Sabine Bätzing (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sabine Bätzing
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
Diplom-Verwaltungswirtin (FH), Beamtin im gehobenen nichttechnischen Dienst
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Neuwied
Landeslistenplatz
10, Rheinland-Pfalz
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(...) Zu Ihrer Information teile ich Ihnen in Beantwortung eines Teils Ihrer Fragen mit, dass demnächst ein Artikel mit dem Titel "Schätzung der Ausgaben der öffentlichen Hand durch den Konsum illegaler Drogen in Deutschland - Estimation of public expenditures on illicit drugs in Germany" erscheinen wird. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
24.06.2009
Von:

Sehr geehrte Fr.Bätzing,
ich definiere:
(1) liberale Drogenpolitik: Die Wunsch des Einzelnen ist der Gesundheitsprävention durch Verbote mindestens gleichgestellt, es werden nur Drogen verboten, die extreme individuelle o. soziale Schäden hervorrufen. Jedes Verbot wird regelmäßig überprüft u. ggf. abgeschafft. Für jede Art von Rausch soll nach Möglichkeit eine legale und risikoarme Substanz zur Verfügung stehen, damit es keinen Grund für den Konsum gefährlicherer Drogen gibt. Sozial-/Menschenbild: Drogenkonsum gehört zum Menschsein dazu.
(2) Harm-Reduction-DP: Viele Substanzen stehen stets auf dem Prüfstand, ob ein legaler oder illegaler Status hinsichtlich Gesamtkonsum und verursachten Schäden geeigneter ist. Die Entscheidung basiert auf erhobenen Daten, nicht auf postulierbaren Gefahren. MB: Drogenkonsum ist akzeptabel.
(3) Populistische DP: Eine Partei orientiert ihre DP an der Erwartung des Wahlvolkes. Durch demokratische Wahlen wird die Willkürlichkeit von Verbot und Legalität legitimiert. MB: Die Missachtung des Anpassungszwangs ist strafwürdig.
(4) Ideologische DP: Der Auswahl für legale u. illegale Rauschmittel liegen in erster Linie kulturelle Gründe vor, der Wunsch nach Rausch gilt per se als moralisch schlecht u. krankhaft. Bestrafung dient der Erziehung, MB: Drogenkonsum ist etwas Unnatürliches.
(5) Opportunistische DP: Eine DP, die hauptsächlich von Eigenschaften von Typ (3) und (4) geprägt ist, wird mit einzelnen Eigenschaften von (2) getarnt und als (2) "verkauft". MB: Menschen dürfen getäuscht und in Rechten eingeschränkt werden.

Meine Fragen an Sie:
  • Lässt sich die DP der Bundesregierung Ihrer Einschätzung nach grob zu einem dieser 5 Typen einordnen? Falls ja, welchem?
  • Falls sich die DP nicht einordnen lässt, wie könnte eine derartige Kurzfassung einschließlich des Menschenbildes aussehen?
  • Falls Sie die DP als Typ (2) einstufen, welche und wie viele Substanzen stehen z.Zt. auf dem aktuellen Prüfstand, zwecks Harmreduction legalisiert zu werden?
Antwort von Sabine Bätzing
bisher keineEmpfehlungen
28.08.2009
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfragen vom 22. und 24. Juni 2009. Zu Ihrer Frage nach einer Definition der Drogenpolitik möchte ich Sie bitten, weitere Informationen auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit zu meiner Aufgabe als Drogenbeauftragte der Bundesregierung nachzulesen:

"Suchtprobleme bedeuten individuelle Tragödien für die Betroffenen und deren Angehörige, zugleich belasten sie die Gesellschaft als Ganzes. Die Bekämpfung der Drogenproblematik ist daher sowohl eine Herausforderung für den suchtkranken Menschen als auch eine besondere gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Die Drogenpolitik der Bundesregierung basiert auf vier Säulen:

  • Prävention
  • Beratung und Behandlung
  • Überlebenshilfen und Schadensreduzierung
  • Angebotsreduzierung und repressive Maßnahmen.

Seit November 2005 ist Sabine Bätzing Drogenbeauftragte der Bundesregierung im Bundesministerium für Gesundheit. Sie koordiniert die Arbeit der Bundesressorts und vertritt diese gegenüber der Öffentlichkeit. Im Rahmen von Initiativen, Aktionen und Projekten setzt sie sich für die Weiterentwicklung der Suchtprävention und des Hilfesystems ein. Denn Drogen und Sucht sind keine Randgruppenprobleme, sondern Themen, die alle etwas angehen: Jeder dritte Bundesbürger raucht, über 10 Mio. Menschen in Deutschland konsumieren Alkohol in riskanter Weise, die Zahl der Medikamentabhängigen wird auf mindestens 1,4 Mio. geschätzt, dazu kommen circa 120.000 bis 150.000 Opiatabhängige und 400.000 Menschen, deren Cannabiskonsum gesundheitsschädigende Ausmaße angenommen hat."

Weitere Informationen und Angebote zur Suchtprävention und in der Suchthilfe können Sie meiner Homepage www.drogenbeauftragte.de entnehmen und sich selbst ein Bild meiner Drogenpolitik und der Drogenpolitik der Bundesregierung machen. Dies ist nach meiner Einschätzung hilfreicher, als sich an einer starren Definition festzuhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Gesundheit
24.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

wieder einmal danke ich Ihnen für Ihre Reaktionauf meine Anfrage, doch leider sind Sie echte Antworten erneut schuldig geblieben.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zum Thema Drugchecking gibt ja gerade keine Erklärungen zu meinen Fragen, daher ist mir schleierhaft, wie sie Ihre Haltung dazu auf eben jene Antwort fußen wollen.

Die Bundesregierung weist selbst auf eine Vielzahl positiver Effekte hin, z.B. wurden durch die Maßnahmen Konsumenten erreicht, "die ansonsten Präventions- und Hilfeangebote nicht wahrgenommen hätten". Außerdem wirkte Drugchecking nachweislich Konsum mindernd, "wenn das Analyseergebnis nicht den Erwartungen entsprochen hatte", also Verunreinigungen nachgewiesen wurden.

Welche drogen- und gesundheitspolitisch relevante und nachweisbare Wirkung hat der Verzicht auf Drugchecking dem entgegenzusetzen? Oder sind Wirkungen egal, und geht es nur um die Befolgung der ideologischen Vorgabe des INCB?
Liegt es etwa auch gar nicht im Interesse der Bundesregierung, Vergiftungen durch Verunreinigungen und Überdosierungen zu verhindern, weil sie genau diese Schäden als Rechtfertigung für ihre repressive Drogenpolitik benötigt?

Soll es eigentlich ein Trick sein, dass wiederholt darauf hingewiesen wird, Drugchecking sei kein geeignetes Mittel zur Drogenprävention?
Soll es denn überhaupt als solches verstanden werden, oder ist Drugchecking nicht vielmehr ein Mittel des Gesundheitsschutzes, indem es hilft, vor Vergiftungen zu schützen?
Ist nicht letztendlich die Gewährleistung des Gesundheitsschutzes sogar verfassungsrechtliche Pflicht des Gesetzgebers?

Wenn die Bundesregierung schon mit drakonischen Strafen nicht verhindern kann, dass Drogen benutzt werden, sollte sie dann, im Sinne der Schadensreduzierung, nicht dafür sorgen, dass die Fallzahlen ungewollter Vergiftungen durch Verunreinigungen oder Überdosierungen möglichst gering bleiben?

Ich freue mich auf Ihre baldigen Antworten.

Freundliche Grüße
Antwort von Sabine Bätzing
bisher keineEmpfehlungen
24.09.2009
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ihren Fragen vom 9. Mai 2009 haben Sie eine eigene Zusammenfassung der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Drugchecking (Drucksache 16/12928) vorangestellt: "Grundaussage dieser Antwort war, dass die Bundesregierung Drugcheckingmaßnahmen ablehnt, weil negative Testergebnisse als Aufruf wirken könnten." Damit haben Sie die grundlegende Argumentation der Bundesregierung wiedergegeben, die Ihnen auch Ihre nun zusätzlich gestellten Fragen beantwortet. Der dieser Entscheidung zugrundeliegende Abwägungsprozess ist meines Erachtens in der Antwort auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage ausreichend klar dargestellt. Weitere Beweggründe sind der Antwort auf die Frage 9 zu entnehmen. Ich teile die in diesen Antworten dargelegten Argumentationen.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Gesundheit
25.06.2009
Von:

Warum wollen Sie erst den Erfolg von Warn-Piktogrammen in Frankreich für Schwangere bezüglich der Gefahren von Alkohol abwarten - ist es nicht besser, wenigstens ein Piktogramm zu haben als gar keine Warnungen in Deutschland?
Antwort von Sabine Bätzing
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28.08.2009
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage bezieht sich auf die Einführung von Warnhinweisen auf Flaschen und Behältern alkoholischer Getränke. Im letzten Jahr habe ich den Entwurf eines Nationalen Aktionsprogrammes zur Alkoholprävention erarbeitet. Im Vorfeld wurde eine solche Maßnahme im Zusammenhang mit dem Thema Alkohol in der Schwangerschaft diskutiert. Zur stärkeren Sensibilisierung kämen nach französischem Vorbild der Abdruck von Piktogrammen als Warnhinweise für Schwangere auf den Behältern alkoholischer Getränke in Frage. Inzwischen besteht mit den verantwortlichen Ressorts Einigkeit darüber, dass sofern sich die in Frankreich erfolgte Einführung von Warnhinweisen für Schwangere in Form eines Piktogramms als wirksam herausstellt, auch in Deutschland eine Einführung solcher Piktogramme erfolgen sollte.

Bereits jetzt gibt es Hersteller, die freiwillig auf ihren alkoholhaltigen Getränke Warnhinweise für Schwangere angebracht haben. Aus suchtpolitischer Sicht würde ich es begrüßen, wenn die Wirtschaft diesem Beispiel insgesamt folgen und freiwillig Verantwortung für Warnhinweise übernehmen würde.

Weitere Forderungen nach Warnhinweisen auf alkoholische Getränken sind zur Zeit politisch leider nicht durchsetzbar. Für die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständig.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Gesundheit
25.06.2009
Von:

Sehr gehrte Frau Bätzing!

In Ihrer heutigen Pressemitteilung anlässlich des Internationalen Tages gegen Drogenmissbrauch am 26. Juni 2009 schreiben Sie unter anderem:

"Rund zwei Millionen Menschen konsumieren häufig Cannabis, etwa 600.000 von ihnen weisen einen missbräuchlichen oder abhängigen Konsum auf. Dagegen ist die Zahl der Jugendlichen im Alter von 12 bis 25 Jahren, die Cannabis regelmäßig konsumieren von 1993 bis 2008 um 50 % auf 2,3 % zurück gegangen."

Dazu einige Nachfragen:

1. Wie viele Menschen konsumieren zur Zeit insgesamt Cannabis (12-Monats-Prävalenz)? Bitte nennen Sie die letzte verfügbare Quelle bei Ihrer konkreten Angabe.

2. Was bedeutet in diesem Zusammenhang "missbräuchlicher Konsum" konkret?

3. Was bedeutet in diesem Zusammenhang "regelmäßiger Konsum" konkret?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Sabine Bätzing
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17.08.2009
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

die 12-Monats-Prävalenz des Cannabiskonsums in der Allgemeinbevölkerung zwischen 18 und 64 Jahren betrug im Jahr 2006 4,7% (Kraus L., Pfeiffer-Gerschel T., Pabst A., Cannabis und andere illegale Drogen: Prävalenz, Konsummuster und Trends. Ergebnisse des Epidemiologischen Suchtsurveys 2006. Sucht 2008; 54(Sonderheft 1): S.16-25). Auf die Bevölkerung hochgerechnet entspricht das ca. 2.45 Mio. Menschen. Die 30-Tage-Prävalenz betrug 2,2%. Nach einer spezifischen Untersuchung unter Frankfurter Schülern (MoSyD)(15-18 Jahre) von 2007 betrug die 12-Monatsprävalenz 24% und die 30-Tage-Prävalenz 13%. Nach der Hamburger "Schulbus"-untersuchung (Suchtmittelkonsum bei Hamburger Schülern im Alter von 14-18 Jahren) lag die 30-Tage-Prävalenz bei 13%, bei Mädchen bei 22% bzw. 7%). Hochgerechnet ergibt sich ein Cannabisgebrauch von ca. 975.000-1,3 Mio. Personen in den letzten 30 Tagen und ein (fast) täglicher Konsum von 208.000-376.000 Personen (mindestens 200maliger Gebrauch von Cannabis in den letzten 12 Monaten). Zur Hochrechnung der Konsummuster illegaler Drogen und Tabak wurden die Daten des im Jahr 2006 bundesweit durchgeführten Epidemiologischen Suchtsurveys verwendet. In der Erhebung wurden 18-64-jährige Personen in Privathaushalten befragt. Den Hochrechnungen liegen die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Bevölkerungszahlen zum 31.12.2005 (52,0 Mio. 18-64-Jährige)zugrunde.

Missbräuchlicher Drogenkonsum kennzeichnet sich für die überwiegende Mehrheit der Experten - unabhängig von der Substanz - durch die Regemäßigkeit und Exzessivität des Konsums aus. Viele Experten sehen im missbräuchlichen Konsum die Vorstufe zur Abhängigkeit. Ungeachtet der Quantität wird der Konsum dann als missbräuchlich angesehen, wenn er zu einer psychischen Störung führt oder als Mittel der Lebens- und Problembewältigung angesehen wird (vgl. Marcus Freitag, Klaus Hurrelmann (Hg.): Illegale Alltagsdrogen; Juventa Verlag, 1999). "Missbräuchlich" wird lt. DSM-IV wie folgt charakterisiert: im Gegensatz zur Abhängigkeit keine Toleranzentwicklung, keine Entzugssymptome, kein Muster zwanghaften Substanzgebrauchs, wohl aber Beeinträchtigungen wie wiederholter Konsum, der zu körperlicher Gefährdung führen kann (z.B. Teilnahme am Straßenverkehr unter Substanzeinwirkung; wiederholter Konsum, der die Erfüllung wichtiger Verpflichtungen bei der Arbeit oder zu Hause führt (z.B. Fernbleiben von der Arbeit; Schuleschwänzen; Vernachlässigung von Kindern und Haushalt); wiederkehrende Probleme mit dem Gesetz; fortgesetzter Substanzgebrauchs trotz sozialer oder zwischen­menschlicher Probleme, die durch Auswirkungen der psychotropen Substanz verursacht oder verstärkt werden (z.B. Streit mit dem Ehegatten über die Folgen des Konsums). "Schädlicher" Konsum ist nach ICD 10 ein Konsumverhalten, das zu gesundheitlichen Schäden führt.

Regelmäßiger Konsum wird in der BZgA-Drogenaffinitätsstudie mit "mehr als zehnmal" angegeben. Im Jahr 2008 konsumierten 1,1% der 12-17 Jährigen "regelmäßig" Cannabis und in der Altersgruppe 18-25 Jahre waren es 3,1%.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Internetsperren
26.06.2009
Von:

Hallo Frau Bätzing,

Eine weitere Nachfrage zum Thema Internet Sperre:

Ich bin voll auf ihrer Seite was die Motivation betrifft. Allerdings habe ich persönlich gewisse Vorbehalte gegen die Methode. Ich bin etwas skeptisch was das Mittel der Sperrung angeht, da diese nicht transparent überprüft wird in meinen Augen. Ich unterstelle auch dem BKA nicht, dass nicht pornografische Seiten auf dem Index landen. Jedoch frage ich mich hier, wer dies gewährleistet. Ich will auch weder Angst schüren noch will ich dunkle Szenarien beschwören, doch ist dies nicht ein Problem? Ich meine wenn wir es so sehen müsste jede Sperrung gerichtlich geprüft werden, ist dem so? Vielleicht ist es ein Problem meiner Generation, dass hier ein mittel eingeführt wird, das schnell auch weitere Sperren auf den Plan ruft. Die Frage nach Urheber Schutz usw. schwebt mir hier vor Augen. Natürlich gilt auch hier, dass das Netz kein Straffreier Raum ist, jedoch befürchten grade jüngere Menschen, dass die Sicherheit. dass diese technischen Möglichkeiten auch ausgeweitet werden können und so intransparent werden, dass eine falsch gesperrte Seite zu den Kollateral-Schäden gehört. Und da das Medium Internet in den kommenden Generationen eine Stellung einnimmt die mit den klassischen Medien konkurriert, jedoch wesentlich komplexere Strukturen hat, ist die Handhabe nach einem klassischen Konzepten schwierig. Eine Zeitung aus dem Handel zu nehmen ist etwas anderes als einen Umschlag mit einem Ausrufezeichen drum herum zu legen, um bei Frau von der Leyens Bild in der Zeit zu bleiben.Und dies wird zudem von einem Gericht überwacht.

Wie gesagt bin ich im Grunde ein Unterstützer der Kinderpornografie Bekämpfung. Jedoch sollte auch jemand dieses Mittel überwachen. Um dem ganzen ein wenig Orwell´schen Charme zu verleihen meine Frage:

Wer überwacht die Überwacher?
Antwort von Sabine Bätzing
bisher keineEmpfehlungen
29.06.2009
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese ist insofern leicht zu beantworten, als das Grundgesetz die Überwachung der Exekutive den Gerichten auferlegt.

So auch im Fall der Internetsperren. Eine fälschliche Sperre, dass heißt eine, die nicht mit kinderpornographischen Inhalten zu tun hätte, wäre als staatliche Maßnahme gerichtlich überprüfbar. Dies sichert, dass eben kein Exekutivstaat entsteht, in dem die Behörden das sperren, was sie nicht öffentlich werden lassen wollen.

Ich begrüße ausdrücklich Ihre abgewogene Argumentation.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing, MdB
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Ihre Frage an Sabine Bätzing
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