Franz Thönnes (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Franz Thönnes
© spdfraktion.de
Geburtstag
16.09.1954
Berufliche Qualifikation
Industriekaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Ammersbek
Wahlkreis
Segeberg - Stormarn-Nord
Ergebnis
30,6%
Landeslistenplatz
3, Schleswig-Holstein
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(...) Dank dieser Entscheidungen konnte eine Kreditklemme abgewendet werden. Bei den derzeit teilweise harten Kreditverhandlungen handelt es sich um die normalen Schwierigkeiten in einer konjunkturellen Schwächephase und einer Anpassung des Kreditvergabeverhaltens der Banken auf Grund des in Rezessionszeiten steigenden Ausfallrisikos von Krediten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Thönnes,

ich stelle mir und anderen oft die Frage: "Brauchen wir so viele Menschen in der Politik?"

Wir sind eine immer kleiner werdende Nation, wird es da nicht Zeit auch mal an der Spitze sich zu verkleinern?

Auch wenn es schmerzt, doch ich halte eine Zusammenlegung der Bundesländer für sehr Sinnvoll und damit Reduzierung der Politiker.

Warum muss es einen Bürgermeister in Ahrensburg, Ammersbek, Bargteheide,... geben?

Langt es nicht einfach ein/e Bürgermeister/in für den Kreis Stormarn zu haben?

Jeder hat seinen Stab und dass finde ich verhältnismäßig überfrachtet.

Meine Vorschläge wären, machen Sie aus den aktuellen Rathäusern Dienstleistungszentren, ein/e Bürgermeister/in für den Kreis, drei/vier Bundesländer zu je einem verschmelzen, Bonn u. Berlin Reisen komplett einstellen, Bundesregierung halbieren.

Es wird am Bürger unendlich gespart, doch wo bleibt die Politik mit seinen Politikern, die vollen Anspruch auf Pension haben, sobald diese zwei Legislaturperioden "ausgehalten" haben.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Franz Thönnes
bisher keineEmpfehlungen
08.11.2011
Franz Thönnes
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Ansichten zum Föderalismus und Ihre Vorschläge zur Reduzierung der Anzahl der Politiker.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Der föderale Aufbau ist in Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) festgelegt. Diese Form stellt eine politische Ordnung dar, bei der die staatlichen Aufgaben zwischen Gesamtstaat und Einzelstaaten aufgeteilt werden, und zwar so, dass beide politischen Ebenen für bestimmte (verfassungsgemäß festgelegte) Aufgaben selbst zuständig sind. Grund für die föderale Struktur in Deutschland sind die Erfahrungen aus unserer Geschichte, die eine Beschränkung politischer Macht durch ihre Aufteilung auf unterschiedliche Ebenen (vertikale Gewaltenteilung) sinnvoll erscheinen ließ. Der solidarische Föderalismus ist Basis der Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik, an der aus meiner Sicht grundsätzlich auch nichts verändert werden sollte.

Aber natürlich ist es richtig, von Zeit zu Zeit zu prüfen, ob die getroffenen Regelungen noch sinnvoll sind. Vor diesem Hintergrund hat die Große Koalition in zwei Schritten die Beziehungen zwischen Bund und Ländern überarbeitet. So trat am 1. September 2006 mit der umfangreichsten Grundgesetzänderung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland die erste Stufe der Föderalismusreform in Kraft. Durch diese wurden die Handlungs- und die Entscheidungsfreiheiten von Bund und Ländern verbessert, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zugeordnet sowie die Effizienz und die Zweckmäßigkeit bei der Aufgabenerfüllung gesteigert. Grundlegende Vorarbeiten zur Reform gehen auf die Bundesstaatskommission von Bundestag und Bundesrat zurück, die zwischen Dezember 2003 und Dezember 2004 tagte. In der zweiten Stufe der Föderalismusreform ging es um die Modernisierung der Finanzbeziehungen, um diese an die veränderten Rahmenbedingungen für die Wachstums- und Beschäftigungspolitik anzupassen. Zwischen März 2007 und März 2009 hat die Föderalismuskommission II ein Maßnahmenbündel erarbeitet, in dessen Mittelpunkt die Einführung einer neuen gemeinsamen Schuldenregel für Bund und Länder ab dem Haushaltsjahr 2011 stand. Das Gesetzgebungsverfahren zum Gesamtpaket ist mit der 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag am 29. Mai 2009 und der Behandlung in der 859. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2009 abgeschlossen worden.

Neben der inhaltlichen Ausgestaltung wurde in der Vergangenheit auch immer über die Anzahl der Bundesländer diskutiert. Hierzu muss man wissen, dass in den Artikeln 29 und 118a des Grundgesetzes festgelegt ist, dass eine Fusion nur unter Zustimmung der beteiligten Länderparlamente und der Bevölkerung durchgeführt werden kann.

Den Versuch Bundesländer zu fusionieren, hat es in Deutschland auch schon gegeben. Eine gelungene Neugliederung war der Zusammenschluss der Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zum neuen Land Baden-Württemberg im Jahre 1952. Anfang April 1995 verständigten sich auch die Regierungen der Länder Berlin und Brandenburg über den Text des Staatsvertrages zur Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes. Dieser Neugliederungsvertrag beinhaltete auch die Bedingungen für seine Ratifizierung. Er wurde am 27. April 1995 unterzeichnet und erhielt am 22. Juni 1995 die notwendige Zweidrittelmehrheit beider Parlamente. Jedoch bedurfte die Ratifizierung des Vertrags darüber hinaus der Zustimmung in parallelen Volksentscheiden. Erforderlich war jeweils die Mehrheit der abgegebenen Ja-Stimmen, die in jedem der beiden Länder mindestens 25 Prozent der Abstimmungsberechtigten umfassen musste. Am 5. Mai 1996 fanden diese beiden Volksentscheide statt. Während die Berliner Bevölkerung mit knapper Mehrheit dafür stimmte, lehnten die Brandenburger die Fusion ab.

Auch bei uns in Schleswig-Holstein hat es immer wieder Überlegungen zu Fusionen mit anderen Bundesländern zu einem Nordstaat gegeben und ausschließen will ich weitere Zusammenschlüsse für die Zukunft auch nicht. Allerdings darf und kann dies nicht von oben verordnet werden und muss über eine immer dichter werdende Kooperation vorbereitet werden. Bei uns im Norden wird diese ja bereits grenzübergreifend praktiziert. Beispiele können Sie unter folgendem Link finden:
www.schleswig-holstein.de
Ein Reduzierung auf vier Bundesländer halte ich vor den gemachten positiven Erfahrungen mit und negativen Erfahrungen ohne ein föderales System jedoch nicht für erstrebenswert.

Zu bedenken ist hierbei auch, dass eine Fusion nicht zwangsläufig zu einer Reduzierung der Anzahl der Politiker führt. Grundsätzlich bleibt diese gleich, nur das sie sich in einem gemeinsamen Länderparlament treffen würden. Man müssten also die Wahlkreise neu (größer) schneiden um die Zahl der Parlamentarier zu verringern. Im Ergebnis wäre dann ein Landtagsabgeordneter für mehr Bürgerinnen und Bürger verantwortlich. Das würde aber natürlich das Arbeitspensum der Abgeordneten weiter erhöhen. In den Landtagen müsste die Arbeit in den Ausschüssen auf eine geringere Anzahl an Volksvertreter verteilt werden. Dies ist bei dem derzeitigen Arbeitsumfang kaum vorstellbar. Im Wahlkreis würde die Verkleinerung zwangsläufig zu einer erhöhten Bürgerferne führen. Die Präsenz bei Vereinen und Verbänden, in Schulen, bei Unternehmen, an Infoständen und bei Bürgersprechstunden sowie die persönliche Befassung mit einer dann noch steigenden Anzahl von Bürgerzuschriften (wie Ihrer) würden erheblich erschwert. Eine derartige Entwicklung kann nicht im Interesse unserer Demokratie sein. Um diese Arbeit dann trotzdem bewältigen zu können, würden die Landtagsabgeordneten mehr Mitarbeiter benötigen. Aus meiner Sicht ist es jedoch sinnvoller, mehr demokratisch gewählte Parlamentarier und eine höhere Betreuungsdichte zu haben, statt weniger Volksvertreter aber dafür erheblich mehr Angestellte, die auf den Gehaltslisten stehen.

Eine Halbierung der Bundesregierung hätte für die verbleibenden Minister die gleichen Auswirkungen wie für die Landtagsabgeordneten. Auch hier sehe ich keinen Gewinn, wenn wir weniger Minister hätten, die die von ihnen zu verantworteten Arbeitsbereiche aber nicht mehr so bearbeiten könnten wie sie es tun sollten. Aus meiner Zeit als Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales kann ich Ihnen versichern, dass diese Tätigkeit bereits jetzt sehr zeit- und arbeitsintensiv ist.

Ähnlich verhält es sich auf kommunaler Ebene. Auch hier besteht sicherlich noch Potential um die Abläufe zu optimieren und nicht ohne Grund ist in Schleswig-Holstein ja bereits seit langem eine Verwaltungsreform in der Diskussion. Aber auch hier gilt es sich die Auswirkungen Ihrer Vorschläge genau anzusehen.

Ziel der SPD ist eine solidarische Bürgergesellschaft. Diese hat nach unserer Überzeugung ihren Platz vor allem in den Kommunen. Sie sind es, die für die Daseinsvorsorge verantwortlich sind und den Alltag der Menschen prägen. In den Kommunen entscheidet sich, ob alle Kinder frühkindliche Förderung erhalten, ob Menschen unterschiedlicher Kulturen miteinander oder nebeneinanderher leben, ob Jugendliche ihre Freizeit sinnvoll gestalten, ob ältere Menschen integriert bleiben, ob sich die Menschen im öffentlichen Raum sicher fühlen. Das gilt für die ländlichen Regionen und die großen Städte gleichermaßen. Es ist die überschaubare kommunale und regionale Lebenswelt mit ihrer einzigartigen Geschichte und Kultur, die Heimat, Gemeinschaft und Sicherheit im Wandel bietet. Hier benötigen wir eine bürgernahe Verwaltung, die den Bürgerinnen und Bürgern dient. Um das zu erreichen wollen wir die kommunale Selbstverwaltung stärken, ihre Qualität verbessern und ihre Organisationsfreiheiten vergrößern.

Solch eine Politik sehe ich mit Ihrer Idee der Dienstleistungszentren nur schwer vereinbar. Sie benötigt Politiker und Politikerinnen, die nah an den Menschen sind. Gerade in den Kommunen sind es ja auch hauptsächlich ehrenamtlich Aktive, die sich in ihrer Freizeit für das Wohl der Gemeinschaft einsetzen.

Ein weiterer Vorschlag Ihrerseits ist die Einstellung der Dienstreisen zwischen der alten und der neuen Bundeshauptstadt. Um die mit dem Umzug von Bonn nach Berlin verbundenen Auswirkungen für Bonn zu gestalten, wurde im "Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands" (Berlin/Bonn-Gesetz) am 26. April 1994 beschlossen, dass Teile einzelner Bundesministerien in Bonn verbleiben, Bundesbehörden (z.B. das Bundeskartellamt) dorthin umziehen und darüber hinaus finanzielle Mittel bereitgestellt werden.

Die zusätzlichen Kosten für den Verbleib einzelner Einheiten von Bundesministerien werden von der Bundesregierung gegenüber dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages mit 8 bis 10 Millionen Euro pro Jahr angegeben (je nach Jahr leicht variierend). Des Weiteren stellt sie fest, dass die Ausgaben für die Arbeitsteilung wegen der abnehmenden Anzahl von Dienstreisen, z.B. durch die Nutzung von Videokonferenzen, stetig sinken. Demgegenüber würden bei einem Komplettumzug die hierfür anfallenden Kosten stehen.

Für eine zeitnahe Verlagerung der noch in Bonn verbliebenen Ministerien nach Berlin sehe ich leider derzeit keine Mehrheit im Parlament. Dennoch bin ich er Auffassung, dass dies mittelfristig erfolgen sollte. Aber auch hierfür sind Mehrheiten erforderlich.

Bezüglich Ihrer Auffassung zu den Pensionsansprüchen sei darauf hingewiesen, dass Abgeordnete, die für ihre parlamentarische Tätigkeit angemessen finanziell entschädigt werden, ein Erfolg der historischen Entwicklung der Demokratie sind. Niemand sollte in die Politik gehen, nur um Geld zu verdienen. Es darf aber auch nicht sein, dass nur diejenigen in die Politik gehen, die es sich finanziell leisten können. Eine Demokratie benötigt daher auch ein System angemessener Abgeordnetenentschädigung.

Über die Pensionsansprüche von Abgeordneten wird immer wieder kontrovers diskutiert, weil sie Bestandteil der Entschädigung sind. Auch sie tragen zur Unabhängigkeit der Parlamentarier bei.

Die Altersentschädigung stellt seit dem 1. Januar 2008 keine Vollversorgung mehr dar. Sie schließt lediglich die Lücke in der Altersversorgung, die dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind und dafür auf eine andere, eine Altersversorgung begründende Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten müssen. Denn für die Abgeordneten werden während der Mandatszeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Die Zeit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag gilt auch nicht als Dienstzeit im Sinne des Versorgungsrechts der Beamten.

Um ihrem Charakter als Lücken füllende Versorgung gerecht zu werden, wird die Altersentschädigung seit dem 1. Januar 2008 bereits nach einem Jahr der Mitgliedschaft gewährt. Vorher gab es eine Wartezeit von acht Jahren. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der seit dem 1. Januar 2008 verringerte Höchstbetrag liegt bei 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 27 - statt bisher 23 - Mitgliedsjahren erreicht. Diesen Höchstanspruch erwerben jedoch nur die wenigsten Abgeordneten, da die meisten von ihnen dem Deutschen Bundestag nur für zwei bis drei Wahlperioden angehören. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist zum 1. Januar 2008 - wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung - stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr erhöht worden.

Die Landesgruppe der schleswig-holsteinischen SPD-Bundestagsabgeordneten hat sich jedoch bereits im Jahr 2006 für eine weitergehende Reform der Altersentschädigung ausgesprochen und sich in die damalige Debatte mit einem Positionspapier eingebracht. Dieses füge ich Ihnen zur Information bei.

Abschließend noch folgende Info. Die Gesamtkosten des Deutschen Bundestages sind für das Jahr 2011 mit knapp 647 Millionen Euro veranschlagt. Auf die Bevölkerung Deutschlands (ca. 81,75 Mio. in 2010) umgerechnet bedeutet dies ca. 7,90 Euro pro Jahr/Einwohner. Der Anteil der Diäten für die Bundestagsabgeordneten macht dabei nur einen kleinen Teil. Bei den dargestellten negativen Auswirkungen einer Verkleinerung sind diese Kosten meiner Meinung nach mehr als gerechtfertigt.

Haben Sie nochmals Dank für Ihre kritischen Einschätzungen. Vielleicht konnte ich Ihnen mit meinen Informationen und Auffassungen einige zusätzliche Anregungen für Ihren weiteren Meinungsbildungsprozess geben

Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes
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Frage zum Thema Finanzen
29.08.2011
Von:
Uwe

Guten Tag Herr Thönnes,

nach letzten Informationen wird Ihre Fraktion den Plänen der Regierung hinsichtlich € Rettung zustimmen. Sie machen sich als SPD auch stark für EuroBonds.
Herr Gabriel wiederholt immer die Überwachung und die Verknüpfung mit gesetzlichen Vorschriften.

Diese gab es auch schon in der Vergangenheit - was hat es gebracht?

Stimmen Sie als gewählter Vertreter des Volkes der Vorlage zu?

Wie sollen die Bürger vertrauen dass es zukünftig keine Verstösse geben wird bzw. welche Folgen hätten diese für die Verursacher?

Herzlichen Dank.

Uwe
Antwort von Franz Thönnes
1Empfehlung
22.09.2011
Franz Thönnes
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch.de zum Thema Europäischer Stabilitäts-Mechanismus.

Einige Länder der Europäischen Union befinden sich derzeit in einer sehr schwierigen finanziellen Situation. Am 8. April 2011 hat Portugal einen offiziellen Hilfsantrag für Mittel aus dem Rettungsfonds an die Europäische Union gestellt. Nach dem Scheitern eines weiteren Sparpakets im Parlament und dem Rücktritt der Regierung waren offenkundig alle Versuche gescheitert, die staatliche Finanzierungskrise aus eigener Kraft zu schultern. Vor diesem Hintergrund diskutierte der Deutsche Bundestag am 12. Mai 2011 über den Hilfsantrag und beschloss Finanzhilfen von bis zu 78 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat diesem Anliegen ebenfalls zugestimmt. Auch Griechenland hat bereits Unterstützung bekommen und wird weitere in Anspruch nehmen müssen. Diese Mittel wurden und werden aus dem vorläufigen europäischen Rettungsschirm (EFSF) bereitgestellt.

Um langfristig für solche Situation vorbereitet zu sein und als Gemeinschaft nach klaren Regeln handeln zu können, haben sich die Länder der Europäischen Union für die Einrichtung eines Europäischen-Stabilitäts-Mechanismus (ESM) entschieden. Hierzu liegt ein Vertragsentwurf vor, der aktuell diskutiert und Ende diesen oder Anfang nächsten Jahres im Deutschen Bundestag behandelt wird. Vorgesehen ist seine Einrichtung für Juni 2013. Auch wenn die genaue Ausgestaltung noch ausformuliert werden muss, stehen die SPD-Bundestagsfraktion und auch ich persönlich grundsätzlich zu der Einrichtung des ESM.

Grund hierfür ist, dass die erfolgreiche Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland ohne Europa und ohne die europäische Integration anders verlaufen wäre. Ausdruck hierfür sind nicht zuletzt die erstmalig über 60-jährige Dauer von Frieden auf deutschem Boden sowie unserer Wohlstand, den wir ohne unsere Exporte in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht erreicht hätten. Für die SPD steht daher fest, dass wir Europa wollen und brauchen, wohlwissend, dass es durchaus noch Defizite und Unzulänglichkeiten gibt, an denen gearbeitet werden muss.

Darüber hinaus liegt die Rettung des Euro im ureigensten deutschen Interesse. Die Rückkehr zu nationalen Währungen ginge mit einer massiven Verteuerung unserer Exporte einher, denn mit der Abwertung der anderen Währungen würde die D-Mark aufgewertet. Wechselkursrisiken führten zu weniger Handel. Aber gut über 40 Prozent unserer Exporte gehen in die Eurozone. Ließen wir diese zerbrechen, würden die deutschen Arbeitnehmer durch Arbeitsplatzabbau die Hauptleidtragenden sein. Der Schaden für unser Land wäre kaum abzuschätzen. Griechenland und Portugal dürfte damit erst recht nicht geholfen sein. Durch die Abwertung und damit Schwächung ihrer Währung wären Griechen und Portugiesen noch viel weniger in der Lage, ihre Auslandsschulden in Fremdwährung zurück zu zahlen – auch nicht die an Deutschland.

Die Rettung der Eurozone gibt es nicht zum Nulltarif. Aber ihr Zusammenbruch würde uns weit mehr kosten, nämlich die immense Schwächung unserer Wirtschaft und der deutschen Banken bis hin zur Betroffenheit ihrer Anleger quer durch alle Bevölkerungsschichten. Mit der Rettung der Eurozone fördern wir Wachstum in allen Ländern, sichern Beschäftigung und Wohlstand.

Grundsätzlich gilt aber, dass es für die SPD nicht akzeptabel ist, den Steuerzahler als Generalbürgen für die Folgelasten der Krise haften zu lassen, ohne die Finanzakteure substanziell zu beteiligen.

Deshalb fordern wir weiterhin die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, die nichts anderes als eine Umsatzsteuer auf Finanzgeschäfte ist. Sie kann mit dazu beitragen, dass nicht allein Staatsgarantien bei der Rettung von unterkapitalisierten Banken in Anspruch genommen werden. Außerdem brauchen wir eine ausgewogene Gläubigerbeteiligung, damit Länder wie Griechenland oder Portugal wirtschaftlich nicht durch die Zinsschraube stranguliert werden. Ebenso notwendig ist auf europäischer Ebene eine Banken- und Finanzmarktregulierung.

Des Weiteren setzt die SPD auf einen sozialen Stabilitäts- und Wachstumspakt in Europa als Antwort auf das konservativ-liberale reine Wettbewerbsmodell. Unser Ziel ist eine demokratische und soziale Wohlstandsunion. Dazu gehören u.a. auch europaweite Mindestlöhne sowie eine Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage mit einem Mindestsatz zur Vermeidung von Steuerdumping. Letzten Endes kann es nur eine nachhaltige Lösung der Krise geben, wenn nicht nur Deutschland, sondern auch wachstumsschwächere Euro-Länder neue Impulse wirtschaftlicher Entwicklung setzen können. Das ist eine Aufgabe, die diese Länder selbst angehen müssen, aber Europa darf sie dabei nicht allein lassen.

Bei allen auf europäischer Ebene zu treffenden Entscheidungen besteht aber natürlich ein Zielkonflikt zwischen schneller Wirksamkeit der Maßnahmen und notwendiger demokratischer Legitimierung. Für die SPD-Bundestagsfraktion steht fest, dass eine engere Abstimmung in der Eurogruppe ökonomisch sinnvoll und wünschenswert ist. Sie darf aber nicht nur auf Ebene der Staats- und Regierungschefs stattfinden.

Aus diesem Grund brauchen wir ein schlüssiges Gesamtkonzept, mit dem die parlamentarische Begleitung durch den Deutschen Bundestag mittel- und langfristig auf ein neues Fundament gestellt wird. Diese kann sich nicht allein darauf erstrecken, Mittel freizugeben, sondern sollte den Prozess der Koordinierung kontinuierlich politisch begleiten. In dieser Position wurden wir durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 7. September 2011 bestärkt.

Wie am Beginn meiner Antwort bereits dargestellt, kann ich mir grundsätzlich vorstellen für die Einrichtung des ESM zu stimmen. Dabei sind die ebenfalls ausgeführten Voraussetzungen sehr wichtig. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich hierzu deutlich positioniert und am 10. Juni 2011 einen Gesetzesentwurf mit dem Titel "Stabilität der Eurozone sichern – Reformkurs in Griechenland vorantreiben" eingebracht. Leider wurde dieser von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Er zeigt aber die grundsätzlichen Vorstellungen von meiner Fraktion und mir. Insbesondere die von uns eingeforderten Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte des Parlaments müssen nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgesetzes umgesetzt werden. Den Antrag füge ich Ihnen zur Information bei.

Mit freundlichen Grüßen
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Frage zum Thema Finanzen
23.09.2011
Von:
Uwe

Sehr geehrter Herr Thöbbes,

danke für Ihre Antwort. Diese habe ich bereits in Grundzügen einer offiziellen Mitteilung Ihrer Parteizentrale entnehmen dürfen.

Bitte übersehen Sie nicht meine in der1. Anfrage gestellten Ausführungen:

1. Gesetzliche Vorschriften, Verträge und Beschlüsse hinsichtlich Verstösse gegen geltendes EU REcht!

Diese gab es auch schon in der Vergangenheit - was hat es gebracht?


2. Wie sollen die Bürger vertrauen dass es zukünftig keine Verstösse geben wird bzw. welche Folgen hätten diese für die Verursacher?

Haben Sie diese übersehen?

Erholsames Wochenende!

Uwe
Antwort von Franz Thönnes
1Empfehlung
13.10.2011
Franz Thönnes
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zu meiner Antwort.

Natürlich müssen die Verträge so ausgestaltet werden, dass es bei Verstößen auch zu Sanktionen kommt. Die Erfahrungen mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) haben gezeigt, das es zu einfach war, diese mit Mehrheitsbeschluss zu verhindern.

Das Europäische Parlament hat Ende September aber weitreichende Änderungen am SWP beschlossen. Bisher konnte gegen einen Euro-Staat ein so genanntes "Defizitverfahren" nur dann eingeleitet werden, wenn dessen Neuverschuldung zu hoch war (über 3% des Bruttoinlandsprodukts - BIP). Zukünftig kann die Europäische Kommission auch ein Verfahren einleiten,

1.wenn das Mittelfristziel eines ausgeglichenen oder nahezu ausgeglichenen Haushalts nicht erreicht wird.
2.wenn die Gesamtschulden eines Landes zu hoch sind. Mitgliedstaaten mit einer Schuldenquote von über 60% des BIP sind künftig verpflichtet, jährlich 1/20 des über dieser Grenze liegenden Teils der Quote abzubauen, bis ihre Schulden nur noch 60% der Wirtschaftsleistung des Landes betragen.

Auch der Sanktionsmechanismus wurde dahingehend reformiert, dass Sanktionen für Euroländer nun wesentlich schneller greifen. Mittelfristig können nicht nur Finanz- und Geldstrafen verhängt können, es besteht auch die Möglichkeit einem Mitgliedstaat künftig in größerem Umfang als bisher EU-Mittel zu streichen. Dabei sollen die Zahlungen bestimmter EU-Fonds an eine nachhaltige Finanzpolitik gebunden werden. Des Weiteren lassen sich Sanktionen in Zukunft deutlich schwieriger aufhalten als zuvor, weil für einen solchen Stopp eine große (qualifizierte) Mehrheit im Rat erforderlich ist (sogenannte "Umgekehrte Mehrheit").

Für die SPD-Bundestagsfraktion steht darüber hinaus aber fest, dass die Euro-Zone und die EU insgesamt wirksamere Regeln für eine solide Finanz- und Stabilitätspolitik in den Mitgliedstaaten benötigen. Dazu gehören auch Eingriffsrechte der Europäischen Union in die nationale Haushaltspolitik, wenn gegen die vereinbarten Finanz- und Stabilitätsziele der EU verstoßen wird. Zur gerechten Konsolidierung der Staatsfinanzen gehören nicht zuletzt Fortschritte bei der Harmonisierung der Steuerpolitik. Dass einige Länder auf Kosten anderer Steuerdumping zur Strategie erklären, muss aufhören. Eine Angleichung der Unternehmensbesteuerung in Europa ist überfällig. Außerdem brauchen wir eine harte gemeinsame Linie bei der Bekämpfung von grenzüberschreitender Steuerhinterziehung.

Nur auf dem Weg einer so abgesicherten gemeinsamen Stabilitäts-, Finanz- und Steuerpolitik in Europa sind gemeinschaftliche Haftungen für die Schulden von Krisenstaaten auf Dauer verantwortbar. Die SPD ist bereit, dafür auch die Änderung der Europäischen Verträge in Angriff zu nehmen. Vor allem aber benötigen die europäischen Mitgliedstaaten auch wirksame nationale Stabilitätsregeln, die ähnlich disziplinierende Wirkung im Umgang mit staatlicher Verschuldung besitzen, wie die in der deutschen Verfassung verankerte "Schuldenbremse".

Um nachhaltig erfolgreich zu sein, fordern wir die Wachstumsstrategie "Europa 2020" wesentlich konkreter auszugestalten und von Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament als "Wachstumspakt Europa" verbindlich zu vereinbaren. Denn nur durch langfristiges Wachstum werden die Länder in der Lage sein, ihre Haushalte auszugleichen, Schulden zurück zu zahlen, in Bildung und Forschung zu investieren und damit Wachstumsimpulse zu erzeugen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat ihre Forderungen mit einem Entschließungsantrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. Leider wurde er von der Regierungskoalition abgelehnt. Aber zur Information füge ich Ihnen diesen bei.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes
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Frage zum Thema Internationales
23.12.2011
Von:

Betr. Christenverfolgung

Sehr geehrter Herr Thönnes,

Christen sind die weltweit am stärksten der Verfolgung ausgesetzte Religionsgemeinschaft. Das Kernland der Bibel, das Heilige Land im Nahen Osten, wird aufgrund massiver Repressalien geradezu von Christen entvölkert. Die ausgesprochen bedrängte Situation der koptischen Christen in Ägypten ist aus der Presse bekannt. Als Folge der Verfolgung insbesondere von der muslimischen Seite fliehen zunehmend Christen aus Ländern wie Ägypten, dem Irak oder Iran. Der sog. "Arabische Frühling", der in mehreren Ländern (Tunesien, Marokko, Ägypten usw. ) durch demokratische Wahlen radikale Islamisten wie die Muslimbruderschaft an die Regierung bringen wird oder schon gebracht hat, wird – trotz anderslautender verbaler Bekenntnisse – die Verfolgung Andersgläubiger, und damit die Christenverfolgung, in diesen Ländern voraussehbar noch erheblich weiter verschärfen.

Im Iran ist über Pastor Youcef Nadarkhani nur deshalb das Todesurteil ausgesprochen worden, weil er vom islamischen Glauben abgefallen ist. Sein Fall hat inzwischen öffentliche Aufmerksamkeit erlangt. Sein Schicksal ist allerdings kein Einzelfall.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mich wissen lassen würden, welche konkreten Maßnahmen Ihre Partei und Sie ganz persönlich unternehmen, um der sich ausbreitenden Christenverfolgung weltweit, insbesondere auch in muslimischen Ländern wirksam entgegen zu treten.

Ich danke Ihnen herzlich, dass Sie sich die Zeit genommen haben, sich mit diesem Thema und meinem Anliegen zu beschäftigen.

Mit freundlichem Gruß

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Frage zum Thema Internationales
14.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Thönnes,

ich möchte Sie fragen, ob eine Weiterführung der engen Allianz Deutschlands mit den Vereinigten Staaten sinnvoll ist, und wenn ja, warum.

In den Jahren 1949-1989 war das westliche Bündnis der Garant für die Freiheit Westdeutschlands, aber diese ist nicht mehr bedroht. Die NATO hat sich aus einem Verteidigungsbündnis in ein Angriffsbündnis verwandelt, das im Kosovo einen klar illegalen Krieg und in Afghanistan und Libyen höchstens halblegale Angriffskriege geführt hat.

War es nicht einst Deutschlands Staatsräson, keine Angriffskriege wie 1939-1945 mehr zu führen?

Unmittelbarer Anlass meines Briefes an Sie als Mitglied des auswärtigen Ausschusses ist die ständig steigende Gefahr eines Angriffs der USA auf den Iran, vor allem nach der jüngsten Eskalation durch die Sanktionspolitik. (Warum der Iran keine Atombombe haben darf, leuchtet mir übrigens nicht ein, wenn Israel und Pakistan eine Atombombe haben dürfen – bedroht ist er mindestens genauso. Und der Iran hat noch nie ein Nachbarland angegriffen.) Ich gehe davon aus, dass Sie sich nicht dafür aussprechen würden, dass sich Deutschland an einem solchen erneuten völkerrechtswidrigen Gewaltakt beteiligen würde.

Aber meine konkrete Frage ist: Halten Sie es angesichts der vor illegaler Gewalt nicht zurückschreckenden amerikanischen Hegemonialpolitik für sinnvoll, dass Deutschland den Amerikanern auch in Zukunft militärische Einrichtungen auf deutschem Boden zur Verfügung stellt? Wäre nun nicht der Zeitpunkt gekommen, das enge Bündnis zu beenden und die Amerikaner ebenso zu friedlichem Verhalten zu drängen wie wir das auch von Iranern, Russen und Chinesen erwarten?

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