Franz Thönnes (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Franz Thönnes
© spdfraktion.de
Geburtstag
16.09.1954
Berufliche Qualifikation
Industriekaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Ammersbek
Wahlkreis
Segeberg - Stormarn-Nord
Ergebnis
30,6%
Landeslistenplatz
3, Schleswig-Holstein
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(...) Natürlich müssen die Verträge so ausgestaltet werden, dass es bei Verstößen auch zu Sanktionen kommt. Die Erfahrungen mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) haben gezeigt, das es zu einfach war, diese mit Mehrheitsbeschluss zu verhindern. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
21.05.2010
Von:

Hallo Franz,

ich bin SPD Gemeindevertreter in Timmendorfer Strand und Sprecher der BI TsT-Tourismusort- statt Transitort. Siehe bitte auch hierzu: www.tst-ev.de,
Bitte teile mir mit, worin Du die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit der festen Beltquerung mit der 1,7 Milliarden teuren, lt. Bundesrechnungshof, Hinterlandanbindung siehst. 150 Güterzüge durch Wohn-und Tourismusgebiete rattern zu lassen ist eine bekloppte Idee lt. Sigmar Gabriel.
Bitte teile uns mit, wie hoch die Kosten für die notwendigen kreuzungsfreien Bahnübergänge sind. 1/3 der Kosten der 41 notwendigen Ausbaumaßnahmen sollen die Gemeinden übernehmen.
Hast Du die 60 Millionen einkalkuliert, die S-H. zur Hinterlandanbindung beitragen will?
Sicher ist die Umweltproblematik von Dir untersucht worden ?
Die Lärmproblematik in Wohn-und Tourismusgebieten und mögliche volkwirtschaftliche Schäden sind untersucht und können beantwortet werden ?
Wer zahlt die zu erwartenden Grundstückswertverluste der Trassenanlieger ?
Von Fehmarn bis Hamburg ?
Wie werden die perspektivischen Arbeitsplatzverluste-durch Steuergelder verursacht-bei Scandlines ersetzt ? Immerhin arbeiten ca. 600 Menschen für die Fähverbindungen. Mit 90 Taktungen in 24 Stunden, eine schwimmende Brücke nur zu 40 % ausgelastet. Die gesetzl. vorgeschriebenen Pausen der LKW-Lenker werden jetzt während der Überfahrt angerechnet.
Wer zahlt die notwendige Ausbildung und die Verbesserung der Einsatzmöglichkeit der Feuerwehren/THW, für Havarien auf der Küstentrasse. Die Gefahrgüter werden dann auch hier vor Ort durch dichtbesiedelte Regionen geleitet werden.
Die Liste der Fragen ließe sich problemlos erweitern.
Am 1.6.2010 findet in Bad Schwartau eine größere Veranstaltung zur obigen Thematik statt. Bitte informiere Dich. Die IHK wird ebenfalls zur Thematik sprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Franz Thönnes
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22.07.2010
Franz Thönnes
Lieber ,

leider hat Franz es vor der sitzungsfreien Zeit nicht mehr geschafft, auf deine sehr detailierten Fragen zu antworten. Aber er wird dies, zeitnah nach der nächsten Sitzungswoche, machen.

Bis dahin einen schönen Sommer.

Mit freundlichen Grüßen

Flemming Krause
Büro Franz Thönnes, MdB
Ergänzung vom 02.12.2010
Lieber ,

vielen Dank für deine kritischen Anmerkungen und Fragen, die du mir zum Thema Fehmarnbeltquerung gestellt hast. Entschuldige bitte die verspätete Antwort, aber eine Zwischennachricht hast du ja erhalten.

Zu deiner Information übersende ich dir einen chronologischen Ablauf der Positionsentwicklung innerhalb der schleswig-holsteinischen Sozialdemokratie, den die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Regina Poersch erstellt hat. Natürlich sind weder an der Partei noch an mir die inzwischen aufkommenden kritischen Fragen zur Fehmarnbeltquerung vorbeigegangen.

Die SPD Schleswig-Holstein hat daher auf dem letzten Landesparteitag einen Beschluss gefasst, der sowohl an die dänische wie auch die deutsche Regierung appelliert, anhand konkreter Fragen das Projekt noch einmal zu überprüfen. Den Antragstext habe ich beigefügt.

Aus den persönlichen Kontakten mit sozialdemokratischen Mitgliedern des Folketing und auch mit Genossinnen und Genossen aus Südschweden weiß ich, dass das Projekt dort keinesfalls in Frage gestellt wird und man fest mit einer Umsetzung rechnet. Auch ich mache keinen Hehl daraus, dass ich mir von einer Verwirklichung der Querung ein erhebliches wirtschaftliches Entwicklungspotential für die Regionen auf beiden Seiten verspreche. Gleichwohl weiß ich auch um die kritischen und berechtigten Fragen sowie die Sorgen der Menschen in Ostholstein. Daher setze ich auf die weiteren Beratungen und die Beantwortung des Landesparteitagsantrages durch die beiden Regierungen.

Ebenso unterstütze ich aus meiner Grundüberzeugung der Notwendigkeit internationaler sozialdemokratischer Arbeit auch einen Dialog mit unseren dänischen und schwedischen Parteifreunden. Diesbezügliche Gespräche werden wir über den SPD-Landesverband im Februar 2011, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der in diesen Tagen erfolgten Empfehlung der Femern/AS an die dänische Regierung, eine Senktunnel-Variante vorzuziehen, führen.

In der Zwischenzeit werde ich meine Initiative für eine gemeinsame deutsch-dänische Berufsausbildung von jungen Menschen beim Bau einer festen Fehmarn-Querung fortsetzen. Dabei sehe ich hierfür in weiten Bereichen eine große Sympathie.

Mit freundlichen Grüßen
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Frage zum Thema Gesundheit
03.07.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Tönnes,

es gibt ja inzwischen die Möglichkeit sich im Basistarif privat zu versichern, (z. B., wenn man keine Aufnahme in die gesetzliche Versicherung bekommt).

Das Problem ist aber, wie kann ich Ärzte dazu bringen auch demgemäß abzurechnen.
Denn diese weigern sich, da man ja Privatpatient ist, ihre Steigerungssätze entsprechend einzusetzen.

Können Sie mir sagen, ob es eine rechtlich verbindliche Pflicht der Ärzte gibt, gemäß des Basistarifes abzurechnen?

Vielen Dank.
Antwort von Franz Thönnes
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27.09.2010
Franz Thönnes
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur rechtlichen Grundlage bei der Abrechnung von Leistungen von Privatpatienten im Basistarif.

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde in Deutschland der Standardtarif der privaten Krankenversicherung (PKV) zum Basistarif weiterentwickelt. Damit haben seit dem 1. Januar 2009 alle vormals in der PKV Versicherten oder systematisch zur PKV Zuzuordnenden das Recht erhalten, sich im Basistarif zu versichern.

Im Rahmen dieses Gesetzes wurden auch die Honoraransprüche geregelt. Für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte wurden in der "Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)" die maximalen Steigerungssätze für die unterschiedlichen Leistungen festgelegt. Gleichzeitig wurden die Krankenversicherungen verpflichtet, diese Sätze zu bezahlen. Dies ist im § 75 des Sozialgesetzbuches V geregelt. Die Gebührenordnung finden Sie im Abs. 3a des genannten Paragraphen.

Die gesamte Thematik und auch die erlaubten Steigerungssätze finden Sie in komprimierter Form in einem Artikel aus dem Bayerischen Ärzteblatt, den ich zu Ihrer Information beifüge.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Thönnes
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Frage zum Thema Soziales
30.09.2010
Von:
Oba

Sehr geehrter Herr Thönnes.
Im Zuge einer Projektarbeit beschäftigen wir uns mit dem Menschenbild im Allgemeinem , aber auch mit den Menschenbildern der verschiedenen Parteien und natürlich den unterschiedlichen Menschenblidern, die es so gibt.
Wie sieht das Menschenbild der SPD aus? und
Von was für einem Mensch gehen Sie aus, wenn Sie Politik machen?

Danke im voraus!

mit besten Grüßen,

Oba
Antwort von Franz Thönnes
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26.10.2010
Franz Thönnes
Sehr geehrte Frau Oba,

vielen Dank für Ihre Frage, die Sie über Abgeordnetenwatch.de an Herrn Thönnes gestellt haben.

Da es zum weiteren Vorgehen zur Beantwortung noch offene Fragen gibt, bitte ich Sie direkt mit mir in Kontakt zu treten.
___________

Flemming Krause, wiss. Mitarbeiter
Büro Franz Thönnes, MdB, Parl. Staatssekretär a.D.

PLH 70.46
Tel. 030-227-71328
Fax. 030-227-76828
E-Mail: franz.thoennes.ma02@bundestag.de
___________

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Flemming Krause
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Frage zum Thema Finanzen
12.04.2011
Von:

Guten Tag Herr Thönnes,

in der Diskussion um die Abschaltung der AKW´s, tritt immer mehr in den Vordergrund, eine angeblich unausweichliche Erhöhung der Energiepreise. Ich halte diese Diskussion um reine Taktik, da damit m.E.n. Druck auf die Bevölkerung ausgeübt werden soll, ihre Haltung zur Abschaltung der AKW´s zu revidieren. Über die angedrohten horrenden Energiepreise bekommt man die Bürgerinnen und Bürger an die Kandarre - so zumindestens der Versuch.
Ich vermisse zu dieser Frage, wie es denn mit einer Beteiligung der Energieversorger aussieht, die immerhin mit ihren überhöhten Preisen immer wieder Milliardengewinne einfahren. Ganz abgesehen davon, wie die großen Konzerne ihr Führungspersonal mit millionenschweren Boni und Vergünstigungen (Tagungen, Symposien etc.) bei Laune halten.
Warum soll nun zuerst der "kleine Mann" eine Zeche bezahlen, wovon die Konzerne in ungeminderter Form provitieren? Eine Problematisierung der finanziellen Situation der großen Energiekonzerne sollte m.E.n. mal zu Diskussion gestellt werden.

Mit besten Grüßen aus Jersbek, .
Antwort von Franz Thönnes
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20.07.2011
Franz Thönnes
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Energiepolitik, die Sie mir über Abgeordnetenwatch.de gestellt haben.

Grundsätzlich gebe ich Ihnen recht, dass wir einen wirklich spannende Form der Lobbyarbeit erlebt haben. Deutlich wird dies, wenn man sich die Entwicklung vergegenwärtigt. Unter den Eindrücken der Katastrophe in Fukushima erlässt die Bundesregierung ein dreimonatiges Moratorium um die ältesten deutschen Atomkraftwerke zu überprüfen. Ein halbes Jahr vorher hat dieselbe Regierung noch die Laufzeiten verlängert. Begründet wurde dies mit der ansonsten angeblich nicht gegebenen Versorgungssicherheit. Zweifel an der Sicherheit der Kraftwerke nannte sie damals unbegründet.

Besonders interessant ist dabei, dass die vier großen Energieversorger dieses Moratorium einfach akzeptiert haben, obwohl es dafür keine rechtliche Grundlage gab. Der Grund hierfür war, dass auch sie ein Interesse daran hatten das Thema aus der Öffentlichkeit und den damals anstehenden Landtagswahlen zu halten.

Doch seit es aus der Bundesregierung Anzeichen gab, dass auch sie einen Ausstieg aus der Atomenergie durchsetzen wollte, änderten die Stromkonzerne ihre Taktik und begannen sich gegen das Ende ihrer Kernkraftwerke zu wehren. Zum einen direkt, wie durch die Klagen von RWE gegen das Moratorium sowie von RWE und E.ON gegen die Brennelementesteuer zum anderen indirekt, über gezielte Kampagnen bezgl. der Versorgungssicherheit und der Energiepreise.

Trotz dieser versuchten Einflussnahme hat der Deutsche Bundestag am 30. Juni 2011 ein sofortiges Abschalten der ältesten AKWs sowie einen kompletten Ausstieg aus der Kernenergie bis 2022 beschlossen. Angesichts der Tatsache, dass die SPD seit mehr als 25 Jahren für das Ende der Atomkraft gearbeitet hat, haben wir dem Ausstiegsbeschluss zugestimmt.

Mit der Vorlage des Energiepakets haben die Bundesregierung und die sie tragende Koalition eine Kehrtwende in der Energiepolitik vollzogen. Schwarz-Gelb ist mit geringfügigen Änderungen zum rot-grünen Atomausstieg aus dem Jahr 2000 zurückgekehrt. Das jetzige Ergebnis wird sich an der damaligen Umsetzung des Ausstiegs messen lassen müssen. Dieser war rechtssicher, verfassungsfest, frei von Entschädigungsleistungen und wurde nicht beklagt.

Aber mit dem Ausstieg ist die Energiewende noch lange nicht erreicht. Vielmehr wäre es jetzt notwendig, in vielen Bereichen den von SPD und Grünen eingeleiteten Umbau unseres Energiesystems hin zu einem sicheren, bezahlbaren und nachhaltigen Energiedienstleistungssystem fortzusetzen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat ihre Vorstellungen hierzu mit dem Antrag "Energiewende zukunftsfähig gestalten" (Drs. 17/6292) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Doch mit der Verabschiedung ihres Gesetzespakets haben die Regierungsfraktionen den entgegengesetzten und damit falschen Weg eingeschlagen. Der Novelle des Erneuerbare Energiengesetzes (EEG) hat meine Fraktion deshalb nicht zugestimmt. Bei der Abstimmung zum Energiewirtschaftsgesetz haben wir uns enthalten.

Schwarz-Gelb hat bewusst darauf verzichtet, in einem breiten Konsens fraktionsübergreifend die Eckpunkte für den Schlüsselsektor Energie festzulegen. Ein politischer und gesellschaftlicher Energiekonsens wurde damit verhindert. Dabei wäre dieser ein wichtiger Schritt, die Akzeptanz bei den Menschen für wichtige Infrastrukturprojekte wie Stromnetze, Speicher oder Erneuerbare-Energien-Anlagen zu erhöhen. Hierdurch besteht die Gefahr, dass die mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz angestrebte Beschleunigung des Stromnetzausbaus verfehlt wird.

Zu den Kosten der anstehenden Energiewende. Es ist so, dass die Netzbetreiber den Ausbau der Leitungen bezahlen müssen. Die Kosten hierfür können sie nach Vorgaben der Bundesnetzagentur zum Teil auf die Preise umlegen. Die Betreiber müssen dabei nicht unbedingt die Energiekonzerne sein. E.ON hat sich zum Beispiel von seinem Netz getrennt und bei den anderen Konzernen wurden die Netzsparten in Tochtergesellschaften ausgegliedert. Ein heranziehen der Energiekonzerne an den Kosten des Ausbaus ist also nicht ohne weiteres möglich.

Darüber hinaus ist auch zu bedenken, dass ein Reingewinn eines Konzerns von beispielsweise fünf Milliarden Euro natürlich enorm ist, sie für die Energiewende aber auch große finanzielle Leistungen erbringen müssen. Der Bau eines modernen Gaskraftwerkes kann von der Planung bis zum Betrieb mit Kosten von ca. einer Milliarde Euro beziffert werden. Auch die für die zukünftige Stromversorgung wichtigen Offshore-Windenergieparks sind Milliardenprojekte. Es hilft also nicht, jetzt zum Netzausbau die Gewinne der Energiekonzerne abzuschöpfen, und diese Mittel über ein noch nicht dargestelltes Konstrukt zu den Netzbetreibern zu transferieren, um ihnen damit die Möglichkeit in neue Großkraftwerke zu investieren zu nehmen.

Aus diesem Grund setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion auch für intelligente Lösungen ein. Ein spannender Vorschlag ist die Nutzung des Stromtrassen der Deutschen Bahn. Diese sind in Deutschland flächendeckend ausgebaut und könnten möglicherweise mit einem Bruchteil der Kosten für einen Neubau nutzbar gemacht werden, um Energie aus dem Norden nach Süddeutschland zu leiten.

Grundsätzlich bleibt es das Ziel der SPD die Energieversorgung Deutschlands in Zukunft dezentraler zu gestalten. Dafür brauchen wir neben den eben genannten Großkraftwerken der vier großen Energieunternehmen auch die Stadtwerke. Diese investieren derzeit über acht Milliarden Euro für rund 5.000 Megawatt Strom, was der Leistung von fünf mittleren AKWs entspricht. Die Aussicht diesen Strom auch verkaufen und in weitere Anlagen investieren zu können, ist nach dem Ausstieg aus der Atomenergie deutlich gestiegen.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes
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Frage zum Thema Internationales
04.07.2011
Von:
Kay

Sehr geehrter Herr Thönnes,

wie kann es sein das unsere Bundesregierung 200 Leopard Kampfpanzer nach Saudi Arabien liefern will? Ist das wirklich unsere einziger Beitrag zum Arabischen Frühling?
Antwort von Franz Thönnes
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20.07.2011
Franz Thönnes
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zu der geplanten Lieferung von Kampfpanzern an Saudi-Arabien, die Sie mir über Abgeordnetenwatch.de gestellt haben.

Ihre Frage bringt die Problematik des Panzerverkaufs direkt auf den Punkt. Die Bundeskanzlerin selber hat im Deutschen Bundestag davon gesprochen, dass es eine historische europäische Verpflichtung sei, den Menschen, die in Nordafrika und in Teilen der arabischen Welt für Freiheit und Selbstbestimmung auf die Straße gehen, zur Seite zu stehen. Wie dies mit der Tatsache zu verbinden ist 200 Kampfpanzer an ein Regime zu schicken, dass noch vor kurzem selber mit Soldaten in sein Nachbarland Bahrain eingerückt ist um dort die Demonstrationen zu unterdrücken, wird die Bundesregierung erklären müssen.

Die SPD-Bundestagsfraktion lehnt diesen Waffendeal jedenfalls ab.

Weitere Positionen können Sie dem Plenarprotokoll der Aktuellen Stunde vom 6. Juli 2011 entnehmen, in der der Verkauf von Kampfpanzern an Saudi-Arabien diskutiert wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes
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