Carsten Müller (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Carsten Müller
Jahrgang
1970
Berufliche Qualifikation
Bankkaufmann, Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwalt, Unternehmer
Wahlkreis
Braunschweig
Landeslistenplatz
20, über Liste eingezogen, Niedersachsen
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Haben Sie vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Urheberrechtsnovelle. Die 2. und 3. Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft findet am 5. Juli 2007 im Deutschen Bundestag statt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Umwelt
09.03.2007
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Müller,

anachronistischerweise soll in Ihrem Wahlkreis mitten zwischen Wohn- und Naherholungsgebieten ein dreigeschossiges Autobahnkreuz (BS-Südwest) ohne ausreichenden oder gar optimalen Lärmschutz (von der Schadstoffproblematik ganz zu schweigen) gebaut werden. Was können und wollen Sie als unser Berliner Abgeordneter tun, um nicht nur Mindestwerte, sondern einen optimalen Schutz für Ihre Wähler und die Natur durchzusetzen? Bitte lesen Sie auch nach unter www.a391.de.


Mit besten Grüßen
Ihr

, Anwohner und Bezirksrat Heidberg-Melverode.
Antwort von Carsten Müller
5Empfehlungen
28.03.2007
Carsten Müller
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre an mich gerichtete Anfrage.

Eine Ertüchtigung des Autobahnkreuzes Braunschweig-Südwest ist aus meiner Sicht im Rahmen der Fertigstellung der BAB 39 notwendig. Diese Einschätzung wird auch so grundsätzlich von den Bürgerinnen und Bürgern aus dem Braunschweiger Süden mehrheitlich geteilt. Dadurch erfolgt zum einen eine Entlastung der BAB 391 und zum anderen eine Entflechtung der bisher, besonders für den ortsunkundigen Durchgangs- und Fernverkehr, eher unübersichtlichen und dadurch auch unsicheren Verkehrsführung am bisherigen Verkehrsknotenpunkt.

Selbstverständlich dürfen hierbei die bestehenden Befürchtungen und Sorgen, insbesondere der Anwohner, nicht vernachlässigt werden. Sie sind ein wichtiger Faktor bei der Planung und Ausführung des Vorhabens. Ich bin deshalb der Meinung, dass im Rahmen des Ausbaus unter Berücksichtigung gegebener finanzieller Spielräume der bestmögliche Lärmschutz zu verwirklichen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Müller MdB
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Frage zum Thema Umwelt
09.08.2008
Von:

tach auch Herr Müller.

Kürzlich hat der CSU-Vorsitzende Huber in einem Interwiev erklärt, dass das Atonmüllzwischenlager Gorleben zum Endlager erklärt werden soll und er die Lagerung der in Bayern anfallende Atommüll auch dort gelagert werden sollte. Endlager in Bayern zu suchen damit nicht nötig seien. Es entsteht der Eindruck, dass Niedersachsen mit Gorleben zum "Atomclo" Deutschland zu werden droht.

Wie sehen sie es, ist Gorleben wirklich sicher und als Endlager geeignet
Antwort von Carsten Müller
1Empfehlung
26.09.2008
Carsten Müller
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 9. August 2008 zum weiteren Vorgehen bei der Endlagersuche und insbesondere zum Salzstock Gorleben.

Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD folgendes vereinbart: "Der sichere Betrieb der Kernkraftwerke hat für CDU, CSU und SPD höchste Priorität. In diesem Zusammenhang werden wir die Forschung zum sicheren Betrieb von Kernkraftwerken fortsetzen und ausbauen. CDU, CSU und SPD bekennen sich zur nationalen Verantwortung für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle und gehen die Lösung dieser Frage zügig und ergebnisorientiert an. Wir beabsichtigen in dieser Legislaturperiode zu einer Lösung zu kommen".

Es ist eine Frage der Zukunftsgerechtigkeit, dass die heutige Generation, die die Kernkraft nutzt und unmittelbar von ihr profitiert, die Beseitigung der dadurch entstehenden hoch giftigen Abfälle nicht den kommenden Generationen überlässt. Deshalb haben wir Deutsche jetzt die nationale Verantwortung, unsere Abfälle aus Kernenergie in Deutschland endzulagern. Dies steht im übrigen Forderungen nach einer ‚europäischen Lösung’ der Endlagerfrage entgegen. Uneinigkeit besteht innerhalb der Großen Koalition hinsichtlich der Frage, wie bei der Umsetzung der Endlagerfrage vorgegangen werden soll.

Meine Fraktion ist nicht der Auffassung, dass ein Alternatives Standortauswahlverfahren, wie es Bundesminister Sigmar Gabriel vorschlägt, zielführend ist. Dieser Vorschlag verkennt erstens, dass eine Vergleichbarkeit verschiedener Endlagerstandorte mit unterschiedlichen Wirtsgesteinen wissenschaftlich nicht möglich ist. Für einige Anforderungen der atomaren Endlagerung ist Ton besser geeignet, für andere Salze. Somit ist es nicht möglich, einen "bestmöglichen Standort" zu suchen; man kann lediglich überprüfen, ob ein Standort geeignet ist oder nicht – wie es das Atomgesetz vorsieht.

Zweitens hat die Bundesregierung immer wieder betont, dass es bis 2030 ein Endlager für hochradioaktive Abfälle geben werde. Das ist auch deshalb erforderlich, da die Zwischenlager und die Castorbehälter lediglich für 40 Jahre genehmigt sind und niemand wollen kann, dass sie über diesen Zeitpunkt hinaus Bestand haben. Sofern andere Standorte erkundet würden, wäre der Zeitpunkt 2030 für ein funktionierendes Endlager unerreichbar.

Drittens wäre die Finanzierung eines solchen Vorhabens völlig ungewiss angesichts der Tatsache, dass an den Standorten Konrad und Gorleben seit mehr als 20 Jahren und für ein Gesamtfinanzvolumen auf Kosten der Stromkunden von mehr als 2 Mrd. € erkundet wurde.

Eine sichere Endlagerung ist unbedingt geboten. Der Salzstock Gorleben ist in den 70er Jahren in einem anspruchsvollen Verfahren für die Erkundung ausgewählt worden, das international Maßstäbe gesetzt hat. Grundlage war ein Katalog mit u.a. geologischen, raumplanerischen und sozioökonomischen Kriterien, die bis heute Gültigkeit haben.

Derzeit werden alle radioaktiven Abfälle in oberirdischen Zwischenlagern gesammelt – unter Inkaufnahme entsprechender Kosten sowie möglicher Gefährdungen. Immer neue ideologisch motivierte Behinderungen und technisch überflüssige Suchschleifen würden diese Gefährdung nur zementieren. Vielmehr steht aus wissenschaftlicher Sicht der Umsetzung des Standortes Gorleben nichts entgegen. Zum Schutz der Bevölkerung fordert meine Fraktion, die Endlagerfrage zügig anzugehen und das Moratorium in Gorleben so schnell wie möglich zu beenden. Wir schlagen vor, die zügige Fortführung der Erkundung Gorlebens mit einer internationalen Überprüfung (Review) nach den Regularien der NEA/OECD zu begleiten. Ein derartig methodisch abgesicherter, international anerkannter und überprüfbarer Prozess kann gleichzeitig zur Versachlichung der politischen Debatte beitragen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Carsten Müller
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Frage zum Thema Umwelt
05.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Müller,
in Sachen Endlagerung hochradioaktiver Stoffe haben Sie auf die Frage eines anderen Petenten geantwortet, diese sei nationale Aufgabe. Meine Frage ist, wieso kann die Endlagerung nicht nach dem Verursacherprinzip als Aufgabe desjenigen Wirtschaftszweiges gesehen werden, der diese Form Energie erzeugt? Wenn Sie bedenken wollen, dass in der Diskussion um das damalige Stromeinspeisungsgesetz, heute das EEG, die EVU´s damals Gerichte bis zum EuGH gegen beispielsweise Windkraft bemühten, nur um preiswert ohne Nachhaltigkeitsaspekt Strom zu erzeugen könnte man auch sagen, dass ohne Zuschlag auf Atomstrom wegen der doch beträchtlichen Kosten er Endlagerung eine Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil der erneuerbaren Energien vorläge (Bemerkung: ich habe mich seinerzeit mit dem StrEG im Rahmen einer Studienarbeit beschäftigt und verfolge dies Thema i.S.v. Fortbildung weiter).
Vielen Dank für Ihre Mühe
M.langer
Antwort von Carsten Müller
2Empfehlungen
23.01.2009
Carsten Müller
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email vom 5.11.2008 in der Sie die Frage stellen, warum die Endlagerung nicht nach dem Verursacherprinzip gesehen und letztlich nicht den unterschiedlichen Wirtschaftsunternehmen zu Last gelegt werden kann.

Es ist eine Frage der Zukunftsgerechtigkeit, dass die heutige Generation, die die Kernkraft nutzt und unmittelbar von ihr profitiert, die Beseitigung der dadurch entstehenden Abfälle nicht den kommenden Generationen einfach so überlässt. Aus diesem Grund haben wir Deutsche jetzt die nationale Verantwortung, unsere Abfälle aus Kernenergie in Deutschland zu lagern und auch gemeinsam für die Kosten aufzukommen. Ich bin der Ansicht das man in dieser Thematik nicht nur vom Verursacherprinzip sprechen darf, sondern auch vom Verbraucherprinzip. Zu Ihrem Einwand, dass durch die erheblichen Endlagerungskosten und dem fehlenden Zuschlag auf Atomstrom eine Art Wettbewerbsverzerrung vorliegen könnte, möchte ich bemerken, dass wir am 6. Juni 2008 alleine vier Gesetze zur Förderung Erneuerbarer Energien verabschiedet haben.
Alle sind mit erheblichen Fördermitteln verbunden.
• Novelle der Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (Ziel: Verdopplung des Anteils von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung bis 2020 auf 25%)
• Novelle des Energie-Wirtschafts-Gesetzes zur Liberalisierung des Messwesens (Ziel: Zügige Verbreitung von neuen Technologien im liberalisierten Strom-Messwesen zur zeitgenauen Verbrauchsmessung als Voraussetzung für Stromeinsparungen)
• Einführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (Ziel: Erhöhung des Anteils von erneuerbaren Energien am Wärmeverbrauch auf 14% im Jahr 2020.
• Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (Ziel: Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromproduktion auf 30% bis 2020. Integration der Erneuerbaren Energien unter der Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit sowie Anreize für bedarfsgerechte Einspeisung des EE-Stroms.

Wenn Sie mit fehlenden Zuschlägen für Atomstrom argumentieren, dann könnte man die intensive Förderungen von erneuerbaren Energien als einen Ausgleich betrachten.

Sehr geehrter Herr , ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weiter geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller MdB
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