Dr. Martin Schwanholz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Martin Schwanholz
Jahrgang
1960
Berufliche Qualifikation
Groß- und Außenhandelskaufmann, Doktor der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Stadt Osnabrück
Landeslistenplatz
6, Niedersachsen
weitere Profile
(...) Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist darüber hinaus zu jeder Stunde gesichert, weil durch den Kraftwerksbestand und den aktuellen Neubau von 12 Kraftwerken genügend Leistung im System verfügbar sein wird. So lässt sich sogar eine Stilllegung der Atomkraftwerke ausgleichen. Ein beschleunigter Atomausstieg ist damit machbar – Versorgungssicherheit und auch Klimaschutz sind dadurch nicht gefährdet. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema EU-Vertrag von Lissabon
10.07.2009
Von:
But

Guten Tag Herr Schwanholz,
mich würde es sehr interessieren ob Sie den EU-Vertrag von Lissabon gutheißen wie Ihr Kollege Herr Thiele, der die Ihm gestellte Frage nun wirklich sehr unkonkret und oberflächlich beantwortet hat.

Sehen Sie im "Lissabon Vertrag" keine klaren Nachteile was die souveränität Deutschlands betrifft und wenn nein warum?
Bitte schreiben Sie uns Ihre eigene persönliche Meinung dazu.

MfG
Antwort von Dr. Martin Schwanholz
3Empfehlungen
14.07.2009
Dr. Martin Schwanholz
Sehr geehrter Herr But,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Ich werde Ihnen gerne alsbald meine Stellungnahme zukommen lassen. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen oder Anregungen haben, so können Sie sich auch jederzeit gerne direkt an mich wenden, z.B. über meine E-Mail-Adresse martin.schwanholz@bundestag.de .

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Schwanholz, MdB
Ergänzung vom 23.07.2009
Sehr geehrter Herr But,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. Juli 2009. Sehr gerne möchte ich Ihnen meine persönliche Meinung dazu ausführlich erläutern.

Ich sehe die Souveränität Deutschlands durch den Lissabon-Vertrag nicht
gefährdet. Dafür gibt es mehrere Gründe:

1. Das Bundesverfassungsgericht hat den Lissabon-Vertrag am 30. Juni 2009 im Grundsatz für verfassungskonform erklärt. Diese Entscheidung zeigt, dass es mit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags zu keinem Souveränitätsverlust Deutschlands kommt, da genau dieser Punkt u. a. vom Bundesverfassungsgericht geprüft wurde.

Der Deutsche Bundestag hat mit Zustimmung zum Lissabon-Vertrag im April letzten Jahres einer Übertragung von Handlungskompetenzen Deutschlands auf EU-Ebene eingewilligt. Diese Kompetenzübertragung ist wichtig, da viele Probleme nur in Gemeinschaft gelöst werden können. Eine mit der Kompetenzübertragung mutmaßlich verbundene Aushöhlung der Nationalstaaten wird jedoch durch das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung und das Subsidiaritätsprinzip verhindert.

a) Auf Grundlage des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung ist die Gemeinschaft nur dann zur Rechtssetzung befugt, wenn die Verträge ausdrücklich eine Ermächtigung zum Tätigwerden der Gemeinschaftsorgane enthalten. Insofern darf die Gemeinschaft auch nur innerhalb der ihr übertragenen Zuständigkeiten tätig werden. Die Mitgliedsstaaten ent-scheiden dabei selbst, welche Kompetenzen sie in die Zuständigkeit der Europäischen Union übertragen. Kompetenzen, die besonders sensible Bereiche wie z. B. Strafrecht, Polizei und Militär, Steuer- oder Sozialpolitik betreffen, verbleiben weiterhin bei den Nationalstaaten.

b) Auch wahrt der Lissabon-Vertrag das System der Subsidiarität, mit der die Zuständigkeit der Gemeinschaft begrenzt wird: Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass die übergeordnete Ebene (Gemeinschaft) nur dann tätig werden darf, wenn die untergeordnete Ebene (Mitgliedstaat) nicht tätig wird oder werden kann. Die Verlagerung von Handlungskompetenzen auf EU-Ebene ist oft erforderlich, da viele Ziele in Gemeinschaft besser gelöst werden können als dies für einen Mitgliedsstaat alleine möglich wäre. Insofern kann man vielmehr von einem Souveränitätsgewinn für die Nationalstaaten sprechen. Als Beispiel hierfür ist die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise zu nennen, die aufgrund ihrer internationalen Verflechtung überhaupt nur gemeinschaftlich gelöst werden kann.

Indem die Übertragung der Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaft eindeutig durch den Vertrag festgelegt wird, findet aus völkerrechtlicher Perspektive kein Souveränitäts-verlust einzelner Mitgliedsstaaten statt. Alle Mitgliedsstaaten "teilen" höchstens ihre Souveränität, die Souveränität jedes einzelnen Mitgliedsstaates der EU bleibt aber gleich.

2. Weiterhin werden mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags den nationalen Parlamenten grundsätzlich neue Rechte, Aufgaben und damit auch mehr Verantwortung übertragen. Konkret bedeutet dies für Deutschland, dass Bundestag und Bundesrat erstmalig direkte Mitwirkungsrechte gegenüber den Organen der Europäischen Union bei der Subsidiaritätskontrolle sowie bei institutionellen Entscheidungen erhalten. So können Bundestag und Bundesrat zukünftig Gesetzesentwürfe zurückschicken, die besser auf nationaler Ebene geregelt werden sollten oder Vorschläge zur Änderung der Verträge einbringen. Grundsätzlich geht mit der Stärkung der nationalen Parlamente daher auch eine Stärkung des Nationalstaates innerhalb des Gefüges der EU einher, da sich dieser über seine politischen Organe stärker an dem europäischen Entscheidungsprozess beteiligt.

Das Bundesverfassungsgericht legt nach dem Urteil vom 30. Juni 2009 auf die Stärkung der nationalen Parlamente besonderen Wert: Für die Bundesrepublik Deutschland ergibt sich aus der Präambel des Grundgesetzes und aus Artikel 23 GG heraus der "Verfassungsauftrag zur Verwirklichung eines vereinten Europas", welcher eindeutig unter Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat erfolgen soll. Dies wird in dem so genannten Begleitgesetz festgehalten. Das Begleitgesetz regelt die Beteiligung des Parlaments und der Länder beim Erlass europäischer Vorschriften. Mit der Urteilsverkündung zum Lissabon-Vertrag hat das Bundesverfassungsgericht dem Bundestag den Auftrag erteilt, das Begleitgesetz fortzuentwickeln, um die Mitwirkungsrechte von Bundesrat und Bundestag noch mehr zu stärken. Dies beweist, dass strengstens darauf geachtet wird, dass Deutschlands Souveränität nicht gefährdet wird. Das überarbeitete Begleitgesetz wird voraussichtlich am 8. September vom Bundestag verabschiedet. Erst dann kann die Ratifizierungsurkunde durch Bundespräsident Horst Köhler hinterlegt werden.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt außerdem klar, dass es keinen Europäischen Bundesstaat geben wird. Um einen Europäischen Bundesstaat verwirklichen zu können, müsste sich das deutsche Volk vom Grundgesetz lösen und eine neue Verfassung schreiben. Dies würde in der Tat gegen die vom Grundgesetz zugesicherte "souveräne Staatlichkeit der Bundesrepublik" verstoßen. Auch hier beweist die Urteilsverkündung zum Lissabon-Vertrag, dass das Bundesverfassungsgericht genau darüber wacht, dass das demokratische System Deutschlands nicht durch den europäischen Einigungsprozess ausgehöhlt wird: Daher sieht es mit seinem Urteil auch von der Definition der EU als einem Europäischen Bundesstaat ab. Rein definitorisch bleibt die EU weiterhin eine supranationale Institution, d.h. ein Zusammenschluss einzelner souveräner Staaten. Allein schon per Definition ist die Souveränität der Nationalstaaten innerhalb der EU damit nicht gefährdet.

Zusammengefasst wird durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, durch das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung sowie das Subsidiaritätsprinzip der deutsche Nationalstaat innerhalb der EU gestärkt.

3. Auch geht der Lissabon-Vertrag, der das Ziel hat, die EU demokratischer, effizienter und transparenter zu machen, mit grundsätzlichen Verbesserungen einher, die sich mittelbar positiv auf die Stärkung des Nationalstaates auswirken. Einige der Neuerungen fördern gezielt die direkte Demokratie: Zum einen durch das Europäische Bürgerbegehren nach Art. 11 EUV, das die Beteiligung der Bürger bei der Mitbestimmung politischer Anliegen fördert. Bei Vorliegen von über mehr als 1 Millionen Unterschriften muss die Europäische Kommission das vorgeschlagene Vorhaben einbringen. Dadurch gewinnt sogar der einzelne Staatsbürger an Souveränität. Zum anderen erhalten die EU-Bürger durch die Stärkung des Europäischen Parlaments mehr Entscheidungsmacht. Mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags ist das Europäische Parlament an der Entscheidung von 95% der Gesetze beteiligt. Insofern werden die Bürger über ihren direkt gewählten Vertreter mehr Einfluss auf die Gesetze gewinnen. Indem die Nationalstaaten nun mehr Einfluss auf den europäischen Einigungsprozess gewinnen, geht damit wieder eine Stärkung des Nationalstaats einher.

An dieser Stelle seien die aussagekräftigsten Argumente genannt. Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass der Lissabon-Vertrag für die Nationalstaaten innerhalb der Europäischen Union vielmehr ein Souveränitätsgewinn bedeutet.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen und Ihre Zweifel beseitigen konnte!

Ihr Dr. Martin Schwanholz
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Frage zum Thema Arbeit
17.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schwanholz,

da ich mittlerweile zum Thema Arbeitslosigkeit selbst im Familienkreis meine Erfahrungen mache, möchte ich in Anlehnung an meine Frage zu den Arbeitslosenstatistiken vom 05.06.2009 noch etwas ergänzen und um Ihre Meinung bitten.

DIe ARD sendete am 15.07.2009 die Reportage "Die Armutsindustrie" die sie gerne auf youtube.de noch einmal anschauen können. Kurz der Kern dieser Reportage:

  • ganze Betriebe mit einer Beschäftigtenzahl von 1600 Mitarbeitern werden nur durch 1Euro-Jobber aufrechterhalten.
  • die gelobten arbeitsmarktpolitschen Maßnahmen werden als Ineffizient, demotivierend, psychisch belastend und nur den Arbeitgebern dienlich dargestellt.
  • sinnfreie Tätigkeiten wie Puzzle zusammen bauen, um die Vollständigkeit festzustellen, werden angeordnet
  • Vollzeitarbeitskräfte werden entlassen, um diese Posten wieder mit sogenannten Praktikanten (1Euro-Jobber) zu besetzen
  • dies alles vom deutschen Steuerzahler finanziert zum Wohle einiger weniger raffinierter Arbeitgeber (1Eurojobber beschäftigen, aber den Porsche vor der Tür)
  • Putzfrauen putzen unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit bei Rechtsanwälten und STADTRÄTEN, also bei Menschen, die sich eine anständige Bezahlung durchaus leisten können, sich aber lieber die Hilfen vom Steuerzahler bezahlen lassen
  • betroffene Menschen trauen sich nicht zu widersprechen, weil sie sich in einer Abhängigkeit zum Amt sehen
  • in 2008 wurden 1400 Anbieter von Qualifizierungsmaßnahmen zugelassen
  • die Reportage schließt mit der Feststellung das mittlerweile ca. 1,6 Mio. hiervon betroffen sind und NICHT IN DER ARBEITSLOSENSTATISTIK ERSCHEINEN

Schön das wir Exportweltmeister sind. Wie wäre es mit dem Ziel Weltmeister für Inlandsnachfrage? Dies würde bedeuten, daß Menschen, die acht Stunden arbeiten sich auch tatsächlich die Produkte leisten können, die sie produzieren.

Herr Dr. Schwanholz, die SPD ist nun mittlerweile seit mehr als 10 Jahren "an der Macht". Wird sich hier etwas ändern?

MfG
Martin
Antwort von Dr. Martin Schwanholz
4Empfehlungen
20.07.2009
Dr. Martin Schwanholz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Ich werde Ihnen gerne alsbald meine Stellungnahme zukommen lassen. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen oder Anregungen haben, so können Sie sich auch jederzeit gerne direkt an mich wenden, z.B. über meine E-Mail-Adresse martin.schwanholz@bundestag.de .

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Schwanholz, MdB
Ergänzung vom 23.07.2009
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für ihre erneute Anfrage über abgeordnetenwatch.de
vom 17.07.2009.

Ich kann Ihnen zu Ihrer Frage nur meine volle Zustimmung versichern. Auch mir und der SPD ist es ein besonders dringliches Anliegen, dass Menschen, die Vollzeit arbeiten, von dem was sie verdienen angemessen und menschenwürdig leben können. Die SPD kämpft daher seit langem für die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Im Januar dieses Jahres konnte die SPD mit dem Arbeitnehmerentsendegesetz und dem Mindestarbeitsbedingungsgesetz einen weiteren Erfolg im Kampf um Mindestlöhne erzielen. Nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen konnte die SPD sich mit ihrer Forderung durchsetzen, fünf weitere Brachen in das Arbeitnehmerendsendegesetz aufzunehmen. Insgesamt profitieren damit bereits 3,5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Mindestlöhnen.

Mit dem Mindestarbeitsbedingungsgesetz haben wir es darüber hinaus möglich gemacht, dass auch in Wirtschaftszweigen, in denen die Tarifbindung weniger als 50 Prozent beträgt, Mindestlöhne festgesetzt werden.

Die Konservativen und Marktradikalen lehnen dagegen einen gesetzlichen Mindestlohn weiter ab. Schwarz-gelb unterstützt damit Arbeitgeber, die mit Dumpinglöhnen seriöse Unternehmen unter Druck setzen.

Wir halten weiter an unserer Forderung fest: Wir wollen flächendeckend existenzsichernde Mindestlöhne. Mit uns Sozialdemokraten wird sich in der nächsten Legislatur vieles ändern: Die SPD weiß, welche zentrale Rolle Arbeit im Leben jedes einzelnen spielt. Sie bedeutet Teilnahme und Integration.

Unser Ziel ist Gute Arbeit. Sie muss fair bezahlt sein, darf nicht krank machen, muss Möglichkeiten zur Weiterbildung ermöglichen und familienfreundlich gestaltet sein. Für diese Ziele werde ich mich in der nächsten Legislaturperiode weiterhin einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Schwanholz, MdB
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Frage zum Thema Internetsperren
26.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schwanholz,

wie ich der Website Abgeordnetenwatch entnehme, haben Sie bei der Abstimmung am 18.06. zu den sogenn. Internetsperren für das entsprechende Gesetz gestimmt.
Als Bürger und Wahlberechtigter Ihres Wahlkreises, möchte ich gerne wissen, was Sie zu diesem Abstimmungsverhalten befähigt?
Als Sozialwissenschaflter sollten sie zwar über die (historisch belegten) Risiken und Gefahren jedweder Zensur Kenntnis haben - als älterer Mitbürger (entschuldigen sie bitte diese Einschätzung, aber als die ersten Heimcomputer den Massenmarkt erreichten waren Sie bereits über das zwanzigste Lebensjahr hinaus) fehlt ihnen vermutlich die Sozialisation mit dem Internet und Computern ganz allgemein (der Spiegel subsumierte die erste mit Computern aufgewachsene Generation kürzlich als Generation C64).
Nun also zu meiner Frage: was befähigt Sie nach eigener Einschätzung das Internet als Medium in seiner Funktion und Tragweite abschätzen zu können? In wie weit ist das Internet Teil Ihres persönlichen Lebens geworden; bspw. festgemacht an der Nutzung verschiedener Dienste wie WWW, E-Mail - oder auch YouTube, Twitter, Facebook und weiterer sozialer Netzwerke?
Gibt es Seminare die sie besucht haben oder haben Sie persönliche Berater, die Ihnen womöglich fehlendes Wissen näher bringen?
In Erwartung Ihrer Antwort - mit freundlichen Grüßen!
Antwort von Dr. Martin Schwanholz
98Empfehlungen
03.08.2009
Dr. Martin Schwanholz
Sehr geehrter Herr ,

Sie gehören anscheindend der Generation "Keine Kinderstube" an.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Schwanholz, MdB
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Frage zum Thema Internetsperren
04.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schwanholz,

warum beantworten Sie die Frage von Herrn nicht und was verstehen sie unter Generation "Keine Kinderstube".

Herr hat Sie m. E. mit keiner Silbe beleidigt sondern nur eine Frage gestellt. Sollten sie sich beleidigt fühlen bitte ich um eine kurze Begründung, da mir nicht bekannt ist wie dünnheutig Sie sind,

Mit freundlchen Grüßen
Antwort von Dr. Martin Schwanholz
bisher keineEmpfehlungen
24.09.2009
Dr. Martin Schwanholz
Sehr geehrter Herr ,

mit Herrn Pohlmann, dessen Anfrage Sie zum Anlass nahmen, mich ebenfalls anzuschreiben, habe ich zwischenzeitlich persönlich gesprochen.

Ich bin dafür, sowohl das Thema Kinderpornographie als auch das freie Internet mit der gebotenen Sensibilität zu behandeln. Der wichtige Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und die Rechte der Internet-Nutzer müssen sich dabei nicht ausschließen. Unbestritten ist m.E., dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein darf und hier ein gewisser Regelungsbedarf besteht. In diesem Zusammenhang habe ich den sog. Internetsperren mit Bauchschmerzen zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Schwanholz, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schwanholz,

ich schließe mich der der Fragestellung von Herrn und dem Kommentar von Herrn an.

Die Ausgabe der Sendung "Aspekte" (ZDF) vom 31.07.09 können Sie sich online in der ZDF-Mediathek anschauen oder unter youtube.com/watch?v=9G2fnOqBn0g , um sich ein umfassendes Bild der Bedenken machen zu können, die sich u.a. die 134015 Mitzeichner der Bundestagspetition Internetzensur teilen.

Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie sich nun in dieser Angelegenheit ausführlich und konkret äußern würden, denn nicht zuletzt geht es dabei auch um die Frage, ob Sie eher uns als das Volk oder Ihre Partei vertreten.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Martin Schwanholz
bisher keineEmpfehlungen
24.09.2009
Dr. Martin Schwanholz
Sehr geehrter Herr ,

mit Herrn Pohlmann, dessen Anfrage Sie zum Anlass nahmen, mich ebenfalls anzuschreiben, habe ich zwischenzeitlich persönlich gesprochen.

Ich bin dafür, sowohl das Thema Kinderpornographie als auch das freie Internet mit der gebotenen Sensibilität zu behandeln. Der wichtige Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und die Rechte der Internet-Nutzer müssen sich dabei nicht ausschließen. Unbestritten ist m.E., dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein darf und hier ein gewisser Regelungsbedarf besteht. In diesem Zusammenhang habe ich den sog. Internetsperren mit Bauchschmerzen zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Schwanholz, MdB
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