Franz Thönnes (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Franz Thönnes
© spdfraktion.de
Geburtstag
16.09.1954
Berufliche Qualifikation
Industriekaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Ammersbek
Wahlkreis
Segeberg - Stormarn-Nord
Ergebnis
30,6%
Landeslistenplatz
3, Schleswig-Holstein
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(...) Wenn z.B. der Zusatzbeitrag für Februar erst am 15. März fällig ist, muss die Kasse bis spätestens 15. Februar ihre Versicherten davon informieren.
Wenn Ihre Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein sofortiges Sonderkündigungsrecht. Die Mitgliedschaft kann in diesen Fällen auch ohne Einhaltung der grundsätzlich bestehenden 18-monatigen Bindungsfrist gekündigt werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
20.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Thönnes,

Die EADS will für die Lieferung des Airbus A400M trotz vierjähriger Verzögerung der Auslieferung eine Nachforderung von 5,2 Mrd. Euro stellen. Heute erfahren wir Bürger durch die Veröffentlichung des Prüfergebnisses von PWC im Handelsblatt, dass Kostensteigerungen und Lieferverzögerung auf "eklatante Planungs- und Managementfehler" zurückzuführen seien. Ich möchte gerne von Ihnen wissen, was Sie bzw. Ihre Fraktion unternimmt, die Forderung von EADS abzuweisen, um damit uns Steuerzahler davor zu schützen, erneut für Managementversagen zur Kasse gebeten zu werden.

Meine zweite Frage lautet: Sind Sie der Meinung, dass die gesetzlichen Regelungen zur Haftung von Managern ausreichend sind.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Franz Thönnes
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11.03.2010
Franz Thönnes
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 20. Januar 2010.

Die Situation beim Bau des Militär-Airbus A 400M stellte sich äußerst schwierig dar. Neben einer verzögerten Auslieferung sah sich die Bundesregierung auch einer Forderung zur Übernahme von Mehrkosten in Höhe von 5,2 Mrd. Euro gegenüber. Auf dieser Grundlage wurde in Kooperation mit den anderen Abnehmerstaaten mit Airbus ausgehandelt, dass die sieben Vertragsstaaten insgesamt 3,5 Mrd. Euro mehr als geplant bezahlen werden. Diese setzen sich aus der Anhebung des Vertragsfestpreises um zwei Mrd. Euro sowie einem Exportkredit von 1,5 Mrd. Euro zusammen. Als Gegenleistung für den Kredit werden die Abnehmer Beteiligungen am zukünftigen Verkauf des Flugzeugs an weitere Staaten erhalten.

Diese Einigung muss noch von den Vertragsstaaten bestätigt werden. Im Deutschen Bundestag wird im Verteidigungsausschuss vermutlich Ende März dazu beraten. Hier stellt sich auch die Frage wie die zusätzlichen Kosten finanziert werden sollen, denn der Verteidigungshaushalt wurde im Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2010 um 400 Millionen Euro gekürzt. Im Zuge dieser Beratungen wird auch darüber zu diskutieren sein, wie eine solche Situation in Zukunft vermieden werden kann.

Insgesamt erscheint mir das Ergebnis aber als tragfähiger Kompromiss. So ärgerlich die Mehrkosten auch sind, galt es jedoch abzuwägen. Ein Abbruch des Projektes stellte für alle Beteiligten wohl die schlechteste Option dar. Airbus hätte über das bereits bestehende Maß Vertrauen verloren und Schadensersatz zahlen müssen. Außerdem würden sie natürlich die bereits getätigten Entwicklungskosten tragen. Die Abnehmerstaaten müssten im Gegenzug auf ein dringend benötigtes modernes Transportflugzeug verzichten. Eine neue Ausschreibung hätte für die Bundesrepublik Deutschland bedeutet, die bereits seit dem Ende der 1960er Jahre bei der Bundeswehr im Dienst stehenden Transalls länger nutzen zu müssen. Diese sind den zukünftigen Herausforderungen jedoch nicht mehr gewachsen. Darüber hinaus hat der Airbus A 400M eine große industriepolitische Bedeutung und wurde als europäisches Gemeinschaftsprojekt entwickelt, um eine Abhängigkeit von amerikanischen Modellen zu verhindern.

Und nach dem erfolgreich absolvierten Jungfernflug am 11. Dezember 2009 besteht Anlass zur Hoffnung, dass die technischen Probleme weitestgehend behoben sind, und die Bundeswehr in naher Zukunft ein dringend benötigtes Transportflugzeug zur Verfügung gestellt bekommt.

Abschließend zu Ihrer Frage zur Managerhaftung. Bezogen auf den Fall des A 400M sehe ich aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland keine Möglichkeit das Management in Haftung zu nehmen. Inwiefern das Handeln des Vorstands persönliche Folgen für die Manager hat, muss im Unternehmen geklärt werden. Insgesamt setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion aber dafür ein, die zivilrechtliche Haftung von Managern gegenüber ihren Unternehmen konsequenter durchzusetzen und zu verschärfen. In der letzten Legislaturperiode haben wir innerhalb der Großen Koalition bereits vieles umsetzen können. So haben wir z.B. im Aktiengesetz die Kriterien für die Angemessenheit der Vorstandsvergütung konkretisiert und die Notwendigkeit veränderter Verhaltensanreize durch stärker langfristig orientierte variable Vergütungsbestandteile betont. Konkret haben wir die Haltefrist für Aktienoptionen von 2 auf 4 Jahre ausgedehnt. Es wurden die Regeln zur nachträglichen Herabsetzung der Vorstandsvergütung in Fällen, in denen sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens wesentlich verschlechtert haben, verschärft. Außerdem fordern wir, dass Vorstandsvergütungen bzw. –abfindungen oberhalb des Betrages von 1 Mio. Euro im Jahr nur noch zur Hälfte als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig sind. Schließlich wollen wir eine Klarstellung des Begriffs des "Unternehmenswohls" im Aktiengesetz im Sinne einer expliziten Nennung der Interessen von Anteilseignern, Mitarbeitern und der Allgemeinheit vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Thönnes
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Frage zum Thema Soziales
08.02.2010
Von:

Sehr geehrter Thönnes !

Inzwischen sind alle im Bundestag vertretenen Parteien für das - einheitliche Rentenrecht-
in Deutschland.
Meine Frage :
Wann wird eine entsprechende Gesetzesvorlage in den Bundestag eingebracht ?

Mit freundlichen Grüßen

H.
Antwort von Franz Thönnes
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23.02.2010
Franz Thönnes
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 8. Februar 2010.

Wie dem Wahlprogramm der SPD zur Bundestagswahl 2009 zu entnehmen ist, setzen wir uns für ein einheitliches Rentensystem in Ost und West ein. Über die Komplexität dieses Vorhabens haben wir uns zwischenzeitlich in unterschiedlicher Form ausgetauscht. Die Zielvorgabe ist eine Umsetzung in der 17. Legislaturperiode. Derzeit gibt hierzu fraktionsintern vorbereitende Gespräche, daher bitte ich Sie um Verständnis, dass ich Ihnen derzeit noch kein genaues Datum für die Einbringung der SPD-Position nennen kann. Sobald die Vorbereitungen jedoch abgeschlossen und eine Vorlage erarbeitet wurde, werde ich Sie dementsprechend informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes
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Frage zum Thema Soziales
17.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Thönnes!

Ich bin Mitglied der der Krankenversicherung BKK Gesundheit und habe heute (17.02.2010) einen Brief erhalten, daß ich rückwirkend ab dem 01.02.2010 einen Zusatzbeitrag von 8,00€ p. M. zahlen muß. In der öffentlichen Diskussion der vergangenen Tage hieß es aber, daß die Krankenversicherungen ihre Kunden zuerst informieren müssen und dann ab dem Ende des folgenden Monats, in meinem Falle also ab dem 01.04.2010, den Zusatzbeitrag einziehen dürfen. Ist die Forderung der BKK Gesundheit, Zusatzbeiträge rückwirkend ab dem 01.02.2010 zu fordern, nun berechtigt oder nicht? Ich bitte Sie außerdem, mir für die jeweilige richtige Rechtsauffassung einen Hinweis auf den dafür gültigen Gesetzestext zu geben. Zur Fristwahrung gegenüber meiner Krankenversicherung würde ich mich über eine zeitnahe Antwort sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
J.
Antwort von Franz Thönnes
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23.02.2010
Franz Thönnes
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 17. Februar 2010.

Die BKK kann Zusatzbeiträge rückwirkend einfordern. Entscheidend ist die Fälligkeit des Zusatzbeitrages. Bei der Festlegung von Fälligkeit und Zahlungsweise haben die Kassen einen relativ weiten Regelungsspielraum. So kann eine Kasse beispielsweise in ihrer Satzung regeln, dass der Zusatzbeitrag erst zum 15. des nächsten Monats fällig wird (der Zusatzbeitrag für Februar also erst am 15. März). Wichtig ist, dass die Kasse, die einen Zusatzbeitrag erhebt, dieses einen Monat vor der Fälligkeit der Zahlung den Versicherten mitzuteilen und auf das Sonderkündigungsrecht (gilt nicht, wenn Sie einen Wahltarif gewählt haben) hinzuweisen hat. Entscheidend ist der zeitliche Bezug zur Fälligkeit des Zusatzbeitrages. Wenn z.B. der Zusatzbeitrag für Februar erst am 15. März fällig ist, muss die Kasse bis spätestens 15. Februar ihre Versicherten davon informieren.
Wenn Ihre Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein sofortiges Sonderkündigungsrecht. Die Mitgliedschaft kann in diesen Fällen auch ohne Einhaltung der grundsätzlich bestehenden 18-monatigen Bindungsfrist gekündigt werden. Auf das Sonderkündigungsrecht hat die Krankenkasse ihre Mitglieder spätestens einen Monat vor der erstmaligen Fälligkeit hinzuweisen. Eine wirksam ausgeübte Kündigung aufgrund des Sonderkündigungsrechts hat zur Folge, dass der Zusatzbeitrag bzw. der erhöhte Zusatzbeitrag vom Mitglied bis zur Beendigung der Mitgliedschaft nicht erhoben wird.
Für die Kündigung reicht ein einfaches Schreiben an die Kasse, in dem zum nächstmöglichen Termin gekündigt wird. Zur Sicherheit sollte diese per Einschreiben geschickt werden. Die Kündigung erfolgt dann zum Ablauf des übernächsten Monats. Wer also am 12. Februar zum nächstmöglichen Termin kündigt, dessen Mitgliedschaft endet am 30. April. Wichtig hierbei ist, dass wer rechtzeitig kündigt, den Zusatzbeitrag auch während der Kündigungsfrist nicht zahlen muss.
Die Kündigung muss spätestens an dem Tag bei der Kasse eingegangen sein, an dem der Zusatzbeitrag erstmals fällig wird. Wenn eine Kasse am 28. Januar einen Zusatzbeitrag für Februar ankündigt, der erstmals am 15. März fällig wird, dann muss die Kasse bis zum 15. Februar ihre Versicherten darüber informieren. Das Kündigungsschreiben muss spätestens am 15. März bei der Kasse sein. Die Mitgliedschaft endet dann Ende April. Der Versicherte muss von Februar bis Ende April keine Zusatzbeiträge zahlen.
Sollten Sie noch Nachfragen haben, können Sie gerne direkt Kontakt mit meinem Berliner Abgeordnetenbüro aufnehmen.

Die Kontaktdaten:

Franz Thönnes, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tele.: 030-227-71128
Fax.: 030-227-76828
Franz.thoennes@bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Franz Thönnes
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Frage zum Thema Finanzen
25.03.2010
Von:

Warum ist es so schwer als Unternehmer einen Kredit zubekommen, obwohl die Bank Fahrzeugbriefe bekommen würde? Es geht bei jeden anderen der eine feste Anstellung hat bloß bei Unternehmer nicht.
Antwort von Franz Thönnes
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19.04.2010
Franz Thönnes
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 25. März 2010.

Zu einzelnen Fällen von vergebenen oder abgelehnten Krediten kann ich mich natürlich nicht äußern. Generell gilt, dass die Banken nach einer Prüfung entscheiden müssen ob ihnen die Sicherheiten ausreichen.

Während der Finanzmarktkrise mussten wir feststellen, dass es für Unternehmen deutlich schwieriger wurde Kredite zu bekommen. Um diesen Missstand zu beheben, hat die Bundesregierung auf Initiative des damaligen Bundesfinanzministers Peer Steinbrück schnell gehandelt. So wurde im Oktober 2008 ein Hilfspaket zur Stabilisierung der Finanzmärkte in Höhe von insgesamt 500 Mrd. Euro geschnürt. Das Paket, das in einem Sondervermögen des Bundes – dem Finanzmarktstabilisierungsfonds – umgesetzt wurde, bestand aus zwei zentralen Elementen:

  • Die Garantiesäule umfasste einen Garantieplafonds von 400 Mrd. Euro. Ihr Ziel war und ist es, den Kredit- und Liquiditätsverkehr zwischen den Finanzinstituten zu sichern. Die 400 Mrd. Euro für die Garantien sind zunächst einmal kein Geld, das sofort in die Hand genommen wird und an die Finanzindustrie fliest. Der Staat bürgt vielmehr mit seinem "guten Namen" für Refinanzierungsgeschäfte zwischen Finanzinstitutionen.
  • Die zweite Säule ist ein Topf von insgesamt 100 Mrd. Euro. Mit 80 Mrd. Euro aus diesem Topf können u. a. Eigenkapital stärkende Maßnahmen durchgeführt werden. Wenn es gewünscht wird, kann sich also der Staat z. B. an Banken beteiligen. 20 Mrd. Euro sind Vorsorge, falls es bei den Garantien in Einzelfällen zu Ausfällen kommt.

Diese Schritte waren notwendig, weil wegen der erhöhten Risiken viele Aktivitäten der Banken mit erheblich mehr Eigenkapital abgesichert werden. Eigenkapital, das andererseits wiederum fehlt, um die Kreditvergabe an die Unternehmen auszuweiten und so die Konjunktur wieder in Gang zu bringen. Um diesen Kreislauf zu durchbrechen, hat die ehemalige Bundesregierung im Juli 2009 eine umfangreiche Bilanzbereinigung durch die Schaffung sogenannter "Bad Banks" ermöglicht.

Dank dieser Entscheidungen konnte eine Kreditklemme abgewendet werden. Bei den derzeit teilweise harten Kreditverhandlungen handelt es sich um die normalen Schwierigkeiten in einer konjunkturellen Schwächephase und einer Anpassung des Kreditvergabeverhaltens der Banken auf Grund des in Rezessionszeiten steigenden Ausfallrisikos von Krediten.

Damit daraus keine strukturelle Kreditklemme wird, spricht sich die SPD-Bundestagsfraktion aber dafür aus, die zum Teil in naher Zukunft endenden staatlichen Maßnahmen wie den Deutschlandfonds nicht ersatzlos auslaufen zu lassen.

Da der Verhaltensweise Ihrer Bank nicht eine parlamentarische Entscheidung zugrunde liegt, sondern wir eher den Spielraum der Banken erweitert haben, empfehle ich Ihnen, sich an ein anderes Kreditinstitut zu wenden, oder auch die Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammer vor Ort einzuschalten, damit hier in einem Dialog unter den wirtschaftlichen Akteuren in der Region eine vernünftige Lösung gesucht werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes
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Frage zum Thema Arbeit
16.05.2010
Von:

Hallo Herr Thönnes.

Ich bin Rentner, 67 Jahre alt, habe ein Kleingewerbe angemeldet um die Rente etwas aufzubessern, bin als PFLICHTmitglied in der IHK.

Warum muß man dann eine Pflichtversicherung eingehen (von der man nur auf Antrag entbunden wird), und wieso wird ein Einkommen für den Mitgtliedsbeitrag (über 17.000 EUR pro Jahr) in einer Höhe vorausgesetzt, daß ich niemals erzielen kann?

Bei der Pflichtversicherung werden niemals die Krankenkasse und die Pflichtversicherung zur gleichen Zeit zahlen. Für das Gewerbe werden ja noch extra Krankenkassenbeiträge erhoben. Denn ich habe nicht mit Maschinen (sondern nur mit einem Computer in den eigenen vier Wänden) bzw. Fahrten mit dem Auto in meinem kleinen Gewerbe zu tun. Bitte um eine plausible Erklärung.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Franz Thönnes
bisher keineEmpfehlungen
28.06.2010
Franz Thönnes
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, die Sie mir über Abgeordnetenwatch.de zugesandt haben.

In seiner Entschließung vom 1. April 1998 hält der Deutsche Bundestag Kammern in der Form öffentlich-rechtlicher Körperschaften mit Pflichtmitgliedschaft als Selbstverwaltungseinrichtung der Wirtschaft für weiterhin erforderlich und sachgerecht. Auch das Bundesverfassungsgericht hat seine Zustimmung zur Pflichtmitgliedschaft mit Urteil vom 7. Dezember 2001 erneut bekräftigt.

Die Industrie und Handelskammern (IHKs) haben generell die gesetzliche Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen. Dabei obliegt es ihnen, insbesondere durch Vorschläge, Gutachten und Berichte die Behörden zu unterstützen und zu beraten. Die IHKs sollen außerdem gleichermaßen das Interesse aller Betriebe, unabhängig von der Größe oder Zugehörigkeit zu privatrechtlichen Verbänden, vertreten. Auf diese Weise werden die Interessen der gewerblichen Wirtschaft zusammengefasst und die IHKs in die Lage versetzt als Ansprechpartner im Dialog mit der Politik tätig zu werden. Dabei ist es immer wichtig ein ausgewogenes Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Auftrages und der Interessenwahrnehmung für die Betriebe zu wahren.

Die IHKs sind eine Plattform für Kommunikation und gemeinschaftliches Handeln. Jedes Jahr beraten sie fast 370.000 Existenzgründer, beantworten ca. 110.000 Anfragen von Gerichten, Unternehmen und Privatpersonen nach geeigneten Sachverständigen, stellen jährlich etwa 1,8 Millionen Exportdokumente aus, betreuen als Kooperationspartner in der Berufsausbildung 850.000 Auszubildende und nehmen jährlich 290.000 Zwischen- und 330.000 Abschlussprüfungen ab. Gerade diese Funktion innerhalb der Verbändedemokratie als Partner in der Berufsausbildung sehe ich als eine der zentralen Aufgabenfelder der IHK in ihrer jetzigen Verfassung an. Damit sind sie gleichzeitig Partner für eine Vielzahl von Institutionen und die Politik.

Auf die Zusammensetzung der Beiträge hat die Politik keinen Einfluss. Sie werden auf der IHK-Vollversammlung (normalerweise auf der letzten eines Jahres), also von den Gewerbetreibenden selbst, festgelegt. Im Lübecker IHK-Bezirk bekommen Sie mit einem angemeldeten Kleingewerbe erst ab einem Gewerbeertrag bzw. Gewinn über 5.200 Euro jährlich nach Steuern einen Beitragsbescheid. Dieser beläuft sich bis 15.340 Euro pro Jahr auf 46 Euro. Wenn Sie über 15.340 Euro erzielen, erhöht sich dieser Grundbetrag auf 81 Euro und es wird eine der Höhe nach gestaffelte Umlage erhoben.

Die von mir dargestellten Beiträge halte ich vor dem Hintergrund der geleisteten Arbeit für angemessen. Eine genauere Analyse Ihres konkreten Falles ist auf Grundlage der mir vorliegenden Fakten allerdings nicht möglich. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie gerne direkt mit meinem Bad Segeberger Bürgerbüro Kontakt aufnehmen:

Franz Thönnes, MdB
Oldesloer Str. 20
23795 Bad Segeberg
Tel.: 04551 – 96 83 83
Fax: 04551 – 96 73 38
buergerbuero@thoennes.de

Mit freundlichen Grüßen

Franz Thönnes
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