Brigitte Zypries (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Brigitte Zypries
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin der Justiz
Wahlkreis
Darmstadt
Landeslistenplatz
13, Hessen
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Das neue Unterhaltsrecht sieht vor, dass die Unterhaltsansprüche von Kindern vorrangig zu erfüllen sind, damit wird erreicht, dass der Unterhalt für minderjährige Kinder deutlich häufiger auch tatsächlich voll bezahlt wird. Nach bisherigem Recht standen die Unterhaltsansprüche von Kindern denjenigen des Ehegatten gleichrangig gegenüber, dies hatte im Mangelfall zur Folge, dass auch der Unterhalt der Kinder gekürzt wurde. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Familie
16.02.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

Prof. Dr. Stern nahm schon 1922 Züchtigungsversuche an Kinder in einer Studie vor. Mit dem Ergebnis das sie Bettnässer und für ihr Leben zerstört wurden.
Warum darf die Kirche solche Parolen weiter verbreiten obwohl es unter Strafe steht?
Erziehen nach Gottes Plan
Körperliche Züchtigung nach dem Buch der Sprüche
Wer seine Rute spart, hasst seinen Sohn, aber wer ihn lieb hat, sucht ihn früh heim mit Züchtigung (13,24).
Narrheit ist gekettet an das Herz des Knaben; die Rute der Zucht wird sie davon entfernen (22,15).
Entziehe dem Knaben nicht die Züchtigung; wenn du ihn mit der Rute schlägst, wird er nicht sterben.
Du schlägst ihn mit der Rute, und du errettest seine Seele von dem Scheol (23,13-14).
Rute und Zucht geben Weisheit; aber ein sich selbst überlassener Knabe macht seiner Mutter Schande (29,15).
Vierzehn Jahre haben die Heimkinder unter Nonnen gelitten und die Überlebenden erwarten Sühne. Es Eilt!

Mit freundlichen Grüßen
L.
Antwort von Brigitte Zypries
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25.09.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr Becker,

der Bundestag hat im November 2008 auf Empfehlung des Petitionsausschusses die Einrichtung eines Runden Tisches "Heimkinder" beschlossen. Ziel ist es, das Unrecht aufzuarbeiten, das Kinder in den fünfziger und sechziger Jahren in deutschen Kinderheimen erlitten hatten. Ich persönlich bin sehr froh, dass dieses dunkle Kapitel nun aufgearbeitet wird und den Betroffenen - soweit dies heute noch möglich ist - Gerechtigkeit widerfährt.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
16.02.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Ministerin Zypries,

es freut mich zu hören, dass Sie bei den geplanten Onlinedurchsuchungen von Computern an das Recht der Bürger auf die Unverletzlichkeit der Wohnung denken (Art. 13 Grundgesetz).
Nun meine Frage:
Warum verschwendet die Bundesregierung keinerlei Gedanken an Art. 13 GG bei den Zwangskehrungen und Messungen durch die Schornsteinfeger? Der technische Fortschritt bei den modernen Heizungen hat die Einschränkung im Art. 13 GG seit langem gegenstandslos werden lassen. Wer die Anwendung des SchofG §1
dennoch vorschreibt, begeht einen eklatanten Verstoß gegen das Grundgesetz!!! Durch den verordneten Kehr- und Überprüfungszwang wird das Grundgesetz bewußt mit Füßen getreten.
Ich glaube es wird Ihnen schwer fallen, hierauf eine vernünftige, nachvollziehbare und vom "Fegerclan" unbeeinflusste Antwort zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Brigitte Zypries
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22.02.2007
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

trotz moderner Heizungen ist nach meinem Kenntnisstand eine Abgasmessung immer noch erforderlich – denn natürlich können auch moderne Heizungen kaputt sein. Nähere Informationen zum Schornsteinfegergesetz können Sie aber im Ministerium für Wirtschaft erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Antidiskriminierungsgesetz
18.02.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Ministerin,

das AGG mit seinen 8 Diskriminierungskriterien ist doch in vielen Lebenssachverhalten praxisfremd. Zum Beispiel sind doch bei Einstellungsgesprächen für einen Job die Kriterien des AGG ziemlich unwirksam. Es ist doch naiv anzunehmen, dass die angegebenen Diskriminierungstatbestände da greifen: Kein gewiefter Personalleiter, der einen Job-Bewerber zB. wegen eines Diskriminierungskriteriums wie "Ethnik" oder "Alter" ausschließen will, wird sich dabei erwischen lassen. Wenn er angezeigt wird, braucht er ja nur andere Merkmale anzugeben, weshalb er den betreffenden Bewerber ausgeschlossen habe: der Bewerber passe nicht in das Team, wegen der Körpergröße oder sonst irgend etwas oder aus willkürlicher Entscheidung. Das Gegenteil wird sich nur mit großem Aufwand nachweisen lassen. Das alles verstößt nicht gegen das AGG.

Außerdem sind doch Verzerrungen des rechtlichen Wertgefüges zu besorgen: Denn für einen Bewerber ist das Ausmaß der Diskriminierung viel entscheidender als die Motiv-Lage. So würde ich gegenüber einem Personalchef, der massiv diskriminiert, aber unmotiviert, gefühlsmäßig und willkürlich, also ohne gegen das AGG zu verstoßen, einen Personalchef vorziehen, der in geringem Maße weltanschauliche oder andere gegen das AGG verstoßende Resentiments hegt, wo sich das aber nur schwach auswirkt.

Fragen: Wäre es nicht intelligenter, anstatt im AGG eine notwendigerweise unvollständige Liste verwerflicher Motive zum Gegenstand der Diskriminierungstatbestände zu machen, vielmehr per AGG für Lebenssachverhalte, in denen Diskriminierung ausgeschlossen werden soll, sachliche und faire Auswahlverfahren nachweispflichtig zu machen, wie sie ja z.B. im Arbeitsrecht durch das Gleichheitsgebot ohnehin schon im Prinzip verlangt werden und die in einem Rechtsstreit auch leichter zu überprüfen sind? Wäre es nicht zielführend, dass AGG in diesem Sinne zu novellieren?

Sollte man sich da nicht andere EU-Länder zum Vorbild machen?

mfG TP
Antwort von Brigitte Zypries
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22.02.2007
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

der Inhalt des AGG ist bestimmt durch die Richtlinien der Europäischen Union, die wir in innerdeutsches Rechts umgesetzt haben. Deshalb kann man andere Kriterien nicht nehmen, ohne zuvor die EU-Richtlinien zu verändern. Im Übrigen frage ich mich, wie man ein faires Auswahlverfahren bei Käufern im Kaufhaus gewährleisten will? Ihr Beispiel für das Arbeitsrecht ist gut und richtig, lässt sich meines Erachtens aber nur sehr schwer auf andere Lebenssachverhalte, die das AGG umfasst, übertragen. Im Übrigen wüsste ich auch nicht, dass andere EU-Länder Regelungen in dem von Ihnen vorgeschlagenen Sinne haben.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
18.02.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

ich bin gewerblicher Verkäufer in ebay und stelle seit längerer Zeit meine Angebote mit der Musterwiderrufsbelehrung des BMJ in das Internet.

Jetzt habe ich gelesen, dass diese Widerrufsbelehrung nicht rechtens sein soll und mit 1200 Euro abgemahnt wird.

Natürlich können Sie verstehen, dass ich nun etwas verunsichert bin und von Ihnen gerne wissen würde, ob Sie bald eine neue Musterwiderrufsbelehrung herausgeben werden, damit man als gesetzestreuer Internethändler nicht mit Abmahnungen rechnen muss.

Gruss
Antwort von Brigitte Zypries
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26.02.2007
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

die Antwort der Bundesregierung vom 28.11.2006 auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen enthält die wesentlichen Informationen zu Ihrer Frage. Sie finden diese Bundestagsdrucksache mit der Nummer 16/3595 unter www.bundestag.de in der Rubrik Dokumente - Drucksachen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
19.02.2007
Von:

Sehr geehrter Frau Ministerin Zypries,

zunächst danke ich Ihnen recht herzlich für Ihre Antwort auf meine Frage. Hoch interessant ist Ihre Interpretation der PDS Bemühungen, in Bundesländern so genannte Antifaschistische Klausel zur Bekämpfung rechtsextremer Umtriebe zu installieren. Sie sehen diese Vorhaben als vollkommen überflüssig an, weil die gültige Gesetzgebung darüber hinaus geht und rechtsextreme Handlungsweisen weitgehend kriminalisiert und darüber hinaus genügend staatliche Gelder bereitgestellt werden zur aktiven Bekämpfung. Jetzt finde ich aber im CDU Forum der sächsischen CDU eine Abhandlung von Prof. Dr. G. Schneider MdL – Vorsitzender des Ausschusses für Verfassung, Recht und Europa des Sächsischen Landtages – der zu einem ganz anderem Ergebnis als Sie kommt. Er hält die PDS Vorhaben zur Änderung der Gesetze als verfassungswidrig und gefährlich. Möglicherweise haben Sie, Frau Ministerin, meine Frage ja auch nur falsch verstanden. Deshalb muß ich meine Frage nochmals wiederholen. Bleiben Sie bei Ihrer Meinung, daß die Bemühungen der PDS zwar gut gemeint, jedoch vollkommen überflüssig sind, weil die heutige Gesetzgebung viel weiter geht oder schließen Sie sich nun auch den Vorstellungen von Prof. Dr. Schneider an, der die so genannten Volksinitiativen der PDS zur Installation einer "Antifaschistischen Klausel" für einen hochgradigen Anschlag auf unsere freiheitliche, demokratische Verfassung hält?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Brigitte Zypries
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22.02.2007
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

besten Dank für Ihre Nachfrage – ich bleibe bei meiner Meinung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries
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Ihre Frage an Brigitte Zypries
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