Frank Schäffler (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Frank Schäffler
Jahrgang
1968
Berufliche Qualifikation
Industriekaufmann, Diplom Betriebswirt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbstständiger Berater für die Marschollek, Lautenschläger und Partner AG (MLP), Heidelberg
Wahlkreis
Herford - Minden Lübbecke II
Landeslistenplatz
12, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ich sehe im Bereich Private-Equity (Beteiligungskapital) zunächst die Bundesregierung in der Pflicht, ein zukunftsfähiges Gesetz vorzulegen. (...) Die Kollegen äußern sich zwar in der Öffentlichkeit oft ganz vernünftig, wenn es dann aber um die konkrete Umsetzung geht, fügen sie sich jedoch der Koalitionsdisziplin. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Wirtschaft
23.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schäffler,

sie gelten als ein FDP-Abgeordneter mit ordnungspolitischen Prinzipien. Ich möchte daher aus aktuellem Anlass zwei Fragen zum VW-Gesetz an Sie stellen.

1. Im Deutschen Bundestag hat die FDP-Fraktion gegen die Neufassung des FDP-Gesetzes gestimmt. In der niedersächsischen CDU/FDP-Landesregierung und von der niedersächsischen FDP wird der Landeseinfluss auf VW aber vehement verteidigt. Wie erklären Sie sich das? Würden Sie mir zustimmen, dass es sich in Hannover um Schönwettermarktwirtschaftler handelt?

2. Nachdem die FDP aus opportunistischen Gründen in der gemeinsamen Landesregierung mit der CDU in Hannover jegliche ordnungspolitische Prinzipien über Bord geworfen hat, steht zu befürchten, dass dies in einer CDU/FDP-Bundesregierung ebenfalls geschieht. Welche Garantie gibt es, dass die FDP bei wichtigen ordnungspolitischen Fragestellungen nicht umfällt, sondern ,wenn nötig, auch einen Bruch der Koalition in Kauf nimmt?

Ich bedanke mich schon im Voraus für die Beantwortung dieser Fragen und wünsche Ihnen viel Erfolg im anstehenden Wahlkampf.

Mit freundlichem Gruss
Antwort von Frank Schäffler
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30.07.2009
Frank Schäffler
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Fragen und Ihre guten Wünsche.

Die niedersächsische FDP hat in ihrem Wahlprogramm die Veräußerung von Landesbeteiligungen gefordert, um eine Stiftung "Zukunfts- und Innovationsfonds Niedersachsen" zu fördern. Insoweit vertritt auch die niedersächsiche FDP die von Ihnen angesprochenen marktwirtschaftlichen Positionen. Welche Ziele sich dann in einer Koalitionsregierung umsetzen lassen, müssen die Kollegen vor Ort beurteilen.

Ich selbst kann Ihnen besser etwas zur Haltung der Bundestagsfraktion sagen. Wie Sie richtig schreiben, haben wir als FDP-Bundestagsfraktion gegen die Neufassung des VW-Gesetzes gestimmt. Ich denke, dass staatliche Schutzzäune in einer Marktwirtschaft nichts zu suchen haben. Protektionistische Maßnahmen müssen wir gerade in der aktuellen Krise unterlassen bzw. aufheben. Bezüglich Ihrer Erwartungen an eine von der FDP getragene Bundesregierung kann ich Ihnen keine Garantie geben. Ich kann Ihnen aber versichern, dass ich mich mit aller Macht für einen ordnungspolitisch sauberen Koalitionsvertrag einsetzen werde. Je besser das Ergebnis der FDP bei der Bundestagswahl ist, desto leichter wird es uns fallen, unsere liberalen Vorstellungen durchzusetzen. Dafür bitte ich um Ihr Vertrauen und Ihre Stimme.

Freundliche Grüße

Frank Schäffler
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Frage zum Thema Finanzen
29.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schäffler,

einem Zitat auf SPIEGEL-online zurfolge finden Sie es ja ganz ungeheuerlich, dass die Gesundheitsministerin ihren Dienstwagen mit in den Urlaub nimmt. Es sei "eine Sauerei", wie sie mit den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger umgeht, werden Sie zitiert.

Ich finde es schön, dass es Politiker mit einem hohen moralischen Anspruch gibt wie Sie. Ereignisse wie Frau Schmidts Autoverlust schaden dem Ansehen der Zunft und sorgen für Politikverdrossenheit bei den Menschen. Insofern finde ich es nur richtig, dass Sie sich öffentlichkeitswirksam positionieren - gerade kurz vor der Wahl.

Meine Frage an Sie steht auch im Kontext mit Steuergeldern und Moral. Die Bundestagsverwaltung fordert von der FDP insgesamt 4,3 Millionen Euro an Strafen und Kompensationen für vorsätzlich falsch abgerechnete Spenden, die unter der Ägide von Herrn Möllemann und Mitwissern zwischen 1996 und 2002 verbucht wurden.
Während sich seit Jahren nichts mehr an den Fakten geändert hat, brauchte die Bundestagsverwaltung bis Juni 2009, um zu dem oben genannten Strafzahlungsbescheid zu kommen.

Heute wurde bekannt, dass die FDP vor dem Berliner Verwaltungsgericht Klage gegen die Strafzahlungen eingereicht hat. Ihre Partei ist also scheinbar der Auffassung, nicht zu den Betrügereien der vergangenen Jahre stehen zu müssen. Man könnte diesen Schritt allerdings auch als Versuch deuten, die endgültige Entscheidung zu Gunsten des Steuerzahlers und zu Lasten der FDP auf die Zeit nach der Bundestagswahl zu vertagen.

Ich möchte gerne von Ihnen wissen, wie Sie diese Situation mit ihren hohen moralischen Standards in Einklang bringen. Misst die FDP mit zweierlei Maß, wenn es um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger geht?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Frank Schäffler
2Empfehlungen
30.07.2009
Frank Schäffler
Sehr geehrter Herr ,

es ist völlig richtig, dass die FDP bezüglich der Spendenvorgänge Fehler gemacht hat und dafür eine Strafzahlung leisten muss. Dies erkenne ich an. Wir haben als FDP daher bereits eine Teilzahlung geleistet sowie eine Rückstellung für eine weitere Zahlung gebildet. Wir haben gegen den Bescheid des Bundestagspräsidenten lediglich deshalb Rechtsmittel eingelegt, weil die eigene Aufklärungsarbeit der FDP nicht ausreichend gewürdigt wurde und weil für die FDP keine strengeren Maßstäbe als für die anderen Parteien gelten dürfen.

Freundliche Grüße

Frank Schäffler
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