die Summe der jährlichen staatlichen Finanzierung aller Parteien darf eine "absolute Obergrenze" nicht überschreiten, wobei insoweit steuerliche Vergünstigungen unberücksichtigt bleiben (vgl. § 18 Abs. 2 PartG). (...)
Friedrich Ostendorff (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag
Grunddaten
Geburtstag
12.01.1953
Berufliche Qualifikation
Bauer
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Bergkamen
Wahlkreis
Unna I
Ergebnis
8,7%
Landeslistenplatz
14, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
- Bundestagswahl 2009
2 Fragen / keine Antwort - Bundestagswahl 2005
5 Fragen / 5 Antworten
die Summe der jährlichen staatlichen Finanzierung aller Parteien darf eine "absolute Obergrenze" nicht überschreiten, wobei insoweit steuerliche Vergünstigungen unberücksichtigt bleiben (vgl. § 18 Abs. 2 PartG). (...)
