Franz Obermeier (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Franz Obermeier
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Diplom Ingenieur (FH)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Freising
Landeslistenplatz
keinen, Bayern
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Ein Mindestlohn löst die Probleme sicher nicht. Stellen Sie sich vor, wir hätten zwischen Flensburg und Berchtesgaden einen Mindestlohn von 7,50 Euro. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Wirtschaft
05.02.2009
Von:
Irl

Guten Tag Herr Obermeier,

das Thema Mindestlohn beschäftigt mich schon eine ganze Weile. Können sie mir erklären mit welcher Begründung ein Unternehmer Menschen beschäftigt, mit einer Bezahlung die, selbst bei einer Vollzeitbeschäftigung, nicht zum Leben reicht?


M.f.G.
Irl
Antwort von Franz Obermeier
1Empfehlung
30.08.2009
Franz Obermeier
Hallo Herr Irl,

ein Mindestlohn löst die Probleme sicher nicht. Stellen Sie sich vor, wir hätten zwischen Flensburg und Berchtesgaden einen Mindestlohn von 7,50 Euro. Würden wir den Betroffenen in unserem Wahlkreis dadurch den Gang zur ARGE ersparen? - Ich glaube nicht!

Ein konkretes Beispiel ist der Bodenverkehrsdienst am Münchner Flughafen: Hier drängt seit einigen Jahren ein Billiganbieter auf den Markt der Abfertiger. Mit Niedriglöhnen und Leiharbeitern verschafft sich diese Firma einen Vorteil gegenüber den tarifgebundenen Anbietern. Mit einem bundeseinheitlichen Mindestlohn würde sich an dieser Situation kaum etwas ändern.

Besser wäre es, wenn die Tarifparteien eine branchenbezogene Tarifstruktur aushandeln, die die Bundesregierung anschließend für allgemein verbindlich erklärt. Damit wäre jeder Anbieter in der Branche gezwungen, sich an diese Tarife zu halten. Der Wettbewerb würde primär über Qualität ausgetragen - nicht über Personalkosten.

Dies würde meiner Meinung nach mehr bringen als ein Mindestlohn: Denn damit könnte man auf regionale Besonderheiten weit besser Rücksicht nehmen. Flughafenregionen sind in aller Regel Hochpreisregionen. Mit weniger als zehn Euro Stundenlohn kann hier niemand vernünftig leben. Deswegen brauchen wir hier auch eine Lohnuntergrenze.

In einer sozialen Marktwirtschaft gibt es einerseits den Markt, mit Wettbewerb und Konkurrenzdruck. Andererseits gibt es den Bürger mit seinem berechtigten Anliegen, von Vollzeitarbeit vernünftig leben zu können. Wenn dieses Gefüge aus dem Gleichgewicht gerät, sind die Tarifparteien und die Politik gefordert. Deshalb werde ich mich bei oben genanntem Beispiel für einen branchenweit gültigen Tarif mit Allgemeinverbindlichkeit und Lohnuntergrenze bei den Bodenverkehrsdiensten einsetzen.

Viele Grüße
Franz Obermeier
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Frage zum Thema Gesundheit
08.07.2009
Von:
Uwe

Sehr geehrter Hr Obermeier
Haben Sie auch zum Thema Gesundheitsrefom eine eigene Vorstellung?
Oder vertrauen Sie da anderen Parteimitgliedern, wenn es um ihre Stimme als Abgeordneter geht?
Die derzeitige Entwicklung bedroht vor allem kleine Einzelpraxen in ihrer Existenz. Dabei sind es gerade diese, die die hochgelobte Qualität und persönliche Widmung auf der Hausarztebene tatsächlich erbringen, eben weil nicht der Massenandrang besteht.
In der Therapie ist das Vertrauen der Schlüssel zum Erfolg. Der fälschlich als Placebo bezeichnete Effekt kommt nur im Vertrauensverhältnis zustande und würde es erlauben, Kosten zu reduzieren.
Die Hausarztzentrierte Versorgung soll sich nicht finanziell bewährt haben. Das sollte Sie nicht wundern, so lange der Hausarzt aufgrund der freien Arztwahl umgangen werden kann und der von der Politik hoch gejubelte Wettbewerb den Arzt drängt, dem Patienten seine Wünsche zu erfüllen, statt ihm Grenzen zu setzen.
Es gibt doch schon z. B. in Norwegen funktionierende Einschränkungen der freien Arztwahl .... Ich hätte so einige Ideen. Sie brauchen mich nur zu rufen!
MfG
Antwort von Franz Obermeier
1Empfehlung
30.08.2009
Franz Obermeier
Hallo Herr ,

meiner Meinung nach haben wir in Deutschland nach wie vor ein gut funktionierendes Gesundheitssystem. Damit das so bleibt ist es unsere Aufgabe, dieses System auf wirtschaftlich stabile Beine zu stellen - ohne die Beiträge zu erhöhen. Als Wirtschaftspolitiker kann ich dazu indirekt beitragen: Mit guter Beschäftigungspolitik steigt die Anzahl der versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse. Damit stabilisieren wir die Beiträge.

Zu Ihrem konkreten Anliegen: Wir haben derzeit ein nahezu flächendeckendes Hausarztsystem. Mein Ziel ist es, die wohnortnahe Hausarztversorgung zu erhalten - selbst wenn dieses System tatsächlich defizitär sein sollte (was ich wie Sie bezweifle). Die SPD möchte medizinische Versorgungszentren fördern, d.h. mehrere Ärzte unter einem Dach. Das ist zwar effizient, gefährdet aber die Hausarztpraxen in den ländlichen Regionen. Grundsätzlich bin ich nicht gegen solche Zentren. Es sollte meiner Meinung aber so sein, dass ein Arzt die Verantwortung für seine Praxis hat - auch in ökonomischer Hinsicht. Arztpraxen als GmbHs oder AGs lehne ich ab, weil dadurch betriebswirtschaftliche Aspekte zu stark in den Vordergrund rücken.

Viele Grüße
Franz Obermeier
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Frage zum Thema Aufenthalts- und Asylrecht
06.09.2009
Von:
Jan

Sehr geehrter Herr Obermeier,

ich wende mich an Sie mit drei Fragen zur heutigen Praxis der Duldung im Asyl- und Flüchtlingsrecht. Es geht mir im Einzelnen um die folgende Themenbereiche:

1) Rund 100.000 Menschen leben in Deutschland mit einer Duldung. Etwa 60.000 von ihnen seit über sechs Jahren. Statt einer Klärung ihres Aufenthaltsstatus erhalten immer noch viele Betroffene kurzfristige, sog. Kettenduldungen, die ihnen keinerlei längerfristige Lebensperspektive bieten.

2) Auch eine große Zahl der derzeit Bleibeberechtigten lebt nach wie vor mit einem ungesicherten Aufenthaltsstatus. Angesichts der Wirtschaftskrise kann von vielen der geforderte Nachweis eines Arbeitsplatzes nicht erbracht werden. Diesen Menschen droht bis Ende 2009 der Rückfall in die Duldung und im schlimmsten Falle sogar die Abschiebung.

3) Geduldete dürfen sich in Deutschland nicht frei bewegen. Jahrelang wurden sie durch Arbeits- und Ausbildungsverbote in soziale Abhängigkeit gezwungen. Viele Betroffene fristen ein Dasein ohne Perspektive in Lagern und müssen sich von Essenspaketen ernähren. Von ausreichender medizinischer Versorgung sind sie ausgeschlossen. Das Asylbewerberleistungsgesetz behandelt Flüchtlinge wie Menschen zweiter Klasse. Ein eigenständiges Leben in Würde wird verhindert.


Welche Position wollen Sie als Abgeordneter im Bundestag zu den folgenden drei Fragen aktiv betreiben?

1) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die gesetzlichen Bestimmungen dahingehend geändert werden, langjährig Geduldeten und Menschen, die zur Zeit nur befristet bleibeberechtigt sind, ein gesichertes Aufenthaltsrecht und eine Lebensperspektive erhalten?

2) Werden Sie sich für ein Ende der Praxis von Kettenduldungen einsetzen?

3) Müssen Ihrer Ansicht nach Personen, nach die nach dem Ausländergesetz geduldet sind, weiterhin in Lagern leben und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz versorgt werden, oder wollen Sie sich dafür einsetzen, diese Einschränkungen abzuschaffen?
Antwort von Franz Obermeier
bisher keineEmpfehlungen
17.09.2009
Franz Obermeier
Hallo Herr ,

gestatten Sie mir zunächst grundsätzlich auf dieses Thema einzugehen: Das Recht auf Asyl ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgelegt. Es betrifft Menschen, die in Ihrer Heimat um Leib und Leben fürchten müssen. Als CSU haben wir dem "Asylkompromiss" 1993 zugestimmt. In der Folge sind die Zahlen von damals 300.000 bis 400.000 Asylbewerbern pro Jahr deutlich zurückgegangen.

Mit dem "Asylbewerberleistungsgesetz" haben wir darüber hinaus erreicht, dass die Sozialleistungen für Asylbewerber jetzt niedriger sind als bei Deutschen (Hartz IV, ALG II-Empfänger). In Bayern gilt seither das "Sachleistungsprinzip", d.h. die Länder können statt Geldmitteln auch Sachleistungen gewähren. Darüber hinaus kann die Unterbringung in Sammelunterkünften erfolgen. Dieses Vorgehen hat viel Geld gespart, wirft aber auch die von Ihnen angesprochenen Probleme auf.

Zu Ihren drei Fragen:

(1) Viele der so genannten "Geduldeten" und deren Kinder integrieren sich im Laufe der Jahre, sie arbeiten und nehmen am gesellschaftlichen Leben teil. Ich kenne eine ganze Reihe solcher Fälle aus unserem Wahlkreis und habe mich schon häufig für ein allgemeines Bleiberecht eingesetzt. In Einzelfällen habe ich bei der Einbürgerung geholfen. Klar ist, dass in solchen Fällen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, also einwandfreier Leumund oder die Anerkennung der deutschen Rechtsordnung. In den Fällen, die ich kenne, war das immer gegeben.

(2) Kettenduldungen sind meiner Meinung nach überflüssig, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. So ein Vorgehen ist nicht zumutbar.

(3) Das Asylbewerberleistungsgesetz gänzlich abzuschaffen halte ich für nicht richtig. Sie haben aber Recht, dass in dieser Sache Handlungsbedarf besteht und die derzeitige Lage verbessert werden muss. Wir sollten in dieser Frage eine gesetzliche Regelung schaffen, die diese Verfahren vereinfacht: Entweder wir heben eine Duldung auf und schieben einen Asylbewerber dann auch ab. Oder wir erkennen das Recht auf Asyl an und nehmen ihn vollständig mit einem dauerhaften Bleiberecht auf.

Eine Anmerkung noch zur EU-Politik: Als CSU-Abgeordnete treten wir vehement gegen Bestrebungen der EU-Kommission ein, die Asylleistungen EU-weit zu vereinheitlichen und an die jeweiligen Sozialleistungen anzugleichen.

Viele Grüße
Franz Obermeier
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