Franz Thönnes (SPD)
Kandidat Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Franz Thönnes
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Industriekaufmann, Gewerkschaftssekretär
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Segeberg - Stormarn-Nord
Ergebnis
42,6%
Landeslistenplatz
3, Schleswig-Holstein
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Frage zum Thema Arbeit
11.09.2005
Von:

Im Gegensatz zur sog. öffentlichen Meinung sind nicht die Löhne (und Nebenkosten) zu hoch, sondern die Binnennachfrage in Deutschland fehlt, um die Wirtschaft zu beleben und damit Arbeitsplätze zu schaffen (bzw. zu sichern).

Welche Vorstellungen haben Sie, um die Kaufkraft jener zu stärken, die zurzeit zu wenig Geld haben?

Wie würde sich eine Abschaffung der Tarifautonomie auswirken?
Antwort von Franz Thönnes
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15.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

am 11. September 2005 hatten Sie sich über www.kandidatenwatch.de mit 2 Fragen an mich gewandt.

Zur Stärkung der Kaufkraft haben wir insbesondere durch unsere Steuerpolitik bei­getragen.
Seit der Regierungsübernahme im Jahr 1998 hat die Regierungskoalition in der Steuerpolitik viel bewirkt. Sie hat sowohl die Angebotsbedingungen für die Unternehmen verbessert als auch die Nachfrage durch die Verbraucher gestärkt. Mit dem größten Steuersenkungspro­gramm der Geschichte wurden Unternehmen und Private um 59 Milliarden Euro entlastet. Ohne diese massiven Steuerentlastungen wären die Folgen der seit dem Jahr 2001 weltweit zu beklagenden wirtschaftlichen Eintrübung noch drastischer gewesen, die Arbeitslosigkeit vermutlich noch höher und die Schwäche der Binnennachfrage noch größer als heute.

Weitere Steuerentlastungen können sich die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen aber nicht mehr leisten. Die *Steuerquote *ist mit 20,34 % im Jahr 2004 mittlerweile *so nied­rig wie nie zuvor in Deutschland*. Über Jahrzehnte hinweg hat der Staat seine Aufgaben mit einer höheren Steuerquote finanziert. Deshalb ist auch klar: Weitere Reformen in der Steuerpolitik müssen für die Haushalte aufkommensneutral realisiert werden, denn nur Rei­che können sich einen armen Staat leisten.

*Steuerliche Entlastung für Familien mit Kindern*

* *Steuerfreiheit*: Seit 2005 zahlen vierköpfige Familien unter Berücksichtigung des Kin­dergelds erst dann Steuern, wenn sie ein höheres Bruttoeinkommen als 37.540 Euro erzielen.
* *Kindergeld*: Innerhalb von drei Jahren wurde das Kindergeld um je 41,50 Euro er­höht. Es betrug 1998 noch 220 DM, wurde dann auf 270 DM und zuletzt 2002 auf 154 Euro (301,20 DM) angehoben. Das ist eine Steigerung von fast 37 %.
* *Kinderfreibeträge: *Der Kinderfreibetrag wurde seit 1998 zweimal erhöht und seit 2002 beträgt er 3.648 Euro. Mit den gleichzeitig in diesem Jahr neu eingeführten Freibeträgen* *für Betreuung, Erziehung und Ausbildung in Höhe von 2.160 Euro be­trägt der Kinderfreibetrag pro Kind damit 5.808 Euro.
* *Vereinbarkeit von Familie und Beruf: *Für erwerbsbedingte Betreuungskosten wurde ein* *Freibetrag* *bis zur Höhe von 1.500 Euro für Kinder unter 14 Jahren einge­führt. Er wird gewährt, wenn die Eltern (beide) berufstätig sind und die nachgewiese­nen Kosten 1.546 Euro (Anteil Betreuung am Kinderfreibetrag) übersteigen.
* *Entlastungsbetrag für allein Erziehende: *Allein Erziehende erhalten seit 2004 ei­nen Entlastungsfreibetrag* *von 1.308 Euro jährlich. Dieser Freibetrag ersetzt den frü­heren Haushaltsfreibetrag, der nach Meinung des Verfassungsgerichts verheiratete Eltern im Vergleich zu allein Erziehenden benachteiligt hatte.

*Steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer und Unternehmer*

Durch die Steuerreform 2000 zahlen die Steuerzahler heute, die Entlastungen durch das Steuerentlastungsgesetz eingerechnet, unter dem Strich jährlich fast 60 Milliarden Euro we­niger als 1998. Familien, Arbeitnehmer und mittelständische Wirtschaft sind die Hauptgewin­ner der Reform: 47,3 Milliarden Euro des gesamten Entlastungsvolumens kommen privaten Haushalten und 17 Milliarden Euro dem Mittelstand zugute.

Im *internationalen Vergleich *liegt Deutschland sowohl beim Eingangssteuersatz als auch beim Spitzensteuersatz im vorderen bzw. mittleren Bereich (EU- und große Industrieländer) und hat damit seine Position seit 1998 erheblich verbessert.

*Steuerliche Eckdaten:*

* Grundfreibetrag: 7.664 Euro (1998: 6.322 Euro)
* Eingangssteuersatz: 15 % (1998: 25,9 %)
* Spitzensteuersatz: 42 % (1998: 53 %)

*Reform der Unternehmensbesteuerung*

* Der Körperschaftsteuersatz* *betrug 1998 noch 40 % für im Unternehmen belassene Ge­winne und 30 % für ausgeschüttete Gewinne. Seit 2001 beträgt er für einbehal­tene und ausgeschüttete Gewinne einheitlich 25 %.
* Die Steuerbelastungen für mittelständische Personenunternehmen sind im Jahr 2005 im Vergleich zu 1998 erheblich gesunken. Zum Beispiel durch die Senkung des Höchststeuersatzes von 53 % auf 42 % sowie durch die faktische Freistellung von der Gewerbesteuer, die im Ergebnis nur noch Kapitalgesellschaften zahlen müssen.
* Mit dem Systemwechsel bei der Unternehmensbesteuerung im Jahr 2001 ist an Stelle des Vollanrechnungsverfahren das Halbeinkünfteverfahren getreten. Dieses Verfahren sieht eine Definitivbesteuerung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft vor und auf der Ebene des Anteileigners eine hälftige Besteuerung der ausgeschütteten Dividenden. Dieser von der Union bekämpfte Systemwechsel hat die öffentlichen Haushalte vor Steuerrückzahlungen in Milliardenhöhe bewahrt, denn mittlerweile hat der Europäische Gerichtshof das ehemalige Vollanrechnungsverfahren als rechtswid­rig verworfen.

*Mehr Steuergerechtigkeit*

Uns geht es in der Steuerpolitik nicht allein um niedrige Steuersätze. Es geht auch um mehr Steuergerechtigkeit. Es geht darum, Subventionen und steuerliche Vergünstigungen, abzu­bauen. Es geht darum, das Steuersystem einfacher und auch verständlicher zu machen. Diese Politik der Modernisierung und der strukturellen Erneuerung werden wir konsequent fortsetzen.

Die Abschaffung der *Tarifautonomie* lehnen wir ab. <> Die Tarifautonomie hat sich in Deutschland aus gesellschaftlicher, sozialer und ökonomi­scher Sicht bewährt. Die Tarifautonomie ist Verfassungsrecht. Tarifverträge sorgen dafür, dass die Beschäftigten an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben (Verteilungsfunktion) und ermöglichen ihnen eine Beteiligung an der Regelung ihrer Arbeitsbedingungen (Gestal­tungsfunktion).

Tarifverträge nützen den Arbeitgebern: Sie schaffen einheitliche Wettbewerbsbedingungen (Kartellfunktion) und sorgen während ihrer Laufzeit für Planungssicherheit. In dieser Zeit darf nicht gestreikt werden (Friedens- und Ordnungsfunktion). Verbands- und Flächentarifver­träge halten zudem den Konflikt um Löhne und Arbeitszeiten von den Betrieben fern, indem sie auf die Verbände verlagert werden (Koordinierungsfunktion). Faktisch kommen über 70 Prozent der Beschäftigten in den Genuss tariflich geregelter Abeitsbedingungen.

Was tarifvertraglich gesichert ist, kann nicht abweichend - etwa durch Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung - geregelt werden. Der Tarifvorrang ist in § 77 Abs. 3 Betriebsverfas­sungsgesetz (TVG) verankert. Eine Abweichung ist nach dem Tarifvertragsgesetz nur dann zulässig, wenn es der Tarifvertrag ausdrücklich gestattet oder wenn es für den Arbeitnehmer günstiger ist (so genanntes Günstigkeitsprinzip in § 4 Abs. 3 TVG). Und nur wenn sich die Tarifparteien darüber einig sind, können betriebliche Vereinbarungen wirksam werden, die darauf zielen, tarifliche Leistungen zu kürzen oder auf sie ganz zu verzichten (§ 4 Abs. 4 TVG).

Der starre Flächentarifvertrag existiert nicht: 2004 gab es rund 61.800 gültige Tarifverträge. Dezentraler, flexibler und offener für die jeweilige betriebliche Situation - so lautet der Tarif­trend seit etwa zwei Jahrzehnten. Früher wurden überwiegend Härtefallklauseln vereinbart, die vor allen Dingen zur Rettung von Betrieben in wirtschaftlicher Not gedacht waren. Heute können neuere Öffnungsklauseln auch angewandt werden zur Verbesserung der Wettbe­werbsfähigkeit und der Innovationsfähigkeit.

Differenzierungen in Tarifverträgen gibt es schon lange: Für bestimmte Beschäftigtengrup­pen, Betriebe oder Teilbranchen werden unterschiedliche Tarifstandards etabliert. Beispiel: tariflichen Regelungen zu variablen Arbeitszeiten. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben bereits hunderte Öffnungsklauseln vereinbart. Danach können Betriebe von den einheitlichen und verbindlichen Standards der Flächentarifverträge abweichen. *Wichtig:* bei den Öff­nungsklauseln gilt der Flächentarifvertrag als "Benchmark".

Öffnungsklauseln* *lassen - zeitlich begrenzt - in vielen Fällen Tarifabsenkungen zu. Die An­passungsmöglichkeiten der Betriebe sind groß. Die Anwendung von Öffnungsklauseln ist von der Zustimmung der Tarifvertragsparteien abhängig. Allgemeine Öffnungsklauseln* *sind nicht auf bestimmte inhaltliche Regelungsbereiche beschränkt.

  • In der Chemischen Industrie besteht die Möglichkeit, das 13. Monatseinkommen bei tief greifenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kürzen.

  • Im Baugewerbe Ost können die tariflichen Vergütungen um bis zu zehn Prozent sin­ken - zur Sicherung der Beschäftigung.

  • In der Metall- und Elektroindustrie ermöglicht der so genannte "Pforzheimer Ab­schluss" den Tarifvertragsparteien nach gemeinsamer Prüfung mit den Betriebsparteien, befristet von tariflichen Mindestansprüchen abzuweichen.

CDU/CSU und FDP wollen das tarifrechtliche Günstigkeitsprinzip aufweichen und den Tarif­vorrang abschaffen. Tarifverträge sollen nur noch einen unverbindlichen Rahmen abgeben. Ob sie eingehalten werden oder nicht, das soll der Arbeitgeber mit der Belegschaft oder mit dem Betriebsrat ausmachen. 3

*CDU/CSU: *

1. im BetrVG soll ein neuer § 88a "Betriebliche Bündnisse für Arbeit" eingefügt werden. Demnach könnte der Betriebsrat oder ein von den Beschäftigten Beauftragter mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung für Beschäftigung treffen und dabei von einem für das Unternehmen geltenden Tarifvertrag abweichen. Die Vereinbarung wäre wirksam, wenn mindestens zwei Drittel der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zustimmen und die Vereinbarung jeder Tarifvertragspartei angezeigt wurde.

2. Im Tarifvertragsgesetz (TVG) soll das Günstigkeitsprinzip verändert werden. So könnte z. B. festgelegt werden, dass Arbeitslose künftig während der Probezeit 10 % unter Tarif bezahlt werden können sowie eine untertarifliche Entlohnung für Langzeitarbeitslose bis zu einem Jahr möglich ist.

*FDP:*

1. das Günstigkeitsprinzip in § 4 Abs. 3 TVG ist so zu ergänzen, dass Lohnverzicht und längere Arbeitzeiten, die zu Erhalt oder Schaffung eines Arbeitsplatzes beitragen, als "günstiger" eingestuft werden, wenn der Betriebsrat oder 75 % der Beschäftigten zu­stimmen.

2. Betriebliche Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Belegschaftsvertretung sollen nach Zustimmung von 75 % der abstimmenden Belegschaft möglich werden und nach Willen der FDP in § 77 Abs. 3 BetrVG verankert werden.

3. Die Nachwirkung von Tarifverträgen soll einschränkt werden: Entgelttarifverträge wir­ken demnach maximal ein halbes Jahr nach, Manteltarifverträge maximal ein Jahr ab Verbandsaustritt des Arbeitgebers.

4. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung nach § 5 TVG soll abgeschafft
werden.

*_Konsequenzen:_*

Solidarische Tarifpolitik wäre am Ende, Lohndumping die Folge. Betriebsräte und Beleg­schaften würden in Hinblick auf den Verzicht von tariflichen Rechten erpressbar: In der Regel wird der Arbeitgeber einen Vorschlag machen, dem zwei Drittel der Belegschaft in der Hoff­nung auf Sicherung ihres Arbeitsplatzes zustimmen. Da Betriebsräte weder streiken dürfen noch die Möglichkeit haben, wirtschaftlichen Druck auf den Arbeitgeber auszuüben, wäre die vermeintliche "Aufwertung der betrieblichen Ebene" ein faules Geschäft. Spannungen und Konflikte würden die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Manage­ment verschlechtern. Gewerkschaften und Betriebsräte würden gegeneinander ausgespielt. Insgesamt würde die bislang im deutschen Arbeitsrecht vorgesehene klare Trennung von Tarif- und Betriebsverfassungsgesetz aufgegeben.

Eine schwarzgelbe Regierung will Flächentarifverträge zu unverbindlichen Gebrauchsmus­tern degradieren und die gemeinschaftliche Vertretung von Arbeitnehmerinteressen erheb­lich einschränken. Die Vorschläge von Union und FDP zielen eindeutig auf eine Stärkung der Kapitalseite zu Lasten der Arbeitnehmer/innen.

*Deshalb will die SPD-Bundestagsfraktion:*

  • Stärkung und uneingeschränkte Sicherung der Tarifautonomie**

  • Verantwortlich für die Tarifhoheit bleiben die Gewerkschaften, keine Spaltung von Betriebsräten und Gewerkschaften

  • Nutzung der bestehenden Flexibilität des Tarifsystems


Mit freundlichen Grüßen

Franz Thönnes
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Frage zum Thema Arbeit
11.09.2005
Von:

Warum werden Arbeitgeber nicht generell verpflichtet, offene Stellen an die Agentur für Arbeit zu melden?

Wie kann die Vermittlungstätigkeit verbessert werden?

Kann die Agentur Bewerbungen kopieren und an interessierte Arbeitgeber schicken? Damit würden die Arbeit suchenden Kosten sparen!
Antwort von Franz Thönnes
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16.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Arbeitsmarktreform, die Sie mir über www.kandidatenwatch.de gestellt haben.

Wir haben die größte Arbeitsmarktreform in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland auf den Weg gebracht. Unser Ziel ist, Arbeitsuchende so schnell wie möglich wieder in Arbeit zu vermitteln. Hierzu haben wir zahlreiche neue Instrumente geschaffen, aber auch Strukturen und Institutionen umgebaut, die zunehmend weniger Erfolge bei der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit erzielen konnten. Daneben haben wir die Arbeitnehmerrechte gestärkt und modernisiert und der Schwarzarbeit den Kampf angesagt.


Das vierte Reformpaket "Hartz IV" war der letzte Baustein einer umfassenden Reform der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland. Viele Maßnahmen wurden bereits umgesetzt und zeigen erste Erfolge.

Die Ziele aller bisherigen Reformpakete – von "Hartz I" bis "Hartz IV" – sind klar:

* Bessere Dienstleistungen des Staates für Arbeitslose, Arbeitnehmer
und Arbeitgeber
* Schnellere Vermittlung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt
* Schaffung neuer und zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten.

Noch immer ist die Arbeitslosigkeit in Deutschland zu hoch. Doch mit den sog. Hartz-Gesetzen haben wir Bewegung in den Arbeitsmarkt gebracht. Zu der umfangreichen Reform gehören neue Beschäftigungsoptionen wie Ich-AGs und MiniJobs, bessere Vermittlung in den JobCentern und Personal-Service-Agenturen, Förderprogramme, mehr Anreize Arbeitslose einzustellen, Leistungen aus einer Hand, Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe und auch mehr Forderungen an Jobsuchende.

*Angebote für junge Leute*

Besonders für junge Leute werden die Betreuungsangebote verbessert. Bei unter-25-jährigen wird der Fallmanager-Betreuungsschlüssel von 1:75 als erstes umgesetzt. Junge Menschen schnell in Arbeit zu bringen ist dabei das Ziel.

Die Arbeitsagenturen bieten der Gruppe der U-25 "8 Wege zum Job":

* Individuelle Beratung und Betreuung
* Vermittlung in Ausbildung
* Vermittlung in Arbeit
* Berufsvorbereitende Bildung
* Einstiegsqualifikationen
* Berufliche Qualifizierung
* Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten
* Innovative Modellprojekte

doppelter Pfeil www.arbeitsmarktreform.de
www.arbeitsmarktreform.de : ausführliche Informationen zum Thema

*Hartz III und IV: Die zentralen Punkte*

Das "dritte Gesetz" hat die rechtlichen Grundlagen für den Ausbau der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu einem modernen, d.h. leistungsfähigen und kundenorientierten Dienstleister gelegt. Es sorgt für eine Vereinfachung des Leistungsrechts und des Einsatzes der arbeitsmarktpolitischen Intrumente, damit die BA ihre personellen Kapazitäten auf ihre Kernaufgabe - der Vermittlung von Arbeit und der Eingliederung von Arbeitslosen - konzentrieren kann. Mittelfristig werden 3.000 Arbeitskräfte zusätzlich für die Vermittlungstägigkeit zur Verfügung stehen. Die dritte wesentliche Komponenten des Hartz III-Gesetzes ist die Vereinfachung des Altersteilzeitrechts: Durch Beseitigung bürokratischer Hemmnisse soll das Altersteilzeitgesetz auch für kleinere Unternehmen attraktiv gemacht werden, um eine noch stärkere Inanspruchnahme dieses Beschäftigungsinstruments und seiner Brückenfunktion zu erreichen: Hierdurch werden Beschäftigungspotenziale für Jüngere erschlossen und die Beschäftigung Älterer gesichert.

Das *vierte Gesetz* regelt zum 1.1.2005 die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einem einheitlichen Leistungssystem und die Gründung von Job-Centern. Beide zusammen sind das zentrale Element der Hartz-Reformen. Durch eine umfassende und auf ihre individuellen Bedarfe zugeschnittene Betreuung werden den Arbeitssuchenden künftig die Möglichkeiten an die Hand gegeben, die sie zur Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit benötigen: Ziel ist die schnelle und passgenaue Vermittlung in Arbeit. Statt um 400 Erwerbslose, kann sich ein Vermittler um 75 Erwerbslose kümmern. Das bloße Verwalten der Langzeitarbeitslosen wird durch eine Politik des Förderns und Forderns
ersetzt.

*Hartz I und II*

Mit den beiden Gesetzen "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" haben wir die größte Arbeitsmarktreform in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Das erste und das zweite Gesetz sind im Wesentlichen am 1. Januar 2003 in Kraft getreten. Die beiden Gesetze basieren auf den Empfehlungen der Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom Sommer 2002. Das besondere ist, dass die Vorschläge der Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit einstimmig von den Vertretern der Wirtschaft, der Gewerkschaften und der Wissenschaft erarbeitet wurden.

Die beiden Gesetze Hartz I und II zielen auf die

* Stärkung des Grundsatzes von Fördern und Fordern,
* Verbindung von Sicherheit und Flexibilität,
* Erschließung neuer Beschäftigungsfelder und neuer Arbeitsplätze,
* Verbesserung der Qualität und Schnelligkeit der Arbeitsvermittlung,
* Neuausrichtung der Förderstruktur in der beruflichen Weiterbildung und
* Stärkung des Dienstleistungscharakters der Bundesanstalt für Arbeit.

Über all dem steht das gemeinsame Ziel, die Arbeitslosigkeit nachhaltig zu reduzieren.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Thönnes
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Frage zum Thema Familie
11.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Kittler,

der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Fall Dorothea Klee ./. BRD im Jahre 1995 den sogenannten Radikalenerlass für in allen Teilen für nichtig erklärt. Trotzdem arbeitet das Bundesland Baden-Württemberg (Frau Schavan / sogenanntes Kompetenzteam der CDU) heute wieder mit Berufsverboten. Wie stellt sich ihre Partei zu dem vorsätzlichen Bruch des Grundgesetzesß

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Franz Thönnes
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16.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

über www.kandidatenwatch.de haben Sie mich darauf hingewiesen, dass trotz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs, dass den sogenannten Radikalenerlass für nichtig erkläre, in Baden-Württemberg mit Berufsverboten gearbeitet würde. In der Tat war vor ca. 2 Wochen ein Fall in den Medien, wo die Einstellung und Verbeamtung eines Lehrers mit der Begründung seiner früheren DKP-Mitgliedschaft und Tätigkeit als Parteifunktionär in Baden-Württemberg abgelehnt worden war. Zu diesem Fall kann ich mich aber nicht näher äußern, weil ich die genauen Hintergründe nicht kenne. Grundsätzlich ist der sogenannte Radikalenerlass in Deutschland immer noch gültig und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht verbindlich. Höchstrichterlich ist entschieden, dass der sogenannte Radikalenerlass mit der Verfassung vereinbar ist, d.h. dass die Treue zur verfassungsrechtlichen Grundordnung nachgewiesen werden muss.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes
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Frage zum Thema Föderalismus
15.09.2005
Von:
- vom

Sehr geehrter Herr Thönnes,

ich bin unentschlossen und weiß nicht, ob ich diesmal der SPD resp. Ihnen meine Stimme geben soll. Sehr nachdenklich haben mich die Umstände der Auflösung des Bundestages gestimmt. Dazu habe ich zwei Fragen:
1. Haben Sie dem Bundeskanzler das Misstrauen ausgesprochen?
2. Wie rechtfertigen Sie, dass sich Herr Schröder erneut zum Bundeskanzler wählen lassen will (Was hat sich für Sie persönlich seit dem Misstrauensvotum geändert, dass Sie mit einem nahezu unveränderten politischen Programm die nächste Legislaturperiode bestreiten wollen?)?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

- vom (Norderstedt)
Antwort von Franz Thönnes
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16.09.2005
Sehr geehrter Herr vom ,

über www.kandidatenwatch.de hatten Sie mir am 15.9. 2005 zwei Fragen gestellt.

Am 1. Juli 2005 hat der Bundeskanzler die Vertrauensfrage gestellt. Dabei hat er, wie gewollt, nicht die ausreichende Zahl von Ja-Stimmen erhalten, damit der Weg für Neuwahlen frei wird. Bei der Abstimmung habe ich mich der Stimme enthalten wie viele weitere meiner Fraktionskollegen, weil ich diese Absicht für vorgezogene Neuwahlen für richtig halte. Mit meiner Enthaltung bei der Stimmabgabe habe ich mit dazu beigetragen, dass dieser Weg vom Deutschen Bundestag aus möglich wird. Auch der Bundespräsident und das Bundesverfassungsgericht haben die Entscheidung des Parlaments gebilligt. Denn wir wollen eine neue Legitimation bei den Wählerinnen und Wählern für unsere Reformpolitik und für Bundeskanzler Gerhard Schröder. Dies können wir nur erreichen über Neuwahlen. Wir haben mit Bundeskanzler Schröder in der Rot-Grünen Koalition sieben Jahre gute Politik für Deutschland gemacht. Wir sind weiter als 1998. 16 Jahre Kohl-Regierung waren eine Zeit des Aussitzens, Wegtauchens und schließlich des Stillstands. Gesellschaftliche Veränderungen wie demographischer Wandel, Emanzipation oder Einwanderung wurden weitgehend ignoriert und damit große Chancen vertan. Die heutige Opposition hat es 16 Jahre lang versäumt, die notwendigen Reformen in Angriff zu nehmen. Schwarz-Gelb hat sich weder an eine Reform des verkrusteten Arbeitsmarktes gewagt, noch haben sie die Lohnnebenkosten in den Griff bekommen. Sie haben nichts zur Lösung der Probleme beigetragen und schon gar nichts für die Zukunftsfähigkeit des Landes getan.

Dem gegenüber haben wir in den vergangenen Jahren vieles auf den Weg gebracht und manches schon zum Erfolg geführt. Die Zwischenbilanz ist positiv. Die Richtung stimmt. Wir haben die Weichen für mehr Wachstum und Beschäftigung gestellt. Dass der Standort Deutschland international hoch wettbewerbsfähig ist, zeigen immer neue Rekorde beim Export oder bei den Direktinvestitionen. Wir wissen aber auch, dass noch viel zu tun ist. Die dringendste Aufgabe ist die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in unserem Land. Weil wir uns nicht damit abfinden, dass die Leistungsbereitschaft dieser Menschen ungenutzt bleibt. Und weil wir an die Potentiale und Fähigkeiten der Menschen in unserem Land glauben.

Das Rennen ist offen. Die letzten Tage haben noch einmal eindrücklich bestätigt: Wir haben einen guten Bundeskanzler. Gerhard Schröder hat den Mut, Deutschland in der Erneuerung voranzubringen. Gerhard Schröder hat die Kraft, Deutschland dabei sozial zusammen zu halten. Gerhard Schröder hat die nötige Standfestigkeit für eine selbstbewusste internationale Politik. Und Gerhard Schröder hat bei all dem die Menschen im Blick. Nicht umsonst gehen die Umfragewerte steil nach oben.

Die anderen reden das Land schlecht und auch Frau Merkel nimmt es dabei mit der Wahrheit nicht so genau. Unsere Reformen greifen. Es gibt nicht weniger, sondern mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Deutschland - und zwar 1.500 täglich. Das deutsche Wirtschaftswachstum liegt in der Europäischen Union nicht hinten, sondern zum Beispiel vor Schweden, Finnland und Großbritannien. Täglich belegen neue Zahlen, dass es aufwärts geht. Auftragsplus bei der Industrie, Produktionsplus beim produzierenden Gewerbe, Haushaltsplus bei Städten und Gemeinden.

Was steht dagegen? Die Minuspolitik von Frau Merkel. Erhöhung der Mehrwertsteuer, Einführung Kopfpauschale, Wegfall der Steuerfreiheit für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge, Kürzung der Pendlerpauschale, Kürzung der Ausbildungsvergütung, Studiengebühren. Das bedeutet für eine Krankenschwester ein Merkel-Minus von fast 500 Euro, für einen Facharbeiter im Schichtbetrieb ein Merkel-Minus von über 1.000 Euro, für eine Familie mit Kindern in der Ausbildung ein Merkel-Minus von über 3.500 Euro im Jahr. Profitieren werden davon die Spitzenverdiener: Einer mit 14.500 Euro Monatseinkommen kassiert über 4.000 Euro mehr im Jahr. Oben geben und unten nehmen, das wollen wir nicht. Deutschland muss sozial gerecht bleiben.

Die anderen wollen die Energiewende zurückdrehen. Die Energiepolitik unter Gerhard Schröder setzt auf Effizienz, Einsparung und Erneuerbare Energien. Da sind wir im internationalen Vergleich Spitze. Wir schonen Umwelt und Natur mit modernen Technologien. Wir verringern die Abhängigkeit vom Öl. Das schafft Hunderttausende Arbeitsplätze. Wer auf diesem Weg umkehren will, versündigt sich an der Zukunft unseres Landes. Deutschland muss modern bleiben. Kein zurück zur Atomkraft!

Deutschland hat sich mit Gerhard Schröder zu einem starken Partner in der internationalen Gemeinschaft entwickelt. Gerhard Schröder war standhaft gegen Krieg und gefährliche Abenteuer. Und Deutschland ist zuverlässig, konkret und schnell, wenn es um Hilfe für die Menschen bei Katastrophen geht - egal wo auf dieser Welt etwas passiert. Die andern wollen die blinde Gefolgschaft. Deutschland muss vertrauenswürdig und selbstbewusst bleiben. Das wollen wir.

Wir haben einen guten Bundeskanzler. Gerhard Schröder muss Bundeskanzler bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Thönnes
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Frage zum Thema Umwelt
16.09.2005
Von:
-

Sehr geehrter Herr Thönnes,
Die CDU-Regierung in Schleswig-Holstein will die Jagd auf Tiere wie Rabenvögel, Höckerschwan oder Mauswiesel wieder freigeben. Kann oder will die SPD das nicht verhindern? Ist das die Umweltpolitik, die wir zu erwarten haben, wenn auch in Berlin eine große Koalition entsteht?
Die Zusammenlegung von Umwelt- und Landwirtschaftsministerium ist eine Quadratur des Kreises. Ich hatte bislang den Eindruck bzw. die Hoffnung, daß die SPD eine engagierte Umweltpolitik betreibt. Bevor ich am 18.9. aus Verzweiflung grün/grün wähle, hoffe ich auf eine Erklärung von Ihnen.
Antwort von Franz Thönnes
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21.09.2005
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage, die Sie mir über www.kandidatenwatch.de zugesandt haben.

Richtig ist, dass das CDU-geführte Landwirtschafts- und Umweltministerium eine Anhörung zu einer neuen Jagdzeiten-Verordnung für Schleswig-Holstein durchgeführt hat. Da es sich um eine Vorgehensweise innerhalb der von SPD und CDU gestützten Landesregierung handelt, musste die SPD diese Anhörung zunächst abwarten.

Die dort vorgetragene fundierte und sachlich begründete Kritik aller Natur- und Umweltschutzverbände wird aber sowohl von der Landespartei als auch der Landtagsfraktion der SPD mit getragen: Schleswig-Holsteins Profil als attraktives Tourismusland ist gefährdet, wenn es als Standort gilt, wo mehr als in allen anderen Bundesländern erhaltens- und schützenswerte Tiere bejagt werden dürfen.

Für die SPD in Schleswig-Holstein hat der Tier- und Naturschutz nach wie vor eine überragende Bedeutung für unser Land. Deswegen werden wir uns innerhalb der Koalition dafür einsetzen, dass die Jagdzeitenverordnung grundlegend und unter Einbeziehung der Stellungnahmen der Natur- und Tierschutzverbände überarbeitet werden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Thönnes
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Ihre Frage an Franz Thönnes
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