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Sehr geehrte Frau Bätzing,
wieder einmal danke ich Ihnen für Ihre Reaktionauf meine Anfrage, doch leider sind Sie echte Antworten erneut schuldig geblieben.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zum Thema Drugchecking gibt ja gerade keine Erklärungen zu meinen Fragen, daher ist mir schleierhaft, wie sie Ihre Haltung dazu auf eben jene Antwort fußen wollen.
Die Bundesregierung weist selbst auf eine Vielzahl positiver Effekte hin, z.B. wurden durch die Maßnahmen Konsumenten erreicht, "die ansonsten Präventions- und Hilfeangebote nicht wahrgenommen hätten". Außerdem wirkte Drugchecking nachweislich Konsum mindernd, "wenn das Analyseergebnis nicht den Erwartungen entsprochen hatte", also Verunreinigungen nachgewiesen wurden.
Welche drogen- und gesundheitspolitisch relevante und nachweisbare Wirkung hat der Verzicht auf Drugchecking dem entgegenzusetzen? Oder sind Wirkungen egal, und geht es nur um die Befolgung der ideologischen Vorgabe des INCB?
Liegt es etwa auch gar nicht im Interesse der Bundesregierung, Vergiftungen durch Verunreinigungen und Überdosierungen zu verhindern, weil sie genau diese Schäden als Rechtfertigung für ihre repressive Drogenpolitik benötigt?
Soll es eigentlich ein Trick sein, dass wiederholt darauf hingewiesen wird, Drugchecking sei kein geeignetes Mittel zur Drogenprävention?
Soll es denn überhaupt als solches verstanden werden, oder ist Drugchecking nicht vielmehr ein Mittel des Gesundheitsschutzes, indem es hilft, vor Vergiftungen zu schützen?
Ist nicht letztendlich die Gewährleistung des Gesundheitsschutzes sogar verfassungsrechtliche Pflicht des Gesetzgebers?
Wenn die Bundesregierung schon mit drakonischen Strafen nicht verhindern kann, dass Drogen benutzt werden, sollte sie dann, im Sinne der Schadensreduzierung, nicht dafür sorgen, dass die Fallzahlen ungewollter Vergiftungen durch Verunreinigungen oder Überdosierungen möglichst gering bleiben?
Ich freue mich auf Ihre baldigen Antworten.
Freundliche Grüße
