Willi Brase (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Willi Brase
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Großhandelskaufmann, Sozialpädagoge
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Gewerkschaftssekretär
Wahlkreis
Siegen - Wittgenstein
Landeslistenplatz
16, Nordrhein-Westfalen
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(...) Nach meinem Kenntnisstand steigt die Zahl der Väter ohne Sorgerecht aber immer weiter an. Es ist zu beobachten, dass Frauen zunehmend das gesetzliche Schlupfloch der Sorgerechtsverweigerung ausnutzen – das bestätigen auch verschiedene Familieninfotreffs und Väter-Vereine. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
12.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Brase,

Warum wird Weiterbildung von der Bundesregierung nicht mehr gefördert? Ich kann mich an Zeiten erinnern als es gefördert wurde. Dann wurde es aufgegeben und den Schaden davon haben wir jetzt. Es sind nicht genügend Fachkräfte da! Es gibt genügend Menschen in Deutschland, die sich gerne weiterbilden würden, doch wer kann sich das noch leisten? Wo ist der Staat? Mit Bafög Kann man keine Familie ernähren. Und wenn man es auf lange Sicht betrachtet, würden durch die, die förderungswillig und bereit sind, Stellen frei, die wieder erneut besetzt werden könnten. Aber wir nehmen ja lieber Fachkräfte aus dem Ausland. Ich würde mich freuen wenn Sie mir diese erste Frage plausibel beantworten könnten.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Willi Brase
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15.07.2008
Willi Brase
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihren Beitrag zum Thema Weiterbildung in Deutschland, zu dem ich gerne Stellung nehmen möchte.

Sie haben vollkommen Recht - die Weiterbildungsquote in Deutschland ist erschreckend niedrig. 2003 lag die Quote bei 42 Prozent, 2007 bei 43 Prozent, während sie zum Beispiel in den skandinavischen Staaten, Österreich und Luxemburg zwischen 71 und 89 Prozent liegt. Besonders Personen mit geringem Schulbildungsniveau nehmen mit 28 Prozent wenig an formalisierter Weiterbildung teil. Dagegen bilden sich 62 Prozent der Hochschulabsolventen weiter (2007). Das Bildungsgefälle setzt sich also auch im Bereich der Weiterbildung fort. Die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung stagniert in den letzten Jahren bei 26 Prozent. Auch hier gilt: je höher der Berufsabschluss, desto höher die Beteiligung an der beruflichen Weiterbildung.

Zu konstatieren ist auf der anderen Seite aber auch, dass deutsche Unternehmen im internationalen Vergleich gesehen ihren Beschäftigten zu wenig Weiterbildung anbieten. Dabei sind die betrieblichen Weiterbildungsaktivitäten stark von der Betriebsgröße und der Branche abhängig. Besonders in kleinen und mittleren Unternehmen ist das Weiterbildungsangebot gering.

Man muss das Thema Weiterbildung also von zwei Seiten betrachten. Auf der einen Seite müssen die Beschäftigten nachdrücklich dazu angehalten werden, Weiterbildungsangebote anzunehmen, damit sie ihre Beschäftigungsfähigkeit und Einkommenschancen sichern und nachhaltig verbessern. Auf der anderen Seite müssen auch noch mehr Betriebe erkennen, dass die Weiterbildung ihrer Beschäftigten dazu führt, zukünftigen -- ja auch von Ihnen richtig genannten -- Fachkräftemangel entgegenzuwirken und somit die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft ihres Unternehmens zu erhalten bzw. zu steigern.

Sowohl die SPD-Bundestagsfraktion als auch die Bundesregierung haben dem Thema Weiterbildung die höchste Priorität gegeben und hinsichtlich der Finanzierung von Weiterbildung erste Schritte in die Wege geleitet. Zum 1.1.2009 wurde die so genannte Weiterbildungeprämie mit folgenden Komponenten in Kraft gesetzt:

1. Eine Weiterbildungsprämie in Höhe von maximal 154 Euro wird für Einkommensgruppen mit bis zu 17.900 Euro (alleinstehend) bzw. 35.800 Euro (verheiratet) zu versteuerndem Jahreseinkommen zur hälftigen Ko-Finanzierung von Weiterbildung erhältlich sein, wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenbetrag zur Finanzierung der Teilnahmeentgelte geleistet wird.

2. das Vermögensbildungsgesetz (VermBG) wird um die Möglichkeit ergänzt, zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung aus dem Ansparguthaben vor Ende der Bindungsfrist zu entnehmen, ohne dass die Arbeitgebersparzulage entfällt.

3. Ein Weiterbildungsdarlehen kann unabhängig von der Höhe und der Form des Einkommens in Anspruch genommen werden. Damit wird auch die Finanzierung teurerer Maßnahmen ermöglicht.

4. Die Komponenten sind kumulativ verwendbar.

5. Durch die vorgesehene Beratung wird ein sinnvoller und zweckmäßiger Einsatz der öffentlichen und privaten Mittel ohne bürokratische Hürden ermöglicht.

Derzeit in der Haushaltsberatung befindet sich außerdem die "AufstiegPlus50"-Novelle im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Angestrebt sind hierbei von Seiten der SPD-Bundestagsfraktion u. a. folgende Punkte:

1. die Bezuschussung der Unterhaltsförderung zu 50 Prozent bei Vollzeitmaßnahmen,

2. die Steigerung des Zuschussanteils für Maßnahmeförderungen,

3. die bessere Unterhaltsförderung für Familien,

4. die Ausweitung der Förderberufe,

5. die Belohnung des erfolgreichen Abschlusses,

6. die Verlängerung der Förderungshöchstdauer,

7. die Flexibilisierung der Förderung und Darlehensrückzahlung.

All diese Maßnahmen werden meiner Meinung nach die Quote der Weiterbildungsbeteiligung in Deutschland nachhaltig erhöhen. Von der SPD-Bundestagsfraktion wird darüber hinaus die Einführung eines Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes angestrebt. Dieses soll u. a. einen Rechtsanspruch auf einen Alphabetisierungskurs und auf das Nachholen eines Schul- und Berufsabschlusses ab dem 25. oder 27. Lebensjahr beinhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Willi Brase
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Frage zum Thema Finanzen
29.07.2008
Von:
-

Sehr geehrter Herr Brase,

nur eine kurze Frage:
wird dieses Jahr die geplante neue Erbschaftssteuer-Reform auf den Weg gebracht, so wie es vorgegeben ist ?

Mit freundlichem Gruß
-
Antwort von Willi Brase
2Empfehlungen
30.07.2008
Willi Brase
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für ihre Frage bezüglich der Erbschaftssteuer-Reform.
Diese wird wie geplant nach Ablauf der Sommerpause, im Parlament, auf den Weg gebracht.

Mit freundlichen grüßen
Willi Brase
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Frage zum Thema Internationales
28.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Brase,

im Oktober wird der Deutsche Bundestag über die Verlängerung des ISAF Mandates beraten und entscheiden. Zugleich befürwortet der Herr Bundesminister für Verteidigung eine personelle Aufstockung.
Bei der Abstimmung am 12. Oktober 2007 haben Sie der Verlängerung des ISAF Mandates zugestimmt.
Hier nun meine Frage:
Wie werden Sie, Herr Abgeordneter Brase, auch vor dem Hintergrund, dass in dieser Woche wieder ein Soldat tödlich verletzt wurde, dass 3 weitere Soldaten der Bundeswehr Verletzungen erlitten haben, diesmal entscheiden?
Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande lehnt den ISAF Einsatz ab. Der Tagespresse war am heutigen Tage zu entnehmen, dass die Anzahl der Bewerbungen zur Bundeswehr drastisch abgenommen hat. Als einer der Hauptgründe wurde hier der Einsatz in Afghanistan genannt.
Wenn ich an Ihrer Stelle wäre, Herr Abgeordneter Brase, ich könnte eine weitere Zustimmung zum ISAF Mandat nicht mit meinem Gewissen vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Willi Brase
4Empfehlungen
17.09.2008
Willi Brase
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28. August 2008, in dem Sie sich zu der geplanten Abstimmung zur Verlängerung des ISAF-Einsatzes äußern. Gerne nehme ich zu Ihrem Anliegen Stellung.

Ihre Bedenken im Hinblick auf den kürzlich verstorbenen Soldaten kann ich verstehen. Ich bedaure zutiefst, dass bereits deutsche Soldaten beim Afghanistan-Einsatz umgekommen sind.

Die derzeitige Situation in Afghanistan ist von Schwierigkeiten, aber auch Fortschritten im Wiederaufbauprozess geprägt. Durch den ISAF Einsatz wurden Erfolge in der zunehmenden Funktionsfähigkeit von Regierungsstrukturen, einer Verbesserung des öffentlichen Finanzmanagements und in einer steigenden Anzahl von erfolgreichen nationalen Entwicklungsprogrammen erzielt. Aber auch im Bildungs- und Gesundheitssektor sind deutliche Fortschritte festzustellen: Fast 75% aller Jungen und 35% aller Mädchen sind mittlerweile eingeschult und 85% der Bevölkerung haben Zugang zu medizinischer Basisversorgung.

All diese Fortschritte dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es in Afghanistan immer noch eklatante Defizite gibt. Afghanistan ist eines der ärmsten Länder der Welt: Es muss sich weltweit steigenden Nahrungsmittelpreisen und einer drohenden Dürre in Teilen Afghanistans stellen. Weitere Schwierigkeiten in Afghanistan liegen u. a.

  • in einer immer noch angespannten Sicherheitslage: Da die Zentralregierung militärisch nicht mehr zu gefährden ist, verlegen sich die regierungsfeindlichen Kräfte verstärkt auf eine Strategie des Terrors, die durch Bombenanschläge und Selbstmordattentate geprägt ist.

  • in der Korruption: Rechtstaatliche Prinzipien sind zwar verankert, werden aber immer noch unzureichend angewendet und umgesetzt.

  • in einer florierenden Drogenwirtschaft.

  • in immer noch schweren Menschenrechtsverletzungen.

  • in Bildungsdefiziten insbesondere bei Rückkehrern: Die Aufnahme und Integration der zurückkehrenden Flüchtlinge belasten Afghanistans Entwicklung. 80% der Rückkehrer haben keine Ausbildung, davon sind 55% unter 18 Jahren.

  • in der Gleichstellung von Mann und Frau: Zwar wurden rechtliche Voraussetzungen für eine Gleichstellung von Mann und Frau geschaffen, aber an der Umsetzung hapert es aufgrund der unzureichenden Fähigkeit der staatlichen Institutionen, diese wirksam durchzusetzen, aber auch an kulturell verankerten Traditionen.

Die militärische Komponente ist dabei die notwendige Voraussetzung für den Wiederaufbau -- so lange, bis die afghanischen Sicherheitsorgane dazu selbst in der Lage sind. Sobald die afghanische Regierung allein für ein sicheres Umfeld zu sorgen vermag, in dem Wiederaufbau und nachhaltige Entwicklung möglich ist, kann auch die internationale Militärpräsenz in Afghanistan beendet werden. Weite Teile der afghanischen Bevölkerung haben Zweifel am Wiederaufbau und sind verunsichert über ihre persönliche Zukunft. Gerade aus diesem Grund ist es wichtig, ihr zu zeigen, dass die Bundesregierung und die internationale Gemeinschaft ein ernsthaftes Interesse an einem langfristigen Engagement hat. Dies bedeutet auch, dass die deutsche Truppenpräsenz im internationalen Rahmen vorerst beizubehalten ist.

Die Bundesregierung hat sich wichtige Ziele gesteckt: Sie konzentriert sich in Abstimmung mit der afghanischen Regierung und der internationalen Gebergemeinschaft weiterhin auf die Förderung staatlicher Institution und guter Regierungsführung, nachhaltiger Wirtschaftsentwicklung und Einkommensschaffung, Trinkwasser- und Energieversorgung, Rechtsstaatlichkeit, Bildung, Kultur und Geschlechtergerechtigkeit. Im zivilen Bereich beabsichtigt die Bundesregierung für die Jahre 2008-2010 insgesamt mehr als 420 Mio. Euro bereitzustellen. Ich halte die zivilen Aktivitäten der Bundesregierung für sehr wichtig, besonders auch im Hinblick auf die weibliche Bevölkerung Afghanistans. Entführungen, Zwangsheiraten, Frauen- und Mädchenhandel, selbst Steinigungen stellen auch heute noch Gefahren für Frauen in Afghanistan dar. Durch die Stärkung von Frauenrechten, Maßnahmen der Alphabetisierung, Aus- und Fortbildung sowie der Schaffung von Einkommensmöglichkeiten sollen auch sie die Möglichkeit erhalten, an der Entwicklung ihres Landes teilzunehmen.

Nicht nur die bestehenden Probleme in Afghanistan, sondern gerade auch die bereits erreichten Fortschritte sprechen für eine weitere deutsche Beteiligung an der ISAF-Mission.

Mit freundlichen Grüßen

Willi Brase
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Frage zum Thema Familie
04.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Brase,

im Januar 2003 erklärte das BVerfG den § 1626a BGB, der unverheirateten Müttern die elterliche Alleinsorge zugesteht, für verfassungskonform und verwies die Regelung zur Prüfung an den Gesetzgeber weiter.
Im Namen der Kreisgruppe Siegen-Wittgenstein des Väteraufbruch für Kinder e. V., und der überregionalen Siegener Selbsthilfegruppe für Opfer von Familientrennung möchte ich nachfragen, wie der Stand der Prüfung ist und welche Meinung Sie zum prinzipiell geteilten Sorgerecht für beide Eltern, unabhängig von Trauschein oder Trennung, haben.
Ist ferner angedacht, die Einordnung lediger Eltern und Geschiedener, die nicht mit ihren Kindern in einem Haushalt leben, in die Steuerklasse 1, die die Unterhaltspflicht nicht berücksichtigt, zu ändern?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Willi Brase
7Empfehlungen
17.10.2008
Willi Brase
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gerne Stellung nehmen möchte.

Hinsichtlich der Prüfung des § 1626 a BGB kann ich Ihnen folgenden Sachstand mitteilen: Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz hat das Bundesamt für Justiz ein Forschungsvorhaben zum Thema "Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern" ausgeschrieben. Das Forschungsvorhaben sollte Anfang 2009 begonnen werden und spätestens am 15. November 2010 mit der Abgabe des Abschlussberichtes abgeschlossen sein. Die Bewerbungsfrist geht bis zum 25. November 2008. Untersucht werden soll die Situation nicht verheirateter Eltern, die sich für oder gegen die Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge durch Sorgeerklärungen entscheiden (hier der von Ihnen auch genannte § 1662 a). In diesem Zusammenhang sollen die gesetzlichen Regelungen auf ihre Rechtswirklichkeit -- gemeint sind soziale, gesellschaftliche und rechtpolitische Wirkungen -- evaluiert werden. Diese Ergebnisse werden dann Grundlage für weitere gesetzliche Änderungen sein.

Außerdem haben Sie mich nach meiner Meinung zu einem geteilten Sorgerecht gefragt. Diese Frage kann ich Ihnen kurz und knapp beantworten. Kinder brauchen -- unabhängig von einem Trauschein -- beide Elternteile, d.h., ich befürworte ein einseitiges Sorgerecht nur dann, wenn das Kindeswohl in Gefahr ist.

Eine Einordnung lediger Eltern und Geschiedener, die nicht mit ihren Kindern in einem Haushalt leben, in die Steuerklasse 1 zu ändern, ist nicht angedacht. Der Familienlastenausgleich erfolgt bereits über das Kindergeld und die Kindergrundfreibeträge.

Mit freundlichen Grüßen

Willi Brase
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.11.2008
Von:

Hallo Herr Brase,

obwohl der Text des Koalition-Kompromisses zum neuen BKA-Gesetz der Öffentlichkeit bis jetzt nicht vorliegt, soll bereits nächsten Mittwoch dieses Gesetz im Bundestag verabschiedet werden.

Ein Gesetz, mit dem das Bundeskriminalamt (BKA) zu einem deutschen FBI ausgebaut wird. Ein Gesetz, dass uns den Bundestrojaner beschert, die richterliche Kontrolle von Überwachungsmaßnahmen weiter einschränkt, die Schranken zwischen Polizei und Geheimdiensten faktisch vollständig aufhebt und damit der Idee des Grundgesetzes und der Intention seiner Väter radikal gegenüber steht.

Im Oktober haben 70.000 in Berlin u. a. gegen dieses Gesetz demonstriert. Diesen Menschen war und ist bewusst, dass mit dem neuen BKA-Gesetz die Wohnungen unbescholtener Bürger heimlich betreten werden dürfen, um Videoüberwachungskameras im Schlafzimmer oder sonstwo zu platzieren. Der geschichtlich heikle Warnruf "Stasi 2.0" bekommt damit seine faktische Legitimität, wenn sich unsere Bundesbehörden wie die Stasi gerieren.

Auch im Hinblick auf den Wahlkampf im nächsten Jahr wird es Zeit, dass die große Koalition aufhört, gegen den Bürger zu handeln und das eigene Volk zu kriminalisieren, sondern sich stattdessen für den Erhalt der Freiheit einsetzt. Denn die Zerstörung der Freiheit ist die eigentiche Absicht des Terrorismus und eine Regierung, die die Freiheiten von sich aus abbaut, spielt einem solchen Terrorismus in die Hände und macht sich nicht weniger schuldig.

Ich bitte Sie an dieser Stelle inständig, dem Gesetzesvorhaben nicht zuzustimmen und im Sinne und zum Wohl der Bürger in diesem Land zu handeln und frage Sie daher hier mit dem Wunsch nach einer eindeutigen und aussagekräftigen Antwort:

Wie werden sie sich am Mittwoch entscheiden?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Willi Brase
1Empfehlung
13.11.2008
Willi Brase
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 8.11.2008, in dem Sie sich zum geplanten Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKA-Gesetz) äußern. Gerne nehme ich zu Ihrem Anliegen Stellung.

Lassen Sie mich kurz das geplante BKA-Gesetz umreißen:

Die Abwehr von Gefahren des* *internationalen Terrorismus ist eine* *gesamtstaatliche Aufgabe mit* *internationalen Bezügen. Schon jetzt obliegt* *der Dienstverkehr der Polizeien des Bundes* *und der Länder mit den zuständigen Stellen* *anderer Staaten grundsätzlich dem BKA.* *Das BKA ist Nationales Zentralbüro von* *Interpol, nationale Verbindungsstelle von* *Europol und nationale Eingangsstelle im* *Rahmen des Schengen-Verbundes. Das* *Bundeskriminalamt hat somit bereits jetzt* *eine Zentralstellenfunktion bei der* *Verhütung und Verfolgung von Straftaten* *mit länderübergreifender oder* *internationaler Bedeutung.* *

Operative Maßnahmen zur* *Gefahrenabwehr sind bislang jedoch nur* *auf der Länderebene möglich. Dies* *bedeutet, dass bei einer Gefahr* *beispielsweise durch einreisende* *Verdächtige mit unbekanntem Zielort* *zunächst die örtlichen Zuständigkeiten* *abgeklärt und Abstimmungsmaßnahmen* *zwischen den verschiedenen betroffenen* *Bundesländern vorgenommen werden* *müssen.* *In Zukunft hat das Bundeskriminalamt* *selbst die Möglichkeit, bei* *länderübergreifenden Gefahren, unklarer* *Landeszuständigkeit oder auf Ersuchen* *eines Landes schnell und wirksam* *einzugreifen. Insbesondere aus dem* *Ausland eingehende Informationen über* *terroristische Gefahren können so* *unmittelbar in Abwehrmaßnahmen* *umgesetzt werden.* *Die Länder bleiben allerdings weiterhin* *zuständig. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt so "in gegenseitigem Benehmen" (§4a).

Eine effektive Gefahrenabwehr ist nur gewährleistet, wenn die Sicherheitsbehörden in die Kommunikationswege terroristischer Netzwerke eindringen können. Das Bundeskriminalamt erhält nun die operativen Instrumente, die sich auf Länderebene bewährt haben.

Entsprechend den Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes ist der verdeckte Eingriff informationstechnischer Systeme nach der nun gefundenen Regelung nur zulässig bei Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. Der Eingriff muss durch das zuständige Gericht angeordnet werden. Es ist bei der Durchführung der Maßnahme sicherzustellen, dass die datentechnischen Veränderungen auf das unerlässliche Minimum beschränkt werden, und dass sie möglichst automatisiert rückgängig gemacht werden. Zusätzlich sind umfangreiche Protokollierungen und natürlich die nachträgliche Benachrichtigung der Betroffenen vorgesehen. Ausnahmen hiervon gibt es nur im engsten Rahmen mit Zustimmung des Gerichts.

Eine Eilbefugnis* *zur Anordnung der Maßnahme ist nur in den wenigen Fällen denkbar, in denen der notwendige Vorlauf für die Erstellung eines "Trojaners" bereits vorher erfolgte -- etwa nach Ablauf der Gültigkeitsfrist einer vorherigen richterlichen Anordnung. Eine "Gefahr im Verzug" wird die absolute Ausnahme sein. Die Gerichte müssen dafür sorgen, dass ein Richter auch außerhalb der Dienstzeiten erreicht werden kann.

Beim Schutz kernbereichsrelevanter Daten in der Auswertungsphase wird der weisungsunabhängige Datenschutzbeauftragte des BKA hinzugezogen. Seine Weisungsunabhängigkeit auch in diesem Zusammenhang wird klargestellt. Hat er Bedenken, muss das Gericht über die Frage der Löschung entscheiden.

Auch wenn die zur Auswertung von eventuellen Kernbereichserkenntnissen eingesetzten BKA-Beamten einschließlich dessen Datenschutzbeauftragten nicht als ausreichend neutral und unabhängig im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ansehe, kann ich diesem Gesetz zustimmen. Durch die gesetzlich verankerte unabhängige Evaluierung dieser Streitfragen und die Befristung der Bestimmung zur Onlinedurchsuchung im neuen BKA-Gesetz (Das BKA-Gesetz tritt zum 31.12.2020 außer Kraft) ist gewährleistet, dass nicht nur das eventuell angerufene Bundesverfassungsgericht, sondern auch der Gesetzgeber selbst zwingend gehalten ist, das grundsätzlich einzuhaltende Trennungsgebot zwischen polizeilichen Aufgaben und nachrichtendienstlicher Zuständigkeit strikt einzuhalten und so auch die hohen Anforderungen für besonders intensive Grundrechtseingriffe evaluiert und überprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Willi Brase
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