Brigitte Zypries (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Brigitte Zypries
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin der Justiz
Wahlkreis
Darmstadt
Landeslistenplatz
13, Hessen
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(...) Es ist gut und wichtig, dass Eltern Verantwortung für ihre Kinder übernehmen. Ein gemeinsames Sorgerecht können die Eltern natürlich auch nach einer Trennung fortführen. Das Familiengericht entscheidet bei Trennung und Scheidung der Eltern über das Sorgerecht nur dann, wenn ein Elternteil beantragt, ihm die elterliche Sorge allein zu übertragen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
29.02.2008
Von:

Guten Tag Frau Zypries,

in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung sagten Sie folgendes: "Es nützt mir doch mein bestes Grundrecht nichts, wenn ich konkret fürchten muss, dass abends in der U-Bahn eine Bombe hochgehen kann."
Anders herum wird ein Schuh draus: Was nützt mir die vermeintliche Sicherheit vor einer Bombe (wie hoch sind die Chancen, ausgerechnet einem Bombenattentat zum Opfer zu fallen? 1:1000000?), wenn ich meine Grundrechte nicht mehr nutzen kann?
Nun ja, nicht ganz richtig. Mein Recht auf eine ungestörte und nicht überwachte Kommunikation per EMail nutze ich auch weiterhin aus. Ich nutze einen eigenen Server, der nicht überwacht wird. Die Kommunikation ist hart verschlüsselt und alle Sender und Empfänger mit denen ich kommuniziere, haben ihr Konto auf meiner Maschine. Jeder halbwegs intelligente Terrorist macht es genauso. Aber selbst wenn nicht, wie wollen Sie mit einer Vorratsdatenspeicherung präventiv einen Bombenanschlag verhindern? Die VDS bringt präventiv gar nichts.
Und somit ist ihr Satz in dem Interview nichts anderes als Augenwischerei. Oder was erhoffen Sie sich sonst, von der Überwachung von 80 Millionen Bürgern? Was sind die Ziele, die mit der VDS verfolgt werden?

MfG
Alex
Antwort von Brigitte Zypries
bisher keineEmpfehlungen
07.04.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

nach den Attentaten von Madrid im März 2004 wurde anhand von Handys, die man gefunden hatte, festgestellt, mit wem die Attentäter zuvor telefoniert hatten. Auf diese Weise konnte man andere aus dem terroristischen Umfeld fangen, die an den Attentaten beteiligt waren.

Für solche Fälle ist es sinnvoll und richtig, dass die Daten der Strafverfolgung zur Verfügung stehen.

Wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung aber nicht nur im Bereich der Bekämpfung des Terrorismus, sondern vor allem auch für Ermittlungen im Bereich der Computerkriminalität. Bei Straftaten im Internet, wie etwa dem Verbreiten von Kinderpornographie, ist oftmals der einzige Anknüpfungspunkt, um den Täter ermitteln zu können, die genutzte IP-Adresse. Will man den Anschlussinhaber ausfindig machen, geht das nur, wenn die IP-Adresse gespeichert ist und der Internetzugangsanbieter deshalb den Strafverfolgungsbehörden die notwendigen Auskünfte erteilen kann.

Oder stellen Sie sich zum Beispiel vor, die Leiche einer offenkundig keines natürlichen Todes gestorbenen Person wird an einem abgelegenen Ort aufgefunden. Oftmals wird hier der einzige Ermittlungsansatz darin bestehen herausfinden, von welchem Handy zum möglichen Tatzeitpunkt in der Nähe des Tatortes telefoniert wurde. Ohne eine Speicherung der Verkehrsdaten ist ein solches Unterfangen und damit vielleicht die Aufklärung der Straftat insgesamt zum Scheitern verurteilt.

Ein Beispiel für den Einsatz vorratsgespeicherter Daten in diesem Zusammenhang ist etwa der Fall des Mordes an dem bekannten Münchner Modeschöpfer Moshammer. Dort ist man dem Täter vor allem auf Grund von Funkzellenauswertungen auf die Spur gekommen.

Es ist auch nicht richtig, dass die Vorratsdatenspeicherung - wie Sie behaupten - "präventiv nichts bringt". Stellen Sie sich vor, ein Terrorverdächtiger wird festgenommen. Mit den gespeicherten Verkehrsdaten kann nun dessen Aktivität in der Vergangenheit rekonstruiert werden und Spuren und Hinweise zu Mittätern liefern. Durch die Ermittlung weiterer Täter können diese auch festgenommen und damit weitere Straftaten verhindert werden. Ein präventiver Nutzen der Vorratsdatenspeicherung ist also sehr wohl gegeben.

Es findet auch keine kontrollierte Überwachung der Bevölkerung statt. Eine Herausgabe der Daten ist nur zulässig, wenn es um eine Straftat von erheblicher Bedeutung oder um eine mittels Telekommunikation begangene Straftat geht. Zudem entscheidet über die Herausgabe von einzelnen Daten ein Gericht. Es hat dabei genau festzulegen, welche Daten das Unternehmen aus seinem Bestand herausfiltern und den Strafverfolgungsbehörden übermitteln muss.

Eine flächendeckende Überwachung der Bürgerinnen und Bürger durch die Vorratsdatenspeicherung wird es also gerade nicht geben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Familie
29.02.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

gerade habe ich ihre Antwort an Herrn Rene Rölke vom 14.12.2007 zu seiner Frage, dass es eigentlich nicht sein kann, dass uneheliche Väter eigentlich keine Rechte (in seinem Fall geht es nur um Informationsrechte) über das Wohl und Wehe ihrer eigenen Kinder hier in Deutschland haben. Als Selbstbetroffener kann ich Ihre Antwort, dass unser Staat uneheliche Väter ja nicht rechtlos stellt, da dieser nach § 1686 BGB ja die Auskunftsverpflichtung gegenüber der nicht kooperativen Kindesmutter über seine Kinder beim Familiengericht einklagen kann, eigentlich nur als Zynismus bezeichnen, da Ihnen tausende von Vätern garantiert beständigen können, was sie in so einem Fall von einer nicht kooperativen Mutter an Informationen (Photo, Dreizeiler…) nach einem erneuten kostspieligen Gerichtsgang erhalten. Das Grundproblem ist doch ganz einfach, dass in unserem Land Väter (und besonders uneheliche) von der Teilhabe am Leben und der Erziehung ihrer Kinder kraft Gesetz weitestgehend ausgeschlossen sind, wenn dies von der Mutter aus welchen Gründen auch immer nicht gewünscht ist. Denken Sie hier in absehbarer Zeit etwas an diesem Schiefstand zu ändern oder sollte ich meinem Sohn in 18 Jahren empfehlen, wenn schon Kinder, diese nur außerhalb von Deutschland zu bekommen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Brigitte Zypries
2Empfehlungen
03.03.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

ich habe meiner Antwort an Herrn Rölke nichts hinzuzufügen und kann diese nur noch einmal betonen: Ihre Einschätzung, dass Väter in Deutschland kraft Gesetz von der Teilhabe am Leben und an der Erziehung ihrer Kinder ausgeschlossen sind, teile ich nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Integration
29.02.2008
Von:

Sie schreiben Folgendes:
"ich bin der Auffassung, dass der Warnschussarrest keine gute Strafform ist, weil die Rückfallquote nach Arrest besonders hoch ist. Das zeigt, dass das Ziel des Strafvollzugs, die Resozialisierung, durch Arrest in etwa 80% aller Fälle nicht erreicht wird. Meines Erachtens ist Prävention besonders wichtig, d.h. eine gute Kindergarten- und Schulbetreuung, Freizeitangebote für Jugendliche, Ausbildungs- und Arbeitsplätze."

Na toll .. Mit keiner Silbe erwähnen Sie das unsägliche Leid, was Serientäter über Deutsche Bürger bringen. Wenn Straftaten nicht mehr bestraft werden, werden wir sehr bald Anarchie hier haben. Sie haben einen Eid geleistet, Schaden vom DEUTSCHEN Volke fernzuhalten. Mit ihrer Kuschelpädagogik, Täter- statt Opferschutz, ist das bereits gescheitert.
Wie gedenken SIE, in Zukunft, Schaden vom Deutschen Volke WIRKUNGSvoll abzuhalten?

Gruß
Antwort von Brigitte Zypries
1Empfehlung
03.03.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

um einem Missverständnis vorzubeugen: Jede Straftat ist entsprechend strafrechtlich zu ahnden - das habe ich auch in der Diskussion um die gewalttätigen Übergriffe von Jugendlichen immer wieder deutlich gesagt. Den Vorwurf der "Kuschelpädagogik" weise ich daher zurück. Ich bin davon überzeugt, dass unsere Gesetze im Bereich der Gewaltkriminaltiät völlig ausreichend sind.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
29.02.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

mit Freude - für die dortigen Väter, Kinder und auch Mütter - lese ich heute die Pressemeldung zur Reform gemeinsamen Sorge auch für nichteheliche Väter in Luxemburg. Ich zitiere der Einfachheit halber mal die Meldung:

"Mehr Rechte für unverheiratete Eltern
Gesetzesprojekt soll gesellschaftlicher Realität Rechnung tragen
Letzte Aktualisierung: 29-02-2008 18:58

Väter bekommen das volle Sorgerecht - auch wenn sie nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet sind.
Fotos: Guy Wolff

(vb) - Vater und Mutter bekommen demnächst gemeinsam das Sorgerecht über ihre Kinder - dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Der Ministerrat hat am Freitag ein Gesetzesprojekt über das Sorgerecht verabschiedet und damit die Rechte unverheirateter Väter gestärkt.

Demnach erhalten automatisch beide Eltern das Besuchsrecht für ihr Kind. Damit soll verhindert werden, dass ein Elternteil dem anderen das Kind entzieht oder versucht , es ihm zu entfremden. Sogar wenn das Sorgerecht nur auf ein Elternteil übergeht , darf der jeweils andere das Kind sehen und sogar bei sich wohnen lassen. Sowohl Mutter als auch Vater sind verpflichtet, proportional zu ihrem Einkommen den Unterhalt des Kindes zu bestreiten.

Darüber hinaus wird ein Mediationssystem eingeführt, das Eltern in Krisensituationen unterstützen soll.

Mit dem neuen Sorgerecht trägt der Ministerrat dem Faktum Rechnung, dass es neben der Ehe häufig andere Formen des Zusammenlebens gibt. Andererseits passt die Regierung die Luxemburger Gesetzgebung an internationale Vorgaben an, zum Beispiel die Gleichheit von Frau und Mann."

Meine Frage: Sollte eine an den besten Interessen der Kinder (und Eltern) orientierte Reform nicht so aussehen?

Wann ziehen wir hier in Deutschland nach?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Brigitte Zypries
30Empfehlungen
05.03.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrte Frau ,

in Deutschland sind wir noch nicht so weit, dass die Einführung des gemeinsamen Sorgerechts für unverheiratete Paare unmittelbar bevorsteht. Wir nähern uns aber in Schritten:

Seit der Kindschaftsrechtsreform 1998 haben nicht miteinander verheiratete Eltern die Möglichkeit, die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben. Da nicht verheiratete Eltern aber nicht nur in intakten nichtehelichen Lebensgemeinschaften leben, sondern auch vielfach auch in flüchtigen oder instabilen Beziehungen, konnte der Gesetzgeber nicht davon ausgehen, dass die Eltern in jedem Fall bereit und in der Lage sind, zum Wohle des Kindes zu kooperieren. Aus diesem Grund verlangt die gesetzliche Regelung, dass die Eltern durch die Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen ihre Bereitschaft dokumentieren, in Angelegenheiten des Kindes zusammenzuwirken.

Diese Regelung hat vor allem von Seiten betroffener Väter immer wieder Kritik erfahren. Das Bundesverfassungsgericht hat das Regelungskonzept mit Urteil vom 29. Januar 2003 aber im Wesentlichen für verfassungskonform erklärt, dem Gesetzgeber allerdings aufgegeben, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und die gesetzliche Annahmen zu überprüfen. Das Bundesministerium der Justiz prüft daher zur Zeit, ob und gegebenenfalls mit welcher gesetzlichen Neuregelung die Väter nichtehelicher Kinder stärker als bisher an der elterlichen Sorge beteiligt werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Birgitte Zypries
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.02.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

ich habe heute in den Nachrichten erfahren, dass die Bundesregierung bei den Höchstgrenzen für Geldstrafen die Inflationsentwicklung der letzten Jahre nachziehen und diese Grenzen entsprechend erhöhen wird.

Dies möchte ich zum Anlass nehmen Sie zu Fragen, ob die Bundesregierung konsequenter Weise auch bei anderen Geldsätzen die Inflationsentwicklung der letzten Jahre nachziehen wird. Ich denke dabei z.B. an die Kilometerpauschale, an die Spesensätze für Dienstreisen, an die Werbekostenpauschale bei der Einkommenssteuer oder aber auch an Entschädingungsgelder für unschuldig verurteilte usw. usw.

Danke im Voraus!

mit freundlichen Grüßen

Antwort von Brigitte Zypries
1Empfehlung
03.03.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrte Herr ,

Grund für meinen Vorschlag, die Höchstgrenzen für Geldstrafen anzuheben, ist nicht die Inflationsentwicklung. Vielmehr bin ich der Auffassung, dass das geltende Recht nicht mehr zeitgemäß ist. Immerhin wurde das Tagesgeld-System seit 1975 nicht mehr geändert. Das Strafrecht solle der Tatsache angepasst werden, dass es natürlich heute Menschen gibt, deren tägliches Nettoeinkommen mit Mieten und Kapitalerträgen die 5.000-Euro-Grenze übersteigt.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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