Ulla Schmidt (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ulla Schmidt
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Lehrerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin für Gesundheit
Wahlkreis
Aachen
Landeslistenplatz
4, Nordrhein-Westfalen
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(...) Vielen Dank für Ihre Anfrage. Mit der Neuordnung des Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen durch den Gesundheitsfonds mit seinen fairen, risikoadäquaten Zuweisungen an jede Krankenkasse werden sich Krankenkassen in der Tat noch viel mehr als in der Vergangenheit bemühen, durch besseren Service, passende Zusatzleistungen oder auch spezielle Behandlungsprogramme wie Hausarzttarife Versicherte für sich zu gewinnen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
31.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Schmidt,

aufgrund eines aktuellen Berichtes des Paul-Ehrlich-Institutes zur

"Gesamtstrategie Blutversorgung angesichts vCJK"
www.pei.de

Zitat:
"Der sekundäre Übertragungsweg durch Blut wäre weitgehend zu unterbinden, sobald ein geeigneter Screeningtest zur Verfügung stünde. Gegenwärtig ist kein solcher Test verfügbar oder absehbar."

hätte ich eine Frage an Sie:

Ist es möglich, dass man sich über verseuchte Blutkonserven mit der Rinderkrankheit BSE infizieren kann?


MfG
R.
Antwort von Ulla Schmidt
1Empfehlung
22.09.2009
Ulla Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Seit einigen Jahren weiß man (zunächst aus Tierexperimenten), dass der BSE-Erreger auch durch Blut bzw. Blutkomponenten übertragen werden kann. Hier wurden z. B. Experimente an Schafen durchgeführt, an die Hirn von BSE-Rindern verfüttert wurde. Mit dem Blut dieser Schafe konnte man später die Krankheit auf die Empfängertiere einer Transfusion übertragen. Seit kurzem kennt man auch beim Menschen vier Fälle einer Übertragung durch zelluläre Blutkomponenten (Erythrozyten, Thrombozyten) auf Transfusionsempfänger. Alle vier Fälle einer Übertragung traten im Vereinigten Königreich auf, d. h. in dem Land, das primär von BSE betroffen war und in dem auch etwa dreiviertel aller Übertragungen von BSE auf den Menschen über die Nahrung beobachtet wurden (ca. 200 Fälle). Beim Menschen manifestiert sich diese Erkrankung als sogenannte Variante Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung (nicht zu verwechseln mit der sporadisch auftretenden Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung).

Das Paul Ehrlich-Institut, das seit 1994 für Blutprodukte zuständig ist, schätzt die Wahrscheinlichkeit der Übertragung einer vCJK-Infektion durch Blut- oder Plasmaspenden in der Bundesrepublik Deutschland als sehr gering ein. Diese Einschätzung basiert auf verschiedenen Vorsichtsmaßnahmen. Grundsätzlich sind die Verwendung von Blut und Plasma aus Großbritannien ebenso ausgeschlossen wie potentielle Spender, die sich zwischen 1980 und 1996 dort einer Operation unterzogen oder sich mindestens 6 Monate kumulativ aufgehalten haben, wobei sie sich unwissentlich einer Infektion mit dem BSE-Erreger ausgesetzt haben könnten. Falls ein Spender nach der Spende an vCJK erkranken sollte, käme es zu einem Rückruf der entsprechenden Blutprodukte.

Außerdem wurde im Jahr 2000 in Deutschland für Blutkomponenten zur Transfusion die Entfernung der Leukozyten verbindlich eingeführt, die gleichzeitig zu einer Abreicherung zellgebundener Prionen führt, da es Hinweise gibt, die diese mit den BSE-Erregern in Verbindung bringen. Weiter wurde das seit 1994 geltende und unabhängig von vCJK eingeführte Verbot des Imports von Blutprodukten aus in Großbritannien gewonnenem Plasma aufgrund des BSE-Risikos im Jahre 2000 verstärkt und 2004 nochmals angepasst.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt
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Frage zum Thema Gesundheit
02.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Schmidt,

Freiberufler, die freiwillig in der GK versichert sind, müssen nach Erhalt ihren Steuerescheid der KV zur Verfügung stellen. Wenn die Einnahmen höher ausfielen als angenommen, dann sind Nachzahlungen fällig, wenn die Einnahmen gesunken sind (Freiberufler haben in der Regel sehr unrelmäßige Einkommen), dann können die GKV dies erst für die Zukunft berücksichtigen. Zumindest berufen sich die GKV hier auf die Gesetzeslage. Das ist eine Benachteiligung gegenüber angestellten Arbeitnehmern und mit dem Gleicheitsgrundsatz des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren.

Warum ist das so? Wann gedenkt der Gesetzgeber diese Ungerechtigkeit abzuschaffen?

Freundliche Grüße


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Frage zum Thema Finanzen
02.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Schmidt!
Am 01.08. werden Sie in der HAZ (Hannoversche Allgemeine Zeitung) mit folgender Aussage zitiert:

\\\"Ich habe für alle nachvollziehbar dargelegt, dass der sparsame Umgang mit Steuergeldern für mich eine Selbstverständlichkeit ist.\\\"

Mir ist beim besten Willen nicht klar, wie Sie den Begriff \\\"für alle nachvollziehbar\\\" in diesem Zusammenhang verstanden wissen wollen. Die von mir hilfsweise befragten Nachbarn, Freunde, Familienangehörigen und Zufallsbekanntschaften haben jedenfalls auch nicht erklären können, wo sich in Ihrem Spanien-Urlaub denn nun Ansätze für einen besonders sparsamen Umgang Ulla Schmidts mit Steuergeldern finden lassen könnten. Ich meine sogar, eher das Gegenteil herausgehört zu haben.

Bitte seien Sie doch so nett, dem neugierigen Wahlvolk am Beispiel der Ausübung Ihres Ministeramts einige konkrete Beispiele Ihres sparsamen Umgangs mit Steuergeldern zu nennen, damit in Zukunft wirklich alle wissen, was wir an Ihnen haben bzw. hatten.

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Soziales
05.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Schmidt,
ich habe noch eine Frage zur Anfrage vom 10.05.2009 (Ihre Antwort vom 22.07.2009).

Sie schreiben in Ihrer Antwort, dass Sie in Ihrem Ministerium sowie in der Fraktion regelmäßig ausbilden. Das begrüße ich auch. Nur was bringt es, wenn man Fachkräfte ausbildet und Sie im Anschluss nur für ein paar Monate übernimmt? Ist das nicht nur ein weg schieben von Entscheidungen?

Die SPD will in zehn Jahren lt. SPD-Kanzlerkandidat Steinmeier eine Vollbeschäftigung erreichen. Nun stellt sich für mich die Frage ob ich von Vollbeschäftigung reden kann, wenn ich selber (Sie bzw. die SPD) nur befristet für einen bestrimmten Zeitpunkt übernehme. Irgend etwas stimmt da ja nicht so ganz!

Zudem würde ich in der Freien Wirtschaft nie einen Fachangestellte für Bürokommunikation oder Verwaltungsfachangestellte einstellen. Diese Berufe sind zu stark auf die öffentliche Verwaltung bezogen.

Sicher mussten Ihre "Ex-" Azubis eine neue Ausbildung beginnen oder wurden in irgendwelche Umschulungen gesteckt. Das würde ich nicht als "Anschlussbeschäftigung" bezeichnen.

Ich hoffe mal das die Antwort dieses mal etwas schneller (noch vor der Bundestagswahl) veröffentlicht wird.

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Ulla Schmidt
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27.09.2009
Ulla Schmidt
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Wie ich bereits in meiner Antwort erläutert habe, ist es meinem Ministerium - wie auch den übrigen Ressorts - aus personalwirtschaftlichen Gründen nicht möglich, die Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis zu übernehmen. Ich bedaure dies. Da aber die Auszubildenden zunächst in befristete Arbeitsverhältnisse von sechs bis 24 Monten übernommen werden, steht ihnen ausreichend Zeit zur Arbeitsplatzsuche zu Verfügung. Niemand wird nach dem Ende seiner Ausbildung in die Arbeitslosigkeit entlassen. Ein Bewerber oder eine Bewerberin mit einer erfolgreich abgeschlossen Ausbildung in der obersten Bundesverwaltung verfügt nach meiner Einschätzung über gute Aussichten auf dem freien Arbeitmarkt. Denn wie gesagt ist es nach den uns vorliegenden Erkenntnissen bisher allen ehemaligen Auszubildenden gelungen, eine Beschäftigung im Anschluss an ihre Tätigkeit beim BMG zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt
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Frage zum Thema Gesundheit
06.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Schmidt,

ich lese immer wieder über die hohen Kosten der geplanten Schweinegrippe-Impfung in Deutschland, z.B. www.n-tv.de

\"Die Bundesregierung will noch in diesem Monat eine Verordnung auf den Weg bringen, die eine Kostenübernahme für die Schweinegrippe-Impfung regelt. Nach den bisherigen Plänen sollen dafür die Kassen aufkommen. Für die im Herbst geplante Impfaktion haben die Bundesländer 50 Millionen Dosen Impfstoff bestellt. Die Kosten für die gesetzlichen Kassen dafür bezifferte das Bundesgesundheitsministerium auf 500 bis 550 Millionen Euro.\"

Warum hat die Regierung so viele Impf-Dosen (50 Mio) bestellt?
Für wieviele Menschen reichen diese (3x Impfung pro Person, oder?) - fast 17 Millionen?

Das halte ich für extrem überzogen, insbesondere weil:
- die Gefahr durch die Grippe m.E. extrem überschätzt wird
- unklar ist, wie viele Menschen die Impfung ohne große Nebenwirkungen vertragen
- unklar ist, bei wie vielen Menschen die Impfung überhaupt wirkt (es gibt schon resistente Erreger)
- die Haltbarkeit des Impfstoffs sehr kurz ist (also sehr viele weggeworfen werden)

\"Die Kassen würden mit bis zu 125 Millionen Euro an Verwaltungskosten belastet, wenn sie wie von der Regierung vorgesehen Risiko-Patienten mit bestimmten chronischen Erkrankungen unter ihren Versicherten ausfindig machen und anschreiben sollten.\"

Haben wir 10 Millionen Risiko-Patienten?

Wann wurden zuletzt ca. 20% aller Deutschen \"zwangs\"-geimpft?
Wollen Sie die Menschen tatsächlich \"zwangsimpfen\" (ich werde nicht freiwillig zu einer überflüssigen Impfung gehen)!

Wer profitiert am meisten - der Hersteller (Fa. Roche) des Impfstoffs Tamiflu?

Ich bin gespannt auf Ihre Antwort :-)

Viele Grüße
Antwort von Ulla Schmidt
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26.09.2009
Ulla Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E- Mail. Jeder, der geimpft werden will, kann geimpft werden. Die dafür nach dem Grundgesetz zuständigen Bundesländer haben 50 Mio. Impfdosen bestellt. Damit soll vorrangig chronisch Kranken und Schwangeren, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der Neuen Influenza A(H1/N1) haben, der Impfstoff angeboten werden. Die Impfung ist immer freiwilig. Ebenfalls im ersten Schritt soll auch medizinisches Personal sowie Personal, z. B. der Polizei oder Feuerwehr, das für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig ist, geimpft werden. Das Bundeskabinett hat am 19. August einer entsprechenden Verordnung zugestimmt.

Nach gegenwärtigem Kenntnisstand, ist eine zweimalige Impfung angezeigt, um einen ausreichenden Impfschutz zu erreichen. Mit den bisher bestellten Dosen könnten somit 25 Mio. Menschen geimpft werden.

Die Erkrankung verläuft bisher mild, die wenigen schweren Verläufe traten bei Patienten mit chronischen Erkrankungen auf. Die Erfahrungen der vorangegangenen Pandemien zeigen jedoch, dass auf eine schwache erste Welle bisher immer eine zweite Welle mit mehr schweren Verläufen und einer größeren Zahl an Todesfällen folgen kann. Auf eine solche Situation muss Deutschland vorbereitet sein.

Mit der Auslieferung der ersten Impfdosen ist im Herbst 2009 zu rechnen, der Impfstoff kann dann direkt eingesetzt werden. Bis dahin ist das Zulassungsverfahren durch das Paul Ehrlich-Institut abgeschlossen, in dem sowohl die Wirksamkeit als auch die Verträglichkeit in klinischen Studien geprüft wird. Der Impfstoff lässt sich gekühlt mehrere Monate lagern, lediglich nach der Mischung mit der Trägersubstanz ist er schnell zu verbrauchen. Die exakte Haltbarkeit wird zur Zeit noch ermittelt.

Tamiflu ist kein Impfstoff, sondern ein antivirales Medikament. Bislang wurde weltweit über einzelne Resistenzen des Neuen Influenzavirus A(H1/N1) berichtet, die sich nicht weiter verbreitet haben. Die Resistenzen betreffen jedoch die Wirksamkeit von Neuraminidasehemmern wie Tamiflu in der Therapie und sind für die Impfung ohne Bedeutung.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt
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