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Sehr geehrter Herr Weißgerber,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 22.01.2008, die mir die Gelegenheit gibt, auf Ihre Argumente einzugehen:
Da ist zum einen der Vergleich von Vorratsdatenspeichung (VDS) und Hausdurchsuchung: Erstere erfasst die Daten von allen Bürgern, unabhängig, ob sie auch nur in irgendeinem Verdacht stehen. Auf die Hausdurchsuchung übertragen würde das bedeuten, dass der Staat ohne Verdacht permanent heimlich meine Wohnung durchsucht. Das ist für mich eine furchtbare Vorstellung.
Zweitens: Die Daten, die Warenhäusern und Banken sammeln, lassen sich wohl kaum mit der staatlichen Protokollierung aller unserer privaten Verbindungsdaten vergleichen.
Zum anderen ist es nicht meine *Unschuld*, die in der Strafverfolgung ermittelt werden soll, sondern die *Schuld* des Verbrechers. Ich hoffe, dass sehen Sie nicht anders. Daher ist es für mich ein Unding, dass mich die VDS überwacht, ohne dass ich in ein Verbrechen verwickelt bin.
Zum dritten bin ich der Meinung, dass bestimmte Berufsgruppen ihre Funktion nicht zufriedenstellend ausfüllen können, wenn die Privatheit ihrer Kommunikation nicht gesichert ist. Das gilt insbesondere für solche, denen Kontrollfunktion zukommt, also etwa Parlamentarier und Journalisten.
Außerdem: wie sollen Strafverfolger, Ärzte oder Geistliche mit ihren "Klienten" erfolgreich arbeiten, wenn sie nicht vertraulich kommunizieren können.
Und damit zum Wichtigsten: Die VDS lässt sich auch für Laien auf sehr einfache Weise umgehen. Etwa durch Verschlüsselung der Internetverbindung, oder dadurch dass die Nachrichten nicht verschickt, sondern einfach direkt im Postfach des Kommunikationspartners gelesen werden.
Wie man diese, im Hinblick auf ihre Ergebnisse fragliche, Ermittlingsmethode daher höher werten kann als die Grundrechte der Handlungsfreiheit, der Meinungsfreiheit (Freiheit der Rede) und des Fernmeldegeheimnisses bleibt mir weiter unverständlich, aber vielleicht können Sie mich aufklären.
Mit freundlichen Grüßen,
