen und Afghanen weiterhin gewünscht. Trotz ihrer Distanz zur Bundeswehr unterstützen auch die meisten zivilen Hilfsorganisationen eine internationale Sicherheitspräsenz der ISAF und v.a. der deutschen Truppen.

2. Anders verhalten wir uns zum Einsatz der Operation Enduring Freedom. OEF- und ISAF-Truppen haben unterschiedliche Mandate, Rechtsgrundlagen und Befehlsstränge, sind äußerlich aber nicht unterscheidbar. Vor Ort unterstützen sie sich oft gegenseitig. Es spricht vieles dafür, dass viele Zwischenfälle v.a. auf das Konto der OEF-Kräfte gehen. Zwei Militäroperationen im gleichen Operationsgebiet sind kontraproduktiv. Deshalb haben wir bereits im vergangenen Jahr eine Verlängerung des OEF-Mandats abgelehnt. Wir sind der Auffassung, dass diese Anti-Terroroperation im Herbst 2006 ihre Sonderberechtigung verloren hat. Damals hat ISAF die Verantwortung für die Sicherheitsunterstützung der Regierung in ganz Afghanistan übernommen. Die große Mehrzahl der ca. 8.000 OEF-Truppen betätigt sich als Ausbilder afghanischer Sicherheitskräfte. Diese Aufgaben können sie auch unter dem Dach und der Kontrolle von ISAF erfüllen. Mit der Beendigung von OEF verknüpfen wir die Erwartung, dass eine Änderung der militärischen Vorgehensweise – z. B. über den NATO-Rat oder die UN – aussichtsreicher wird.

3. Weitere Schlüsselfelder zum Wiederaufbau und zur Stabilisierung Afghanistans liegen in der Drogenbekämpfung, der Demilitarisierung und Entwaffnung illegaler Milizen und im Aufbau von Militär, Polizei und Justiz. Wir brauchen eine anders gewichtete, zivilere und polizeilichere Architektur zur Krisenprävention und zur internationalen Friedenssicherung. Dass die Bundesregierung für den Aufbau der afghanischen Polizei die EU als Schlüsselpartner gewinnen konnte, ist grundsätzlich richtig. Allerdings sind die knapp 200 Polizeibeamten zu wenige, um landesweit Polizeikräfte ausbilden zu können. Die zarten Pflänzchen, die unter grüner Regierungsbeteiligung entstanden sind, sind unter der großen Koalition verdorrt. Seit Beginn des internationalen Engagements in Afghanistan war der Polizei- und Justizaufbau eine zentrale Säule der Afghanistanpolitik. Der Aufbau einer funktionsfähigen Polizei und Justiz ist eine der Kernvoraussetzung, um von extern gestützter Sicherheit zu selbsttragenden Sicherheitsstrukturen zu kommen. Vom Ziel einer durchsetzungsfähigen und respektierten Polizei ist Afghanistan jedoch noch weit entfernt: ihre Besoldung ist unzureichend, die Korruption nach wie vor hoch. Eine bessere Ausstattung im Bereich Polizeiausbildung, eine massive personelle Aufstockung und die Behebung struktureller Probleme bei der Rekrutierung sind Grundvoraussetzungen für eine Verbesserung der Ausbildung.

4. ISAF ist keine Besatzungsmacht und die Vereinten Nationen keine Ersatzregierung. Wir sind der Auffassung, dass die Afghaninnen und Afghanen selbst viel mehr Verantwortung und Eigeninitiative zeigen müssen. Nur sie können den innergesellschaftlichen Versöhnungs- und Aufbauprozess so gestalten, dass er nach einem Abzug der internationalen Staatengemeinschaft trägt. Dies gilt für Parlament und Zivilgesellschaft, aber insbesondere für die Zentralregierung, die in manchen Bereichen Teil des Problems ist. Die Vielzahl der internationalen Institutionen und Hilfsorganisationen können nur unterstützen. Art und der Umfang, wie die zivile Hilfe geleistet wird ist – gelinde gesagt – suboptimal. Wir brauchen nicht nur einen militärischen, sondern auch einen zivilen Kurswechsel. Das ist auch, aber nicht nur, eine Frage des Geldes. Wenn Deutschland im nächsten Jahr seine Hilfe verdoppeln würde und sich danach zum Ziel setzt, mindestens ebenso viel in den zivilen und polizeilichen Bereich zu investieren, wie in den militärischen, wäre schon viel getan. Aber insgesamt brauchen wir eine bessere nationale und internationale Koordinierung und Schwerpunktsetzung. Die Hilfe muss bei den Afghaninnen und Afghanen und nicht vorrangig bei den Hilfsorganisationen und Geberländern ankommen.

Die Bündnisgrünen haben sich lange vor dem Sturz der Taliban für die Menschen in Afghanistan engagiert. Wir haben nach 2001 mit dazu beigetragen, dass mit den Petersberg-Konferenzen die Entwicklung in Afghanistan auf ein militärisch abgesichertes, aber primär politisches und ziviles Gleis gesetzt wurde. Dieser Politik fühlen wir uns nach wie vor verpflichtet. Ich hoffe, aus dieser Darstellung wurde deutlich, auf welchen unterschiedlichen Ebenen wir uns für ein Afghanistan-Engagement einsetzen, jedoch vorrangig mit zivilem und polizeilichem Charakter, das den Menschen in Afghanistan dient und das internationale Institutionen wie die Vereinten Nationen bei der Wahrnehmung kollektiver Friedenssicherungsaufgaben unterstützt und stärkt. Wir würden uns freuen, wenn wir bei dieser Politik auch mit Ihrer Unterstützung rechnen dürften.

Mit freundlichen Grüßen

Fritz Kuhn
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Fritz Kuhn
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.