Dr. Angelika Niebler (CSU)
Abgeordnete EU

Grunddaten
Dr. Angelika Niebler
© info@cducsu.eu
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Rechtswissenschaft (Promotion)
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Bayern
Bundeslistenplatz
2
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(...) Nach wie vor müssen sich die freiwilligen Bewerber allerdings vor Dienstantritt auf ihre körperliche Eignung für die anspruchsvolle Wehrausbildung medizinisch untersuchen lassen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Integration
27.10.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Europaabgeordnete Dr. Niebler,

Sie wurden erst kürzlich Opfer eines Überfalls. Es mehren sich Medienberichte, daß die "Hauptstadt der EU" auch als Hauptstadt des Verbrechens in Europa bezeichnet wird. Woran liegt das? Was sind die Ursachen? Was wird dagegen unternommen?

Hier dazu dieser Zeitungsbericht www.wiwo.de

Ähnliche Zustände entwickeln sich durch Parallelgesellschaft in den deutschen Großstädten. Liegt das an der laschen EU-Einwanderungspolitik?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Angelika Niebler
2Empfehlungen
26.02.2010
Dr. Angelika Niebler
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Sicherheitslage in der "Hauptstadt der EU".

Sie sprechen ein Problem an, mit dem sowohl die Bürger Brüssels als auch wir Abgeordneten beinahe täglich konfrontiert werden. Es gibt viele EU-Mitarbeiter, Diplomaten und Parlamentarier, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben wie ich. Deswegen haben wir Jerzy Buzek, den Präsidenten des Europäischen Parlaments, gebeten, bei der Stadt Brüssel und dem Staat Belgien zu intervenieren.

Auch den brüsseler Behörden ist bewusst, dass die Kriminalitätsrate in ihrer Stadt hoch ist. Das Parlament der Region Brüssel hat versucht dieser Tatsache mit der Initiierung verschiedener Sicherheits- und Präventionspläne nachzukommen. Die Pläne sehen eine verstärkte Koordinierung der Polizeistellen, die Organisation von Präventionsaktionen und eine intensivere Zusammenarbeit mit Schulen zur Vorbeugung von Jugendkriminalität vor.

Damit ist der Bekämpfung von Kriminalität aber keinesfalls Genüge getan. Nicht nur aus meiner eigenen Erfahrung kann ich Ihnen berichten, dass die Polizeibeamten vor Ort mehr als lax mit den ihnen herangetragenen Anzeigen umgehen. Nach 22 Uhr haben Bürger sowieso Probleme, Polizeibeamte zu finden. Nach dem Überfall auf mich wartete ich knapp zwei Stunden vergeblich auf das Eintreffen der Polizei. Auch die weiteren Untersuchungen der Polizei lassen nicht darauf schließen, dass die Täter ernsthaft verfolgt werden. Dieses Laissez-faire der belgischen Polizei halte ich für skandalös. Unlängst hat Brüssels Bürgermeister Freddy Thielemann zwar angekündigt, die Polizeipräsenz im EU-Viertel zu erhöhen und sogar eine eigene Dienststelle im Parlament einzurichten. Passiert ist jedoch noch nichts.

Erfreulicherweise verzeichnet das Polizeipräsidium München in den vergangenen Jahren sinkende Deliktzahlen. Deutschlandweit ist die Kriminalität ebenfalls zurückgegangen. Allerdings bewegen wir uns da immer noch auf einem hohen Niveau. Gründe für Kriminalität können Perspektivlosigkeit oder soziale Mißstände sein. Deshalb sind wir Politiker gefordert, gute Bildungsmöglichkeiten für alle Kinder und Jugendliche zu schaffen und Chancengerechtigkeit zu fördern.

Innerhalb des Schengener Raums können sich EU-Bürger frei bewegen. An den EU-Außengrenzen gibt es weiterhin strenge Pass- und Visumkontrollen. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam hat die Asyl- und Einwanderungspolitik der Mitgliedstaaten 1999 eine gemeinsame Basis erhalten. Um die illegale Einwanderung zu bekämpfen hat das Europäische Parlament im Februar 2009 mehrheitlich eine Richtlinie über Sanktionen gegen Personen, die Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthalt beschäftigen, beschlossen. Diese Richtlinie ermöglicht die Abschiebung illegaler Einwanderer in ihre Herkunftsländer und verhängt ein fünfjähriges Einreiseverbot. Wir haben damit sicherlich einen weiteren wichtigen Schritt im Bereich Einwanderungspolitik getan.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Angelika Niebler, MdEP
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.11.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Niebler,

Ihr Parteivorsitzender - Herr Seehofer - hat sich klar für bundesweite Volksentscheide ausgesprochen.

Wie sieht es hier auf der Ebene Europa aus.

Treten Sie hier persönlich auch für europaweite Volksentscheide ein ?
Wenn ja - planen Sie in den nächsten 6 Monaten hierzu Veranstaltungen in Bayern ?
Wann und wo ?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Angelika Niebler
2Empfehlungen
29.04.2010
Dr. Angelika Niebler
Sehr geehrter Herr ,

besten Dank für Ihre Anfrage bei abgeordnetenwatch.de zum Thema "europaweite Volksentscheide". Sehen Sie es mir bitte zunächst nach, dass ich erst jetzt dazu komme, Ihre Anfrage zu beantworten.

Sie haben in Ihrer Anfrage zu Recht zunächst darauf hingewiesen, dass sich der Parteivorsitzende meiner Partei, Herr Ministerpräsident Horst Seehofer, für bundesweite Volksentscheide ausgesprochen hat. Ich teile seine Meinung. Es würde unserer Demokratie gut tun, wenn wir auf nationaler Ebene zu wichtigen politischen Fragen Volksentscheide zulassen würden.

Dies müsste insbesondere auch für grundlegende Entscheidungen gelten, die auf europäischer Ebene zu treffen sind. Ich denke hier beispielsweise an die Übertragung von Zuständigkeiten von Mitgliedstaaten auf Europa, wie dies jüngst durch den Vertrag von Lissabon geschehen ist. In vielen europäischen Ländern fanden hierzu Referenden statt. In diesen Ländern wurden über die Vor- und Nachteile des Vertrages diskutiert und so auch die Entwicklung in Europa zum Gegenstand von Debatten vor Ort gemacht. Ich bin überzeugt, dass uns gerade solche Debatten helfen würden, eine höhere Akzeptanz für Entscheidungen zu erreichen, die auf europäischer Ebene getroffen werden.

Unser Grundgesetz sieht derzeit die Möglichkeit eines Volksentscheids allerdings nach Art. 29 Grundgesetz nur vor, wenn das Bundesgebiet neu gegliedert werden soll. Sollen bundesweit Volksentscheide eingeführt werden, müsste der Deutsche Bundestag das Grundgesetz entsprechend ändern. Der "Ball" liegt damit bei den Kollegen im Bundestag, die sich insoweit für eine Grundgesetzänderung stark machen müssten.

Für europaweite Volksentscheide sehe ich derzeit realistisch keine Möglichkeit, diese einzuführen. Ich denke, es wäre schon ein großes Fortschritt, wenn wir auf Bundesebene erreichen könnten, dass es zu mehr direktdemokratischen Strukturen kommt.

Sie fragten mich in Ihrer Anfrage auch danach, ob ich zum Thema Volksentscheide Veranstaltungen in Bayern plane. Ich bin jede Woche in Bayern unterwegs und diskutiere vor Ort mit Bürgern über europäische Themen. Fast immer kommt dabei auch das Thema Volksentscheide zur Sprache. Gerne lade ich Sie ein, an einer dieser Veranstaltungen teilzunehmen. Die geplanten Termine finden Sie auf meinen Internetseiten unter www.angelika-niebler.de .

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Angelika Niebler, MdEP
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.03.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Niebler,

wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat das Bundesverfassungsgericht in Deutschland kürzlich die sogenannte Vorratsdatenspeicherung für Verfassungswidrig erklärt. Die deutsche Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten ist somit gekippt. Eine neue Regelung ist nur unter sehr bestimmten Auflagen Verfassungskonform.
Auch in Rumänien wurde die Vorratsdatenspeicherung vom Verfassungsgericht in der jetzigen Form erst mal gestoppt.

Meine Frage an Sie:
Besteht eine Möglichkeit, dass die EU die Richtlinie 2006/24/EG nun noch einmal vollständig überprüft und gegebenenfalls wieder abschafft? Wie bewerten Sie persönlich hier die Güterabwägung zwischen Freiheit und Sicherheit?

Sollte es noch Fragen Ihrerseits geben, so stehe ich Ihnen jeder Zeit und gerne zur Verfügung; zur weiteren Information empfehle ich Ihnen die Webseite des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (vorratsdatenspeicherung.de).

Vielen Danke für Ihre Arbeit und freundliche Grüße,

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Frage zum Thema Familie
09.04.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Niebler,

sie sind im Ausschuss für "Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM)"

Im Besonderen soll von Ihnen erarbeitet werden: "Beseitigung jeglicher Formen der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts"

Die Bundesrepublik Deutschland ist im "Zaunegger" Prozess wegen des Verstoßes gegen Diskriminierung des §1626a verurteilt worden. Man muss kein Prophet sein, beim Lesen diesen Gesetzes, dass dieses gegen den Gleichheitsgrundsatz und diverser andere Grundrechte verstößt.

Trotz des eindeutigen Urteils und der sich daraus ergebenen Konsequenzen, weigern sich in Deutschland nach wie vor Behörden und Gerichte, den §1626a außer Kraft zu setzen.

Meine Frage(n):
Sehen Sie Sich in Ihrer Arbeit ausschließlich für die Rechte von Frauen zuständig (Welches meines erachtens gegen das Grundgesetz Artikel 3 Abs. 1,2,3 verstößt)?

Halten Sie es für richtig, dass Behörden und Gerichte über höchstrichterliche Rechtsprechung hinwegsetzten und nach wie vor einen als "Diskriminierend" verurteilten Paragraphen anwenden?

Ist der deutschen Politik das Ansehen im Ausland so unwichtig, dass es sich leisten kann, ein höchstrichterliches Urteil einfach zu ignorieren und, wie häufig unter Politikern zu hören, ironischer weise eine Art "Danke", für dieses Urteil als Kommentar äußert wird, und dann weiter macht wie gehabt?

Ist es nicht schlimm genug, dass gerade Deutschland wieder am Pranger für Diskriminierungen steht, viele Politiker das schon im Vorfeld zumindest geahnt haben (was meines Erachtens offensichtlich ist), und denn keinerlei Reaktion zeigen?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen im voraus.

Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Dr. Angelika Niebler
1Empfehlung
29.06.2010
Dr. Angelika Niebler
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie besten Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de zum Thema Gleichbehandlung von Männern und Frauen.

Der "Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter" (FEMM) des Europäischen Parlaments ist nicht ausschließlich für die Rechte der Frau sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union zuständig, sondern insbesondere auch für die Politik der Chancengleichheit, einschließlich der Gleichstellung von Männern und Frauen bezüglich der Chancen auf dem Arbeitsmarkt und der Behandlung am Arbeitsplatz.

Art. 3 Abs. 2 GG besagt eindeutig, dass "Männer und Frauen ... gleichberechtigt" seien, dass der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördere sowie auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinarbeite. Genau dies sind auch die Ziele des FEMM-Ausschusses im Europäischen Parlament: Die derzeit teilweise noch vorherrschenden Defizite bei der Gleichstellung von Männern und Frauen sollen beseitigt werden. Ich sehe daher meine Arbeit im FEMM eher als einen Schritt hin zur Gleichberechtigung, der absolut konform ist mit Art. 3 GG.

Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 3. Dezember 2009 ("Zaunegger"-Prozess) hat das Bundesministerium der Justiz bereits angekündigt, die Anliegen lediger Väter künftig deutlich stärker zu berücksichtigen und Vätern auch ohne zwingende Zustimmung der Mutter eine Möglichkeit zu eröffnen, das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten. Die Vorarbeiten für das angekündigte Reformvorhaben sind dementsprechend umgehend aufgenommen worden. Dennoch werden - nicht zuletzt angesichts der großen gesellschaftspolitischen Tragweite des Themas - die Beratungen einige Zeit in Anspruch nehmen.

Nichteheliche Lebensgemeinschaften zeichnen sich durch eine große Vielfältigkeit aus. Auch angesichts der Bandbreite der rechtspolitischen Möglichkeiten muss sorgfältig geprüft werden, welches Regelungsmodell in Zukunft vorgeschlagen werden soll. Sie werden daher verstehen, dass derzeit noch kein genauer Zeitpunkt feststeht, wann eine Neuregelung in Kraft treten wird. Sie können jedoch sicher sein, dass intensiv über diese Neuregelung beraten wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Angelika Niebler, MdEP
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Frage zum Thema Finanzen
03.05.2010
Von:

Was wird gegen die Schuldigen unternommen, die Griechenland den Euro gegeben haben obwohl die sich dafür wegen Betrug disqualifiziert hatten ?
Antwort von Dr. Angelika Niebler
1Empfehlung
30.07.2010
Dr. Angelika Niebler
Sehr geehrter Herr Weigand,

besten Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de zum Thema "Griechenland und der Euro". Ich habe ausführlich auf diese Anfrage vom 3. Mai 2010 in meiner Antwort auf Ihre erneute Anfrage vom 24. Mai 2010 Stellung genommen, auf die ich Sie an dieser Stelle verweisen möchte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Angelika Niebler, MdEP
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