Dr. Martina Krogmann (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Dr. Martina Krogmann
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Journalistin/Politikwissenschaftlerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Stade - Cuxhaven
Landeslistenplatz
3, Niedersachsen
weitere Profile
(...) Im Deutschen Bundestag steht keine Änderung des Embryonenschutzgesetzes an. Durch das Embryonenschutzgesetz sind in Deutschland die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken, die Forschung an Embryonen sowie die Herstellung von Stammzelllinien unter Strafe verboten - und das muss auch so bleiben! (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Dr. Martina Krogmann
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Inneres und Justiz
04.12.2007
Von:
-

Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,

in der plusminus-Sendung vom 20.November 2007 wird über Probleme im Zusammenhang mit dem Verkauf von Immobiliendarlehen berichtet ( www.daserste.de ).

ZITAT:
Schuldenaufkäufer können ganz legal mehr als den eigentlichen Darlehenswert von Bankkunden verlangen, auch wenn diese immer ihre Raten bezahlt haben. Denn beim Darlehensverkauf ist die ursprünglich als Sicherheit für die Bank eingeräumte Grundschuld nicht mehr an das Darlehen gebunden und kann getrennt verwertet werden. Da sie während der gesamten Laufzeit des Darlehens in voller Höhe besteht, betreiben Investoren oftmals Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Höhe der Grundschuld und nicht in Höhe des Darlehens abzüglich Zins und Tilgung zum Zeitpunkt des Verkaufs. Obendrein können Investoren nach geltendem Recht drei Jahre rückwirkend 18 Prozent auf die Grundschuld von Bankkunden einfordern.
ZITATENDE.

Das kann ggf bedeuten, dass Erwerber von Grundeigentum einen Teil des Kaufpreises zweimal zahlen. Mit Blick auf die aktuelle Krise an den Finanzmärkten ist zu erwarten, dass Gläubiger (Finanzinvestoren, aber auch Banken) in der nächsten Zeit alles tun, um zu Liquidität zu kommen – da kommt eine solche Gesetzeslücke natürlich gerade recht. (Insofern ist sicher auch mit einer zügigen Zunahme missbräuchlicher Verwertungen von Darlehen zu rechnen.)

Dieser Umstand ist der Bundesregierung laut einer dpa-Meldung bekannt.
Ich möchte diesbezüglich folgende Fragen an Sie richten:

1.Welche konkreten Maßnahmen haben Sie persönlich innerhalb der Fraktion ergriffen bzw. planen Sie kurzfristig , um durch Änderung dieser gefährlichen Rechtssituation die vielen Grundeigentümer mit Grundschulden in Ihrem Wahlkreis zu schützen?
2.Welche gesetzgeberischen Aktivitäten zum Schutz der Grundeigentümer hat die Fraktion bzw. der Bundestag unternommen bzw. wird diese kurzfristig unternehmen?

Über eine zeitnahe Beantwortung meiner Frage würde ich mich freuen.

Mit freundlichem Gruß
HL
Antwort von Dr. Martina Krogmann
bisher keineEmpfehlungen
11.12.2007
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrter Herr ,

in der Tat haben in den letzten Jahren Verkäufe von Krediten von Banken an Dritte zugenommen – mit teilweise schlimmen Folgen für die Betroffenen. Verkauft werden nicht nur notleidende Kredite, also wenn Kunden etwa Schwierigkeiten mit der Ratenzahlung haben. Zunehmend werden auch ordnungsgemäß bediente Darlehen in die Verkaufsportfolios gepackt.

Aus Sicht der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag ist mangelnde Information für die Kreditnehmer eines der Hauptübel. Wir halten daher eine erhöhte Transparenz für den entscheidenden Hebel, um die vertrauensvollen Kreditbeziehungen zwischen Banken und Kreditnehmern durch Kreditverkäufe nicht zu beeinträchtigen. Grundsätzlich besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf.

Eine Selbstverpflichtung der Banken könnte ein Instrument sein, um mehr Fairness bei den Banken gegenüber den privaten Kreditnehmern zu erzielen. Auf Dauer bedarf es verbesserter Hinweispflichten für die Kreditnehmer, wenn ein Kredit verkauft wird und bevor ein solcher ausläuft.

Der Schutz der Kreditnehmer beim Verkauf von Krediten ist also Thema intensiver Gespräche der Koalitionsfraktionen. So schnell wie möglich wollen wir hierfür eine Lösung finden.

Ich halte Sie gerne über neue Entwicklungen in dieser Frage auf dem Laufenden, wenn Sie dies wünschen.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Verbraucherschutz
30.12.2007
Von:

Frau Dr. Krogmann,
in der Antwort an H. Enger zum Verkauf von Forderungen (Kredite) der Banken fordern Sie Tranzparenz des Vorganges.

Das reicht aber nicht.. Der Kreditnehmer kann sich dann doch nicht wehren und den Verkauf ablehnen. Also sollten Sie sich dafür einsetzen, dass Kredite an Privatpersonen in keinem Fall verkauft werden dürfen. Denn: Warum hat die Bank dem Kreditgeber dann überhaupt Geld ausgeliehen wenn sie anschließend die Forderung verkaufen muss? Dann hätte sie das Ansinnen wegen eigenen Unmöglichkeit doch sofort ablehnen müssen.
Was nun, Frau Dr. Krogmann?
Antwort von Dr. Martina Krogmann
bisher keineEmpfehlungen
14.01.2008
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrter Herr ,

bei der Frage des Verkaufes von Krediten müssen zwei Seiten beachtet werden. Da ist zum einen der Verbraucherschutz. Die Interessen der Kreditnehmer müssen selbstverständlich geschützt werden. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass der Verkauf von Krediten volkswirtschaftlich auch positive Wirkungen haben kann. Der Kredithandel bietet Banken günstige Refinanzierungsmöglichkeiten und sorgt so für einen niedrigeren Zins. Dies kommt dann wiederum dem Verbraucher zugute. Das Thema ist also sehr komplex. Einfache Antworten gibt es nicht.

Am 23. Januar 2008 wird im Bundestag eine Anhörung zur Thematik stattfinden. Regelungen zu verbesserter Transparenz im Sinne des Kunden, wie ich sie in meiner Antwort an Herrn Enger bereits angesprochen habe, sollen ebenso thematisiert werden wie eventuelle darüber hinaus gehende Maßnahmen. Denkbar wäre beispielsweise, die Kreditinstitute zum Angebot nicht veräußerbarer Kredite zu verpflichten.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
02.01.2008
Von:
- G.

Wenn man weiss wieviel % der Wahlberechtigten Rentner sind und deren negative Einkommensentwicklung nach Kaufkraft in den letzten Jahren betrachtet , muss man sich nicht wundern , dise Menschen Ihrer Partei keine Stimme mehr geben.
Was gedenken Sie in Ihrer Partei dagegen zu tun ?
Antwort von Dr. Martina Krogmann
7Empfehlungen
14.01.2008
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrter Herr ,

ich bin mir bewusst, dass viele Rentner in Deutschland mit der Entwicklung der Renten in den letzten Jahren unzufrieden sind. Nach drei Nullrunden gab es im Sommer 2007 die erste Rentenerhöhung seit langem. Aber diese 0,54 Prozent mehr sind natürlich bei weitem nicht genug, um die allgemein gestiegenen Preise auszugleichen. Die große Enttäuschung darüber ist nachvollziehbar, wenn man bedenkt, wie viele Jahre die Rentner gearbeitet und in die Rentenkasse einbezahlt haben.

Bevor ich auf ihre Forderung nach einer deutlichen Rentenerhöhung eingehe, möchte ich kurz die Funktionsweise der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland erläutern: Bei ihrer Gründung 1889 basierte die gesetzliche Rentenversicherung auf einem Kapitaldeckungsverfahren. Die Beiträge der Beitragszahler wurden gewinnbringend angelegt. Ihre Rente erhielten die Beitragszahler aus diesem Kapitalstock. Die Hyperinflation nach dem Ersten Weltkrieg und der Zweite Weltkrieg zeigten die Risiken des Kapitaldeckungsverfahrens, da die Rücklagen vernichtet wurden.

Ziel der Rentenreform 1956/57 war es daher, einen Kapitalverlust der Rentenversicherung zu verhindern und die Rente stattdessen an die Lohn- und Preisentwicklung zu knüpfen. Seither haben wir in Deutschland ein Umlageverfahren. Die jeweils Erwerbstätigen zahlen mit ihren Beiträgen die Renten der aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Generation. Dadurch erwirbt die arbeitende Generation Ansprüche auf ähnliche Leistungen der nachfolgenden Generationen an sich selbst. Diesem Umlagemodell liegt der "Generationenvertrag" zugrunde: Der Erwerbstätige spart keine Rücklagen für die eigene Rente an, sondern finanziert die aktuelle Rentnergeneration in der Erwartung, dass er selbst durch die Leistung der nachfolgenden Generation versorgt wird.

Die Beiträge der einzelnen Versicherten werden durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert und sind vom Lohn abhängig. Durch Lohnsteigerungen steigen auch die Beiträge an die Rentenversicherung. Geld, das der Rentenversicherung bei guter Konjunktur zusätzlich zur Verfügung steht, kann an die aktuelle Rentnergeneration ausgezahlt werden. Die Höhe Ihrer Rente ist also nicht allein abhängig von den Beiträgen, die sie in Ihrem Arbeitsleben geleistet haben, sondern auch von den Beiträgen der heutigen Arbeitnehmer. Entsprechend müssten die Renten bei steigender Arbeitslosigkeit und stabilen Löhnen eigentlich sinken. Um dies zu verhindern, steigen die Renten in konjunkturell guten Jahren nur moderat. In guten Jahren soll also vorgesorgt werden, damit Rentenkürzungen ausfallen.

Durch die demografische Entwicklung funktioniert dieses Modell nicht mehr wie vorgesehen. Steigende Lebenserwartung und sinkende Geburtenzahlen untergraben das Umlageverfahren. Bezogen die Rentner 1960 durchschnittlich 10 Jahre Rente, so waren es 2005 schon 17 Jahre. Die Geburtenzahl liegt seit Jahren bei ca. 1,4 Geburten je Frau. 1960 wurden noch 2,36 Geburten je Frau gezählt. Dies führt zu einer erheblichen Verschiebung der Altersstruktur. 1960 haben acht Erwerbstätige einen Rentner finanziert. Heute kommen nur noch 3,2 Beitragszahler auf einen Rentner. Daher können die Beitragszahler die Last schon lange nicht mehr alleine schultern. Trotz des Anstiegs des Beitragssatzes von ursprünglich 15% auf derzeit 19,9% sind die Belastungen für die Rentenversicherung zu groß. Ohne die Zuschüsse des Bundes aus Steuergeldern – 2005 betrugen diese 78 Milliarden Euro – wäre die Rentenversicherung nicht finanzierbar.

In den nächsten Jahrzehnten wird sich dieses Problem weiter verschärfen. Für die Beitragszahler von heute und Rentenbezieher von morgen wird der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund dieser demografischen Entwicklung noch weniger Geld zur Verfügung stehen. Die heutigen Beitragszahler müssen daher schon heute für zusätzliche private Altersvorsorge sorgen.

Neben dem demografischen Wandel gibt es einen zweiten Grund für das Ausbleiben einer deutlichen Rentenerhöhung. Wie oben geschildert ist die Rentenentwicklung an die Lohnentwicklung gekoppelt. Die Löhne sind in den letzten Jahren jedoch kaum gestiegen. Auch für die Beitragszahler stand also trotz steigender Preise nicht mehr Geld zur Verfügung. Erst durch den aktuellen wirtschaftlichen Aufschwung und die damit verbundenen Lohnzuwächse sowie die sinkende Zahl der Arbeitslosen steigen die Beiträge an die Rentenversicherung wieder. Daher rechnen Experten für 2008 mit einer weiteren leichten Rentenerhöhung.

Wie sie sehen, ist der Schlüssel für die Rentenentwicklung in Deutschland – neben dem demografischen Wandel – die volkswirtschaftliche Entwicklung. Daher ist es unser Ziel ein wirtschaftsfreundliches Umfeld zu schaffen, damit mehr Arbeitsplätze entstehen und so die Zahl der Beitragszahler steigt. Der andere Weg zu höheren Renten, nämlich eine deutliche Erhöhung des Beitragssatzes, ist kontraproduktiv, weil er die Lohnzusatzkosten erhöht, Arbeitsplätze gefährdet und somit wiederum die Einnahmebasis der Rentenkassen verkleinert.

Die demografische Entwicklung in Deutschland lässt mittelfristig keine großen Rentensprünge zu. Nur durch den konsequenten Kampf für mehr Arbeitsplätze und eine kinderfreundliche Familienpolitik lässt sich hier etwas bewegen, damit die Beiträge an die Rentenversicherung wieder deutlich steigen und sich Spielraum bei der Rentenhöhe ergibt. Bei diesen Themen setzen wir an. Sollten sich generationengerechte und volkswirtschaftlich sinnvolle Spielräume für Rentenerhöhungen ergeben, werden wir diese sicherlich nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
06.01.2008
Von:
-

Sehr geehrte Frau Dr.Krogmann, in Niedersachsen wird bei den BOS der digitale Funk eingeführt. Einmal ganz unabhängig von den technischen Vorteilen für die Nutzer: Wie stellte sich Ihre Partei zu den definitiv vorhandenen und nicht mehr weg zu diskutierenden bzw. schön zu redenden Gefahren der "digital gepulsten Skalarwelle"; denn nichts anderes isr die Technik hinter dieser neuen (eigentlich schon wieder veralteten) Kommunikationstechnik. Zahlreiche offizielle Studien (beispielhaft sei die REFLEX-Studie erwähnt) weisen eindeutig auf massive Gefahren für alle biologischen Zellsysteme hin!! Das kann man doch nicht totschweigen?! Meine Anfragen bei der Polizei Niedersachsen sind sehr unbefriedigend und ziemlich hilflos beantwortet worden. Ich bin auf Ihre informative Antwort gespannt.
Mit freundlichen Grüßen, -
Antwort von Dr. Martina Krogmann
5Empfehlungen
23.01.2008
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrter Herr ,

gerne nehme ich Stellung zu Ihren Befürchtungen, dass der geplante Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zu großen gesundheitlichen Belastungen führen könnte.

Der gebräuchliche Mobilfunk ist dem Digitalfunk - was die elektroamagnetische Wirkung anbetrifft - recht ähnlich. Im Bundestag haben wir uns eingehend mit der Frage befasst, wie sich Mobilfunk auf die Gesundheit, beispielsweise das Krebsrisiko, auswirkt. Sehr informativ ist beispielsweise der Zweite Bericht der Bundesregierung über die Forschungsergebnisse in Bezug auf Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen (Bundestagsdrucksache 16/1791, zu finden unter www.bundestag.de ).

Es ist keinesfalls so, dass Untersuchungen wie die REFLEX-Studie in der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen würden. Immer wieder sorgen Studien, die auf gesundheitsschädigende Wirkungen beispielsweise von Mobilfunk hinweisen, für Aufsehen. Leider sind diese oft sehr einseitig und mit methodischen Mängeln behaftet. Die von Ihnen angesprochene REFLEX-Studie aus dem Jahr 2004 wurde von Experten massiv wegen ihrer Herangehensweise kritisiert. Das Bundesamt für Strahlenschutz wies daraufhin, dass die Studie allein auf der Untersuchung von Zellkulturen beruht. Rückschlüsse auf die menschliche Gesundheit sind daher nicht möglich. Überdies ist eine Wiederholung der Testergebnisse bislang nicht gelungen.

Daher sollte mit der Verurteilung der Mobilfunktechnologie als Krebsrisiko abgewartet werden, bis belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen. Im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz läuft derzeit zum Beispiel eine groß angelegte Studienreihe zu diesem Themekomplex. Das Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm ( www.emf-forschungsprogramm.de ) wird vorraussichtlich bis Ende des Jahres einen zusammenfassenden die bisherigen Ergebnisse aufbereitet haben.

Sollte wissenschaftlich ein großes gesundheitliches Risiko durch Mobilfunk belegt werden, werde ich mich vehement für den Schutz der Bevölkerung einsetzen. Bis dahin jedoch sollte die Digitalfunktechnik aufgrund ihres großen Nutzens für die innere Sicherheit in unserem Land umgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Wirtschaft
08.02.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,

ich wohne in der Stadt Stade und kann keinen DSL-Anschluss bekommen. Dies empfinde ich in der heutigen Welt der Datenkommunikation als Beeinträchtigung meiner Lebensverhältnisse. Ich habe mich bei der Telekomm aber auch bei Ewetel und bei Hansenet erkundigt. Niemand ist bereit, mir DSL zur Verfügung zu stellen.
Ich habe gelesen, dass Sie sich mit dem Thema beschäftigen. Muss die Politik hier nicht für Chancengleichheit sorgen, dass jeder DSL bekommen kann? Sonst ziehe ich wieder zurück nach Hamburg.

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Antwort von Dr. Martina Krogmann
3Empfehlungen
22.02.2008
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrter Herr ,

ich kann sehr gut verstehen, dass Sie sich ohne DSL-Anschluss benachteiligt fühlen. Für die moderne Datenkommunikation reicht schon heutzutage eine ISDN-Anschluss lange nicht mehr aus. Zu vielen Angeboten und Dienstleistungen im Internet hat man ohne Breitband (für mich mind. 1 MB) schon heute keinen Zugang. Dies mindert natürlich die Teilhabe an den Chancen der Informationsgesellschaft und ist für die betroffenen Unternehmen inzwischen ein gravierender Nachteil im Standortwettbewerb. Eines meiner wichtigsten politischen Ziele ist es deshalb, schnellstmöglich fläckendeckend breitbandige Internetanschlüsse in Deutschland zu gewährleisten. Gerade in ländlichen Regionen gibt es noch viel zu viele so genannte "weiße Flecken" auf der Landkarte. Ich habe deshalb im Deutschen Bundestag den Antrag "Breitbandversorgung in ländlichen Räumen schnell verbessern" eingebracht, der am 7. März im Deutschen Bundestag beraten wird. Gerne sende ich Ihnen den Antrag zu. Er enthält zahlreiche politische Ziele und Lösungsansätze zur Schließung der Breitbandlücken in Deutschland. Wenn Sie mir über meine Bundestagsmailadresse Ihre genaue Anschrift mitteilen mögen, kann ich bei den TK-Anbietern in unserer Region für Sie wegen eines DSL-Anschlusses gerne noch einmal nachhaken.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Dr. Martina Krogmann
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.