Thomas Mann (CDU)
Abgeordneter EU

Grunddaten
Thomas Mann
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Industriekaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Hessen
Bundeslistenplatz
1
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(...) Es ist richtig, dass eine große Zahl an Personen in Deutschland und auch in anderen Ländern eine Vielzahl illegaler Musikstücke etc. auf ihrem PC besitzt. Hier muß allerdings die Tatsache beachtet werden, dass dies nicht der Bereich ist, auf dem das ACTA-Abkommen sein Hauptaugenmerk legt. Denn diese Bereiche sind, wie Sie bereits richtigerweise erwähnt haben, im deutschen Urheberrecht verankert und werden durch ACTA nicht zu einer verschärften Handhabung etwaiger Schadensersatzklagen führen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
31.01.2012
Von:

Sehr geehrter Abgeordneter Mann,

bezüglich der kommenden Beratungen zum ACTA habe ich einige Fragen:

Ist des richtig, dass das Abkommen für die EU verpflichtend, für den Initiator (die USA) hingegen unverbindlich ist?

Denken Sie, das die Interessen von Rechteinhabern elementaren Dingen wie Meinungsfreiheit, Datenschutz und anderen Grundrechten übergeordnet werden dürfen?

Ist es Ihrer Meinung nach vertretbar, Internetprovider quasi dazu zu verpflichten kontinuierlich den Datenverkehr zu überwachen? Von den entstehenden Kosten mal abgesehen, birgt dass nicht auch enormes Potential des Missbrauchs?

Mit freundlichen Grüßen aus Kassel

Antwort von Thomas Mann
1Empfehlung
16.02.2012
Thomas Mann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Unterzeichnung des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA).

Für die Europäische Union hat die EU-Kommission das Abkommen verhandelt. Das Mandat dafür hat sie von den Regierungen der EU-Staaten erhalten. Während der Verhandlungen wurde die EU-Kommission durch das Europäische Parlament kontrolliert: sowohl durch Anfragen, Resolutionen und Debatten im Plenum als auch den zuständigen Außenhandelsausschuss (INTA). Letzterer hat mit den Verhandlungsführern und dem zuständigen EU-Kommissar regelmäßig über den Verhandlungsstand und die geäußerten Sorgen vieler Bürgerinnen und Bürger diskutiert und Forderungen für die weiteren Verhandlungen gestellt. ACTA darf nicht als "bürokratische Hinterzimmergeburt" fernab der Öffentlichkeit in Kraft treten! Erst wenn das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente der EU-Staaten in öffentlichen Sitzungen grünes Licht für ACTA geben, kann es tatsächlich angewandt werden.

Derzeit wurde die Ratifizierung in mehreren Ländern vorerst gestoppt. Deutschland, Tschechien, Slowakei, Lettland und Polen haben das Abkommen nicht unterzeichnet. In anderen Ländern bzw. Staatengemeinschaften - darunter die übrigen EU-Länder, USA, Kanada, Japan, Frankreich und weitere - ist dieses bereits Realität. Zudem sollen in den USA jene ACTA-Bereiche mit Internetbezug im Rahmen eines nationalen Gesetzes verabschiedet werden.

Die Kritik, wonach ACTA "das Ende des freien Internets" wegen angeblichen Internetsperren sei, teile ich nicht. ACTA sieht nach Aussagen der Kommission und des Rechtsdienstes des EP keine Internetsperren vor. Außerdem steht ACTA in Einklang mit dem derzeitigen Harmonisierungsniveau zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, mit dem Regulierungsrahmen für die Telekommunikation und nicht zuletzt mit den einschlägigen EU-Regelungen zum Datenschutz und zur Privatsphäre. ACTA wird nichts an den geltenden Gesetzen der EU ändern, wie uns der Rechtsdienst des EP in zwei vom Außenhandelsausschuss (INTA) und Rechtsausschuss (JURI) beauftragten Rechtsgutachten bestätigt hat. Beide Gutachten sind im Internet verfügbar unter lists.act-on-acta.eu (Rechtsgutachten des legal service für den JURI ab S.1 und für den INTA ab S. 9).

Der zuständige Außenhandelskommissar Karel De Gucht bekräftigt in seinen Stellungnahmen, dass sich für die Bürger in Europa nichts ändern wird. An dieser Aussage werden wir die Kommission messen. ACTA stellt sicher, dass die Unterzeichnerstaaten gegen gefälschte Markenartikel vorgehen können, unter denen viele Unternehmen in Europa leiden: Wegen den in Milliardenumfang gehandelten gefälschten Produkten und der ständigen Verletzung des geistigen Eigentums sind in Europa bereits tausende Arbeitsplätze verloren gegangen oder gar nicht erst entstanden. ACTA kann hier ein Baustein sein, der hilft, europäische Modedesigner, Künstler oder Automobilhersteller in ihren Rechte ausreichend vor Fälschungen zu schützen. Wir "exportieren" durch ACTA europäische Standards und importieren nicht ausländisches Recht.

Mit diesen Standpunkten hat ACTA eine Chance, auch unter den Internet-Usern akzeptiert zu werden. In den Debatten der nächsten Wochen werde ich hinterfragen, ob die Sorgen derer berechtigt sind, die eine Überwachung oder eine Zensur befürchten. Hier muß im Zweifelsfall nachgebessert werden. Ich bleibe also kritisch und mit Sicherheit aufmerksam!

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mann MdEP
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Frage zum Thema Verbesserte Durchsetzung von Urheberrechten
17.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Mann,

warum gibt es keine Volksabstimmung über das ACTA abkommen in Deutschland?

Wie dient dieses Abkommen dem Wohle des deutschen Volkes?

Vielen Dank für Ihre Zeit,

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Thomas Mann
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23.03.2012
Thomas Mann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Unterzeichnung des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA).

Für die Europäische Union hat die EU-Kommission das Abkommen verhandelt. Das Mandat dafür hat sie von den Regierungen der EU-Staaten erhalten. Diese Regierungen sind vom Volk gewählt und erfüllen die Maßgaben ihrer Repräsentationsfunktion. Ferner ist es der Kommission nicht möglich, den Vorschlag nach eigenem Gutdünken durchzusetzen, da sie während den Verhandlungen durch das Europäische Parlament sowohl mittels Anfragen, Resolutionen und Debatten im Plenum als auch durch den zuständigen Außenhandelsausschuss (INTA) kontrolliert wird. Letzterer hat mit den Verhandlungsführern und dem zuständigen EU-Kommissar regelmäßig über den Verhandlungsstand und die geäußerten Sorgen vieler Bürgerinnen und Bürger diskutiert und Forderungen für die weiteren Verhandlungen gestellt.

Selbstverständlich darf ACTA nicht als "bürokratische Hinterzimmergeburt" fernab der Öffentlichkeit in Kraft treten. Doch sehe ich einen Volksentscheid in Bezug auf dieses Thema in Deutschland als nicht notwendig an, da durch die Regelungen des ACTA-Abkommens das deutsche Urheberrecht in keinster Weise geändert würde, sondern vielmehr eine internationale Anpassung an in Deutschland bereits geltende Normen stattfände. Dies wird ebenfalls durch zwei Rechtsgutachten des Außenhandelsausschusses (INTA) und des Rechtsausschusses (JURI) bestätigt. Beide Gutachten sind im Internet verfügbar unter: lists.act-on-acta.eu .

Letztendlich müssen das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten in öffentlichen Sitzungen grünes Licht für ACTA geben, damit es tatsächlich zur Anwendung in allen teilnehmenden Staaten kommt.

Auf die Frage, wie das ACTA-Abkommen dem Wohle des deutschen Volkes dienen könnte, möchte ich besonders auf Unternehmen hinweisen, die stark von den Auswirkungen ausländischer Produktpiraterie betroffen sind. Gerade deutsche Firmen sind Exporteure von Qualitätsprodukten. Wegen den in Milliardenumfang gehandelten gefälschten Produkten und der ständigen Verletzung des geistigen Eigentums sind in Europa bereits tausende Arbeitsplätze verloren gegangen oder gar nicht erst entstanden. ACTA kann hier ein Baustein sein, der hilft, europäische Modedesigner, Künstler oder Automobilhersteller in ihren Rechten ausreichend vor Fälschungen zu schützen. Wir "exportieren" durch ACTA europäische Standards, und importieren nicht ausländisches Recht.

Des Weiteren erhält der Urheberschutz für jeden Bürger, der seine Ideen und Produkte vermarkten möchte, eine deutliche Stärkung. Denn auch in Artikel 2 Absatz 2 der Menschenrechtserklärung ist das "Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen von Urhebern" verankert. Somit dient das ACTA-Abkommen einer Manifestierung dieses Grundrechts auch auf internationaler Ebene. Nichtsdestotrotz werde ich auch in Zukunft diesem Thema große Aufmerksamkeit zukommen lassen und die Verhandlungen kritisch begleiten, um im Zweifelsfall Nachbesserungen auf den Weg bringen zu können!

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mann MdEP
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
18.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Mann,

wie gedenken Sie zu verhindern, dass nach der Unterzeichnung von ACTA jeder Jugendliche(zumindest jeder Jugendliche mit Internetanschluss) und die Mehrzahl der Kinder in Deutschland jederzeit zu Schandensersatzzahlungen verurteilt werden können?

Es stimmt, dass dies auch dem geltenden Recht entspricht, doch sollte nicht zuerst dieser Missstand des geltenden Rechts behoben werden, anstatt dass man ihn zementiert?

Es stimmt, ich kann für diese Aussage("jeder Jugendliche und die Mehrzahl der Kinder") keine Statistik vorweisen. Aber ich bin Jugendlicher und ich weiß, wie viele illegale Musikstücke ein Deutscher Jugendlicher im Durchschnitt bzw. für Gewöhnlich auf seinem PC hat. Mehr als 100. Das wären bei geltendem Recht 100 * 2.500 € ... 250.000 EUR Schadensersatz. Völliger Ruin vor Erreichen der Volljährigkeit, oder es trifft die Eltern.

Wie kann das die Zukunft sein, dass jeder junge Bürger in Deutschland jederzeit verurteilt werden kann? Kann ein solcher Zustand eine Demokratie gewährleisten?

Wäre es nicht sinnvoll, einmal über Alternativen nachzudenken? Es gibt da doch Ansätze, die die beiden Ziele(Entlohnung des Uhrhebers und maximale Verbreitung der Ware/des Werkes) viel besser realisieren.

Nun habe ich noch eine Frage zu einer anderen Kategorie, als Kinder und Jugend, aber da die Frage auch ACTA betrifft, hänge ich sie hier mal mit an:

Nach geltendem Recht sind die Anmeldung und Durchsetzung eines Patents für Privatpersonen und kleine Unternehmen unbezahlbar. Das stellt eine Verzerrung des Marktes zugunsten großer Konzerne da. Außerdem schützt das momentane Patentrecht nicht den Erfinder, sondern denjenigen, der das Patent anmeldet. Patente werden teilweise gekauft, um Ideen vom Markt fernzuhalten. Wäre es nicht an der Zeit, das Patent- und Urheberrecht einer generellen Überholung zu unterziehen? Es der Gegenwart anzupassen?

Sind nicht die Gesetze für die Menschen da, statt umgekehrt?
Antwort von Thomas Mann
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23.03.2012
Thomas Mann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es ist richtig, dass eine große Zahl an Personen in Deutschland und auch in anderen Ländern eine Vielzahl illegaler Musikstücke etc. auf ihrem PC besitzt. Hier muß allerdings die Tatsache beachtet werden, dass dies nicht der Bereich ist, auf dem das ACTA-Abkommen sein Hauptaugenmerk legt. Denn diese Bereiche sind, wie Sie bereits richtigerweise erwähnt haben, im deutschen Urheberrecht verankert und werden durch ACTA nicht zu einer verschärften Handhabung etwaiger Schadensersatzklagen führen.

Der zuständige Außenhandelskommissar Karel de Gucht hat in seinen Stellungnahmen bekräftigt, dass sich für die Bürgerinnen und Bürger in Europa nichts ändern wird. ACTA wurde ins Leben gerufen, um die Situation europäischer Unternehmen und Künstler hinsichtlich der immer weiter ausufernden Produktpirateriewelle zu stärken und sie in ihren Rechten ausreichend vor Plagiaten zu schützen. Denn aufgrund der in Milliardenumfang gehandelten gefälschten Produkte hat die europäische Wirtschaft bereits deutliche Einbußen erlitten. Aus diesem Grund liegt der Ansatzpunkt von ACTA vor allem auf der internationalen Ebene, auf der eine Vereinheitlichung des Urheberrechts zur besseren Bekämpfung von Produktpiraterie geschaffen werden soll.

Bezüglich Ihrer Frage zum Thema Patentrecht stimme ich Ihnen in Teilen zu. Kleine und mittlere Unternehmen erwirtschaften in Deutschland etwa 37,5 Prozent aller Umsätze und beschäftigen 65,8 Prozernt aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Ihr Anteil an den jährlich angemeldeten Patenten liegt bei etwa 20 Prozent der Gesamtzahl. Dies stellt jedoch insofern kein Problem dar, da kleinere Unternehmen zumeist in Nischenmärkten agieren und in diesen ihre Innovationen generieren, während große Konzerne ein breiteres Spektrum marktumfassender Produkte anbieten. Zum anderen gleichen kleine und mittlere Unternehmen ihre fehlenden Ressourcen oft durch informelle externe Zuflüsse (bspw. Zulieferer oder Kunden) sowie durch formelle Kooperationen aus und konstituieren auf diese Weise ihre Wettbewerbsfähigkeit.

Eine Änderung des Patentrechts hätte meines Erachtens somit keinen Einfluss auf die Unternehmenstätigkeit oder Innovationsstandards der deutschen Firmen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mann MdEP
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Frage zum Thema Soziales
18.07.2012
Von:

Sehr geehrte Herr EU Abgeordnete Mann,

wir, meine Frau und ich, beziehen einen Teil unserer Altersrente aus der Tschechischen Republik wo wir 15 Jahre arbeitstätig (1954 -1969) waren. Um den Verwaltungsaufwand niedrig zu halten, schicken wir unsere "Lebensbestätigung" an die tschechische Rentenbehörde ( CSSZ, Prag) alle sechs Monate ein. In der Regel erhalten wir den kumulierten Betrag nach 3 bis 6 Wochen Wartezeit.

Diese Wartezeit bis zur Auszahlung scheint mir einfach zu lang und deshalb schrieb ich an die Rentenanstalt in Prag eine Anfrage zwecks der Bearbeitungsdauer. Eine Bearbeitungsfrist hat man mir bis dato nicht genannt. Eine Antwort auf 2 x Telefax, 3 E-Mails und ein Einschreiben steht noch seit dem 10. April 2012 aus.

Können Sie uns bitte in Verbindung mit Ihrem tschechischen Kollegen behilflich sein? Mir ist bewusst, dass Ihre Zeit kostbar ist aber ich bitte Sie trotzdem als meinen EU-Vertreter um diesen kleinen Gefallen.

Mit freundlichen Grüßen
S.
Antwort von Thomas Mann
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24.07.2012
Thomas Mann
Sehr geehrter Herr ,

besten Dank für Ihre Anfrage vom 18.7, die ich über Abgeordnetenwatch.de erhalten habe.

Ich habe in Ihrer Sache Verbindung mit dem Bundesarbeitsministerium aufgenommen, damit ein Dialog auf Arbeitsebene mit der Rentenbehörde in Tschechien entsteht. Bitte übermitteln Sie mir Ihre Kontaktdaten per Mail an thomas.mann@europarl.europa.eu, damit ich diese an das Bundesarbeitsministerium weiterleiten kann.

Mit besten Grüßen

Thomas Mann
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
08.11.2012
Von:

Sehr geehrter Hr. Mann,

der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat am Mittwoch beschlossen, dass die Kommission ein Vetorecht erhält, falls für einen Flughafen national lärmbedingte Betriebsbeschränkungen erlassen werden.

Wie werden Sie in dieser Angelegenheit bei der anstehenden Abstimmung im EU Parlament stimmen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Thomas Mann
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29.11.2012
Thomas Mann
Sehr geehrter Herr ,

besten Dank für Ihre Anfrage.

Ich fordere bürgerfreundliche Regelungen. Bislang ist die Kommission im Fall des Fluglärms kein Garant dafür. Ein klares Bekenntnis zum Lärmschutz fehlt. Ich bin gerade dabei, die zahlreichen Änderungen des Verkehrsausschusses an den Vorschlägen der EU-Kommission zu prüfen. Auf dieser Grundlage werde ich im Plenum entscheiden.

Ebenfalls im Flughafen-Paket enthalten sind die Bodenverkehrsdienste (BVD) - also Arbeiten auf dem Vorfeld, die zwischen Landung und Start erledigt werden. Für den EP-Ausschuss für Beschäftigung und Soziales bin ich der Berichterstatter. Die überbordenden Liberalisierungspläne der Kommission haben auch in diesem Feld massive Proteste ausgelöst. Ich nahm an mehreren Demonstrationen von BVD-Arbeitnehmern in Brüssel, Straßburg und Frankfurt als Redner teil. Politik, Gewerkschaften und Flughafenbetreiber lehnen die EU-Pläne zur massiven Veränderung der Bodenverkehrsdienste ab. Würden zusätzliche Anbieter eine Zulassung erhalten, gerieten die Löhne stark unter Druck. Die Qualität wäre in Gefahr - zu Lasten der Passagiere. Anfang Dezember werden wir im Plenum auch über diese Pläne abstimmen.

Mit besten Grüßen aus Brüssel
Thomas Mann
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