Frank Heinrich (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Frank Heinrich
Geburtstag
25.01.1964
Berufliche Qualifikation
Sozialpädagoge, Theologe
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Chemnitz
Wahlkreis
Chemnitz
Ergebnis
34,1%
Landeslistenplatz
3, Sachsen
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(...) Sowohl nach oben als auch nach unten sehe ich hier große Schwierigkeiten. Zum anderen bin ich an einer philosophischen Auseinandersetzung über die möglichen moralischen Folgen, welche die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens mit sich bringen könnte, interessiert. Die "Unumkehrbarkeit" einer solchen drastischen Umgestaltung unseres Sozialstaates macht die Sache meiner Ansicht nach regelrecht gefährlich. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.05.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Heinrich,

vielen Dank für Ihre Antwort. Da kein Kommentar möglich ist, muss ich leider eine neue Anfrage stellen um wichtige Inhalte öffentlich klar zu stellen:

Sie schreiben "2) die Kirche ist eine Solidargemeinschaft, die sich zu einem großen Teil aus Kirchensteuermitteln finanziert [..]".

Ihre Aussage mag für zentrale kirchliche Aufgaben oder "Kernkompetenzen" korrekt sein. Für sog. wohltätige Aufgaben ist sie es NICHT. Der Großteil (>90%) der finanziellen Mittel zur Erbringung von Dienstleistungen wie Kinderbetreuung, Krankenhausleistungen, Pflege, etc. wird durch die Steuer- oder Beitragszahlungen ALLER Bürger und nicht durch Kirchensteuermittel finanziert - siehe u.a. de.wikipedia.org . Im Detail ist dieses sicherlich für jede Institution separat zu prüfen, das Gesamtbild ist jedoch offensichtlich.

Ein wenig abseits unseres Themas: selbst kircheninterne Funktionen werden zu erheblichen Teilen durch alle Steuerzahler finanziert: (u.a. tinyurl.com ). Dem ehernen Prinzip des "Geben und Nehmen" nach, darf die Gesellschaft somit auch den Respekt der Kirchen vor der Grundgesetzgebung fordern.

Ferner schreiben Sie "1) Die Kirche ist eine Glaubensgemeinschaft, wer für sie arbeitet bzw. arbeiten möchte, weiß das und muss es auch mittragen können [..]".

In einer (demokratischen) GEMEINSCHAFT bestimmen alle oder zumindest die Mehrheit die Geschicke der Gemeinschaft. Wenn der Protest des Einzelnen ignoriert wird, und dieser als Ultima Ratio nur den Austritt sieht, darf er nicht für seine (vielleicht durchaus christliche) Überzeugung mit wirtschaftlichen, ja weltlichen Mitteln bestraft werden.

Warum darf eine Glaubensgemeinschaft die Rechte des Individuums ignorieren oder verweigern, eine weltliche Organisation aber nicht? Ich sehe hier nach wie vor eine eklatante Verletzung unseres Grundgesetzes.

viele Grüße

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