Frank Tempel (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Frank Tempel
© Die LINKE
Geburtstag
19.01.1969
Berufliche Qualifikation
Polizeibeamter
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Kriminalbeamter
Wohnort
Saara
Wahlkreis
Greiz - Altenburger Land
Ergebnis
29,3%
Landeslistenplatz
4, Thüringen
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Nach meinen Informationen befindet sich das Volksbegehren zur Zeit in der Zulassungsprüfung. Ich gehe davon aus, dass genügend Unterschriften gesammelt wurden. (...)
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Tempel,

haben sie bereits die Ergebnisse der DRUID Studie erhalten und ausgewertet?

Soweit mir bekannt, empfiehlt die Studie, dass erst eine THC Konzentration von 7-10ng/ml im Blut äquivalent zu 0,5 ppm Alkohol sind.

Werden sie diesen wissen für die momentan hoffentlich anlaufende Debatte nutzen, um Konsumenten im Führerscheinrecht zu entkriminalisieren.

Momentan müssen die Konsumenten befürchten, nach dem Konsum einer Cannabiszigarette noch 24-72h danach dafür belangt zu werden, da sie den aktuellen Grenzwert von 1ng/ml übersteigen.

Dazu geht die Regierung weiterhin davon aus, dass Konsumenten nicht dazu geeignet sind, ein KFZ zu führen. Die Studie widerlegt dies aber.

Muss die Bundesregierung nicht auf Grundlage der Studie etwas ändern und eine Debatte in Gang setzen?

Werden sie sich dafür einsetzen?

Wie sehen sie die Chancen hierfür?

mfg

D.
Antwort von Frank Tempel
2Empfehlungen
12.01.2012
Frank Tempel
Sehr geehrter Herr ,

auch ich sehe Handlungsbedarf in diesem Bereich.

Als Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Strafbarkeit von Besitz geringer Mengen Cannabis zum Eigenverbrauch als unverhältnismäßig zu beurteilen, verlagerte sich die Verfolgung von Cannabiskonsumierenden vom Strafrecht zum Straßenverkehrsrecht. Einen wissenschaftlich fundierten Grenzwert für Cannabis-Leitsubstanzen, der die tatsächliche Beeinflussung der Fahrtüchtigkeit widerspiegelt, gibt es jedoch nicht.

Wir haben die Problematik am Rande unseres aktuellen Antrags zur Einführung von Cannabis-Clubs angesprochen.

In diesem fordern wir, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, in dem eine wissenschaftlich begründete zulässige Höchstgrenze von Tetrahydrocannabinol im Blut für den Straßenverkehr eingeführt wird.

Den gesamten Antrag finden Sie hier:

dokumente.linksfraktion.de

Wir werden das Thema in diesem Jahr auch weiterhin bearbeiten. Gerne kann ich Sie darüber auf dem Laufenden halten. Sollten Sie daran Interesse haben, kann ich Sie gerne in meinen Newsletter aufnehmen. Dazu müssen Sie einfach eine kurze E-Mail an "frank.tempel@bundestag.de" senden.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Tempel
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Frage zum Thema Gesundheit
02.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Tempel,

ich wende mich erneut an Sie als drogenpolitischen Sprecher der Fraktion Die LINKE im Bundestag.

Vielen Dank für Ihre Antwort auf meine allgemeine Anfrage vom 31.10.2011. Nun möchte ich einige konkrete Fragen stellen:

(1) Hat eine Forcierung der Strafverfolgung der Drogenkonsumenteninnen und -konsumenten seit 1985 zu Tausenden zusätzlichen Drogentodesfällen geführt (siehe meine Ihnen bereits vorliegende Studie "Falsche Angaben zu Drogentodesfällen", Minimalfassung und Abschnitt 6)?
(2) Macht das Bundeskriminalamt (BKA) in seiner Berichterstattung zu Drogentodesfällen Angaben zu folgender Kategorie: "Zum Todeszeitpunkt als Erstauffälliger Konsument harter Drogen (EKhD) in einem Informationssystem der Polizei (INPOL) erfasst"?
(3) Ist ein solcher Eintrag im INPOL befristet?
(4) Ist es falsch, wenn das BKA Angaben zu der genannten Kategorie so darstellt, als sei damit die "Polizeiauffälligkeit der verstorbenen Drogenkonsumenten" gemeint?
(5) Führt die Verwendung der genannten Kategorie dazu, dass mehr als die Hälfte der verstorbenen Drogenkonsumenten, die der Polizei bekannt gewesen sind, als scheinbar "polizeiunbekannt" eingeordnet wird (siehe: "Falsche Angaben zu Drogentodesfällen", Kurzfassung)?
(6) Bestätigen Daten aus Bayern, dass entgegen anderslautender Darstellung des BKA fast nur "polizeibekannte" Konsumenten sterben (siehe: "Falsche Angaben zu Drogentodesfällen", Abschnitt 4.6)?

Für den Fall einer positiven Beantwortung der letzten Frage eine allerletzte Frage:
(7) Könnte man es verantworten, eine Drogenpolitik zu verfolgen auf der Basis falscher Angaben zur "Polizeiauffälligkeit der verstorbenen Drogenkonsumenten"?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Frank Tempel
1Empfehlung
13.02.2012
Frank Tempel
Sehr geehrter Herr ,

ich stimme mit Ihnen überein, dass durch forcierte Strafverfolgung die Statistik maßgeblich beeinflusst wird. Hierbei verweise ich auch auf meine Antwort vom 9.11.2011. Wie bereits versichert, sehe ich keinen Zusammenhang zwischen Strafverfolgung und Konsumverhalten. Die von Ihnen gestellten Fragen werden in meine Tätigkeiten zum Thema Drogenpolitik einfließen.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Tempel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Tempel,

der Antrag der Linken zum Thema Cannabis wird vorraussichtlich abgelehnt.
Trotzdem zeigte sich die SPD gewillt, die Konsumenten zu entkriminalisieren.

Kann man den Antrag vielleicht aufsplitten?
Es muss doch wenigstens zu erreichen sein, dass die Verfolg der Konsumenten über den Führerschein endlich vermieden wird, in dem man einen vernünftigen Grenzwert, der Laut Forschung zwischen 5-10ng/ml THC liegen sollte!
Darüber hinaus sollte aus dem Führerscheinrecht komplett gestrichen werden, dass ein Nachweis eines Konsums über abbauprodukte zu einem Anzweifeln der Fahreignung führt.

Ebenso könnte man auch dem Antag herazs formulieren, dass die Polizei ab jetzt die Befugnis hat, bei einer Menge von bis zu 6gramm komplett auf eine Verfolgung zu verzichten!
Damit meine ich, dass die "geringe Menge" Regelung schon vor aufstellen eines Strafverfahrens wirksam wird.

Der Sprecher des DHV hat in der Anhörung deutlich gemacht, wie Menschenunwürdig mit jugendlichen Umgegangen wird, wenn sie mit einer geringen Menge erwischt werden.
Zwar wird am Ende oftmals alles eingestellt... aber sie wissen ja selbst, was bis dahin passiert und wie belastet diese Erfahrung für einen Menschen ist.

Im Endeffekt ist also meine Frage, ob der Antrag in so weit gesplittet werden kann und/oder ob die Link gesondere Gesetzesentwürfe in diese Richtung einreichen wird/kann?

mfg

D.
Antwort von Frank Tempel
1Empfehlung
13.02.2012
Frank Tempel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 06. Februar. In der Tat findet über den Führerscheinentzug teilweise eine Strafverlagerung gegen Konsumierende statt, die nicht gegen die geringe Menge verstoßen und die auch nicht unter Rauschzuständen ein KfZ geführt haben.

Das Phänomen der Strafverlagerung wird in dieser Legislatur eine tiefergehende Rolle im Rahmen meiner Abgeordnetentätigkeit spielen. Ob hieraus ein neuer Antrag entspringt, ist jetzt noch nicht abschätzbar. Mein Ziel ist aber auf alle Fälle die Zusammenarbeit mit den Oppositionsparteien.

Wie bereits in unserem Antrag festgehalten, werden wir uns dafür einsetzen, dass wissenschaftlich fundierte THC-Grenzwerte im Blut in die Prüfung der Fahreignung einfließen.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Tempel
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