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Sehr geehrte Frau Dr. Niebler,
sie sind im Ausschuss für "Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM)"
Im Besonderen soll von Ihnen erarbeitet werden: "Beseitigung jeglicher Formen der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts"
Die Bundesrepublik Deutschland ist im "Zaunegger" Prozess wegen des Verstoßes gegen Diskriminierung des §1626a verurteilt worden. Man muss kein Prophet sein, beim Lesen diesen Gesetzes, dass dieses gegen den Gleichheitsgrundsatz und diverser andere Grundrechte verstößt.
Trotz des eindeutigen Urteils und der sich daraus ergebenen Konsequenzen, weigern sich in Deutschland nach wie vor Behörden und Gerichte, den §1626a außer Kraft zu setzen.
Meine Frage(n):
Sehen Sie Sich in Ihrer Arbeit ausschließlich für die Rechte von Frauen zuständig (Welches meines erachtens gegen das Grundgesetz Artikel 3 Abs. 1,2,3 verstößt)?
Halten Sie es für richtig, dass Behörden und Gerichte über höchstrichterliche Rechtsprechung hinwegsetzten und nach wie vor einen als "Diskriminierend" verurteilten Paragraphen anwenden?
Ist der deutschen Politik das Ansehen im Ausland so unwichtig, dass es sich leisten kann, ein höchstrichterliches Urteil einfach zu ignorieren und, wie häufig unter Politikern zu hören, ironischer weise eine Art "Danke", für dieses Urteil als Kommentar äußert wird, und dann weiter macht wie gehabt?
Ist es nicht schlimm genug, dass gerade Deutschland wieder am Pranger für Diskriminierungen steht, viele Politiker das schon im Vorfeld zumindest geahnt haben (was meines Erachtens offensichtlich ist), und denn keinerlei Reaktion zeigen?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen im voraus.
Mit freundlichen Grüssen
