Sehr geehrter Herr

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schon Rosa Luxemburg sagte: "Die Freiheit des Einzelnen hört da auf, wo die Freiheit des Anderen anfängt."
Diese abgrenzende Aussage bezieht sich für mich auch im übertragenen Sinn auf den Respekt und die Achtung gegenüber seinen Mitmenschen sowie vor dem Eigentum anderer.
Menschen in oder aus anderen Kulturkreisen haben in ihrer Gemeinschaft oft viel strengere Regeln und bei Vergehen gegen diese Regeln auch viel schärfere Bestrafungen zu erwarten als hier in Deutschland.
Somit haben ausländische Jugendliche / Jugendliche mit ausländischem Hintergrund schon von zuhause aus ein intensives Rechts-/Unrechtsbewusstsein vermittelt bekommen (z.B. aus dem Koran und der Sunna).
Diese von Ihnen angesprochenen jugendlichen Straffälligen fürchten aber bisher keine deutsche Gerichtsbarkeit, daher unser Konzept gegen Jugendkriminalität
- Abschaffung des Jugendstrafrechts
- Keine Strafmündigkeitsgrenze bei Verbrechen
- Abschiebung von ausländischen Jugendlichen schon bei schwerer Ersttat
- Bewährung nur noch bei Haft bis zu einem Jahr
- Bei kleineren Ersttaten polizeiliche Ermahnung, damit die Staatsanwaltschaft mehr Zeit für die schwereren Taten hat
- Kinder, die schwere Straftaten begehen, müssen so lange in die geschlossene Unterbringung eingewiesen werden, bis deutliche Verhaltensänderungen künftige Straflosigkeit erwarten lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Friedrich Subklew