Friedrich Subklew (Kusch)

Friedrich Subklew
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Sozialpädagoge und Bankkaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
Pensionär
Wohnort
-
Wahlkreis
Rahlstedt , Listenplatz 1, Stimmen (Wahlkreis): 462, 0,6%
Landeslistenplatz
8
(...) Diese von Ihnen angesprochenen jugendlichen Straffälligen fürchten aber bisher keine deutsche Gerichtsbarkeit, daher unser Konzept gegen Jugendkriminalität

  • Abschaffung des Jugendstrafrechts

  • Keine Strafmündigkeitsgrenze bei Verbrechen

  • Abschiebung von ausländischen Jugendlichen schon bei schwerer Ersttat

  • Bewährung nur noch bei Haft bis zu einem Jahr

  • Bei kleineren Ersttaten polizeiliche Ermahnung, damit die Staatsanwaltschaft mehr Zeit für die schwereren Taten hat

  • Kinder, die schwere Straftaten begehen, müssen so lange in die geschlossene Unterbringung eingewiesen werden, bis deutliche Verhaltensänderungen künftige Straflosigkeit erwarten lassen.
(...)
 
Persönliche Website
www.heimathamburg.de
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
03.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Subklew,

ich würde gerne wissen, wie Sie es mit der Meinung über straffällig gewordene ausländische Jugendliche / Jugendliche mit ausländischem Hintergrund halten

(gerade jetzt aufgrund der Vorkommnise in München ja leider wieder aktuell)

Herr Beckstein aus Bayern und Herr Koch aus Hessen, sind meiner Meinung nach bei diesem Thema durchaus als Vorbild zu sehen!

MfG
R.
Antwort von Friedrich Subklew
10Empfehlungen
02.02.2008
Friedrich Subklew
Sehr geehrter Herr ,

schon Rosa Luxemburg sagte: "Die Freiheit des Einzelnen hört da auf, wo die Freiheit des Anderen anfängt."

Diese abgrenzende Aussage bezieht sich für mich auch im übertragenen Sinn auf den Respekt und die Achtung gegenüber seinen Mitmenschen sowie vor dem Eigentum anderer.

Menschen in oder aus anderen Kulturkreisen haben in ihrer Gemeinschaft oft viel strengere Regeln und bei Vergehen gegen diese Regeln auch viel schärfere Bestrafungen zu erwarten als hier in Deutschland.

Somit haben ausländische Jugendliche / Jugendliche mit ausländischem Hintergrund schon von zuhause aus ein intensives Rechts-/Unrechtsbewusstsein vermittelt bekommen (z.B. aus dem Koran und der Sunna).

Diese von Ihnen angesprochenen jugendlichen Straffälligen fürchten aber bisher keine deutsche Gerichtsbarkeit, daher unser Konzept gegen Jugendkriminalität

  • Abschaffung des Jugendstrafrechts

  • Keine Strafmündigkeitsgrenze bei Verbrechen

  • Abschiebung von ausländischen Jugendlichen schon bei schwerer Ersttat

  • Bewährung nur noch bei Haft bis zu einem Jahr

  • Bei kleineren Ersttaten polizeiliche Ermahnung, damit die Staatsanwaltschaft mehr Zeit für die schwereren Taten hat

  • Kinder, die schwere Straftaten begehen, müssen so lange in die geschlossene Unterbringung eingewiesen werden, bis deutliche Verhaltensänderungen künftige Straflosigkeit erwarten lassen.

Mit freundlichen Grüßen,
Friedrich Subklew
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