Angelika Krüger-Leißner (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Angelika Krüger-Leißner
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Eisenbahnfacharbeiterin, Diplomlehrerin für Kunsterziehung und Geschichte, Studium für Jugendhilfe mit Abschluß
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Oberhavel - Havelland II
Landeslistenplatz
8, Brandenburg
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(...) Die Folge niedriger Einkommen und Streichung bisheriger Sozialleistungen ist eine Verschärfung der Ungleichverteilung der Einkommen, die ich nicht gutheißen kann. Daher bin ich überzeugt, dass ein Grundeinkommen kein Heilsversprechen ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
15.04.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Krüger-Leißner,

wir sind eine Wählergemeinschaft aus Berlin Prenzlauer Berg.

Wir möchten Ihnen persönlich und als Mitglied der SPD-Fraktion im BT-Ausschuss Arbeit und Soziales folgende Frage stellen:

Wie kann es eigentlich sein, dass Mitbürger auf ihren selbstverdienten Lohn über 40% Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, und damit teilweise unter das Existenzminimum gedrückt werden.
Und deshalb allein durch die Zahlungspflicht der SV-Beiträge selbst zu Hartz-IV-Berechtigten werden.

Können Sie uns die Logik dieser Systematik erklären? Denken Sie, dass diese Abgaben auf das Existenzminimum mit dem Grundgesetz vereinbar sind?

Der Vizepräsident des Bundestages, Herr Dr. h.c. Wolfgang Thierse hat freundlicherweise unsere Frage als erster beantwortet.
Wir würden gerne auch Ihre Antwort auf unserer homepage www.uwp-berlin.de und www.arm-trotz-arbeit.de für die interessierte Öffentlichkeit zugänglich machen.

Bitte zögern Sie also nicht, unsere zugegebenermaßen nicht ganz einfache Frage zu beantworten.

Vielen Dank


Geschäftsführer der UWP
Antwort von Angelika Krüger-Leißner
10Empfehlungen
28.05.2008
Angelika Krüger-Leißner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage über das Portal abgeordnetenwatch.de. Bitte entschuldigen Sie die etwas verspätete Antwort.

Ich gebe Ihnen Recht, wenn Sie die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge kritisieren. Denn insbesondere diese Abgaben belasten die Niedrigverdiener aber auch die Durchschnittsverdiener im Vergleich zu den Besserverdienenden über Gebühr. Während diese zwar von den Steuern je nach Einkommen weitestgehend befreit sind, müssen sie einen Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (Rentenversicherung - 9,95%, Krankenversicherung - ca.7,5%, Arbeitslosen-Versicherung – 1,65%, Pflegeversicherung – 1,1% und ggf. Unfallversicherung) in Höhe von ca. 20 Prozent vom ersten Euro an abführen. Das dann Niedrigverdiener netto genauso viel zum leben haben wie ein Hartz IV Empfänger, ist ein Zustand und da gebe ich Ihnen völlig Recht, der nicht hinnehmbar ist.

Gerade hier sollte der Verdienst über dem Niveau des ALG II liegen, damit überhaupt ein Anreiz besteht, arbeiten zu gehen. Für mich liegt die Lösung jedoch nicht darin, den Hartz IV Regelsatz zu kürzen, sondern darin die Einkommen zu erhöhen.

Ich bin froh, dass meine Partei diese von Ihnen angesprochene Problematik erkannt hat und wir uns in unserem Steuerkonzept, das wir in den kommenden Wochen ausführlich diskutieren werden, auf die Reduzierung der Abgaben fokussieren. Denn insbesondere für die Gering- und Durchschnittsverdiener brauchen wir eine Entlastung. Steuersenkungen, wie sie von der Union vorgeschlagen wurden, würde eben diese Gruppe nicht entlasten und unser Ziel, einen ausgeglichenen Haushalt 2011 zu erreichen, gefährden.

Mit freundlichem Gruß

Angelika Krüger-Leißner
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
12.06.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Krüger-Leißner!

Gestern hat der Berliner Senat entschieden, dass die MSA Prüfung im Fach Mathematik wiederholt werden soll, weil über einige undichte Stellen die Lösungen an Schüler gelangten.

Ich habe nun die Befürchtung, dass dies auch in Brandenburg passieren könnte. Was spricht dagegen? Was tut Brandenburg dagegen, dass dies nicht geschehen kann?

Was halten Sie allgemein von der Notwendigkeit auch für Gymnasiasten diesen Test zu bestehen, um in die Oberstufe zugelassen zu werden? Ich halte das für falsch. Es bringt viel Stress für Lehrer und Schüler, der normale Unterricht findet kaum statt.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Angelika Krüger-Leißner
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22.07.2008
Angelika Krüger-Leißner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 12. Juni.
Ich möchte Sie vorweg darauf hinweisen, dass Bildung, das Schulwesen inbegriffen, in unserem föderalen System Sache der Länder ist. Ich möchte Ihnen dennoch kurz auf Ihre Fragen antworten.
Ich bin fest davon überzeugt, dass es ein einmaliger Fehler war, dass die Ergebnisse für die MSA Prüfung im Fach Mathematik an die Schüler kamen. Mehr als ärgerlich für alle Beteiligten. Ich kann mir vorstellen, wie schlimm das aber vor allem für die Schüler ist, die bereits abgelegte Prüfung noch einmal schreiben zu müssen. Wir können nur hoffen, dass dieses Chaos in Berlin auch die LehrerInnen in Brandenburg animiert noch sorgfältiger mit den Prüfungsaufgaben umzugehen, die in der Regel 1- 2 Tage vor der Prüfung an die Schulen gegeben werden.
Sie fragten außerdem nach der Notwendigkeit der MSA-Prüfung für Gymnasiasten. Diese Prüfung ist nicht nur wichtig für Schülerinnen, die die Schule danach verlassen wollen, sondern auch für die Schulleitung, um zu erfahren, wie der Wissensstand in der 10. Klasse ist. Es ist ein Evaluierungsinstrument und führt damit zur Qualitätssteigerung an der Schule. Natürlich bringt diese Prüfung zusätzliche Belastungen für Lehrer und Schüler, aber aus meiner eigenen Erfahrung als Lehrerin weiß ich auch: Prüfungen anzugehen, braucht auch Übung. Die MSA-Prüfung nach der 10. Klasse ist eine Zwischenetappe und reduziert hoffentlich auch die Angst vor dem Abitur.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Krüger-Leißner
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Frage zum Thema Bahnprivatisierung
19.06.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Krüger-Leißner

Sie haben für mich unverständlicherweise, als ehemalige Eisenbahnerin, für die Bahnprivatisierung gestimmt. Damit haben Sie als Vertreter einer Arbeiterpartei gegen die Interessen der übergroßen Mehrheit des Volkes und besonders der Eisenbahner und für die Interessen der Wirtschaft und der Investoren gestimmt. Wir spüren als Eisenbahner jetzt schon ohne das auch nur eine Aktie verkauft wurde einen unvorstellbar massiven Druck auf alle Eisenbahner, insbesondere in den zur Privatisierung anstehenden Transportbereichen. Das äußert sich u.a. in geplanten massenweisen Ausgliederungen in Tochtergesellschaften und Subunternehmen, die alle auf der Basis von Dumpinglöhnen arbeiten.

Da der Markt insbesondere an Lokführern leergefegt ist und Lokführer praktisch zu diesen Dumpinglöhnen nicht mehr erhältlich sind, läuft derzeit bei der DB aber auch bei einigen Privatbahnen ein staatlich subventioniertes Ausbildungsprogramm von weit über 1000 Lokführern, um somit ein Überangebot an Lokführern zu schaffen und die Löhne künstlich niedrig zu halten. Alle diese Lokführer sollen ausschließlich im Niedriglohnsektor eingesetzt werden. Viele Eisenbahner finanzieren so quasi als Steuerzahler ihren eigenen finanziellen Abstieg, weil natürlich Tariflohnarbeitsplätze wegfallen. Was gedenken Sie und Ihre Partei gegen diese Entwicklung zu tun, die Sie ja mit Ihrer Zustimmung zur Bahnprivatisierung mit zu verantworten haben.
Mit freundlichen Grüßen V.
Antwort von Angelika Krüger-Leißner
2Empfehlungen
02.09.2008
Angelika Krüger-Leißner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich verstehe Ihre Besorgnis gegenüber der am 30.5 beschlossenen Bahnprivatisierung. Es war keine leichte Entscheidung. Wir haben uns monatelang mit der Bahnprivatisierung beschäftigt und viele Gespräche geführt, um eine gute Lösung zu finden. Die Entscheidung des Bundestages war jedoch nur der erste Schritt. Wir haben zwei weitere Sicherungen eingebaut, damit die Gemeinwohlinteressen gewährt bleiben. Eine Sicherung ist ein Beteiligungsvertrag, den die Bundesregierung mit der DB AG schließt. Darin ist festgeschrieben, dass die DB AG den konzerninternen Arbeitsmarkt aufrecht erhält. Für die SPD war immer klar: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DB AG brauchen im Falle der Beteiligung privater Investoren besondere Unterstützung und wirksame Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung. Auch hier haben wir uns durchgesetzt. Die DB AG bleibt als integrierter Konzern erhalten. Der konzerninterne Arbeitsmarkt bleibt gesichert.

Ich begrüße ausdrücklich auch den Abschluss eines Sicherungstarifvertrages zwischen der Transnet und der Deutschen Bahn AG. Im Kern sind hier drei Punkte herauszustellen:
1.) Es wird ausgeschlossen, dass es bis zum Jahr 2023 zu betriebsbedingten Kündigungen kommt.
2.) Der bahninterne Arbeitsmarkt bleibt erhalten. Obendrein wird die Bahn weiterhin in großem Umfang ausbilden.
3.) Es bleibt auch das sogenannte Kontrahierungsgebot, also die Verpflichtung zur konzerninternen Auftragsvergabe bei der Deutschen Bahn erhalten. Das heißt, dass alle Arbeiten im Konzern selbst erledigt werden, soweit sie dort abrufbar sind, auch wenn die Bahn diese auf dem freien Markt viel günstiger einkaufen könnte. Genau das wollen wir aber nicht. Das macht uns Sozialdemokraten aus: Wir wollen nicht alles den Markt regeln lassen, wenn das auf Kosten der Arbeitsplätze bei der Bahn geht. Wir wollen gute Arbeit, wir wollen anständig bezahlte Arbeit und keine Ausbeutung bei der Bahn.

Ich habe Ihre Anfrage auch an die DB AG weitergeleitet und um Stellungnahme gebeten. In dem Antwortschreiben befürwortet die DB AG ausdrücklich eine Tarifbindung im Bahnbereich und dementiert die Gründung von nicht tarifgebundenen Tochtergesellschaften, die auf Basis von Dumpinglöhnen arbeiten. Ein angemessenes und allgemeinverbindliches Tarifniveau wird von Seiten der DB AG begrüßt. Auch ein gesetzlicher Mindestlohn, wie ihn die SPD fordert, wäre meiner Meinung nach eine gute Möglichkeit zu verhindern, dass der Wettbewerb nicht zu Lasten der Beschäftigten geht.

Bezüglich der Kampagne "Die Deutsche Bahn sucht 1000 Lokomotivführer" schreiben Sie, dass die ausgebildeten Lokführer ausschließlich im Niedriglohnbereich eingesetzt werden. Hier kann ich Ihnen nicht zustimmen. Während der Ausbildung erhalten die Kandidaten eine branchenübliche Vergütung. Die Beschäftigungsbedingungen für diese Arbeitnehmer sind in einem Flächentarifvertrags Zeitarbeit des Arbeitgeberverbandes der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister geregelt. Um die Zeitarbeit zu begrenzen, wird zwischen TRANSNET und GDBA eine verbindliche Höchstquote festgeschrieben.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Sorgen etwas zerstreuen. Zur weiteren Überprüfung ihres Anliegens habe ich Ihre E-Mail an die zuständigen Berichterstatter der Fraktion weitergeleitet.

Sollten Sie dennoch Anhaltspunkte für Ihre Befürchtungen haben, senden Sie mir diese per Mail an angelika.krueger-leissne@bundestag.de .Denn es liegt in meinem Interesse, als Sozialdemokratin und stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses Arbeit und Soziales gegen Dumpinglöhne vorzugehen.

Mit freundlichem Gruß

Angelika Krüger-Leißner
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.06.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Krüger-Leißner

Sie haben dem EU-Vertrag von Lissabon am 24.04.2008 zugestimmt, obwohl Ihnen sicher bekannt sein dürfte, dass eine viele in der deutschen Bevölkerung bei einer Volksabstimmung, wenn sie nur die Möglichkeit dazu hätten, diesen Vertrag in dieser Form ablehnen würden.
Warum haben Sie und viele Abgeordnete der Volksparteien große Scheu davor, uns mündige Bürger über eine Verfassung der EU entscheiden zu lassen? Was ist das für eine Demokratie in der Bundesrepublik, wo nicht einmal über das Grundgesetz der EU direkt vom Volk abgestimmt werden darf?
Über die Gründe, dass unser Volk nicht direkt beteiligt wird, möchte ich gern von Ihnen eine Begründung haben.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Angelika Krüger-Leißner
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27.08.2008
Angelika Krüger-Leißner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 1. Juli. Dem politischen System der Bundesrepublik liegt der Grundsatz der repräsentativen Demokratie zugrunde. Das bedeutet, dass die Bundestagsabgeordneten die Bürgerinnen und Bürger vertreten. Volksentscheide sind auf der Ebene des Bundes im Grundgesetz nicht vorgesehen. Artikel 29 Absatz 2 Grundgesetz sieht Volksentscheide ausnahmsweise für den Fall der Neugliederung der Bundesländer vor. Internationale Verträge sind ebenso vielschichtig und komplex wie die deutschen Sozialgesetzbücher oder die deutsche Gesetzgebung im Gesundheitswesen. In der repräsentativen Demokratie beauftragen die Bürgerinnen und Bürger ihre Abgeordneten, sich in diese komplexen Themen einzuarbeiten und in ihrem Sinne zu entscheiden. Es ist deshalb richtig, dass die Bundestagsabgeordneten über internationale Verträge und Bundesgesetze entscheiden, denn dies gehört zu ihrer Aufgabe. Sie sind die Fachleute, die das erforderliche Fachwissen haben, um Entscheidungen über Verträge und Gesetze zu treffen.

Bürgerbegehren und auch Bürgerentscheide (oder Volksentscheide) sind wünschenswert, wenn es um Belange geht, die die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betreffen. Beispielsweise kann es sinnvoll sein, die Bevölkerung zu fragen, ob und welcher Form die Stadtentwicklung verwirklicht werden soll. Ich halte es auch für sinnvoll, dass auf Bundesebene die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens eingeführt wird. Dadurch könnte dann eine gewisse Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern eine Gesetzesinitiative einbringen. Der Bundestag hätte sich dann mit diesem Thema zu befassen. Eine Änderung des Grundgesetzes ist nur mit der erforderlichen Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages möglich. Die hierfür erforderliche Mehrheit ist im Augenblick nicht gegeben, da sich vor allem die Abgeordneten von CDU/CSU gegen eine entsprechende Grundgesetzänderung aussprechen.

Ich habe dem Vertrag von Lissabon zugestimmt, weil er wichtige Neuerungen enthält, die die europäischen Institutionen demokratischer, handlungsfähiger und transparenter gestalten würden. Der geltende EU-Vertrag von Nizza und dessen Regelungen waren für eine EU bestehend aus 15 Mitgliedsländer ausgelegt; mittlerweile (und erfreulicherweise) ist die EU um 12 weitere Staaten angewachsen. Die Erweiterung in den Jahren 2004 und 2007 hat erheblich dazu beigetragen, dass die Teilung des europäischen Kontinents überwunden werden konnte. Doch gleichzeitig ist die EU aus dem Vertrag von Nizza entwachsen.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Krüger-Leißner
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Frage zum Thema Finanzen
10.07.2008
Von:
-

Werte Fr. Krüger-Leißner!
Als langjähriges Mitglied des BT erlaube ich mir hiermit an Sie die nachfolgende Frage zu richten.
Wie lange können Sie es noch mit Ihrem Gewissen vereinbaren das die Menschen der neuen Bundesländer ( außer den Abgeordneten) nach wie vor als Menschen 2.Klasse behandelt werden?
Als Anhaltspunkte für diese Tatsache möchte ich nur folgende Beispiele nennen.
1.niedrigere Renten
2.geringere Löhne trotz gleicher oder höherer Produktivität
3. Längere Arbeitszeit
Darüber das die Lebenshaltungskosten in den alten sowie in den neuen Bundesländern gleich sind bedarf es wohl sicherlich keiner Diskussion.
In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich
MfG
H.J.
Antwort von Angelika Krüger-Leißner
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22.07.2008
Angelika Krüger-Leißner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage über das Portal abgeordnetenwatch.de.
Sie können mir glauben, dass mir, nicht nur als langjähriges Mitglied im Bundestag sondern vor allem als ostdeutsche Abgeordnete, sehr an einer Angleichung der Lebensverhältnisse gelegen ist.

Dazu gehören natürlich die Angleichung der Löhne und die Angleichung der Renten. Denn geringere Löhne sind Ursache für geringere Renten. Nur sind Lohnverhandlungen und auch Arbeitszeiten Sache der Tarifvertragsparteien, da hat sich der Bund rauszuhalten. In den Branchen, wo es keine tarifvertraglichen Lösungen gibt, da müssen und wollen wir etwas machen. Über das Entsendegesetz und die Modernisierung der Mindestarbeitsbedingungsgesetz will die SPD für verbesserte Arbeitsbedingungen sorgen. Dazu gehören u.a. ein Mindestlohn und vernünftige Arbeitszeiten.
Ihren Unmut über unterschiedliche Renten zwischen Ost und West kann ich nachvollziehen. Auch ich würde mir wünschen, dass die Ostrentner mit vielen Jahren Dienstzeit die ihnen zustehende und wohlverdiente Anerkennung ihrer Lebensleistung erhalten.

Denn auch im 18. Jahr der Wiedervereinigung Deutschlands sind die Folgen der Teilung der beiden deutschen Staaten im Sozialrecht noch immer nicht überwunden. Vor allem in der Rentenversicherung.

Ich persönlich wünsche mir, dass wir endlich eine vernünftige Regelung für die Ostrentner bekommen. Die Angleichung der Ostrenten an Westniveau diskutieren wir schon seit Jahren. Hier muss endlich eine Lösung für die Rentner im Osten gefunden werden.

Denn 17 Jahre nach der Wiedervereinigung sollte es eigentlich keinen Unterschied mehr zwischen Ost- und Westrenten geben. Im Einigungsvertrag von 1990 ist das Ziel festgehalten, dass die Renten dauerhaft angeglichen werden sollen. Und an dem Ziel halte ich weiterhin fest.

Mit freundlichem Gruß

Angelika Krüger-Leißner, MdB
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