Franz Thönnes (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Franz Thönnes
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Industriekaufmann, Gewerkschaftssekretär
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales
Wahlkreis
Segeberg - Stormarn-Nord
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Schleswig-Holstein
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(...) Denn es ist zwingend notwendig, einen neuen Verbotsantrag nur dann zu stellen, wenn dieser auch gute Aussichten auf Erfolg hat. Sonst besteht die Gefahr, dass die NPD eine erneute Einstellung des Verfahrens aus formalen Gründen in der Öffentlichkeit nutzt, um sich als verfassungskonform zu verkaufen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Thönnes,

in einer parlamentarischen Demokratie, in einem Rechtsstaat, kommt zuerst das ´Wort´ und dann die ´Tat´.

Einige Personen haben Sie gefragt wann das BMAS oder der Rentenversicherer autorisiert wurde Bürger der ´alten´ Bundesrepublik Deutschland in das RÜG und in die nachfolgenden Gesetze einzubeziehen.

In der Abschlußdebatte zum RÜG wurde ausgeführt, daß in der bisherigen deutschen Sozialgeschichte nur einmal Rentenanwartschaften entzogen wurden (Quelle: Deutscher Bundestag - 12. Wahlperiode - 35. Sitzung. Bonn, Freitag 21.Juni 1991. Seite 2961, rechte Spalte untere Häfte). Dem Redner war zu dem Zeitpunkt nicht bekannt, daß die DDR allen denen die Rentenanwartschaften entzog, die das DDR-Gebiet für ständig verlassen hatten. Völlig undenkbar ist es aber, daß dies ein 3. Mal durch Behörden der Bundesrepublik geschehen könnte.

Ich habe meine gewählte Abgeordnete um Auskunft gebeten wann der Bundestag dies jetzt praktizierte Vorgehen beschlossen hatte oder welche nicht publizierten Dokumente dazu existieren könnten. Die Antwort: ´Es gibt keine weiteren Dokumente als die offiziellen Bundesdrucksachen´. In diesen Drucksachen werden aber Bundesbürger nicht erwähnt.

Ehemalige Sowjetzonen-Flüchtlinge haben keine juristische Sekunde im Beitrittsgebiet gelebt und waren bereits durch ein rechtsstaatliches Verfahren der Bundesrepublik in das bundesdeutsche Rentensystem eingegliedert.

Herr Thönnes, Sie begründen die Handlungsweise des BMAS/Rentenversicherers immer mit dem zweiten Schritt. Dies am Parlament ´vorbei´ ist rechtsstaatlich nicht hinnehmbar.

Ich berufe mich auf das Informationsfreiheitsgesetz (BGBl. I S. 2722) und verlange eine Auskunft wann, von wem, wie der Rentenversicherer ermächtigt wurde Bundesbürger (ehemalige DDR-Bürger) in ein für die Versicherten des Beitrittsgebiets gemachtes Verfahren (Gesetze) einzubeziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Franz Thönnes
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23.09.2009
Franz Thönnes
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. August 2009, in der Sie nach der gesetzlichen Grundlage fragen, die die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung berechtigt, die Bestimmungen des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) auf Übersiedler der ehemaligen DDR anzuwenden, die vor dem 19. Mai 1990 in die Bundesrepublik übergesiedelt sind.

Die Rentenversicherungsträger verfahren auf der Grundlage des durch den Deutschen Bundestag verabschiedeten Renten-Überleitungsgesetzes. Die rechtliche Grundlage der früher geltenden Anwendung des Fremdrentengesetzes (FRG) für Übersiedler war vor der Wiedervereinigung die Regelung nach § 17 Abs. 1 Buchstabe a FRG. Diese Vorschrift wurde durch Artikel 14 des RÜG gestrichen. Die Behandlung von Beitragszeiten im Beitrittsgebiet ist seither nicht mehr in der DDR-Rentenverordnung oder im FRG, sondern im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VI) geregelt. § 248 SGB VI regelt dabei die Gleichstellung von Beitragszeiten im Beitrittsgebiet mit Beitragszeiten nach Bundesrecht. Die Rentenversicherungsträger verfahren seit 1992 nach diesen Regelungen, ohne dass die Sozialgerichtsbarkeit oder das Bundesverfassungsgericht diese Verfahrensweise beanstandet haben. Das spricht unseres Erachtens überzeugend dafür, dass die Rentenversicherungsträger entsprechend den Vorgaben des Gesetzgebers handeln.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes
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Frage zum Thema Finanzen
13.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Thönnes,

Bonn:
Können wir uns in Zeiten knapper Kassen eigentlich noch den Luxus zweier Haupstädte leisten ? Was kostet uns dies eigentlich ?

Krankenkassenbeiträge:
Vor kurzen wurden ja die Beiträge die Arbeitgeber und Arbeitnehmer leisten gesenkt. Sollten nun die Krankenkassen nach der Wahl die Beiträge wieder auf die alte Höhe anheben wird diese Erhöhung dann wieder an Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt und bleiben die Arbeitnehmer auf dieser Erhöhung sitzten ?


Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Franz Thönnes
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20.08.2009
Franz Thönnes
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 13. August 2009.

Ihre erste Frage bezieht sich auf den Umzug des Parlaments von Bonn nach Berlin. Dieser war und ist, ebenso wie die Entscheidung ihn schrittweise zu vollziehen, richtig. Für Bonn bedeutete dies allerdings einen tiefgreifenden strukturellen Wandel. Neben dem Deutschen Bundestag mit den Abgeordneten und ihren Mitarbeitern, der Verwaltung sowie den gesamten Fraktionsmitarbeitern haben auch Botschaften, Parteien sowie Vereine und Verbände ihre Standorte nach Berlin verlagert. Um diesen Wandel zu gestalten, wurde im "Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands" (Berlin/Bonn-Gesetz) am 26. April 1994 beschlossen, dass Teile einzelner Bundesministerien in Bonn verbleiben, Bundesbehörden (z.B. das Bundeskartellamt) dorthin umziehen und darüber hinaus finanzielle Mittel bereitgestellt werden.

Im August 2008 hat die Bundesregierung die zusätzlichen Kosten für den Verbleib einzelner Einheiten von Bundesministerien in Bonn gegenüber dem Haushaltsausschuss mit 8,8 Millionen Euro pro Jahr angegeben. Des Weiteren stellt sie fest, dass die Ausgaben für die Arbeitsteilung wegen der abnehmenden Anzahl von Dienstreisen, z.B. durch die Nutzung von Videokonferenzen, stetig sinken. Demgegenüber würden bei einem Komplettumzug die Umzugskosten stehen. Die weitere Entwicklung der Kosten wird in Zukunft gegenüber dem Haushaltsausschuss in einem jährlichen Teilungskostenbericht dargestellt. Für das Jahr 2009 liegt dieser Bericht jedoch noch nicht vor. Meiner Meinung nach sollten aber mittelfristig weitere Teile der Bundesministerien nach Berlin verlagert werden, bis der Umzug komplett vollzogen ist.

Zur Frage der Krankenkassenbeiträge: Die Höhe der Beiträge wird nicht von den Krankenkassen, sondern durch eine Verordnung durch die Bundesregierung festgelegt. Eine Erhöhung ist gegenwärtig nicht geplant. Sollten die Krankenkassen mit ihren Mitteln nicht auskommen, besteht für sie die Möglichkeit einen Zusatzbeitrag zu erheben. In diesem Fall steht es den Mitgliedern jedoch frei die Kasse zu wechseln. Für den Fall, dass die Krankenkassenbeiträge doch erhöht werden müssen, können Sie sich darauf verlassen, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion für eine paritätische Aufteilung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern einsetzen wird. Bereits bei der zum 1. Juli 2009 stattgefundenen Absenkung hatte die SPD für die Abschaffung der 0,9 Beitragssatzpunkte, die von den Mitgliedern der Krankenkassen allein zu tragen sind, plädiert. Dies war leider gegen die CDU/CSU nicht durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Thönnes
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Frage zum Thema Gesundheit
06.09.2009
Von:
Udo

Sehr geehrter Herr Thönnes

private Aufkäufer wollen mit Krankenhäusern Profit machen, dies geht jedoch nur auf Kosten der Löhne, da andere Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Dies Profite kommen also nur wenigen Personen zu Gute. Bei den Verkäufen der Kommunen suchen sich die Privaten die " Sahnestücke " heraus, der defizitäre Bereich bleibt bei den Kommunen. Die Krankenversorgung ist somit dann auch nicht mehr das, was sie sein sollte.

Wie stehen Sie und Ihre Fraktion zur Privatisierung des Universit‰tsklinikum SH?
Welche Bereiche werden Sie privatisieren, die Vorbereitungen werden vom derzeitigen Vorstand bereits koordiniert.

Mit freundlichen Grüßen

Udo
Antwort von Franz Thönnes
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24.09.2009
Franz Thönnes
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 6. September 2009.

Eine mögliche Privatisierung des Universitätsklinikum Schleswig-Holstein würde in die Verantwortung des Landtages von Schleswig-Holstein fallen. Meine Auffassung deckt sich mit dem Wahlprogramm der SPD Schleswig-Holstein. Hier heißt es auf Seite 16 deutlich:

"Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein ist der größte Arbeitgeber im Land, der größte Träger der medizinischen Maximalversorgung in Norddeutschland und das zweitgrößte Universitätsklinikum in ganz Deutschland. Es ist ein zentraler Eckpfeiler der qualifizierten Medizinerausbildung in Schleswig-Holstein. Wir halten am UKSH in öffentlicher Trägerschaft fest. Wir wollen den Investitionsstau abbauen und die Zusammenarbeit zwischen Kiel und Lübeck festigen."
Weitere Informationen zu den Positionen der SPD in Schleswig-Holstein und im Bund finden Sie unter:

www.spd-schleswig-holstein.de
www.spd.de

Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes
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Frage zum Thema Arbeit
22.09.2009
Von:

seit 26. märz 2009 ist das übereinkommen der vereinten nationen für menschen mit behinderung in deuschland verbindlich.

Laut artikel 27 haben behinderte menschen das recht auf frei gewälte arbeit. wie sollen die behinderten an arbeit kommen?gibt es ein programm wie den menschen geholfen werden kann?
Antwort von Franz Thönnes
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25.11.2009
Franz Thönnes
Sehr geehrter Herr Haertle,

vielen Dank für Ihr Anfrage, in der Sie sich nach Programmen erkundigen, die behinderte Menschen unterstützen, ihr Recht auf frei gewählte Arbeit nach Artikel 27 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auszuüben.

Artikel 27 verpflichtet die Vertragsstaaten, ihre Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt auszurichten. Dabei sollen zum einen der Schutz von behinderten Menschen vor Diskriminierungen gewährleistet und zum anderen besondere Fördermaßnahmen vorgesehen werden. Die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben wird in Deutschland durch ein differenziertes Leistungsspektrum gefördert. Der Schutz behinderter Menschen vor Diskriminierungen soll durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gewährleistet werden.

Darüber hinaus hat das SPD-geführte Arbeits- und Sozialministerium in den letzten Jahren konkrete Schritte unternommen, um die Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern. Dazu zählen die Einführung der Unterstützten Beschäftigung sowie Programme wie "job" und "job4000".

Über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und die Programme der Bundesregierung können Sie sich unter www.einfach-teilhaben.de informieren. Dieses Webportal hält ein umfassendes Informations- und Serviceangebot für behinderte Menschen bereit.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes
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Ihre Frage an Franz Thönnes
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