Hans-Christian Ströbele (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Hans-Christian Ströbele
Jahrgang
1939
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg-Prenzlauer Berg Ost
Landeslistenplatz
keinen, Berlin
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(...) Wesentlich ist für meine Haltung, daß der Bundeswehreinsatz wieder mal nicht das letzte Mittel ist. Andere Mittel zur Abwehr der Piraten wurden nicht genutzt. Insbesondere wurde nicht einmal probiert, in Verhandlungen mit den Bürgerkriegsparteien in Somalia friedensstiftend zu wirken, auf die Einhaltung der bereits getroffenen Vereinbarungen der Bürgerkriegsparteien hinzuwirken und ein Vorgehen gegen die Piraten an der Küste und deren Stützpunkte an Land durch somalische Sicherheitskräfte zu erreichen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
16.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

ich habe einige Fragen zur Finanzierung des deutschen (Sozial-)staats - und ob diese Finanzierungsmethodik überhaupt verfassungskonform ist:

Wie kann es eigentlich sein, dass Mitbürger auf ihren selbstverdienten Lohn über 40% Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, und damit teilweise unter das Existenzminimum gedrückt werden?

Und deshalb allein durch die Zahlungspflicht der SV-Beiträge selbst zu Hartz-IV-Berechtigten werden - (und im Effekt ihre eigenen SV-Beiträge als ALG-II-"Aufstockung" zurückerhalten).

Können Sie die Logik dieser Systematik erklären?
Denken Sie, dass diese Abgabenpflicht auf das Existenzminimum mit dem Grundgesetz vereinbar ist?

Vielen Dank und beste Grüße


Geschäftsführer der UWP
Antwort von Hans-Christian Ströbele
12Empfehlungen
19.07.2008
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Sie haben recht, wenn Sie die Höhe der Sozialabgaben gerade bei geringen Einkommen kritisieren, die dann dazu führen kann, daß ergänzende staatliche Sozialleitungen beantragt und bezogen werden müssen.
Daß es soweit kommen kann, liegt daran, daß die Löhne zu gering sind. Deshalb ist die Forderung nach Mindestlöhnen, von denen die Menschen leben können, der richtige Ausweg. Angemessene Mindestlöhne würden verhindern, daß Lohnempfänger nach Abzug der Sozialbeiträge unter das Existenzminimum rutschen und staatliche Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen.

Im übrigen hängt die etwas absurd erscheinende Kosensequenz damit zusammen, daß die Sozialbeiträge sich aus Zahlungen für Krankenversicherung, für Rentenversicherung und für Arbeitslosenversicherung zusammensetzen und in unterschiedliche Kassen für die jeweiligen Versicherungen fließen, während die ergänzenden Sozialleistungen aus Steuermitteln aufgebracht und aus der Staatskasse gezahlt werden. Für die Lohnempfänger mag der Eindruck entstehen, sie zahlen auf der Grundlage von gesetzlichen Regelungen Sozialbeiträge und erhalten dann auf der Gtrundlage andere gesetzlicher Regelungen Sozialleistungen. Da liegt es nahe, doch einfach die Zahlungen zu verrechnen. Aber da die Abzüge für Sozialabgaben in andere Kassen fließen als die, aus denen die Sozialleistungen gezahlt werden, und weil die Voraussetzungen für Zahlungen einerseits und Leistungen anderseits ganz andere sind, ist dieses einfache Verrechnungsverfahren nicht möglich.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Familie
24.07.2008
Von:

Betrifft: Eltern- und Kindergeld - sozial gerechte (Um-) Verteilung

Sehr geehrter Herr Ströbele.

Staatliche, finanzielle Hilfen oder Zuschüsse sind stets vom Einkommen/Rücklagen der Antragsteller abhängig - nur nicht das Kindergeld.

Wäre es nicht sinnvoller und sozial gerechter, dies zu ändern, indem man eine ’Einkommens-Obergrenze’ hierfür festlegt und sich ansonsten die Regelhöhe – wie bewährt – auch weiterhin einzig an der Reihenfolge der Geburten orientiert?

Darüber, dass das "Erziehungsgeld" gestrichen wurde und jetzt beim "Elterngeld" die ´Sozialleistungen´ genau anders herum berechnet werden, d. h., dass die sog. ´Besserverdiener´ bis zu 1.800 €/Monat, ´Geringverdiener´ jedoch nur einen Bruchteil hiervon erhalten, möchte ich mich an dieser Stelle lieber erst gar nicht ´auslassen´ ...

Für Ihre Bemühungen sowie Ihr Verständnis bedanke ich mich bestens im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Antwort von Hans-Christian Ströbele
bisher keineEmpfehlungen
13.08.2008
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Zunächst bitte ich um Nachsicht, daß ich Sie soeben in einer anderen Antwort irrtümlich mit "Frau " angesprochen habe. Aber ich kenne eine Frau und deshalb hat sich die Verwechselung bei der Anrede eingeschlichen.

Nun meine Antwort auf Ihre Frage zum Kindergeld.
Auch hier teile ich grundsätzlich Ihre Auffassung. Besserverdienende Anwaltskollegen haben mich immer wieder darauf hingwiesen, daß es wenig Sinn mache, an eine Familie gleich viel Kindergeld zu zahlen, die über ein monatliches Einkommen von 7.000,- oder mehr Euro verfüge. Es waren von dieser staatlichen Wohltat selbst Betroffene.

Deshalb würde die von Ihnen vorgeschlagene Einkommens-Obergrenze Sinn machen.
Dagegen wird eingewandt, das Bundesverfassungsgericht verlange eine Gleichbehandlung aller Kinder. Deshalb sei eine Obergrenze rechtlich nicht haltbar.

Mir leuchtet diese Argumentation nicht ein.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Familie
25.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele.

Seit vielen Jahren bin ich in der Jugendarbeit tätig und stelle erfreut fest, dass seit dem Inkrafttreten des Rauchverbotes für unter 18-Jährige deutlich weniger Jugendliche ’zur Kippe greifen’.

Es mir ist jedoch unerklärlich, warum man nicht parallel dazu ein entsprechendes Alkoholverbot für diese stark gefährdete Altersgruppe in das Jugendschutzgesetz mit eingebracht hat! Gibt es hierfür einen Grund?

Zwei Beispiele zu diesem Thema:

Mein Sohn besucht die 8. Klasse eines Gymnasiums, welches zum Schuljahrsende stets ein größeres Fest veranstaltet. Das traurige ’Highlight’ dieses Jahres: Ein stark alkoholisierter Schüler aus der Parallelklasse meines Sohnes fiel auf einen etwa gleichaltrigen, völlig betrunkenen Jugendlichen, der vor ihm über eine Stufe gestürzt war, wobei sich Letzterer ein Bein brach.

Aus einem Artikel der "Badischen Zeitung" v. 24.07.2007 ("Um 3 Uhr früh ist Schluss mit lustig") :
  • " Die Bilanz um 6 Uhr früh lautet: mehrere Schlägereien, Platzverweise, eine volltrunkene 16-Jährige und ein Raub."
  • " Wodka bringt ein junges Mädchen nahe ans Koma."
  • " "Mann, ihr habt ja ein schlankes Leben" , meint ein anderer Passant, "ich bin grad aus Hamburg hierher gezogen — dort muss die Polizei auf dem Kiez schon mit Sondereinheiten ran." "
  • " Der "Nüchternste" von ihnen ist fast enttäuscht, dass er nur ein Promille Alkohol im Blut hat. Der Rest liegt bei 1,5. Der Polizist schüttelt den Kopf, als die Vier abgezogen sind: "Wo führt das alles nur hin?" "

Geradezu Vorbildliches habe ich in einem ´Discounter´ entdeckt: Beim Einscannen der Ware erscheint auf beiden Displays der Kasse (eines für die Kunden), dass dieser Artikel unter das Jugendschutzgesetz fällt!

Für Ihre Bemühungen sowie Ihr Verständnis möchte ich mich an dieser Stelle sehr herzlich bei Ihnen bedanken und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Antwort von Hans-Christian Ströbele
2Empfehlungen
13.08.2008
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrte Frau .

Sie haben völlig recht. Alkohol gehört mit Nikotin zu den gefährlichsten Massendrogen in Deutschland und Europa.
Leider sind die Erwachsenen beim Alkoholgebrauch noch mehr schlechtes Vorbild für Kinder und Jugendliche.
Und das gilt nicht nur für sozial schwache Familien.
Wie soll ein Jugendlicher den Eltern glauben, daß der Genuß von Alkohol schädlich und falsch ist, wenn in der Familie täglich getrunken wird und gelungene Feste in der Regel damit qualifiziert werden, wie viele Gäste wie stark betrunken waren.
Auch Bundestagsabgeordnete rühmen sich zuweilen des mächtigen Rausches, der sie beim Oktoberfest oder auf einem Empfang umgeworfen hat.
Deshalb wäre als erster Schritt ein vollständiges Verbot von Alkoholwerbung angebracht. Wenn sogar im öffentlich rechtlichen Fernsehen suggeriert wird, daß eine Fußballübertragung nur mit Hasseröder Bier wirklich schön ist, müssen wir uns nicht wundern, wenn die jungen Menschen wie selbstverständlich zur Flasche greifen und häufig mit der Bierflasche in der Hand auch in Bahn und Schule angetroffen werden.

Der Verkauf von alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahre und der von hochprozentigem Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahre ist bereits verboten und wird verfolgt.

Strafrechtliche Maßnahmen darüber hinaus halte ich für wenig erfolgversprechend und nicht für sinnvoll. Jugendliche würde nur noch mehr in kriminille Szenen gedrückt.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
26.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele!

Herr Schäuble, Frau Merkel und auch der Herr Bundespräsident haben sich zum Grundgesetz bekannt. Amtsträger und Parlamentarier müssen einen Eid auf die Verfassung leisten.

Art. 1 Abs. 3 GG; 20 Abs. 3 GG; 97 Abs. 1 GG binden die Staatsgewalten an das Gesetz. Nach dem Gesetz müssen Richter unparteiisch und nur dem Gesetz verpflichtet sein. Das Bundesverfassungsgericht hat dies in mehreren Entscheidungen herausgehoben. Die Neutralität bedeutet einen gleichen Abstand zu den streitenden Parteien. Dieser Abstand ist bereits dann nicht mehr gewahrt, wenn der Richter publiziert. Mit der Veröffentlichung könne zumindest in der Öffentlichkeit der Eindruck einer Befangenheit entstehen (2 BvR 2062.07). Bringen wir es auf den Punkt. Der Richter ist weitestgehend von Einflüssen Dritter freizuhalten. Er spricht Recht auf Grund der Verfassung und des einfachen Gesetzes.

Legen Sie diesen Maßstab an die Finanzgerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht, dann bleibt festzustellen, daß ein Richter in dem o. a. Sinn nicht existiert. Die Richter der Finanzgerichtsbarkeit stammen nahezu vollständig aus der Finanzverwaltung. Sie halten Vorträge, publizieren umfangreich und zitieren sich in ihren Entscheidungen selber. Damit ist der Finanzgerichtsweg "Partei" nahestehend i. S. des Rechts. Ist er jedoch Partei, dann ist dem Prinzip der Gewaltenteilung nicht entsprochen. Auch dies, ein glatter Bruch der Grundrechte.

Keine politische Partei und schon gar keine Regierungspartei haben dieses Problem, ein elementares rechtsstaatliches Problem, erkannt, geschweige denn gelöst.

Dadurch wird ersichtlich, daß sämtliche Beteuerungen zum Grundgesetz lediglich Lippenbekenntnisse sind.

Die Grünen haben den Naturschutz politikfähig gemacht. Sie selbst haben Anfang der 70-iger sehr mutig Strafverteidigung ausgeübt. Sie sind deshalb ein Mann des Rechts. Nun, auch deshalb, meine Frage an Sie:

Wann beginnen "die Grünen" dem Grundgesetz zum Durchbruch zu verhelfen?
Antwort von Hans-Christian Ströbele
1Empfehlung
01.08.2008
Hans-Christian Ströbele
Sehr gehrter Herr .

Sie haben recht mit Ihrem Hinweis auf die überragende Bedeutung, die der Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter in einem Rechtsstaat zukommt. Diese Bedeutung hat auch das Bundesverfassungsgericht immer wieder betont.

Allerdings bedeutet Unabhängigkeit und Unbefangenheit doch nicht, daß die Richterinnen und Richter mit dem jeweiligen Fachbereich vor ihrer richterlichen Tätigkeit nichts zu tun gehabt haben dürfen.
Das sehe ich anders als Sie.
Ganz im Gegenteil halte ich es für richtig, daß ein Strafrichter möglichst auch mal einige Zeit in der Strafverfolgung oder im Strafvollzug beruflich tätig gewesen ist oder ein Handelsrichter im Bereich des Handels und der Industrie, ein Arbeitsrichter im Bereich der abhängigen Beschäftigung usw. Dies gilt auch für die Richterinnen und Richter in den Finanzgerichten. Gerade wenn Sie vorher in der Finanzverwaltung tätig waren, können sie besonders sachkundig sein und auch in der richterlichen Tätigkeit auf ein Fachwissen zurückgreifen.
Unabhängigkeit kann doch nicht heißen, daß die Richter sonst nie mit dem Fachgebiet in Berührung gekommen sein dürfen und möglichst wenig Ahnung von dem Fachgebiet haben. Zu recht wird deshalb bei der Auswahl der Richterinnen und Richter besonders Wert darauf gelegt, daß sie auch Praxiserfahrung für das jeweilige Fachgebiet mitbringen.

Fachjuristische Weiterbildung und die Beteiligung an der öffentlichen Diskussion von Fachproblemen durch Vefassen von Aufsätzen ist kein Grund für die Annahme der Befangenheit.
Selbstverständlich sollte allerdings ein Richter nicht vor seiner Entscheidung in einem justizförmigen Verfahren eine Meinung zu dem konkreten Einzelfall veröffentlichen, mit dem er gerade befaßt ist. Ansonsten setzt er sich der Gefahr aus, von einer Prozeßpartei zu recht wegen Befangenheit abgelehnt zu werden. Ihm könnte vorgeworfen werden, seine Entscheidung stehe schon fest und sei von den Argumenten der Prozeßparteien nicht mehr beeinflußbar.
Ich bin deshalt nicht der Auffassung, dem Grundgesetz müsse erst noch zum Durchbruch verholfen werden. Denn es gilt:
Richter mit Praxiserfahrung in dem jeweiligen Fachgebiet - Ja, aber Richter, die eine vorgefaßte Meinung vor der Urteilsfindung veröffentlichen - Nein.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Internationales
29.07.2008
Von:

http://www.globalresearch.ca/index.php?context=va&aid=9144

Sehr geehrter Ströbele,

gestatten Sie mir bitte einige Fragen auch wenn ich nicht direkt aus Ihrem Wahlkreis komme.
In o.g. Link finden Sie eine Analyse des ehemaligen Außenministers und Parteikollegen Joschka Fischers.
Wie stehen Sie zu seiner Einschätzung hinsichtlich eines wahrscheinlichen Iranangriffs durch Israel?
Ich finde die Mutmaßung sehr alarmierend, wie steht es mit Ihnen?
Wird man sich bedingungslos - wie in Deutschland allgemeiner Tenor in öffentlichen Äußerungen ist - auf die Seite Israels schlagen ?
Wie wird sich die Regierung und Sie als Partei positionieren, sollte Israel ähnlich wie im Libanonkkrieg keinen Pfifferling auf geltendes Völkerrecht geben ? Wird man in einem solchen Falle Sanktionen gegen Israel anstreben, eventuell auch gegen das im Rücken Israels stehende Interesse der USA.
Werden Sie - sollte es soweit kommen - dafür einstehen, dass Deutschland sich nicht an militärischen Aktionen (damit meine ich auch Unterstützung im Rahmen eventueller Nato- bzw, UN-Einsätze) beteiligt ?
Warum glauben Sie, ist sich Herr Fischer so sicher, dass für den Fall der Fälle es todernst wird (nicht nur ernst), wenn er schreibt:
..."The decisive question, however, will be whether it will be possible to freeze the Iranian nuclear program for the duration of the negotiations to avoid a military confrontation before these negotiations are completed. Should this newest attempt fail, things will soon get serious. Deadly serious."
Eine solche Bewertung kann man meiner Meinung nach nur vornehmen, wenn man hinter den Vorhang geschaut hat. Weiß Herr Fischer in dieser Thematik etwa mehr als der aufgeklärte Büger ? Was meinen Sie ?
Meine Frage ist sehr ernstgemeint, deswegen freue ich mich über eine ebenso intendierte Antwort. Danke einstweilen.

freundliche Grüße
Antwort von Hans-Christian Ströbele
1Empfehlung
11.08.2008
Hans-Christian Ströbele
Swhr geehrter Herr Wirt.

Mit einem militärischen Angriff der USA oder Israels oder beider auf den Iran rechne ich seit Langem, lange bevor die alarmierenden Hinweise aus den USA bekannt wurden. Joschka Fischer scheint die Gefahr auch zu sehen. Das entnehme ich Äußerungen von ihm die in der Presse wiedergegeben wurden. Ob er mehr weiß und ob er "hinter den Vorhang geschaut hat", weiß ich nicht.
Auch ich schätze die Lage "toternst" ein, wenn es soweit kommt. Der Iran wird auf einen solchen Angriff vorbereitet sein und mit allen Möglichkeiten des Krieges reagieren, so ist zu befürchten. Die Folgen nicht nur für die Region, sondern auch für den ganzen Nahen Osten können katastrophal sein und bis Euro reichen, da der Iran über weit mehr, militärische Kapazitäten verfügt als der Irak unter Saddam Hussein und Afghanistan.
Wie Deutschland - die Bundesregierung und die etablierten Parteien - und die Nato sich in einem solchen Fall verhalten, weiß ich nicht. Ich fürchte, allenfalls wird es ein paar Proteste und Besorgnisbekundungen geben.
Eine Beteiligung Deutschlands an militärischen Aktionen innerhalb des Bündnisses kann ich auf Dauer nicht ausschließen. Ich würde es gern, aber ich sehe einen ernormen Druck der Verbündeten.

Die Grünen, Partei und Fraktion, lehnen jede Kriegsoption gegen den Iran strikt ab.
Ich weiß, daß ich selbst mich als Bundestagsabgeordneter und politischer Mensch gegen jegliche Beteiligung Deutschlands an militärischen Aktionen aussprechen und engagieren werde.
Die Chance, daß es doch nicht zu einer militärischen Aktion gegen den Iran kommt, sehe ich darin, daß die Amtszeit von US-Präsident Bush zuende geht.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
Ergänzung vom 11.08.2008
Sehr geehrter Herr .

Mit einem militärischen Angriff der USA oder Israels oder beider auf den Iran rechne ich seit Langem, lange bevor die alarmierenden Hinweise aus den USA bekannt wurden. Joschka Fischer scheint die Gefahr auch zu sehen. Das entnehme ich Äußerungen von ihm die in der Presse wiedergegeben wurden. Ob er mehr weiß und ob er "hinter den Vorhang geschaut hat", weiß ich nicht.
Auch ich schätze die Lage "toternst" ein, wenn es soweit kommt. Der Iran wird auf einen solchen Angriff vorbereitet sein und mit allen Möglichkeiten des Krieges reagieren, so ist zu befürchten. Die Folgen nicht nur für die Region, sondern auch für den ganzen Nahen Osten können katastrophal sein und bis Euro reichen, da der Iran über weit mehr, militärische Kapazitäten verfügt als der Irak unter Saddam Hussein und Afghanistan.
Wie Deutschland - die Bundesregierung und die etablierten Parteien - und die Nato sich in einem solchen Fall verhalten, weiß ich nicht. Ich fürchte, allenfalls wird es ein paar Proteste und Besorgnisbekundungen geben.
Eine Beteiligung Deutschlands an militärischen Aktionen innerhalb des Bündnisses kann ich auf Dauer nicht ausschließen. Ich würde es gern, aber ich sehe einen ernormen Druck der Verbündeten.

Die Grünen, Partei und Fraktion, lehnen jede Kriegsoption gegen den Iran strikt ab.
Ich weiß, daß ich selbst mich als Bundestagsabgeordneter und politischer Mensch gegen jegliche Beteiligung Deutschlands an militärischen Aktionen aussprechen und engagieren werde.
Die Chance, daß es doch nicht zu einer militärischen Aktion gegen den Iran kommt, sehe ich darin, daß die Amtszeit von US-Präsident Bush zuende geht.

Mit freundlichem Gruß
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